Freizeitausgleich für geleistete Rufbereitschaft als willkommener Zusatzurlaub

Für geleistete Rufbereitschaft wurden dem dafür eingesetzten Personal bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern jährlich rund 7 300 Stunden und beim Landesbergamt rd. 1 250 Stunden Freizeitausgleich gewährt, obwohl die Zahl der Alarme und die tatsächlichen Einsatzzeiten bedeutungslos waren. Der LRH hält eine Aufrechterhaltung der Rufbereitschaft in diesen Fachverwaltungen nicht länger für vertretbar. Die Erfüllung der Gefahrenabwehraufgaben lässt sich ohne die Anordnung der Rufbereitschaft sicherstellen, wenn die Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmittel genutzt werden. Allein in diesen Verwaltungszweigen könnte bei einem Verzicht auf die Anordnung von Rufbereitschaften Freizeitausgleich in einem Umfang eingespart werden, der kostenmäßig mit fast 0,5 Millionen 1/4 ]X veranschlagen ist.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hält es auch weiterhin für erforderlich, die Kompetenz des Fachpersonals der Gewerbeaufsichtsverwaltung wie der Bergverwaltung möglichst frühzeitig zur Bekämpfung von besonderen Schadensfällen und deren Auswirkungen sowie ihrer Ursachenermittlung heranzuziehen.

Der Ausschuss teilt dabei aber die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass die bislang geübte Praxis einer umfassenden Rufbereitschaft mit dem damit verbundenen Freizeitausgleich angesichts der geringen Einsatzwahrscheinlichkeiten des Personals einen unverhältnismäßigen Aufwand zur Folge hat. Das bestätigen die Einsatzerfahrungen der Vergangenheit. Der Ausschuss hält es mit dem Landesrechnungshof für ausreichend, wenn durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel ohne ausdrückliche Anordnung einer umfassenden Rufbereitschaft die Einsatzfähigkeit der Gewerbeaufsichtsverwaltung auch außerhalb der Dienstzeiten gewährleistet wird. Der Ausschuss erwartet, dass die Rufbereitschaft in der Bergverwaltung optimiert wird.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2005 zu berichten.

47. Höhe der Entschädigung für Rufbereitschaft im Zeichen moderner Kommunikationstechnik nicht mehr zeitgemäß:

Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel haben sich die Einschränkungen in der Gestaltung der Freizeit für Rufbereitschaft leistende Bedienstete in den letzten Jahren erheblich verringert. Die Höhe der Entschädigung für die Rufbereitschaft ist deshalb nicht mehr angemessen. Durch eine Anpassung der beamten- und tarifrechtlichen Regelungen ließen sich allein in den vom LRH geprüften Bereichen rechnerisch ca. 1 Million 1/4 RGHU ELV ]X Stellen einsparen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass eine Anpassung der geltenden Regelungen zur Abgeltung der Rufbereitschaft wegen der geringeren Einschränkungen der Rufbereitschaft Leistenden in ihrer Freizeitgestaltung zwingend geboten ist. Die noch geltenden Entschädigungsregelungen für Beamte sollten daher umgehend deutlich verändert werden. Ferner ist die Landesregierung aufgerufen, auf eine entsprechende Korrektur bei dem Tarifpersonal nachdrücklich hinzuwirken.

Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31.03.2005 zu berichten.

48. Planung und Herstellung von Außenanlagen bei Hochbaumaßnahmen des Landes „Klein-Planten und Bloomen" in Landesliegenschaften:

Bei der Planung und Herrichtung von Außenanlagen hat das Staatliche Baumanagement Niedersachsen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend beachtet. Bei der Gestaltung wurde zu häufig ein überzogener Aufwand betrieben; die Folgekosten wurden nicht ausreichend beachtet. Bei einer frühzeitigen Einbeziehung der Nutzer in die Planung hätte dies vermieden werden können.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beanstandet, dass die Bauverwaltung bei der Herstellung von Freianlagen in Landesliegenschaften vielfach einen überzogenen Standard wählte und die Aufwendungen für die Pflege und den Erhalt der Außenanlagen nicht hinreichend bedachte.

Er beanstandet ferner, dass die Nutzer der Liegenschaften im Hinblick auf die von ihnen zu tragenden Folgekosten nicht in erforderlichem Maße einbezogen und beraten wurden.

Der Ausschuss erwartet, dass bei der Herstellung der zu einem Bauprojekt gehörigen Freianlagen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Die Landesregierung wird gebeten, bis zum 31.03.2005 zu berichten, was sie veranlasst hat, dies in Zukunft sicherzustellen.

49. Vernachlässigte Unterhaltung der Landesbauten:

In den vergangenen Jahren standen für eine ordnungsgemäße Bauunterhaltung nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Die Substanz der landeseigenen Gebäude ist bereits teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Da bei einer weiteren Verschleppung notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen ein zunehmender Wertverlust droht und zudem die Beseitigung des Unterhaltungsrückstands zu überproportional hohen Kosten führen wird, sind die finanziellen Mittel dem notwendigen Bedarf anzupassen. Bei der derzeitigen Finanzlage des Landes erfordert dies eine neue Prioritätensetzung zu Gunsten einer rechtzeitigen und werterhaltenden Bauunterhaltung. Solange sie nicht gesichert ist, sollten neue Baumaßnahmen nur dann in Angriff genommen werden, wenn dies wirtschaftlicher ist als die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Substanz der landeseigenen Gebäude wegen der in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellten Bauunterhaltungsmittel teilweise in einem sehr schlechten Zustand ist.

