Spielhallen

Insgesamt beschäftigen die niedersächsischen PSA nach Angaben der Regionaldirektion 1 582 Menschen (Stand März 2005). Daten zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt durch die PSA liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu c): Die Landesregierung sieht sich auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit den PSA in ihrer skeptischen Einschätzung bestätigt und erwartet auch für die Zukunft keine wirklichen Erfolge für die Eingliederung Arbeitsloser.

5. Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe und SGB II

Die Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Schule ist eine Angelegenheit der örtlichen Ebene und liegt in der eigenen Zuständigkeit der jeweiligen Partner. Viele Schulen kooperieren vor Ort in Netzwerken mit den entsprechenden Institutionen auf der Grundlage des § 25 Abs. 3 NSchG sowie des Erlasses des MK vom 25.1.1994 5033-51 742/15-1 N (Nds.MBl. S. 335;SVBl. 4/1994 S.91) „Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe". In zahlreichen Schulen (Hauptschulen, Gesamtschulen, Berufsbildenden Schulen) arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die sich um Jugendliche, ihre Sorgen und Nöte kümmern. 91 % der Berufsbildenden Schulen (aktuell sind das 88), die ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) fahren, sind mit Sozialpädagogen im Landesdienst versorgt.

Bis Ende 2005 ist beabsichtigt, eine 100%ige Versorgung zu erreichen.

Die gegenseitige Kenntnis der Arbeitsweisen und Tätigkeitsfelder, der Erwartungen und Möglichkeiten und die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache sind erforderliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Benennung von Ansprechpartnern, schriftliche Vereinbarungen zu Art und Umfang der Zusammenarbeit, gemeinsame Fortbildungen, die Entwicklung von Besprechungsroutinen, die gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen sind geeignet, ein gemeinsames Verständnis für die Aufgabenstellung zu entwickeln. In einer sog. „Tandemfortbildung" wurden in fünf Durchgängen Lehrkräfte und Sozialpädagogen allgemein bildender und Berufsbildender Schulen sehr erfolgreich auf die nachhaltige Unterstützung von Schulsozialarbeit vorbereitet. Diese Maßnahme hat in erheblichem Umfang dazu beigetragen, Schulsozialarbeit in das System Schule zu integrieren und das Verständnis für die beiderseitigen Notwendigkeiten zu fördern.

Zu b): Der Austausch von Erfahrungen und Beispielen guter Praxis auf gemeinsamen Fachtagungen soll fortgesetzt und nach Möglichkeit intensiviert werden. Ein derartiger Prozess soll auch über die Förderung der Vernetzung auf lokaler Ebene, die auch durch gemeinsame Fortbildungen gestützt sein sollte, sowie durch gemeinsame Projekte vorangebracht werden. Berufsschulpflichtige Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht auch durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen. Dafür waren in der Vergangenheit 100 Plätze vorgehalten, die zum 01.08.2004 auf insgesamt 300 aufgestockt wurden.

Zu b): Im Sek II-Bereich können Jugendliche, die von der Schule im klassischen Sinne nicht mehr erreicht werden, ihre Schulpflicht im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne erfüllen. Unabhängig von den üblichen Stundentafeln werden persönliche Lernarrangements erstellt. Hier können auch außerschulische Lernorte, z. B. Jugendwerkstätten, einbezogen werden. Dies ist keine Maßnahme, sondern ein Regelangebot.

Unter Federführung des Kultusministeriums wurde zwischen Mai 2002 und Dezember 2004 das Programm zur Vermeidung von unentschuldigter Abwesenheit im Unterricht durchgeführt.

Die Koordination liegt beim Landespräventionsrat.

Ziel des Modellprojektes war die Verringerung des Schulschwänzens durch die Verstärkung der Kooperation zwischen Eltern, Schule und externen Stellen sowie die Veränderung der Binnenstruktur in den Schulen. Dazu gehörte insbesondere auch eine regelmäßige Dokumentation und Datenerfassung zur Schulverweigerung.

