Luftqualität

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie insgesamt die Luftqualität in den ländlichen Räumen Niedersachsens vor dem Hintergrund der Anforderungen der EU-Luftreinhaltegesetzgebung?

2. Warum wurde auf Grundlage der Luftqualitätsdaten der LÜN-Station Bösel, wo im Zeitraum der Untersuchungen des NLÖ an über 35 Tagen der PM 10-Grenzwert überschritten wurde, für dieses belastete Gebiet kein Luftreinhalte- und Aktionsplan erstellt, der auch das Ziel haben könnte, beispielhaft für einen belasteten ländlichen Raum die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erproben?

3. Welche flächendeckenden lokalen Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von Vorläuferstoffen des Feinstaubs durch Intensivlandwirtschaft und Intensivtierhaltung gedenkt die Landesregierung einzuleiten, um eine Verbesserung der Luftqualität, eine Absenkung der lokal verursachten Spitzenbelastung in ländlichen Gebieten Niedersachsens zu erreichen?

58. Abgeordneter Bernd Althusmann (CDU) Auswirkungen der Visavergabe seit 1999 auf Niedersachsen

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses zur Visavergabe der rot-grünen Bundesregierung haben bisher erbracht, dass mehrere Erlasse des Außenministeriums zur Erteilung von Reisedokumenten unter Joschka Fischer (MdB) seit 1999 vermutlich EU-rechtswidrig gewesen sind. Die Folge dieser Erlasse, insbesondere des so genannten Vollmer-Erlasses, ist ein nicht ausreichender Schutz des Landes vor Schleusern, Menschenhändlern, illegaler Schwarzarbeit und organisierter Kriminalität. In Verantwortung eines führenden Mitgliedes der Bundesregierung wurde damit unter dem Deckmantel des Grundsatzes „In dubio pro libertate" möglich, ungehindert nach Deutschland einzureisen. Die Kriminalitätsentwicklung seit 1999 soll nach Aussagen des niedersächsischen Kriminologen Christian Pfeiffer damit nicht korrelieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen für den Zeitraum 1999 bis 2002 hinsichtlich der eingereisten Ausländer nach Niedersachsen und ihrer Beteiligung an Straftaten (allgemein und nicht nur bei Verstößen gegen das Ausländerrecht) vor, und sind diese deckungsgleich mit den Aussagen von Herrn Pfeiffer?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Visavergabepraxis der deutschen Bundesregierung unter dem Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen)?

3. Welche Konsequenzen erwartet die Niedersächsische Landesregierung von der deutschen Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sicherheit innerhalb Niedersachsens und innerhalb Deutschlands sowie der Europäischen Union?

59. Abgeordneter Hermann Dinkla (CDU) Arbeitsplatzwegfall durch Unternehmensinsolvenzen

Im Jahr 2004 sind in Deutschland mehr als 600 000 Arbeitsplätze durch Unternehmensinsolvenzen verloren gegangen. Allein für Private ergaben sich dadurch Forderungsverluste von rund 27

Milliarden Euro, der gesamte volkswirtschaftliche Schaden liegt weitaus höher. Laut Statistischem Bundesamt hat die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen von 26 476 im Jahr 1999 stetig zugenommen und im Jahr 2004 den Höchstwert von 39 213 erreicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte sind in Niedersachsen durch Unternehmensinsolvenzen betroffen?

2. Welche konkreten volkswirtschaftlichen Verluste ergeben sich dadurch für Niedersachsen?

3. Wie hoch sind die Forderungsverluste durch Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen im Jahr 2004 gewesen?