Der Ausschuss teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass der rechtzeitigen und werterhaltenden Bauunterhaltung grundsätzlich der Vorrang gegenüber Neubaumaßnahmen einzuräumen ist.

50. Die Personalkostenfalle - Anmerkungen zur Mittelfristigen Finanzplanung des Landes 2004 bis 2007:

Die in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes und im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um den weiteren Anstieg der Versorgungsausgaben haushaltswirtschaftlich zu kompensieren.

Zur Stabilisierung der Personalausgabenquote auf ihrem gegenwärtigen Niveau müsste das Land die Ausgaben für das aktive Personal jährlich um 1 v. H. senken. Der Landesrechnungshof schlägt dazu folgende Maßnahmen vor:

- Erweiterung der Verwaltungsmodernisierung zu einem nachhaltigen Personalabbauprozess unter Einbeziehung der Schulen und der Polizei,

- Ausdehnung des Einstellungsstopps auf alle Bereiche,

- Ausschöpfung sämtlicher dienstrechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass angesichts der steigenden Versorgungsausgaben zusätzliche Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind, um den Personalhaushalt nachhaltig zu konsolidieren.

Der Ausschuss bittet das Finanzministerium, die Vorschläge des Landesrechnungshofs zur Senkung der Kosten für das aktive Personal zu prüfen und über das Ergebnis bis zum 31.03.2005 zu berichten.

Das Land zahlte allein in den Jahren 2000 bis 2002 mehr als 103 Millionen 1/4 IU DOWHUVWHLlzeitspezifische Leistungen. Die Prognosen über die Kosten der Altersteilzeit waren unzureichend.

Die Altersteilzeit kommt vornehmlich Beschäftigten in höheren Gehaltsgruppen zugute. Sie erhöht die Personalkosten im Vergleich zu Vollzeitkräften um rund 30 v. H. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes und auch aus rechtspolitischen Gründen ist die Fortführung der Altersteilzeit nicht mehr vertretbar.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nimmt die Ausführungen des Landesrechnungshofs zu den tatsächlichen Kosten und haushaltsmäßigen Auswirkungen der Altersteilzeit zur Kenntnis. Er bittet die Landesregierung, unter Berücksichtigung der Ausführungen des Landesrechnungshofs erneut zu prüfen, ob die Fortführung der „voraussetzungslosen" Altersteilzeit für Lehrkräfte aus haushaltswirtschaftlicher Sicht und aus rechtspolitischen Gründen weiterhin vertretbar ist.

52. Steuerungs- und Unterstützungsleistungen (Querschnittsaufgaben) bei ausgewählten Mittel- und Oberbehörden.

Der Landesrechnungshof hat die Querschnittsaufgaben bei Mittel- und Oberbehörden geprüft und ein Einsparpotenzial von jährlich mehr als 13 Millionen 1/4 HUPLWWHOW

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erwartet, dass die Mittel- und Oberbehörden des Landes ihre Querschnittsaufgaben unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs wirtschaftlicher organisieren.

Über das Veranlasste und den damit verbundenen Einsparungserfolg ist dem Landtag bis zum 31.03.2005 zu berichten.

Das Land Niedersachsen hat im Bereich von drei Ressorts zahlreiche Liegenschaften mit Land- und Wasserflächen überwiegend an Vereine zur Nutzung als Sportboothäfen verpachtet. Dabei haben die Verwaltungen die Entgelte im Vergleich zu Anlagen anderer Eigentümer überwiegend zu niedrig vereinbart.

Die zuständigen Stellen haben sich dabei nicht daran orientiert, welcher angemessene ortsübliche Preis zu erzielen gewesen wäre. Daher blieb der nach der LHO geforderte volle wirtschaftliche Wert der Nutzung bisher nur unzureichend berücksichtigt.

Der LRH hält die Steigerung der Einnahmen für möglich und erforderlich. Er hält es deshalb für unerlässlich, dass die sich dem Land eröffnenden Möglichkeiten zur Erhöhung der Nutzungsentgelte ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sollte das Land für die Überlassung der Sportboothafenflächen einheitliche Kriterien aufstellen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen begrüßt, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Verpachtung von Flächen für die Freizeitschifffahrt/Sportboothäfen künftig landesweit nach einheitlichen Mindestkriterien vorzunehmen und dabei die vorhandenen Möglichkeiten zur Erzielung angemessener Nutzungsentgelte auszuschöpfen.

Er erwartet, dass die dafür noch erforderlichen Voraussetzungen unverzüglich geschaffen werden. Die bisher vereinbarten Entgelte sind - soweit dies die einzelvertraglichen Regelungen zulassen - unter Beachtung des Gebots des vollen Werts anzupassen.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2005 zu berichten.