Unfallhäufigkeit auf der B 73 zwischen Neuhaus/Oste und Cadenberge

Im Statistischen Monatsheft 5/2005 wird unter anderem auf die regionale Verkehrsunfallhäufigkeit 2004 eingegangen.

Es ist grafisch sehr gut dargestellt, in welchen Teilen Niedersachsens sich wie viele Verkehrsunfälle ereignet haben. Zu der Grafik gibt es auch eine kurze Erläuterung, in der erfreulicherweise auch festgestellt wird, dass sich die Zahl der Verkehrstoten und bei Unfällen schwer Verletzten stark verringert hat.

Beim Blick auf die farblich nach Unfallhäufigkeit und Kommunen aufgeteilte Karte fällt besonders ins Auge, dass es neben den leichter zu erklärenden hohen Unfallzahlen in und um Ballungszentren auch im ländlichen Bereich durchaus neuralgische Strecken zu geben scheint.

So gehört der Streckenabschnitt der B 73 durch die Gemeinden Neuhaus/Oste und Cadenberge und, wenn auch etwas weniger auffällig, durch die Stadt Otterndorf zu den unfallträchtigsten Straßenabschnitten in Niedersachsen.

Vor einigen Jahren gab es eine durchaus erfolgreiche gemeinsame Aktion der Bezirksregierung Lüneburg, der Polizei und der Kommunen zu mehr Verkehrssicherheit auf der B 73.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie ist die Entwicklung der Unfallzahlen auf der B 73 in den letzten fünf Jahren verlaufen?

2. Besteht die Absicht, eine ähnliche Aktion wie in den Vorjahren zu mehr Verkehrssicherheit auf der B 73 durchzuführen?

3. Sind die Zahlen aus der Statistik bei der Entscheidung, das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Otterndorf im Zuge der B 73 nicht weiter zu bearbeiten, vom Wirtschaftsministerium berücksichtigt worden?

4. Wann wird mit der Planung der im vordringlichen Bedarf befindlichen Strecke zwischen Otterndorf und Cadenberge (Ortsumgehung) der B 73 begonnen?

Die Landesregierung misst der Verhütung von schweren Verkehrsunfällen und der Minimierung von Unfallfolgen eine hohe Bedeutung bei. Eine enge, problemorientierte Zusammenarbeit von Verkehrsbehörden, Straßenbaubehörden und Polizei auf Grundlage einer dezidierten Analyse des örtlichen Verkehrsunfallgeschehens gewährleistet eine effiziente und wirkungsvolle Verkehrssicherheitsarbeit.

Ausweislich der niedersächsischen Unfallstatistik sind die außerörtlichen Streckenbereiche der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen herausragend mit schweren Verkehrsunfällen belastet. Auf diesen Strecken sind alljährlich ca. 70 Prozent der niedersächsischen Verkehrsunfalltoten zu verzeichnen. Cirka 20 Prozent der im Straßenverkehr Getöteten fallen einem Unfall innerhalb geschlossener Ortschaften zum Opfer und lediglich ca. 10 Prozent sterben bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen. Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische Polizei mit ihrer „Verkehrssicherheitsinitiative 2000" vor allem eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem außerörtlichen Straßennetz angestrebt. Während der über fünf Jahre (2000 bis 2004) angelegten Initiative konnte die Polizei zu einem durchschnittlichen Rückgang der Zahlen getöteter Unfallopfer von jährlich ca. 5 Prozent beitragen. Dieser Wert stellt nahezu eine Verdoppelung des entsprechenden durchschnittlichen Rückgangs während des Vergleichszeitraumes (1990 bis 1999) dar.

Die in diesem Zusammenhang angewandten Verkehrssicherheitskonzepte zielen auf eine streckenbezogene Reduzierung unmittelbar unfallgefährlicher Fehlverhaltensweisen mittels kombinierter Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen unter Einbeziehung aller relevanten gesellschaftlichen Träger von Verkehrssicherheitsarbeit. Beispiele sind unter anderem das Projekt B 216 „... weniger Unfälle!", aber auch die Aktionen B 3 „Eile Tötet" und B 73 „Liebe Dein Leben! Fahr vorsichtig!".

