Steuer

Schließlich weist die Landesregierung darauf hin, dass die Prüfung zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, „in dem noch die Auswirkungen der Neuorganisation der Landesregierung abzuarbeiten waren und sich bereits die ersten Veränderungen durch die Verwaltungsmodernisierung abzeichneten".

Die Ressorts haben sich darauf verständigt, die „Aussagen der Untersuchung in den bestehenden Fachgruppen (Arbeitskreis der Personalreferenten, Arbeitskreis der Leiterinnen und Leiter der Hauptbüros etc.)" zu überprüfen. Eine Lenkungsgruppe soll den zeitlichen Ablauf koordinieren.

Dazu ist aus Sicht der Finanzkontrolle Folgendes anzumerken:

Der LRH hat die Diskussion um die Auswahl der Bezugsgröße auch mit den Ministerien ausdrücklich und mit besonderer Intensität geführt. Bei verschiedenen Aufgaben hat der LRH zu mehreren in Betracht kommenden Bezugsgrößen Modellberechnungen vorgenommen und festgestellt, dass sie sich in ihren Auswirkungen nur marginal unterscheiden, eine schwächere Korrelation zum Arbeitsaufwand aufweisen oder sogar zu einem höheren Einsparpotenzial führen.

Der LRH geht davon aus, dass eine weitere Einbeziehung „weicher Faktoren" nicht sachgerecht ist, da die aus den Ergebnissen der besten vier Behörden gemittelte Kennzahl auch behördenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt und während der Prüfung kein Sachverhalt bekannt geworden ist, dass die Querschnittsaufgaben nicht in angemessener Qualität und mit durchschnittlicher Erledigungsgüte bearbeitet wurden. Er sieht die Gefahr, dass real vorhandene Rationalisierungspotenziale durch Hinweise auf „weiche Faktoren" verhindert oder verzögert werden.

Der LRH hält es deshalb für geboten, dass die Arbeitsgruppe der Landesregierung sich nicht der Überprüfung der Benchmarks, sondern der Umsetzbarkeit des ermit91 telten Einsparpotenzials zuwendet. Die Landesregierung sollte durch konkrete Zielvorgaben sicherstellen, dass die Einsparungsmöglichkeiten nicht durch die auf Grund der Verwaltungsmodernisierung veranlassten organisatorischen Veränderungen unterlaufen werden. Der oben dargestellte Durchschnittswert von 1 VZE (für interne Querschnittsaufgaben) zu 8,13 Beschäftigten sollte auch nach der Übernahme von Aufgaben aus dem nachgeordneten Bereich als eine „Mindestzielmarke" angesehen werden.

22. Einsparpotenziale bei der Zentralen Vollstreckungsstelle des Landes Einzelplan 04 - Finanzministerium Kapitel 04 20 - Landesamt für Bezüge und Versorgung

Die Konzentration der Vollstreckungsaufgaben bei der im Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung eingerichteten Zentralen Vollstreckungsstelle hat sich bewährt. Die Zentrale Vollstreckungsstelle hat die aufgelaufenen Rückstände durch geeignete Maßnahmen erheblich abbauen können.

Die analytische Personalbedarfsberechnung für die Zentrale Vollstrekkungsstelle ergibt einen Überhang für das im Jahr 2004 erbrachte Arbeitsvolumen von 13,5 Vollzeiteinheiten. Dies entspricht einem jährlichen Einsparvolumen von ca. 850 000.

Nach Abbau der noch vorhandenen Arbeitsrückstände und bei unveränderten Rahmenbedingungen können weitere neun Vollzeiteinheiten eingespart werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Einsparpotenzial in Höhe von ca. 560 000.

Zusätzlich sollte der Zentralen Vollstreckungsstelle die Zuständigkeit für die Beitreibung zivilrechtlicher Forderungen übertragen werden und sie sollte über den Justizbereich hinaus die Entscheidungskompetenz für die Veränderung von Ansprüchen nach § 59 LHO erhalten.

Ausgangslage

Die bis Ende 1999 von den Regierungsbezirkskassen wahrgenommenen Vollstrekkungsaufgaben hat die Landesregierung mit Beschluss vom 29.02.2000 beim Nie92 dersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) - Standort Aurich zentralisiert. Die dort eingerichtete Zentrale Vollstreckungsstelle (ZVS) ist seit dem 01.01.2000 zuständig für die Beitreibung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen des Landes (außer Steuern). Für privatrechtliche Forderungen des Landes ist die ZVS bisher nur zuständig, soweit diese wie öffentlich-rechtliche Forderungen vollstreckt werden dürfen.

Der LRH hatte bereits früher festgestellt, dass die automatisierte Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gleichzeitig mit der Einführung des automatisierten Haushaltsvollzugssystems (HVS) hätte gewährleistet sein müssen. Erst nahezu 2 1/2 Jahre nach Einführung des HVS konnte die ZVS den Echtbetrieb mit dem Vollstreckungsmodul „CXS" aufnehmen. Durch die verspätete Inbetriebnahme des Vollstreckungsverfahrens sind erhebliche Bearbeitungsrückstände entstanden. Die ZVS hat die Rückstände in einem beträchtlichen Umfang abgebaut. Sie waren jedoch zum Zeitpunkt der Prüfung des LRH noch nicht vollständig abgearbeitet.

Die personelle Ausstattung der ZVS beruht auf dem im August 1999 vorgelegten Ergebnis der Untersuchung einer Projektgruppe, die die Aufgabe hatte, ein Feinkonzept zur Übernahme der Vollstreckungsaufgaben durch das NLBV am Standort Aurich zu erarbeiten. Hinsichtlich des Stellenbedarfs ist die Projektgruppe von der Stellenausstattung der früheren Vollstreckungsstellen der Regierungsbezirkskassen ausgegangen und hat, ohne eine qualifizierte Stellenbedarfsermittlung durchzuführen, eine pauschale Reduzierung von 30 v. H. vorgenommen.

Der LRH hat für das Arbeitsvolumen des Jahres 2004 den Personalbedarf - in Vollzeiteinheiten (VZE) - für den Sachbearbeitungs- und Leitungsbereich der ZVS mit analytischen Methoden fortschreibungsfähig berechnet.

Personalbedarf für das Arbeitsvolumen 2004

Auf der Grundlage der erhobenen Daten ergibt sich für das Arbeitsvolumen 2004 ein Personalbedarf von 7 VZE für Leitungs- und Querschnittsaufgaben (bisher 8,5 VZE) und 29,5 VZE für die Sachbearbeitung (bisher 41,5 VZE).

Jahresbericht 2002, Drs. 14/3420, S. 68. „Collection and Execution System", Vollstreckungsmodul der HVS-Software.