Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wird bei der Unterstützung der Kommunen auch in Zukunft eine besondere Bedeutung haben.

Eine ihrer wesentlichen Wirkungen besteht darin, dass sie die Menschen in den Städten und Gemeinden in ihrem direkten Lebensumfeld erreicht und dessen Gestaltung positiv beeinflusst.

Ein zentrales Ziel im Rahmen der Städtebauförderung ist daher weiterhin die Revitalisierung der bebauten Ortslagen als Wirtschafts- und Wohnstandort.

Mit dem jährlichen Städtebauförderungsprogramm können u. a. Erschließungsanlagen, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen gefördert sowie die Verbesserung des Wohnwertes der Wohnungen einschließlich der Aufwertung des Wohnumfeldes z. B. durch Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und ergänzenden Neubau erreicht werden. Die Bauleistungen werden zum großen Teil von in der Region ansässigen Unternehmen durchgeführt. Die Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist daher auch als Mittel regionaler Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu kennzeichnen.

Die vom Bund beginnend mit dem Programmjahr 2004 neu in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommene Programmkomponente „Stadtumbau West" eröffnet nunmehr auch den alten Bundesländern über die herkömmliche Städtebauförderung hinaus die Möglichkeit, dem immer deutlicher werdenden Wandel der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur zu begegnen und den Kommunen Fördermittel für Maßnahmen zur rechtzeitigen Anpassung ihrer städtebaulichen Strukturen an die demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen zur Verfügung zu stellen. Die Bundesfinanzhilfen zum „Stadtumbau West" können u. a. sowohl für die Aufwertung und den Umbau des vorhandenen Gebäudebestands als auch für den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur eingesetzt werden.

Angesichts der schwierigen Haushaltssituation konnte das Land Niedersachsen für die Programmjahre 2004 und 2005 zur landesseitigen Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen des neuen Bund-Länder-Programms „Stadtumbau West" keine Fördermittel zur Verfügung stellen. Das Land Niedersachsen beteiligt sich aber bereits seit dem Jahr 2002 mit den Pilotprojekten der Städte Wilhelmshaven und Salzgitter an dem Forschungsvorhaben „Stadtumbau West", das die Bundesregierung im Rahmen des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau" (ExWoSt) zur Erkennung und Bewertung des notwendigen Handlungsbedarfs im Bereich des Stadtumbaus in den alten Bundesländern initiiert hat.

Zu IV 3:

Das Aussetzen der Städtebauförderung im Programmjahr 2005 bedeutet für Niedersachsen keinen Ausstieg aus der Städtebauförderung.

Im Übrigen wird die Landesregierung über die Städtebauförderung - wie über alle anderen Haushaltspositionen auch - im Rahmen ihrer Beschlüsse zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2006 und der Mipla 2005 - 2009 entscheiden.

Zu V:

Die städtebauliche Planung - und damit auch die Wiedernutzung von Brachflächen gehört zu den Aufgaben, für die das Baugesetzbuch nach § 1 a Abs. 2 vorrangig die kommunale Verantwortung im Rahmen ihrer Planungshoheit vorsieht; es handelt sich hier um eine originäre Aufgabe der Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises. Primäre Aufgabe der Gemeinden ist es, die Siedlungsentwicklung so zu steuern, dass den städtebaurechtlichen Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung Rechnung getragen wird.

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Diese Grundsätze sind bereits per Gesetz in der Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen. Die Landesregierung sieht ihre Aufgabe nicht in der Korrektur, sondern vielmehr in der aktiven Unterstützung der Kommunen in ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten. Dies geschieht kontinuierlich seitens des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und des Umweltministeriums vor allem durch Beratung in Form von Arbeits- und Planungshilfen sowie Fachtagungen, mit denen beste Beispiele aus Niedersachsen publiziert und so der Wettbewerb um gute Lösungen angeregt wird.