Im Fall der B 73 hatte es sich die Polizei mit Unterstützung anderer Behörden und 14 weiterer Aktionspartnern zur Aufgabe gemacht, die außerordentlich hohe Unfallbelastung auf dem 60,292 km langen Teilstück zwischen der Anschlussstelle Altenwalde bis zur Ostebrücke in Hechthausen zu reduzieren. Die Aktion begann Ende des Jahres 2000 und wurde mit Ende des Jahres 2001 abgeschlossen. Während des Aktionszeitraumes konnten die Unfälle mit schwerem Personenschaden um ca. 34 Prozent, die Anzahl der Schwerverletzten um 33 Prozent und die Anzahl der Getöteten um die Hälfte gegenüber dem Durchschnitt des Vergleichszeitraumes der Jahre 1995 bis 2000 gesenkt werden. 46,9 Prozent zurückgegangen. Die Gesamtzahl der verletzten und getöteten Unfallopfer ist um ca. 48,8 Prozent gesunken.

Verkehrssicherheitsaktionen wie die im Verlauf der B 73 durchgeführte Aktion „Liebe Dein Leben! Fahr vorsichtig!" werden von der niedersächsischen Polizei für einen begrenzten Zeitraum konzipiert. Mit Aktionsende werden die elementaren Teile des Handlungsrahmens in die Aufgabenstruktur der Alltagsorganisation überführt. So soll mit gezielten Maßnahmen unter deutlich geringerem personellem und materiellem Aufwand der erreichte positive Effekt weitgehend aufrechterhalten werden.

Der mit Abschluss des Verkehrssicherheitsprojekts B 73 „Liebe Dein Leben! - Fahr vorsichtig!" im Jahr 2002 eingetretene (typische) Kompensationseffekt ist mittlerweile überwunden worden. Die relevanten Unfallzahlen des Jahres 2004 liegen weitgehend unter dem Niveau der Ergebnisse des Aktionsjahres 2001. Allerdings bedarf der Anstieg der Getötetenzahlen auf nunmehr erneut vier

Unfalltote der weiteren Beobachtung. So steht die B 73 nach Darstellung der Polizeidirektion Oldenburg auch weiterhin im Mittelpunkt der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit. Durch die Polizeiinspektion Cuxhaven sind mit den nachgeordneten Polizeikommissariaten entsprechende Zielvereinbarungen getroffen worden, die u. a. eine verstärkte polizeiliche Präsenz sowie gezielte Überwachungsmaßnahmen im Zuge der B 73 zum Inhalt haben.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erachtet die Verkehrssicherheit generell als wesentlichen Faktor bei allen Planungsentscheidungen im Straßenbau. Sie ist in starkem Maß abhängig von der Verkehrsbelastung. Bezogen auf den Planungshorizont 2010/2015 wurden für die Ortsumgehung Otterndorf im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung für die Stadt Otterndorf die Auswirkungen verschiedener Planfälle aufgezeigt. Danach wird sich das Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt mit einer Ortsumgehung etwa halbieren. Damit wird auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt einhergehen.

Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung wurde am 11.08.2003 eingeleitet, der Erörterungstermin hat am 08.12.2004 stattgefunden. Der Planfeststellungsbeschluss war zunächst für Sommer diesen Jahres avisiert. Dieser Termin konnte nicht realisiert werden, da das Verfahren Problemerweiterungen erfahren hat, die bei der Soll-Terminfestlegung auf Mitte 2005 nicht erkennbar waren. Die Bewertung von Gutachten zu Alternativvorschlägen in einem besonderen Einzelfall ist noch nicht abgeschlossen. Aller Voraussicht nach kommt es zu weiteren Eigentumseingriffen und dies macht damit noch eine ergänzende Anhörung erforderlich. Diese noch offenen Themenkomplexe müssen im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Planung vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sachlich aufgearbeitet werden. Die Terminveränderung für den Planfeststellungsbeschluss ist somit unvermeidlich. Die nach der Neuorganisation der Landesverwaltung für das Planfeststellungsverfahren zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird das Verfahren baldmöglichst abschließen.

Zu 4: Die baureifen Projekte des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen stecken schon jetzt in einem Finanzierungsstau. Dieser liegt aktuell allein in Niedersachsen bei ca. 600 Mio. Euro. Diese Vorhaben, die alle einen Planfeststellungsbeschluss haben, können wegen fehlender Bundesmittel nicht beginnen. Parallel dazu sind die Planungsmittel des Landes aufgrund der angespannten Haushaltslage nur sehr konzentriert einzusetzen. Es gibt in Niedersachsen keine Möglichkeit und auch keinen Bedarf, neue Vorhaben zulasten des Landes planerisch zu starten. Mit dem straßenbautechnischen Entwurf für die Verlegung der B 73 zwischen Otterndorf und Cadenberge kann deshalb aktuell nicht begonnen werden.