Hauptnutzungsfläche einen wesentlichen Anteil 20 % der Betriebskosten landeseigener Gebäude aus

12. Abgeordnete Hans-Joachim Janßen, Filiz Polat (GRÜNE)

Was unternimmt die Landesregierung, um den Heizenergieverbrauch der landeseigenen Gebäude zu senken?

Die Heizenergie macht mit ca. 10 Euro/m

Hauptnutzungsfläche einen wesentlichen Anteil (20 %) der Betriebskosten landeseigener Gebäude aus. Der summarische Heizenergieverbrauch landeseigener Gebäude bleibt nach Angaben des „Jahresberichts Energie- und Gebäudemanagement des Landes Niedersachsen" für die Jahre 2002/2003 seit 1996 weitgehend konstant. Im Jahre 2002 betrug der Heizenergieverbrauch ca. 1,49 Millionen MWh (aus Grafik abgelesen). Bei ca. 5 Millionen m

Hauptnutzungsfläche (Angaben des o. g. Jahresberichts) ergibt sich ein jährlicher Heizenergiebedarf von ca. 0,298 MWh/m .

Der Heizenergiebedarf niedersächsischer landeseigener Gebäude ist signifikant höher als in den landeseigenen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen: Bei ca. 7,7 Millionen m

Nutzfläche wurden dort ausweislich des „Energie- und Emissionsberichts für Bauten des Landes NRW" im Jahre 2002 1,98 Millionen MWh Heizenergie verbraucht. Flächenbezogen kommt NRW in landeseigenen Gebäuden mit ca. 86 % des niedersächsischen Heizenergieverbrauchs aus. Während in Niedersachsen der Heizenergieverbrauch im Vergleich der Jahre 2001 und 2002 um ca. 80 000 KWh gestiegen ist, ist er im selben Zeitraum in NRW um ca. 150 000 KWh zurück gegangen.

In seiner Antwort vom 25. Januar 2005 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Polat führt das Umweltministerium u. a. aus, im Altbaubestand des Landes würden wärmeschutztechnische Maßnahmen zeitgleich mit anderen notwendigen Arbeiten an der Gebäudehülle durchgeführt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 1996 bis 2003 Landesmittel für wärmeschutztechnische Sanierung landeseigener Gebäude aufgewendet (bitte für die einzelnen Jahre darstellen)?

2. Hat die Landesregierung einen wärmetechnischen Sanierungsplan für solche landeseigenen Gebäude aufgestellt, deren Wärmeenergieverbrauch gegenüber vergleichbaren Liegenschaften signifikant höher ist, bzw. plant sie, einen solchen Sanierungsplan aufzustellen?

3. Gegebenenfalls mit welchem Ergebnis hat sie zumindest für Gebäude mit signifikant hohem Wärmeenergiebedarf Berechnungen angestellt, ob und ab welchem Bedarfssenkungspotenzial eine wärmetechnische Gebäudesanierung wirtschaftlich ist?

13. Abgeordneter Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE) Doppik

Die Landesregierung beabsichtigt, die Umgestaltung der kommunalen Haushalte von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung (Doppik) flächendeckend für alle niedersächsischen Kommunen verpflichtend vorzuschreiben (rundblick vom 7. Februar 2005). Die entsprechende gesetzliche Regelung soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Alle Gemeinden müssten dann die Haushalte bis 2012 auf die Doppik umgestellt haben.

Die Kommunen gehen davon aus, dass ihnen durch diese Änderung erhebliche Kosten entstehen werden.

Für den Landeshaushalt beabsichtigt die Landesregierung anscheinend keine grundsätzliche Einführung der kaufmännischen Buchführung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Mehrausgaben werden den niedersächsischen Kommunen durch die Umstellung der Kommunalhaushalte auf Doppik entstehen?

2. Warum beabsichtigt die Landesregierung, mit der flächendeckend verpflichtenden Einführung der Doppik für die niedersächsischen Kommunen erneut den Grundsatz „Wer bestellt, muss auch bezahlen" zu verletzen?