60. Abgeordneter Reinhold Coenen (CDU) Kampfkartell

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. Februar 2005 war unter der Überschrift „Kampfkartell" ein Kommentar zu lesen, der sich mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auseinandersetzt. Zu Beginn heißt es darin: „Das haben sich die rot-grünen Verhandlungspartner fein ausgedacht: Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst enthält in Punkt 7 eine Meistbegünstigungsregelung, die einem Kampfkartell des Bundes, der Kommunen und der Dienstleistungsgewerkschaft gegen die einzelnen Bundesländer und die dort mehrheitlich regierende CDU und CSU gleichkommt." Der Präsident der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, Dr. Thomas Böhle (SPD), und der Bundesvorsitzende von ver.di, Frank Bsirske, hätten vereinbart, dass ein Abschluss „für ein oder mehrere Bundesländer", der „für die Arbeitgeber günstigere Regelungen enthält", ein „unwiderrufliches Angebot" an den Bund und die Kommunen sei, den - für Arbeitnehmer ungünstigeren - Vertrag zu übernehmen.

Der Kommentator mutmaßt, dass die rot-grüne Koalition mit vereinten Kräften der Gewerkschaft ver.di den Rücken stärke, bei den Verhandlungen mit den Ländern ja nicht nachzugeben. Denn würde ver.di auch nur in Sachsen-Anhalt aus Rücksicht auf die Finanzlage des Landes mit einer höheren Arbeitszeit oder mit einer geringeren Einmalzahlung einverstanden sein, dann setze sie den jüngst erzielten „Erfolg" im Bund und in den Kommunen aufs Spiel und müsste sich vor hunderttausenden von Mitgliedern, die dann entgegen der jetzigen Vereinbarung schlechter gestellt würden, rechtfertigen. Unter diesen Umständen könnten die Unionsländer kein für den Steuerzahler günstigeres Ergebnis erzielen als es der Bundesinnenminister vorgemacht habe. Das Ausscheren der Länder aus der Tarifgemeinschaft, von der sich die mehrheitlich CDU/CSU-geführten Landesregierungen Einsparungen erhofft hätten, liefe ins Leere.

Zum Ende des Kommentars heißt es dann: „Die Meistbegünstigungsklausel ist jedoch noch raffinierter gefasst. Der Bund muss das Angebot der Gewerkschaft gar nicht annehmen. Sollte eine Landesregierung so geschickt sein, dass sie den regionalen ver.di-Verhandlungsführer zum Nachgeben verleitet, dann kann Schily den ver.di-Bundesvorsitzenden Bsirske vor dem Zorn der Mitglieder bewahren, indem der auf die Annahme des Angebots lautstark verzichtet. Dafür werden die öffentlich Bediensteten Rot-Grün an der Wahlurne danken. So bereitet man Wahlsiege vor."

Ich frage die Landesregierung:

1. Treffen die geschilderten Punkte für das Land Niedersachsen zu?

2. Sind insbesondere die geschilderten Angaben, was ausscheren aus der Tarifgemeinschaft und die Meistbegünstigungsklausel betrifft, so richtig wiedergegeben?

61. Abgeordnete Ursula Helmhold (GRÜNE) Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Niedersachsen

Nach den niedersächsischen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich verantwortlich Tätige sind nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in wirtschaftlichen, kulturellen, und sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art tätig sind, versichert.

Personen, die z. B. wegen Aufnahme eines Studiums in einem anderen Bundesland wohnen oder grenznah nach Niedersachsen pendeln, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Niedersachsen aber von dort aus weiterhin wahrnehmen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Regelung hat sich angesichts von Unfällen auf dem Weg zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als negativ herausgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Versicherungsschutz haben ehrenamtlich verantwortlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die in Niedersachsen nur einen Nebenwohnsitz haben und/oder ihre ehrenamtlich verantwortliche Tätigkeit von einem anderen Bundesland aus ausüben?

2. Welche Regelungen existieren hierzu in anderen Bundesländern?

3. Ist sie bereit, Personen, die in Niedersachsen unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung ehrenamtlich verantwortlich tätig sind, aber in einem anderen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben, in Zukunft den vollen Versicherungsschutz zukommen zu lassen?

(Ausgegeben am 13.04.2005)