Das Projekt wurde in den Städten Hannover, Delmenhorst und Osnabrück sowie im Landkreis Friesland durchgeführt. Es nahmen insgesamt 78 Experimentalschulen und 65 Kontrollschulen teil. Die teilnehmenden Schulen haben mit den Eltern vertraglich vereinbart, gegenseitig erreichbar zu sein. So früh wie möglich musste die Schule die Eltern informieren, wenn das Kind seiner Schulpflicht nicht nachkam. Mögliche Problemfelder, die zum Schwänzen führten, sollten zunächst zwischen Schule, Elternhaus und Schülerinnen/Schülern bearbeitet werden.

Bei hartnäckiger Schulverweigerung und einer nicht schnell behebbaren Problemstruktur sollten „externe Helfer", z. B. kommunale Dienste oder Jugendämter, eingeschaltet werden.

Als begleitende kriminalpräventive Maßnahme führten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an den Pilotstandorten während der Schulzeit Kontrollen, z. B. in Spielhallen, Kaufhäusern, Einkaufszentren, Gaststätten, Bahnhöfen und an ÖPNV- Haltestellen durch.

Die im Rahmen des Projektes entwickelten Maßnahmen und Standards gegen den Schulabsentismus haben sich in Niedersachsen über die Modellstandorte hinaus verbreitet und werden bereits in zahlreichen Schulen angewendet. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet, evaluiert und dokumentiert. Zurzeit erfolgt die Aus- und Bewertung durch die Universität Hamburg, ein abschließender Bericht wird in Kürze erwartet.

Eine ähnliche Aufgabenstellung wird auch im Rahmen eines bis 2006 laufenden europäischen Projekts für das allgemein bildende Schulwesen unter Koordination durch das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung, (NILS) bearbeitet.

Das von einem interministeriellen Arbeitskreis entwickelte Präventions- und Integrationsprogramm des Landes wird seit dem Jahr 2000 vom Landesjugendamt als nachgeordneter Behörde des MS in Kooperation mit dem MK betreut (Förderdauer von 2001 bis 2006). Es richtet sich an Jugendliche in einem schwierigen sozialen Umfeld sowie an „schulmüde" Jugendliche und Schulverweigerer. Es soll die Integration in soziale Bezüge erleichtern und die Aufnahme oder Rückkehr in einen geordneten Ausbildungsgang mit Abschluss ermöglichen. Das geschieht durch Nachmittagsangebote an Schulen und die Bündelung von Präventions- und Integrationsmaßnahmen vor Ort.

Eine institutionell geregelte Unterstützung allgemein bildender Schulen des Sekundarbereichs I ist für die Hauptschule durch das Hauptschulprofilierungsprogramm sowie entsprechende Erlasse festgelegt. Für Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gelten darüber hinaus die allgemeinen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe. Diese sind darauf ausgerichtet, Maßnahmen zur Unterstützung problembelasteter Schülerinnen und Schüler sowie Schülergruppen abzustimmen. In diesem Zusammenhang erhalten allgemein bildende Schulen direkte Unterstützung in Form der Einzelfallhilfe, die sich insbesondere auch auf den Übergang Schule-Beruf beziehen kann. Mittelbar und präventiv wirkende Maßnahmen werden im Rahmen der kontinuierlich zu entwickelnden Zusammenarbeit durchgeführt. Dazu gehören u.a. gemeinsam geplante Veranstaltungen sowie die gegenseitige Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen und Fortbildungen.

