Influenza-Pandemieplan für Niedersachsen

Seit einigen Wochen wird auch Niedersachsen von der Grippewelle heimgesucht. Das RobertKoch-Institut hat Anfang des Jahres einen Nationalen Influenza-Pandemieplan, der von Bund und Ländern getragen wird, vorgelegt. Der Plan bildet die wissenschaftliche Grundlage für eine bundesweit koordinierte Vorbereitung auf eine Influenza-Pandemie.

Auf dieser Grundlage sollte jedes Bundesland wie auch die Städte und Gemeinden regionale Pandemienpläne erarbeiten und die bestehenden Katastrophenpläne überprüfen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie wird der Pandemieplan in Niedersachsen von der Landesregierung umgesetzt?

2. Welche Aufgaben hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als oberste Landesbehörde im Rahmen des Influenza-Pandemieplanes übernommen?

3. Welchen Beitrag leistet das Landesgesundheitsamt?

Im Gegensatz zu einer jährlich zu beobachtenden Grippewelle könnte eine so genannte Influenzapandemie nur durch ein neuartiges Influenzavirus durch Mutation hervorgerufen werden. Somit ist die jährliche Grippewelle von der politischen Diskussion um eine mögliche Influenza-Pandemie zu trennen. Ein neu entstehendes Virus wäre ggf. in der Lage, sich effektiv von Mensch zu Mensch zu verbreiten und schwere Erkrankungen hervorzurufen. Aufgrund der Neuartigkeit des Erregers wären Menschen auch durch eine vorherige Influenza-Erkrankung nicht geschützt. Außerdem stünden im Vorfeld keine Impfstoffe zur Verfügung. Eine Pandemie könnte daher zu einer Erkrankungs- und Sterberate führen, die übliche, auch schwere Influenzawellen, übertreffen würde. Von Experten wird aufgrund der derzeitig beobachteten Vogelgrippe in Geflügelbeständen in Asien die Gefahr für das Auftreten einer Influenzapandemie als erhöht eingeschätzt. Zeitpunkt und Umfang eines derartigen Szenarios können jedoch nicht vorhergesagt werden.

Der von Bund und Ländern getragene Nationale Pandemieplan auf der Grundlage von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation führt umfangreiche Planungen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine derartige Gefährdungssituation auf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der nationale Pandemieplan behandelt inhaltlich die Bereiche Überwachung, Impfung, antivirale Medikamente, Kommunikation und Information sowie strukturelle Vorbereitungen im Hinblick auf Infektionsschutz, Katastrophenschutz und medizinische Versorgung einschließlich der Krankenhausversorgung.

Nicht in allen Bereichen ist die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen abschließend geklärt und daher Gegenstand derzeitiger intensiver Diskussionen und Verhandlungen sowohl zwischen den Bundesländern wie auch zwischen Bund und Ländern. Hierzu zählt insbesondere der Umgang und Einsatz von antiviralen Medikamenten.

Unabhängig von diesen noch offenen Fragen ist es Ziel der Landesregierung, einen pandemietauglichen Infektionsalarmplan zu erarbeiten. Niedersachsen hat das Thema der Infektionsalarmplanung bereits im Zuge der „EXPO" im Jahre 2000 aufgegriffen und einen entsprechenden Alarmplan für Einzelfälle hochinfektiöser, lebensbedrohlicher Erkrankungen erstellt. Dieser Plan wird nun entsprechend erweitert.

Zu 2: MS hat durch Mitwirkung in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2004 aktiv Einfluss auf die Inhalte des Nationalen Pandemieplans genommen.

MS hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) damit beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Zunächst sollen mit Ärzten aus den kommunalen Gesundheitsämtern die über die bestehende Infektionsalarmplanung hinausgehenden Erfordernisse benannt und Empfehlungen für eine konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gegeben werden. Auf dieser Grundlage wird MS Gespräche mit weiteren Institutionen, Verbänden und Interessenvertretern (z. B. Ärztekammer, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, Rettungsdienste u. a.) initiieren, um alle für eine pandemietaugliche Infektionsalarmplanung notwendigen Partner zusammenzuführen.

MS hat bereits im Vorgriff auf den Pandemieplan die Forderung umgesetzt, die Impfempfehlung für Influenza für alle Altersstufen auszudehnen. Hierdurch soll eine höhere Akzeptanz für die saisonale Impfung erreicht werden.

Zu 3: Das NLGA ist die zentrale bevölkerungsmedizinische Kompetenzbehörde und Beratungsinstitution des Landes Niedersachsen für übertragbare und nicht übertragbare Erkrankungen oder Gesundheitsrisiken. Im Rahmen der Influenzapandemieplanung leistet das NLGA speziell folgende Beiträge:

Mit Beginn 2005 wurde ein System zur Früherkennung für Influenza und andere akute respiratorische Erkrankungen eingerichtet. Auswertungen werden wöchentlich per E-Mail und auf den Internetseiten des NLGA zur Verfügung gestellt. Eine intensivierte Surveillance (Überwachung) gilt als wesentliches Instrument für eine schnelle Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf die Einleitung erforderlicher Maßnahmen, um die Weiterverbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Das NLGA hat die oben genannte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer pandemietauglichen Infektionsalarmplanung eingerichtet.

Das NLGA ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Nationales Influenzareferenzzentrum ein anerkanntes Kompetenzzentrum für die Diagnostik und Typisierung von Influenzaviren und daher bestens für die schnelle Erkennung neu auftretender Erregertypen mit pandemischem Potenzial geeignet. Für entsprechende Spezialuntersuchungen steht das im NLGA eingerichtete Hochsicherheitslabor zur Verfügung.

Die Influenzapandemie und die erforderliche Vorbereitung wurde bereits im Fortbildungsangebot des NLGA aufgenommen und wird weiter verfolgt. Entsprechende Angebote werden auch auf den Internetseiten des NLGA bereitgestellt.