3. Warum folgt die Landesregierung nicht dem Beispiel Hessens und stellt auch den Landeshaushalt auf Doppik um?

14. Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann, Monika Wörmer-Zimmermann (SPD) Beförderungen im mittleren Polizeivollzugsdienst

Die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn ist immer noch nicht abgeschlossen, noch immer befinden sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im mittleren Dienst, etwa im Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (Immaturenkurs). Durch die Umwandlung von Stellen des mittleren Dienstes in Stellen des gehobenen Dienstes schwinden jedoch Beförderungsstellen im mittleren Dienst mit der Folge, dass diejenigen Beamtinnen und Beamten, die eigentlich mit einer Beförderung „an der Reihe" wären, nach eigenen Aussagen „in die Röhre schauen". Sie werden aufgrund des im Zuge der Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn erfolgten Wegfalls von Beförderungsstellen finanziell benachteiligt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt wird die zweigeteilte Laufbahn abschließend umgesetzt sein?

2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte befinden sich derzeit noch im mittleren Dienst, und zu welchem Zeitpunkt sollen die restlichen Stellen des mittleren Dienstes in Stellen des gehobenen Dienstes umgewandelt werden?

3. Welchen Ausgleich schafft die Landesregierung für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die vom Wegfall von Stellen in der Besoldungsgruppe A 9 mD BBesO betroffen sind und damit trotz Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn zunächst erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen?

15. Abgeordnete Ina Korter, Dorothea Steiner (GRÜNE) Umweltminister Sanders Rolle bei der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Holzminden „Ohne ersichtlichen Grund soll die Schule" (gemeint ist die Haupt- und Realschule Bevern) „kaputt gemacht werden". „Bis vor einem halben Jahr hätte es keiner gewagt, solche Pläne auszusprechen", wird Umweltminister Sander im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 18. Dezember 2004 zitiert.

Hintergrund der Aufregung des Ministers und ehemaligen Leiters der Haupt- und Realschule Bevern ist die Absicht des Landkreises Holzminden, die wachsende akute Raumnot an der Förderschule „Schule an der Weser" in Holzminden durch die Verlagerung des gesamten Lernhilfebereiches der Förderschule in die Räumlichkeiten der Haupt- und Realschule Bevern zu lösen. Die Haupt- und Realschule Bevern würde in diesem Falle aufgelöst; die Schülerinnen und Schüler müssten das ca. 4 km entfernte Schulzentrum Liebigstraße in Holzminden besuchen. Die dortige Haupt- und Realschule verfügt nach Angaben des Landkreises Holzminden (Pressemitteilung vom 20. Dezember 2004) über ausreichend Unterrichts- und Fachräume, um die Beverner Hauptund Realschülerinnen und -schüler auch langfristig aufnehmen zu können. Die Hauptschule wird zudem als Ganztagsschule geführt.

Ob die Haupt- und Realschule Bevern den Anforderungen der „Verordnung zur Schulentwicklungsplanung" vom 19. Oktober 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. November 2003, entspricht, ist mindestens fraglich. Die Vorgabe der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, wonach eine Haupt- und Realschule grundsätzlich mindestens dreizügig sein muss, wird nur für zwei von sechs Jahrgängen erreicht. Die Klassenstärke der Hauptschule beträgt in den Jahrgängen 5 bis 9 zwischen zehn und maximal dreiundzwanzig Schülerinnen und Schüler. Nur in zwei Jahrgängen überschreitet die Zahl der in Bevern beschulten Realschülerinnen und -schüler knapp die gemäß Runderlass vom 9. Februar 2004 zulässige Höchstzahl von 32 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Für die Zukunft prognostiziert der Landkreis Holzminden rückläufige Schülerzahlen (Pressemitteilung vom 20. Dezember 2004).