Sowohl seitens der Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe als auch der Schule wird immer wieder auf den Bedarf an Angeboten für Schülerinnen und Schüler hingewiesen. Es besteht eine hohe Bereitschaft, nicht erst nach Beendigung der Schulpflicht tätig zu werden, sondern junge Menschen so rechtzeitig individuell zu fördern, dass ein Scheitern beim Übergang in den Beruf vermieden wird. Insofern richtet das Land seine Programme verstärkt dahingehend aus, die Kompetenzen der Jugendberufshilfe in der Bildung und beruflichen Integration be nachteiligter junger Menschen stärker präventiv einzusetzen und mit schulischen Angeboten zur Berufsorientierung bzw. Berufsvorbereitung zu verzahnen. Beispielsweise hat im Rahmen des aufsuchenden Ansatzes der RAN die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern an Haupt- und Sonderschulen sowie im schulischen Berufsvorbereitungsjahr einen hohen Stellenwert. In den Jugendwerkstätten ist die Arbeit mit schulmüden und schulverweigernden jungen Menschen erfolgreich ausgeweitet worden (s. auch 5.2.a).

Zu 5.4:

a) bis d) Daten der Gebietskörperschaften über die Aufgabenerledigung und Finanzierung der Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII liegen nicht vor.

Zu 5.5:

Zum Hauptschulprofilierungsprogramm gehört es, insbesondere benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit einer geringen Berufs- bzw. Ausbildungsperspektive zu fördern. Das Programm ist konkret darauf gerichtet, ihnen durch spezielle sozialpädagogische Angebote den Zugang zu berufsorientierenden Maßnahmen zu ermöglichen und sie durch geeignete Methoden und Maßnahmen individuell durch Einzelförderung auf betriebliche Anforderungen vorzubereiten. Dies gilt vor allem für Schülerinnen und Schüler mit einem zu wenig ausgeprägten Arbeits- und Sozialverhalten.

Die im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte haben zum überwiegenden Teil vorher berufliche Erfahrungen in der Jugendhilfe erworben. Sie koordinieren vor diesem beruflichen Hintergrund die Maßnahmen der Schule mit denen der Berufsschulen, der Jugendhilfe, der Betriebe, Kammern, Wirtschaftverbände und der Berufsberatung, um den Kindern und Jugendlichen eine Perspektive auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und im Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies ist ein wesentliches Teilziel für eine spätere gesellschaftliche Integration. In diesem Sinne verlagert das Hauptschulprofilierungsprogramm Maßnahmen der Jugendhilfe in die Schulzeit, um präventiv auf die oftmals stigmatisierte Ausgangsposition der Schülerinnen und Schüler einzuwirken. Die bevorzugte Genehmigung der Ganztagsbetreuung an Hauptschulen verstärkt diesen positiven Effekt.

Deswegen richtet die Landesregierung mit der Planung, alle niedersächsischen Hauptschulen in das Programm der Landesregierung (von jetzt rund 190 auf ca. 500 Hauptschulen im Schuljahr 2007/08) aufzunehmen, eine flächendeckende und maßgeblich von Kräften aus der Jugendhilfe mit gestaltete Präventionsmaßnahme auf Dauer ein.

Diese Leistungen werden über eine Zuwendungsrichtlinie finanziert, die Mittel in Höhe bis zu 26 000 Euro pro Schule vorsieht. Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Schulträger.

Die Zusammenarbeit mit Betrieben ist eine wesentliche Aufgabe der Pro-Aktiv-Centren sowie der Jugendwerkstätten. Um Integrationsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt zu erschließen, ist eine betriebliche Orientierung unabdingbar. Dazu gehört auch die Akquisition von Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumsplätzen sowie die Bildung von Betriebspartnerschaften.

Darüber hinaus gilt es, durch entsprechende Ausbildungsbegleitung in Zusammenarbeit mit den Betrieben Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Bei der Gestaltung individueller Lösungen zur Realisierung beruflicher Perspektiven wird das gesamte Spektrum aktiver Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit eingesetzt.

Dazu gehören insbesondere auch die Programme des Landes.

Angaben über die Ressourcen der öffentlichen und freien Träger der Jugendberufshilfe hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Betrieben können nicht gemacht werden.

Zu 5.6: Gem. § 85 Abs. 1 SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendberufshilfe für die Gewährung von Leistungen und zur Erfüllung anderer Aufgaben der Jugendhilfe zuständig.