Danach können Schülerinnen und Schüler aus Over und Bullenhausen die allgemein bildenden Schulen in Hamburg besuchen

6. Abgeordnete Ina Korter (GRÜNE) Schulwahl ohne Grenzen Zwischen den Ländern Niedersachsen und Hamburg gibt es eine Gegenseitigkeitsvereinbarung für den länderübergreifenden Schulbesuch.

Danach können Schülerinnen und Schüler aus Over und Bullenhausen die allgemein bildenden Schulen in Hamburg besuchen. Ferner ist der Besuch von Hamburger Sonder-/Förderschulen für Kinder mit besonderen Förderschwerpunkten (75 Plätze) geregelt. Niedersachsen zahlt für diese Plätze ein nicht unerhebliches Gastschulgeld.

Auch der Besuch des Hamburger Friedrich-Ebert-Gymnasiums (nur musikalischer Zweig) und des Immanuel-Kant-Gymnasiums (bilingual) sind nach der Vereinbarung möglich.

In allen anderen Fällen aber nimmt Hamburg seit Jahren keine Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen mehr auf - aus Kapazitätsgründen, heißt es.

Diese Praxis hat dazu geführt, dass zahlreiche Eltern, die ihre Kinder aus unterschiedlichen Gründen in Hamburg zur Schule schicken möchten, ihren Wohnsitz auf eine Hamburger Adresse ummelden.

Folge ist, dass dem Landkreis Harburg nicht nur Steuereinnahmen verloren gehen, sondern auch, dass Harburg als Zuzugsregion in großem Stil mit finanziellem Aufwand neue Schulen baut, obwohl in unmittelbarer Nähe in Hamburg bereits Klassen leer stehen und Schulen geschlossen werden sollen.

Eine flexible einfache Lösung für eine Schulwahl ohne Grenzen ist in der Metropolregion Hamburg vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein wichtiges Ziel, auch um unnötige konkurrierende Investitionen in die Infrastruktur der Schullandschaft in diesem Raum zu verhindern

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat sie über die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Harburg, die nach der Grundschulzeit in Niedersachsen nicht mehr an einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe in Niedersachsen unterrichtet werden?

2. Welche Möglichkeiten sieht sie, eine Schulwahl ohne Grenzen im Raum Harburg/Hamburg zu realisieren, und welche Schritte sind auf diesem Weg seit 2003 unternommen worden?

3. Ist sie bereit, mit Hamburg eine neue Vereinbarung bzw. eine Überarbeitung der geltenden Vereinbarung anzustreben, um eine Schulwahl ohne Grenzen zu ermöglichen?

7. Abgeordneter Friedhelm Biestmann (CDU) Putenhaltungsverordnung Verglichen mit anderen Ländern, gelten in Deutschland für die Putenhaltung hohe Tierschutzstandards, die auf den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes basieren. Darüber hinaus verfügen die deutschen Putenerzeuger über eine international anerkannte hochwertige Qualitätsproduktion, die den vergleichsweise hohen Anforderungen des Verbraucher- und Umweltschutzes entspricht.

1999 wurden in Deutschland auf der Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung bundeseinheitliche Eckwerte zur Putenhaltung vereinbart. Diese Eckwerte, die in Abstimmung zwischen dem damaligen Bundeslandwirtschaftsministerium, den Bundesländern, Tierschutzorganisationen und Geflügelwirtschaftsverbänden getroffen wurden, sehen bei Einhaltung strenger Managementauflagen und regelmäßiger tierärztlicher Bestandsbetreuung eine maximale Besatzdichte von 52 kg Lebendgewicht pro m bei Hennen und von 58 kg Lebendgewicht/m bei Hähnen vor. Diese Eckwerte sind europaweit ohne Beispiel.

Im November 2004 schlug das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Überprüfung der bundesweit geltenden Vorschriften vor. Dies entspricht den Forderungen von Tierschutzexperten, derzeit diskutierte Haltungskonzepte eingehend zu erforschen. Seit 2002 arbeitet die Initiative Nachhaltige Deutsche Putenwirtschaft daran, aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse die Putenhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Pilotprojekte zur Besatzdichteregelung und Untersuchungen weiterer Haltungsaspekte sind geplant.

Die angekündigte und mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen vorbereitete Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zur Verabschiedung eines Verordnungsentwurfes zur Putenhaltung sieht u. a. vor, dass die Besatzdichte bei Putenhennen in keiner Phase der Haltungsperiode 38 kg/m und bei Putenhähnen 42 kg/m überschreiten darf. Als Standard ist eine Besatzdichte von 34 kg/m für Hennen und von 38 kg/m für Hähne vorgesehen. Da auf EU-Ebene konkrete Regelungen zur Putenhaltung fehlen, können verschärfte nationale Anforderungen zu Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Putenerzeuger führen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die angekündigte und von Nordrhein-Westfalen unterstützte Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein?

2. Welche Auswirkungen hat nach ihrer Ansicht die Initiative auf die deutsche Putenhaltung?

3. Inwieweit basieren die geplanten Änderungen der Haltungsanforderungen auf wissenschaftlichen Daten und Fakten?

8. Abgeordneter Klaus Fleer (SPD) Verdoppelung der Zahl der an BSE erkrankten Rinder in Niedersachsen

Im Jahr 2004 ist die Zahl der an BSE erkrankten Rinder in Deutschland wieder auf 65 Tiere angestiegen. Der vom BMVEL herausgegebenen Übersicht (vgl. auch AgrarEurope vom 10. Januar 2005) ist zu entnehmen, dass sich in Niedersachsen die Zahl der gemeldeten Rinder von sieben auf vierzehn verdoppelt hat.

