Zivilkraftfahrer bei der Polizei

Die Anzahl der Stellen der Polizei-Zivilkraftfahrer ist seit 1989 von 289 auf 314 erhöht worden, ohne dass der tatsächliche Bedarf ermittelt worden ist. Der Verteilung auf die Polizeibehörden und Polizeidienststellen lagen keine nachvollziehbaren sachgerechten Kriterien zugrunde. Der Einsatz der Zivilkraftfahrer ist auf Grund der geringen Kapazitätsauslastung und des weitgehend ungesteuerten Einsatzes äußerst kostenintensiv.

Die Notwendigkeit des Einsatzes zur Sicherstellung polizeilicher Aufgaben war nicht feststellbar.

Daher ist die Auflösung der Fahrdienste zu prüfen. Sofern danach überhaupt ein Bedarf für den weiteren Einsatz von Zivilkraftfahrern anerkannt wird, sind wirtschaftlich auszulastende Fahrdienste zu bilden, deren Einsatz entsprechend zu steuern ist.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass die Kosten für den Einsatz ziviler Kraftfahrer bei der Polizei deutlich über denen für alternative Beförderungsmittel liegen.

Das Innenministerium sollte deshalb die Notwendigkeit von Fahrdiensten prüfen.

Falls der Einsatz ziviler Kraftfahrer zur Unterstützung für einzelne Bereiche des Polizeivollzugsdienstes vom Innenministerium als unabdingbarer Bedarf anerkannt wird, wären der insoweit notwendige Personalbedarf konkret zu ermitteln und die Stellenausstattung anzupassen. Der wirtschaftliche Einsatz dieser Zivilkraftfahrer müsste sichergestellt werden.

Die entbehrlichen Zivilkraftfahrerstellen sind unverzüglich mit kw-Vermerken zu versehen und zeitnah abzubauen oder in einen „Innovations-Pakt" einzubeziehen.

Die Landesregierung wird gebeten, bis zum 31.03.2003 zu berichten.

Die Antwort der Landesregierung vom 20.03.2003 in der Drs. 15/43 wird wie folgt abschließend ergänzt:

Nach Vorlage des Abschlussergebnisses der Arbeitsgruppe „Einsatz von Zivilkraftfahrern in der Polizei des Landes Niedersachsen" am 27.06.2003 hat das Ministerium für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der darin erzielten Ergebnisse mit der Umsetzung der Fahrdienstoptimierung im Zuge der Neuorganisation der Polizei begonnen.

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2005, da die Verteilung u. a. in Beziehung zu der in diesem Kontext anstehenden Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst gesehen werden muss. Hierzu wird u. a. der Bedarf der einzelnen Polizeibehör(Ausgegeben am)(Ausgegeben am) den und -einrichtungen vor dem Hintergrund der am 01./02.09.2003 beschlossenen Zielvorgabe zum Stellenabbau (Zielvereinbarung II) neu festgestellt. Im Ergebnis wird es zu einer erheblichen Reduzierung der Stellen für Zivilkraftfahrer kommen.

Damit die hierdurch zukünftig entbehrlichen Zivilkraftfahrerstellen entsprechend der Zielvereinbarung II abgebaut werden können, bleibt die neben dem Einstellungsstopp geltende grundsätzliche polizeiinterne Wiederbesetzungssperre für den Bereich der Servicedienste weiterhin aufrechterhalten.