Abgeordnete Michael Albers Susanne Grote Frank Henry Horn Dörthe WeddigeDegenhard SPD Schwarzfahrer und Ladendiebe in die

3. Welche konkreten Antworten kann die Landesregierung auf meine Fragen vom 17. Januar 2005 zumindest anhand von konkreten exemplarischen Beispielen und unter Benennung der konkreten Beschwerden aus dem kommunalen Bereich Soltau-Fallingbostel geben?

22. Abgeordnete Michael Albers, Susanne Grote, Frank Henry Horn, Dörthe Weddige-Degenhard (SPD) Schwarzfahrer und Ladendiebe in die Gendatei?

Derzeit wird eine Ausweitung der DNA-Analyse kontrovers diskutiert. Bereits im niedersächsischen Landtagswahlkampf wurde vermutet, dass eine CDU-geführte Landesregierung die so genannte Gendatei auch auf Bagatellfälle ausweiten wolle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wird sie sich dafür einsetzen, die Ermittlung und Speicherung des genetischen Fingerabdrucks als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme zu ermöglichen?

2. Welche konkreten Ausweitungen des Anwendungsbereichs der DNA-Analyse kann sie sich vorstellen, und wo liegen nach Auffassung der Landesregierung die Grenzen einer Ausweitung der DNA-Analyse?

3. Hält sie es für erforderlich, am Richtervorbehalt bei der Anordnung der DNA-Analyse festzuhalten, und wie begründet sie dies?

23. Abgeordnete Heike Bockmann (SPD) Genteststau in Oldenburg?

Ausweislich der NWZ vom 7. Februar 2005 drängt Oldenburgs Polizeipräsident derzeit darauf, den Gentest so wie den Fingerabdruck zum Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung der Polizei zu machen. Der so genannte Richtervorbehalt, wonach nur die Justiz Speichelproben von Tatverdächtigen genehmigen darf, sei nicht mehr zeitgemäß. Er wird mit der Behauptung zitiert, dass allein im Bereich der Polizei Oldenburg 1 000 freiwillige Speichelproben vorlägen, die nicht geprüft werden können, weil eine richterliche Anordnung fehle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Speichelproben liegen derzeit bei den niedersächsischen Polizeidirektionen vor, die nur deshalb nicht bearbeitet werden, weil eine richterliche Anordnung fehlt (bitte nach Polizeidirektionen aufschlüsseln)?

2. In wie vielen dieser Fälle wurde mit welchem Ergebnis eine richterliche Anordnung beantragt, wie lang war die Bearbeitungsdauer der Gerichte, und aus welchen Gründen wurde in den übrigen Fällen auf die Einholung einer richterlichen Genehmigung verzichtet?

3. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer DNA-Analyse beim Landeskriminalamt?

24. Abgeordneter Friedhelm Helberg (SPD) Personaleinsatz bei den Amtsgerichten in Nachlassangelegenheiten

Die Bearbeitung der Nachlasssachen bei den Amtsgerichten ist gemäß Rechtspflegergesetz überwiegend den Rechtspflegern übertragen worden. Lediglich die einzeln im Rechtspflegergesetz aufgeführten Angelegenheiten stehen noch unter dem Richtervorbehalt.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch bemessen sich in Niedersachsen die gesamten Pensen der Richterinnen und Richter in Nachlasssachen im Jahre 2003 bzw. 2004 bei den Amtsgerichten?

2. Wie viele Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei den Amtsgerichten in Niedersachsen in den genannten Jahren im Nachlassbereich tätig gewesen, und wie hoch waren die dadurch gebundenen Rechtspflegerpensen?

3. Wie viele Beamte bzw. Angestellte des mittleren Dienstes sind bei den Amtsgerichten in Niedersachsen in den genannten Jahren im Nachlassbereich tätig gewesen (dargestellt in ganzen Stellen)? 25. Abgeordnete Susanne Grote, Michael Albers, Frank Henry Horn, Elke Müller, Dörthe WeddigeDegenhard (SPD) Werden Justizangestellte und Justizanwärterinnen und -anwärter zum Opfer der Verwaltungsreform?

In Justizkreisen herrscht große Unruhe, weil die CDU/FDP-Landesregierung offenbar beabsichtigt, Justizsekretärsanwärterinnen und -anwärter und Auszubildende im Ausbildungsberuf Justizfachangestellte/Justizfachangestellter nicht zu übernehmen und bestehende befristete Zeitverträge in der Justiz nicht zu verlängern, um dort Personal aus dem so genannten Reformarbeitsmarkt, dessen Stellen im Zuge der Verwaltungsreform weggefallen sind, einzusetzen. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind jedoch weder bereit noch in der Lage, auf ihr qualifiziertes Personal zu verzichten, um den Stellenabbau im Innenressort zu beschleunigen. Wie schon bei der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltungsreform des CDU-Innenministers zu erheblichen Belastungen des Justizressorts führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Angestellte mit Zeitverträgen sind in den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt, und wann laufen diese Verträge aus (bitte nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser im Jahr 2005 auslaufenden Zeitverträge sollen nicht verlängert werden, und wie viele Anwärterinnen und Anwärter sollen nicht übernommen werden (bitte ebenfalls nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln)?

