Kiesabbauflächen

Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Veräußerung von Kiesabbauflächen der Domäne Schinna, Landkreis Nienburg Sehr geehrter Herr Präsident, unter Bezug auf Artikel 63 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung sowie auf § 63 Abs. 2 und 3 LHO bitte ich, im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium, die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages zur Veräußerung von landeseigenen Flächen in Größe von 39,7850 ha zum Kiesabbau, im Umfang von 33,4418 ha für Kompensationszwecke, in Größe von 13,6144 ha zur landwirtschaftlichen Nutzung und zur Veräußerung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit 8,7218 ha einzuholen.

Das Land Niedersachsen ist Eigentümer der rund 156 ha umfassenden Domäne Schinna, Landkreis Nienburg. Die Domäne wird zum 30.09.2005 pachtfrei, nachdem der Pächter im Hinblick auf die Auskiesung des Betriebes im Jahr 1999 auf eine frei gewordene Domäne umgesiedelt wurde.

Für den Kauf der vorgenannten Flächen durch die Kiesabbauunternehmen TBG Lüssen, Bremen und Rhein-Umschlag GmbH & Co. KG, Oldenburg, (RHU) sind folgende Kaufpreise vereinbart worden:

a) 8 Euro/m² für 13,5895 ha, für die eine Bodenabbaugenehmigung vorliegt und die kurz- und mittelfristig durch die Firma TBG Lüssen für Kiesabbau in Anspruch genommen werden sollen (Gesamtkaufpreis rd.1,09 Mio. Euro),

b) 8 Euro/m² für 26,1955 ha, für die eine Bodenabbaugenehmigung noch nicht vorliegt, die aber voraussichtlich kurz- und mittelfristig durch die Firma RHU für Kiesabbau in Anspruch genommen werden sollen (Gesamtkaufpreis rund 2,1 Mio. Euro),

c) 1,80 Euro/m² für 33,4418 ha Kompensationsflächen (Gesamtkaufpreis rund 602.000. Euro),

d) 2,56 Euro/m² für 13,6144 ha landwirtschaftliche Nutzflächen, die nicht zum Kiesabbau, sondern zur Ersatzflächengestellung vorgesehen sind (Gesamtkaufpreis rund 348.000 Euro),

e) Verkauf der denkmalgeschützten Hofstelle inklusive Nebenflächen mit 8,7218 ha zu einem Kaufpreis von 288 000 Euro.

Die Kaufpreise zu Buchstaben a, c, d und e in Höhe von insgesamt rund 2,328 Mio. Euro sollen dabei noch im laufenden Haushaltsjahr, der Kaufpreis zu Buchstabe b (rd. 2,1 Mio. Euro) ab 2006 - im Rahmen eines Optionsvertrages - fällig werden.

Die verbleibenden Flächen, die gemäß Bodenabbauleitplan erst langfristig zum Kiesabbau vorgesehen sind, werden als Streubesitz/Stückländereien verpachtet.

Die genannten Grundstückspreise stellen den vollen Wert gemäß § 63 Abs. 4 LHO dar.