Im Rahmen der Initiative wurden Leitfäden zur Revitalisierung von Brachflächen, zur Erstellung von Brachflächenkatastern, zur Konversion militärischer Liegenschaften sowie zur nachhaltigen Entwicklung von aufgegebenen Bahnflächen erarbeitet. Entsprechende - regionale - Fachtagungen bieten die Bühne für die Präsentation guter Lösungen aus ganz Niedersachsen. Sie geben den Verantwortlichen aus den Kommunen sowie Planerinnen, Planern und Vertretern der Bau- und Wohnungswirtschaft gezielte Anleitung zum effektiven Flächenmanagement.

Im übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 7 und 8 in der Kleinen Anfrage zum Flächenverbrauch und Flächenreserven (Drs. 15/1548) verwiesen.

Daneben ist das Land u. a. mit den Mitteln der Städtebauförderung bemüht, die Gemeinden in ihren Anstrengungen, die Siedlungskerne in ihrer Konkurrenz zur freien Landschaft insbesondere als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu unterstützen. Hierin besteht ein zentrales Anliegen des Städtebauförderungsprogramms in seinen Komponenten „Normalprogramm", „Soziale Stadt" und „Stadtumbau". Dazu gehört auch das Brachflächenrecycling.

Das Brachflächenrecycling, d. h. die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, gehört seit Jahren zu einer gesetzlichen Schwerpunktaufgabe der Städtebauförderung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Das Land Niedersachsen fördert bereits zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, die sich mit der Wiedernutzung von städtischen Brachflächen beschäftigen. Beispielhaft zu nennen sind hierzu die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen „Stade - Salztorvorstadt", „Lingen - Beiderseits der Bundesbahn", „Osnabrück - Östlich Bahnhof", „Nordhorn - Nino-Gelände", „Wangerland - Hohenkirchen" und die „Ilseder Hütte". Die Landesregierung wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass mit Hilfe der Städtebauförderung derartige städtebauliche Missstände aufgegriffen werden, um die Funktionsfähigkeit der Städte nachhaltig zu verbessern.

Zu VI.1 und 2:

Auch die Preise für Bauland werden nach Marktmechanismen gebildet. Entsprechend kann das Bodenpreisniveau bei starker Nachfrage nur durch die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes durch die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachhaltig reguliert werden.

Der alle zwei Jahre im Auftrage der Landesregierung erstellte Wohnbaulandbericht gibt einen detaillierten Überblick über die Neuausweisungen von Wohnbauland, die Baulandreserven und die Nachfrageentwicklung für Wohnbauland. Die Städte und Gemeinden werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Baulandpolitik kontinuierlich zu überprüfen und ggf. zu modifizieren.

Die für die Genehmigung der Flächennutzungspläne zuständigen Stellen stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite, um sie bei der zügigen Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zu unterstützen.

Die verfügbaren Instrumente zur Entwicklung und Mobilisierung von Bauland sorgen dafür, dass ausgewiesenes Bauland tatsächlich auch zügig dem Markt zur Verfügung gestellt werden kann.

Dies ist stets auch mit einer reduzierenden Wirkung auf das Preisniveau verbunden. Als Instrumente zur Umsetzung der Planung zu nennen sind hier vor allem: kommunales Baulandmanagement, Flächenerwerb durch die Gemeinde, Ausübung gemeindlicher Vorkaufsrechte, städtebauliche Verträge, Bodenordnung, Einrichtung eines kommunalen Baulandkatasters (Baulücken- und Brachflächenkataster) etc. Besonders der kommunale Zwischenerwerb, ggf. durch Einschaltung eines Trägers, wird - wie die Wohnbauland-Umfragen bestätigen - nach wie vor häufig genutzt und hat sich als sehr wirksam erwiesen.

Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass es keiner ausdrücklichen Empfehlungen von bestimmten Strategien zur Reduzierung der Baulandpreise an die Städte und Gemeinden bedarf. Die Gemeinden haben im Rahmen der Ausübung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben vor Ort die genaueren Kenntnisse darüber, welche der verfügbaren und oben skizzierten Instrumente im Einzelfall ­ ggf. kombiniert und sich gegenseitig ergänzend - die zügige Bereitstellung von Bauland unterstützen und damit eine Reduzierung des Preisniveaus erzielen.