3. Trifft es zu, dass die Landesregierung qualifiziertes Justizpersonal durch Personal aus dem Reformarbeitsmarkt ersetzen will, und wie ist dieses Personal für die Tätigkeit in der Justiz qualifiziert bzw. wie soll es auf den Einsatz in der Justiz vorbereitet werden?

26. Abgeordnete Karin Stief-Kreihe, Klaus Fleer, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke, Uwe Harden (SPD) Handelt die Landesregierung verantwortungslos und schädigt den ländlichen Raum?

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bewilligte der Bund dem Land Niedersachsen im Jahr 2004 97,6 Millionen Euro. Nach den jetzt vorliegenden Rechnungsergebnissen hat das Land Niedersachsen lediglich 85,1 Millionen Euro abgerufen - ein Minus von 12,5 Millionen Euro.

Der Skandal ist, dass zum Nachteil der ländlichen Räume ca. 15 % der beantragten Mittel nicht abgeflossen sind. Kein anderes Bundesland hat auch bei schlechter allgemeiner Finanzsituation so viele Bundesmittel verfallen lassen. Rechnet man die entgangenen Bundesmittel und die eingesparte Kofinanzierung zusammen, ergibt sich ein Fehlbetrag von ca. 20 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Niedersachsen. Minister Ehlen spricht immer von einer Stärkung der ländlichen Räume, doch seine Taten sprechen eine andere Sprache. Statt einer Stärkung schafft er durch den Verfall der Mittel neue Wettbewerbsnachteile.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass dem Land Niedersachsen 2004 durch nicht abgerufene, aber bewilligte Mittel des Bundes (GAK) einschließlich der Kofinanzierungsmittel des Landes 20 Millionen Euro zur Stärkung des Ländlichen Raumes verloren gegangen sind?

2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen (Gesamtauflistung der Projekte einschließlich der dafür im Einzelnen benötigten Finanzmittel in der Höhe der nicht abgerufenen Bundesmittel und Kofinanzierungsmittel des Landes) konnten dadurch nicht finanziert werden?

3. In welcher Höhe entfielen durch die Nichtausschöpfung der GAK weitere Drittmittel, und wie viele Gesamtinvestitionen gingen dem ländlichen Raum verloren?

27. Abgeordnete Klaus Fleer, Karin Stief-Kreihe, Claus Johannßen, Rolf Meyer, Dieter Steinecke, Uwe Harden (SPD)

Wie haben sich Waldschnepfen und Rebhühner in Niedersachsen entwickelt?

Im Jahr 2001 hatte der damaliger Landwirtschaftsminister Uwe Bartels eine konstruktive Lösung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen gefunden und eine Vereinbarung über Schutzkonzepte für Rebhühner und Waldschnepfen unterzeichnet.

Die Vereinbarung sieht vor, dass ab dem Jahr 2001 auf die Bejagung von Rebhühnern überall dort verzichtet wird, wo der Bestand im Frühjahr 2001 weniger als drei Brutpaare pro 100 Hektar betrug. Für die Zeit von 2003 an sollte die Basis für die Frage, ob noch in Revieren gejagt werden darf, das Ergebnis von Bestandserhebungen sein, die innerhalb von fünf Jahren gemeinsam vom Institut für Wildtierkunde an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie durchgeführt werden sollten. Zusätzlich sieht die Vereinbarung gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume von Rebhühnern vor. Die Regelungen dieser Vereinbarung sollen bis zum 31. August 2006 gelten.

Nach nunmehr vier Jahren sollte die Landesregierung darüber Auskunft geben können, wie erfolgreich die Regelungen der Vereinbarung umgesetzt worden sind und natürlich, wie sich dies auf die Gesamtentwicklung der Rebhuhn- und Waldschnepfenbestände ausgewirkt hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse liegen bisher aus den Erhebungen der o. g. Institute zu den Bestandsentwicklungen der Waldschnepfen und Rebhühner in Niedersachsen vor?

2. Welche Maßnahmen sind gemäß der Vereinbarung zur Verbesserung der Lebensräume von Rebhühnern und Waldschnepfen bisher ergriffen worden, und haben sie sich als erfolgreich herausgestellt?

3. Beabsichtigt die Landesregierung die Vereinbarung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen über das Jahr 2006 hinaus zu verlängern und bei positiver Bewertung der Bestandsentwicklungen für Rebhühner und Waldschnepfen auf andere in ihrem Bestand gefährdete Tiere auszuweiten?

28. Abgeordnete Alice Graschtat (SPD) Unterstützung für den Bologna-Prozess durch den Bund

Für ein Beratungsnetzwerk zur Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung des BolognaProzesses hat die Bundesregierung 4,4 Millionen Euro für die nächsten zweieinhalb Jahre zur Verfügung gestellt. Im Zentrum dieses „Kompetenzzentrums Bologna" stehen die Umstellung des Studienangebots auf gestufte Studiengänge, die Einführung des europäischen Leistungspunktsystems ECTS, des Diploma Supplements und die Qualitätssicherung. Um die Teilnahme bewarben sich 130 deutsche Hochschulen.

Die Hochschulrektorenkonferenz, bei der das Kompetenzzentrum angesiedelt wird, hat 20 Hochschulen ausgewählt, die durch Experten die Hochschulen zwei Jahre lang vor Ort beim Reformprozess unterstützen sollen.