Damit hat Niedersachsen nach Bayern den zweithöchsten Anteil an allen erkrankten Rindern und die höchste Steigerungsrate in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Worauf führt sie den erneuten deutlichen Anstieg an BSE-Fällen in Niedersachsen zurück?

2. Mit welchen Maßnahmen wird sie versuchen, die Zahl der BSE-Erkrankungen in Niedersachsen auf null zu setzen?

9. Abgeordnete Wolfgang Jüttner, Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Rudolf Robbert, Jacques Voigtländer, Walter Meinhold, Wolfgang Wulf (SPD) Maulkorb für Schulleitungen?

In einem Beitrag der GEW-Zeitung Erziehung und Wissenschaft (Nr. 2/2005, Seite 2) wird mitgeteilt, dass Schulleitungen durch die Schulbehörde untersagt worden sei, detaillierte Daten über Unterrichtsausfall an Eltern oder die örtliche Presse zu geben. Die Leitung der Landesschulbehörde habe erst jüngst die Dezernentinnen und Dezernenten aufgefordert, gegenüber den Schulleitungen strengstens dafür Sorge zu tragen, dass „in puncto Unterrichtsversorgung die Schulen schweigen".

Wir fragen die Landesregierung:

1. Treffen die im Vorspann genannten Aussagen so oder in ähnlicher Weise zu?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es zu den Pflichten von Schulleitungen gehört, dem Schulelternrat auf Anfrage detailliert Auskünfte über den Stand der Unterrichtsversorgung und über die Ursachen von Unterrichtsausfällen zu erteilen?

3. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung bezüglich des Rechts von Schulleitungen, der örtlichen Presse und Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags auf Anfrage Auskünfte über den Stand der Unterrichtsversorgung ihrer Schule und über die Ursachen von Unterrichtsausfällen zu erteilen?

10. Abgeordnete Heike Bockmann (SPD) Schwarze Zukunft für die Oberfinanzdirektion Oldenburg?

Auf einer Klausurtagung im Kloster Loccum holte die Landesregierung Expertenrat für ihre künftige Politik ein. Einige Resultate dieser Besinnung hinter Klostermauern waren der niedersächsischen Presse zu entnehmen. So erläuterte ein angehörter Experte, der hannoversche Volkswissenschaftler Stefan Homburg, in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung mit Datum vom 3. März 2005: „Wo das Land überall noch kürzen könne - wenn man ganz frei von Zwängen und Interessenverbänden ans Werk ginge. Die Oberfinanzdirektion könnte kippen, aus der Erwachsenenbildung und der Wirtschaftsförderung könne man aussteigen...", so der Wissenschaftler in der HAZ. Einigen dieser zahlreichen Sparvorschläge hat der Ministerpräsident bereits eine klare Absage erteilt. Nicht jeder Expertentipp, so die Neue Presse vom 4. März 2005, wird jedoch politisch umgesetzt.

Für die Oberfinanzdirektion fehlt jedoch eine klare Bestandsgarantie des Ministerpräsidenten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Kann sie für die Zukunft eine Bestandsgarantie für die Institution der Oberfinanzdirektion geben?

2. Ist der Standort Oldenburg in der real existierenden Größe von Planungen der Landesregierung betroffen? Wenn ja, um welche Planungen handelt es sich?

3. Inwieweit können die jetzt bekannt gewordenen Pläne des Finanzwissenschaftlers Homburg als Makulatur bezeichnet werden?

11. Abgeordneter Hermann Dinkla (CDU) Wartezeiten bei Pflegebedürftigkeitseinstufungen durch den Medizinischen Dienst Wiederholt wird von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Regionen des Landes Klage darüber geführt, dass die Wartezeiten für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDK) als zu lang empfunden würden. Dies führe bei den Betroffenen und ihren Angehörigen oftmals zu erheblichen finanziellen Problemen. Notwendige Pflegeleistungen, wie Pflegebetten oder Leistungen ambulanter Pflegedienste, müssten im Voraus beglichen werden, weil der Medizinische Dienst die Einstufung und Prüfung erst nach unangemessen langer Wartezeit vornehme und die Leistungen dementsprechend nicht direkt von den Kostenträgern übernommen werden könnten. Es gibt Fälle, bei denen die Wartezeit auf die Pflegeeinstufung durch den MDK mehrere Monate betragen hat.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Liegen ihr Erkenntnisse über die durchschnittliche Wartezeit für Pflegeeinstufungen durch den MDK und gravierende Abweichungen davon vor?

2. Wie beurteilt sie die jetzige Praxis bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit vor dem Hintergrund des konkreten Wunsches vieler Betroffener, eine möglichst zeitnahe Beurteilung der Pflegesituation sicherzustellen?

3. Was kann sie unternehmen, um auf den MDK im Sinne der Betroffenen einzuwirken, damit im Ergebnis eine möglichst zügige Einstufung der Pflegebedürftigkeit erreicht werden kann?