Herabstufung des Polizeikommissariats Friedland zur Polizeistation

Das Polizeikommissariat (PK) in Friedland leistet hervorragende und bürgernahe Arbeit, sorgt für gute Polizeipräsenz in den Gemeinden Friedland, Rosdorf und Gleichen und ist im Rahmen eines 24-Stunden-Dienstes jederzeit ansprechbar und einsatzbereit. Im PK Friedland arbeiten 25 Beamte, die für 271 km² zuständig sind. Im PK gibt es eine hohe Identifikation der Beamten mit ihren Aufgaben, was die Qualität der polizeilichen Arbeit fördert. Trotz dieser für alle erkennbaren Vorzüge soll das PK Friedland jetzt zu einer Polizeistation herabgestuft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie verträgt sich die Herabstufung des PK Friedland zu einer Polizeistation mit der Ankündigung, den ländlichen Raum zu stärken?

2. Warum wird Friedland herabgestuft, obwohl dort 25 Beamte tätig sind und nur 24 Beamte Voraussetzung für ein PK sind?

3. Gibt es Polizeikommissariate in Niedersachsen, die (insgesamt) weniger als 25 Beamte haben? Wenn ja, welche?

4. Gibt es Polizeikommissariate in Niedersachsen, in denen die Einwohnerzahl pro Polizist niedriger liegt als in Friedland? In welchen Polizeikommissariaten ist dies der Fall?

5. Hat die Landesregierung bei ihrem Abstufungsplan berücksichtigt, dass in Friedland und Rosdorf mit der neuen Autobahn (A 38/A7), dem erhöhten Risiko von Verkehrsumleitungen, der neuen JVA Rosdorf, einer neuen mechanisch-biologischen Behandlungsanlage und dem Grenzdurchgangslager viele Einrichtungen vorhanden sind, die in besonderer Weise polizeiliches Handeln auslösen können?

6. Warum ist es nicht möglich, das PK Friedland ebenso zu erhalten wie das PK in Uslar?

7. Wie garantiert die Landesregierung einen 24-Stunden-Dienst in Friedland?

8. Gibt es Pläne, im Zuge der Auflösung des PK Friedland die Gemeinde Rosdorf polizeilich Göttingen zuzuordnen?

9. Wird bei einer solchen Zuordnung Rosdorfs die dortige Polizeistation aufrechterhalten?

Nach grundlegender Überprüfung der bestehenden Organisation wird die Polizei des Landes Niedersachsen neu strukturiert. Die Umorganisation zielt u. a. darauf ab, der Polizei eine klare, straffe und einheitlich strukturierte Aufbauorganisation zu geben. Für die Einrichtung von Polizeikommis sariaten gelten dabei künftig landesweit einheitliche Rahmenkriterien. Die bisherige Unterscheidung in Polizeikommissariate mit Wechselschichtdienst (so genannte PK -A-) und solche mit Bedarfsdienst (so genannte PK -B-) entfällt. Die Umsetzung der Strukturveränderungen auf dieser Ebene wird zum 01.12.2004 erfolgen.

In der neuen Organisation ist Grundvoraussetzung für die Einrichtung eines PK, dass die Dienststelle eigenständig „Rund-um-die-Uhr" Dienst versieht und über einen Personalkörper von mindestens 24 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (ohne Personal angegliederter Polizeistationen) verfügt. Zusätzlich zu diesen Merkmalen muss auch in polizeitaktischer Hinsicht (etwa aufgrund der örtlichen Strukturen, aufgrund besonderer Erfordernisse der Kriminalitäts-/Verkehrsunfallbekämpfung oder zur Sicherstellung der Präsenz in der Fläche) die Notwendigkeit für die Einrichtung einer derartigen Dienststelle bestehen. Bisherige PK -B-, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zu Polizeistationen umgewandelt und einem PK bzw. einer Polizeiinspektion (PI) zugeordnet.

Da beim bisherige PK-B- Friedland, das zweifelsfrei gute und bürgernahe Polizeiarbeit leistet, die vorgenannten Voraussetzungen für die Einrichtung eines PK nicht vorliegen, ist die Dienststelle in eine Polizeistation umzuwandeln.

Dies voranstellend, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Stärkung der polizeilichen Präsenz in der Fläche ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Dieses Ziel wird auch im Zuständigkeitsbereich der künftigen Polizeistation Friedland erreicht. Es steht jedoch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum organisatorischen Status einer Dienststelle.