Zu VI.3: Nein. Aufgrund der derzeit überaus günstigen Konditionen am Kapitalmarkt, der insgesamt niedrigen Bau- und Immobilienpreise, der staatlichen Förderungsmöglichkeiten über die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Eigenheimzulage sowie angesichts der Fortführung der jährlichen Wohnraumförderungsprogramme besteht aus Sicht der Landesregierung für die Überlegung, die Kreditvergabe an Bauherren durch Landesbürgschaften zusätzlich abzusichern, kein Bedarf.

Zu VI.4: Nein. Wie unter Nr. VI.3 ausgeführt, ist die Nachfrage nach der Übernahme von Landesbürgschaften derzeit überaus gering. Soweit im Einzelfall dennoch Bedarf besteht, bestehen für Nachfrager bei den beteiligten Wohnraumförderungsstellen und bei der Förderberatung der LTS umfassende Informationsmöglichkeiten.

Zu VII.1:

Der demografische Wandel erfordert Veränderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Er prägt die Aufgaben, die Finanzierungsgrundlagen und das Leistungsniveau der Städte und Gemeinden.

Somit ist der demografische Wandel auch für die Wohnungswirtschaft und die Wohnungspolitik von elementarer Bedeutung, da das Wirtschaftsgut „Wohnung" langlebig ist und Investitionsentscheidungen von heute Auswirkungen für viele Jahre haben. Die Planung, der Bau und die Modernisierung von Wohnraum dürfen sich daher nicht nur am aktuellen Bedarf orientieren, sondern müssen die absehbaren demografischen Veränderungen aufgreifen.

Für ältere Menschen sind insofern Wohnangebote notwendig, die auch bei gesundheitlichen Einschränkungen weiter genutzt werden können und mit Service- und Pflegeleistungen kombinierbar sind. Diese Angebote ermöglichen es, solange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben.

Die Wohnungswirtschaft hat begonnen, den zunehmenden Seniorenanteil der Bevölkerung in ihre Überlegungen zur Gestaltung von Neubaumaßnahmen und vor allem auch bei der Umstrukturierung der vorhandenen Wohnungsbestände einzuplanen. Insoweit ist im Wohnraumförderungsprogramm 2005 weiterhin vorgesehen, Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Altenwohnungen nicht nur durch Neubau, sondern auch durch Um- und Ausbau von bestehenden Wohnungen anzubieten.

Zu VII.2:

Die Förderung von Altenwohnungen ist nach dem derzeitigen Entwurf auch Gegenstand der Förderung im Wohnraumförderungsprogramm 2005. Eine Änderung des Wohnraumförderungsprogramms des Landes ist insofern nicht erforderlich.

Zu VII.3:

Nach den neuesten Prognosedaten des ies wird die Gruppe der Hochbetagten (75 Jahre und älter) auf Basis des Jahres 2002 von 624 000 um 258 000 auf 882.000 Personen bis zum Jahr 2015 anwachsen; das entspricht einem Anstieg um 41,3 %. Wie viel alten- und rollstuhlgerechter Wohnraum nach heutigen Erkenntnissen für diesen Personenkreis eingeplant werden sollte, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden. Die Landesregierung wird die weitere demografische Entwicklung des Landes über die Wohnungsmarktbeobachtung der LTS weiterhin aufmerksam verfolgen und bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Zu VII.4:

In den Jahren 1995 bis 2003 wurde der Bau von 2.445 altengerechten Wohnungen gefördert; im Jahr 2004 waren es insgesamt 44 Altenwohnungen. Aus Mitteln des Wohnraumförderungsprogramms 2005 sollen nach dem bisherigen Entwurf weitere 100 Wohnungen für ältere Menschen gefördert werden.