Die o. g. vom Landkreis Holzminden favorisierte Lösung wurde von der Landesschulbehörde aus für Landrat Walter Waske nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Die Landesschulbehörde wolle nur die teuerste aller möglichen Lösungen, die bauliche Erweiterung der Förderschule „Schule an der Weser" zulassen. Landrat Waske bezeichnet dieses in einer Pressemitteilung als „Schildbürgerstreich des Landes". Auch der Niedersächsische Landkreistag kann die Position der Landesschulbehörde „nicht nachvollziehen", wie der Tägliche Anzeiger Holzminden am 28. Januar 2005 berichtete. Um maximal sechs der mindestens zusätzlich benötigten acht Klassenräume an der Förderschule schaffen zu können, müsste der Landkreis Holzminden nach eigenen Angaben 1,2 Millionen Euro in der „Schule an der Weser" investieren. Diese Investition würde angesichts der Haushaltssituation des Landkreises von der Kommunalaufsicht jedoch nicht genehmigt, erwartet die zuständige Dezernentin.

Um die Verlagerung der Förderschule an seine ehemalige Wirkungsstätte in Bevern zu verhindern, hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander eine Reihe von Aktivitäten entfaltet: Sander habe die Bezirksregierung um rechtliche Prüfung gebeten, berichtete der TAH vom 18. Dezember 2004.

Auch ein Gespräch von Vertretern des Samtgemeinderates, der die Pläne des Landkreises mehrheitlich ablehnt, sei auf Vermittlung von Herrn Sander kurzfristig zustande gekommen, berichtete der TAH vom 3. Januar 2005. Dort habe man „eine Reihe guter Argumente gegen die Landkreispläne" erfahren, heißt es im genannten Pressebericht weiter. Im Rahmen eines interfraktionellen Treffens des Beverner Samtgemeinderates habe Herr Sander zum Handy gegriffen und einen Vorschlag zur Verhinderung der Landkreispläne direkt mit Kultusminister Busemann erörtert, war dem TAH vom 21. Januar 2005 zu entnehmen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie rechtfertigt das Kultusministerium seine Entscheidung, den Landkreis zum Erhalt der Haupt- und Realschule Bevern zu verpflichten, vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung?

2. Welche sachlichen und rechtlichen Gründe waren für die Ablehnung des Lösungsvorschlags des Landkreises Holzminden ausschlaggebend, den Lernhilfebereich der Förderschule an den Standort der Haupt- und Realschule Bevern zu verlegen und die dortigen Schülerinnen und Schüler künftig in Holzminden zu beschulen?

3. In welchem Maße ist die Neutralität bzw. inhaltliche Zurückhaltung von Mitgliedern der Landesregierung geboten, wenn richtungsweisende Entscheidungen einer Landesbehörde über die Zukunft der ehemaligen und möglicherweise auch zukünftigen Wirkungsstätte des betreffenden Kabinettsmitgliedes zur Diskussion stehen?

16. Abgeordneter Enno Hagenah (GRÜNE)

Wie im Profifußball: Löst das Wirtschaftsministerium Cuxhavener Oberbürgermeister mit mehr als 1 Million Euro aus?

Laut Presseberichten wird der bisherige Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven, Helmut Heyne (bis zu seiner Wahl zum Oberbürgermeister FDP-Mitglied, 56), vom 15. Februar 2005 an Leiter der Industrieabteilung im Wirtschaftsministerium. Heyne war vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister ebenfalls als Wahlbeamter Erster Kreisrat im Landkreis Harburg und leitete davor als städtischer Angestellter das Amt für Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Hannover.

Laut rundblick wird Heyne nach einer verkürzten Probezeit als Beamter auf B 2 künftig als Abteilungsleiter Industrie Bezüge nach B 6 erhalten.

Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sollen u. a. auch Bewerbungen von Burkhard Germeyer (FDP), dem derzeitigen stellvertretenden Leiter der Industrieabteilung.