Im bisherigen PK -B- Friedland versehen zurzeit 25 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ihren Dienst. Davon sind 20 Beamtinnen und Beamte unmittelbar in der Dienststelle in Friedland eingesetzt, die übrigen versehen ihren Dienst in den angegliederten Polizeistationen Rosdorf (4) und Gleichen (1). Im Rahmen der Umorganisation wird die polizeiliche Zuständigkeit für einen Großteil der Gemeinde Rosdorf und damit auch die organisatorische Anbindung der dortigen Station von der Dienststelle in Friedland an die PI Göttingen übergehen. Die Zuordnung zur PI Göttingen wird sich positiv auf die polizeiliche Betreuung der Bürgerinnen und Bürger in Rosdorf auswirken, insbesondere da die Funkstreifenbesatzungen aus Göttingen diesen Bereich schneller erreichen können.

Eine Personalreduzierung am Standort Friedland ist damit nicht verbunden. Die künftige Polizeistation in Friedland wird folglich mit dem gleichen Personalkörper einen kleineren Zuständigkeitsbereich zu betreuen haben. Dadurch verkürzt sich nicht nur die Reaktionszeit im Einsatzfall zum Vorteil der Bevölkerung, sondern es erfolgt auch eine Stärkung der Präsenz in der Fläche, wie die nachfolgenden Zahlen veranschaulichen:

­ zu betreuende Fläche: 204 qkm (bisher 271 qkm)

­ zu betreuende Einwohner: 20.487 (bisher 32.000).

Die 20 unmittelbar in der Polizeistation Friedland eingesetzten Beamtinnen und Beamten werden folglich ca. 25 % weniger Fläche und ca. 35 % weniger Einwohner zu betreuen haben.

Zu 2: Die Dienststelle in Friedland verfügt über eine Personalstärke von 20 Beamtinnen und Beamten (ohne Personal angegliederter Polizeistationen). Die an ein künftiges PK zu stellenden personellen Mindestvoraussetzungen von 24 Beamtinnen und Beamten (ohne Personal angegliederter Polizeistationen) werden folglich nicht erfüllt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Nein.

Es wird jedoch sieben Polizeistationen mit mehr als 24 Beamtinnen und Beamten (ohne Personal angegliederter Polizeistationen) geben.

Zu 4: Diese Zahlen liegen im Ministerium für Inneres und Sport nicht vor. Sie wurden und werden nicht erhoben, weil die so genannte „Polizeidichte" (Einwohnerzahl pro Polizist/in) allenfalls für eine Betrachtung im Ländervergleich herangezogen werden kann, nicht aber in kleinräumigeren Vergleichsgruppen. Auf Landesebene wird Niedersachsen durch die von der Landesregierung beschlossenen zusätzlichen Einstellungen zukünftig hier einen besseren Wert erreichen.

Zu 5: Die neue JVA Rosdorf befindet sich künftig im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der PI Göttingen (siehe Antwort zu 1).

Die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit den Bundesautobahnen obliegt ebenfalls der PI Göttingen und wird dort vorrangig durch den „Einsatz- und Streifendienst Bundesautobahn (ESD BAB)" erfolgen.

Das Grenzdurchgangslager und die mechanisch-biologische Behandlungsanlage bedingen keinen permanenten, die Einrichtung eines PK rechtfertigenden polizeilichen Handlungsbedarf, zumal der derzeitige Personalbestand am Standort Friedland erhalten bleibt.

Zu 6: Die in den Vorbemerkungen genannten Rahmenkriterien für die Einrichtung eines PK liegen in Uslar vor. Dort versehen (ohne angegliederte Polizeistationen) 28 Beamtinnen und Beamte Dienst.

Weiterhin sind die konkreten geografischen Gegebenheiten (angrenzend an die hessischen Gemeinden Wahlsburg und Oberweser, Entfernung zu angrenzenden niedersächsischen Dienststellen mit einem „Rund-um-die-Uhr-Dienst") sowie die polizeilich bedeutsamen Struktur- und Belastungsdaten für die Entscheidung zur Einrichtung eines PK in Uslar ausschlaggebend.

Zu 7: Bereits seit dem 29.09.2003 wird in der Dienststelle in Friedland ein 24-Stunden-Dienst unter Anwendung eines bedarfsorientierten Arbeitszeitmodells gewährleistet. Da eine zunächst für ein Jahr vorgesehene Testphase positiv verlief, beabsichtigt die Polizeidirektion Göttingen, unter Erhalt des derzeitigen Personalbestandes auch nach Umwandlung der Dienststelle in eine Polizeistation in Friedland einen „Rund-um-die-Uhr-Dienst" zu gewährleisten.

Zu 8: Siehe Antwort zu 1.

Zu 9: Ja.