Verkauf des Jagdschlosses Nienover?

Das Jagdschloss Nienover wurde bekanntlich 1979 vom damaligen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Dr. Ernst Albrecht, für 1,8 Mio. DM gekauft und sollte als Gästehaus für die Landesregierung dienen. 1981 sollte das Schloss dann wieder an den Amerikaner Harold G. Biedermann verkauft werden, was jedoch an der Zahlungsunfähigkeit des Genannten scheiterte. Nach einem langen Rechtsstreit durch das Land erhielt dieses am Ende 140 000 DM Schadensersatz.

Als alles Suchen nach anderen Käufern erfolglos blieb, entschloss sich die damalige CDU-geführte Landesregierung schließlich, das Schloss zu behalten, und sanierte es für ca. 4,85 Mio. DM (siehe

Drucksache 11/3892). Nach Fertigstellung im Jahre 1991 wurde das sanierte Gebäude dem forstwissenschaftlichen Bereich der Universität Göttingen übergeben. Laut Pressemeldungen, u. a in der HNA vom 03.08.2004, beabsichtigt nunmehr die jetzige Landesregierung, die Immobilie einschließlich des rund 3 Hektar großen umzäunten Schlossgartens zu veräußern. Der Leiter des Niedersächsischen Landesliegenschaftsfonds stellte laut Presseberichtserstattung in der HNA vom 03.08.20004 fest: „Schloss Nienover ist ein echtes Schnäppchen", die 1 315 Quadratmeter grundsanierte Wohnfläche, eine Försterei, eine Kapelle, diverse Wirtschaftsgebäude und ein Grundstück von 62 111 Quadratmetern sollen laut Wertgutachten lediglich 1,053 Millionen Euro einbringen, also deutlich weniger als die seinerzeit von der Albrecht-Regierung aufgebrachten Sanierungskosten.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Landesregierung die Immobilie zu dem genannten Kaufpreis veräußern will?

2. Wie viele Kaufinteressenten gibt es?

3. Soll das Gesamtobjekt an einen Interessenten verkauft werden, oder beabsichtigt die Landesregierung auch einen gestückelten Verkauf der einzelnen Gebäude bzw. von Grundstücksteilen?

4. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? Und wenn ja, welche Auswirkungen hat das gegebenenfalls auf eine Folgenutzung?

5. Ist die gegenwärtige Nutzung durch die Forstbiologen der Uni Göttingen beendet? Und falls nein, welche Auswirkungen hat die Veräußerung auf die aktuelle Nutzung durch die Universität?

6. Sind die Grabungen und wissenschaftlichen Forschungen zur Stadt- und Regionsgeschichte der „CIVITAS NIENOVERE" abgeschlossen? Und falls nein, müssen die wissenschaftlichen Arbeiten bei einer Veräußerung beendet werden?

7. Sind die Ausgrabungsbereiche gesichert, und ist ein zukünftiger Inhaber verpflichtet, die freigelegten Grabungen zu erhalten?

8. Ist bei Veräußerung die weitere Nutzung des Schlosses durch den Verein zur Förderung und Pflege der Kultur im Schloss Nienover gesichert, bzw. beabsichtigt die Landesregierung, diese Nutzung im Kaufvertrag sicherzustellen?

9. Wird das bisherige Nutzungsrecht durch die Gemeinde Bodenfelde für repräsentative Zwecke, Trauungen usw. durch die Landesregierung bei einem eventuellen Verkauf gesichert?

10. Ist der Verkauf der Immobilie ausgeschrieben worden? Gegebenenfalls wann und wo, bzw. ist eine Ausschreibung vorgesehen?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Der Verkauf erfolgt gem. § 63 Abs. 4 LHO zum vollen Wert. Dieser Wert wird im Höchstgebotverfahren ermittelt.

Zu 2: Bislang haben sich 34 Kaufinteressenten gemeldet (Stichtag 12.10.2004). Die Ernsthaftigkeit der einzelnen Interessenten wird sich im Zuge der anstehenden konkreten Vertragsverhandlungen erweisen.

Zu 3: Die Gesamtliegenschaft soll grundsätzlich an einen Interessenten verkauft werden, daher ist eine Grundstücksteilung bzw. ein gestückelter Verkauf nicht beabsichtigt.

Zu 4: Das Jagdschloss steht unter Denkmalschutz. Die zukünftige Nutzung muss die für jeden Privateigentümer verbindlichen gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung berücksichtigen.

Zu 5: Die Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen hat die Nutzung der Liegenschaft zum 30.06.2004 aufgegeben.

Zu 6: Die Ausgrabungen sind nicht abgeschlossen. Es ist jedoch auch nicht geplant, die gesamten Flächen freizulegen, da wissenschaftlich nicht erforderlich. Wichtige Befunde wie beispielsweise aus Steinen gemauerte Keller werden zur Konservierung im Boden belassen, um sie eventuell zu einem späteren Zeitpunkt präsentieren zu können.

Die mittelalterliche Siedlung „Civitas Nienovere" liegt auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nachbarschaft des Schlosses. Direkt an das Schloss angrenzende Flächen, wie z. B. das Gehege, können wichtige bis herausragende Bodenfunde in sich bergen, eventuell auch die Kirche. Unterhalb des heutigen Schlosses müssen sich die Reste der mittelalterlichen Vorgängerbauten aus dem 13. Jahrhundert verbergen.

Ob und inwieweit ggf. noch erforderliche Grabungs- und Forschungstätigkeiten auf dem Verkaufsgrundstück nach einem Verkauf fortgeführt werden können, wird Gegenstand noch anstehender konkreter Vertragsverhandlungen sein.

Zu 7: Im direkten Schlossbereich befindet sich als archäologisches Denkmal nur der immer noch nicht bis zur Sohle freigelegte Brunnen, der Bestandteil des Baudenkmals „Schloss Nienover" ist. Weitere Grabungsbereiche existieren hier nicht.

Zu 8: Ob und inwieweit die weitere Nutzung des Schlosses durch den Verein zur Pflege und Förderung der Kultur im Schloss nach einem Verkauf fortgeführt werden können, wird Gegenstand der noch anstehenden konkreten Verkaufsverhandlungen sein. Das Verhandlungsergebnis muss insoweit abgewartet werden.

Zu 9: Ein formelles Nutzungsrecht der Gemeinde Bodenfelde besteht nicht. Hinsichtlich einer möglichen freiwilligen Nutzungsüberlassung gilt die Antwort. Zu 8 sinngemäß.