Dadurch könne die Verweildauer im Maßregelvollzug gekürzt werden und die Rückfallgefahr nach einer Entlassung vermindert werden

Durch Umstrukturierungen, kürzere Verweildauern und verbesserte Nachsorgemöglichkeiten, durch veränderte Pflegesatzgestaltung bei flexiblerem Einsatz von Personal sollen die vorgesehenen Einsparungen ermöglicht werden, ohne dass es zu einem Personalabbau und damit verbundenen Verlust an Sicherheit komme. Trotz Sparmaßnahmen konnte eine Spezialambulanz für die forensische Nachsorge von Sexualdelinquenten eingerichtet werden, die vom Nds. Landeskrankenhaus Moringen fachlich betreut wird. Ab 2005 soll an den Institutsambulanzen flächendeckend auch eine forensische Nachsorge implementiert werden.

Dadurch könne die Verweildauer im Maßregelvollzug gekürzt werden und die Rückfallgefahr nach einer Entlassung vermindert werden. Grundsätzlich wurden vom Ausschuss die angestrebten inhaltlichen Ziele befürwortet.

Die Besuchskommission Maßregelvollzug berichtete demgegenüber von einer großen Verunsicherung der Mitarbeiter in den Häusern als Reaktion auf die angekündigten Veränderungen und die Haushaltsdiskussion. Die abgeschlossenen und angekündigten Veränderungen hätten auf das Betriebsklima in den Häusern einen negativen Einfluss ausgeübt und die Motivation der Mitarbeiter verschlechtert. Der Ausschuss hält es für notwendig, die weitere Entwicklung der genannten Gesichtspunkte auch nach der Übergangszeit zu beobachten, um zu prüfen, ob nach der Umstrukturierungsphase tatsächlich die angestrebten Effekte eintreten.

Insgesamt teilt der Ausschuss die Auffassung der Besuchskommission, dass eine weitere Reduzierung der meist nicht all zu üppig vorhandenen personellen Ressourcen des therapeutischen Personals, den Behandlungsauftrag im Maßregelvollzug gefährden würde.

Der Ausschuss registrierte positiv, dass sich an allen forensischen Abteilungen in Niedersachen Beiräte mit erfolgreichem Tätigkeitsspektrum entwickelt hätten. Ebenso positiv nahm er die Informationen über die Bildung einer Prognosekommission und den zukünftigen Einsatz von Prognoseteams im niedersächsischen Maßregelvollzug zur Kenntnis. Die überregional tätige Prognosekommission soll ihre forensische Erfahrung und ihren Sachverstand gezielt für die Erarbeitung einheitlicher Standards und Richtlinien für die Bewertung von Vollzugslockerungen einsetzen. Darüber hinaus soll die Prognosekommission eine beratende Funktion für die dreiköpfigen Prognoseteams ausüben, die aus Fachärzten für Psychiatrie und Diplompsychologen mit forensischer Erfahrung bestehen soll.

In seinem Grundsatzartikel zur Forensischen Psychiatrie macht N. Nedopil (N. Nedopil: Forensische Psychiatrie ­ aktuelle Entwicklung und gesellschaftspolitische Relevanz. Die Psychiatrie 1/2005, 22-32) warnend darauf aufmerksam, dass die Flut der geforderten Prognosegutachten möglicherweise von den vorhandenen kompetenten Prognostikern nicht mehr zu bewältigen sei, was zur Folge hätte, dass Unerfahrene bei Prognosefragen beigezogen werden müssten. Die weitere Entwicklung muss hier sicher abgewartet und aufmerksam beobachtet werden.

Betont wurde von Ausschussmitgliedern, dass bei allen Sparmaßnahmen der offene Vollzug nicht vernachlässigt werden dürfe und auch die begonnenen Bauvorhaben unverzüglich fortgesetzt werden müssten, um dem Bedarf gerecht zu werden.

7. Heime Grundsätzlich konnten die Besuchskommissionen bei den überwiegenden Besuchen von Heimen auf ein hochmotiviertes, engagiertes Personal treffen, das auch bei weniger günstigen Rahmenbedingungen durch reduzierte Personalkapazität und bauliche Mängel bereit war, ein qualifiziertes Hilfeangebot vorzuhalten.

Unzureichende Personalausstattungen, eine unzureichende Nachtwache (Haus Oelber) oder sogar das Fehlen einer Rufbereitschaft (Kur- und Pflegeheim Schloss Friedland) wurden von den zuständigen Besuchskommissionen immer wieder moniert.

Die Besuchskommission Braunschweig berichtete über ein Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt, in dem die Bewohner beschützt, d. h. mit Einschränkung der Freiheit der Bewegung, untergebracht waren, ohne dass das Vorliegen eines richterlichen Beschlusses hätte geprüft werden können. Da diese Einrichtung der Besuchskommission entgegen § 30 Abs. 5 NPsychKG keine Einsicht in die Unterlagen der Bewohner gewährte, mussten die aufsichtsführenden Behörden eingeschaltet werden.

Als besonders problematisch wurde es angesehen, dass neue, unübersichtliche und undurchschaubare gemischte Versorgungskonstrukte zu völlig unklaren Aufsichtszuständigkeiten führten und damit die notwendige Aufsicht ganz unterblieb.

In diesem Zusammenhang kritisierte die Besuchskommission Braunschweig eine Einrichtung in Groß Gleidingen, bei der völlig unklar blieb, welche Versorgungsvereinbarungen mit den Bewohnern abgeschlossen worden war. Damit blieb auch die Frage nach der Zuständigkeit der aufsichtsführenden Behörde offen, was zur Konsequenz hatte, dass keine Aufsicht geführt wurde.

Nach Bericht der zuständigen Besuchskommission hat die Kritik am Seniorenzentrum Brake in den vergangenen Jahren nicht dazu geführt, dass die geschlossene Station den fachlichen Anforderungen angepasst wurde. Auch beklagte die zuständige Besuchskommission für das Heim „Individuelle Hilfen" in Bockenem, dass die Versorgungssituation trotz wiederholter Interventionen der Besuchskommissionen in den vergangen Jahren weiterhin als katastrophal bezeichnet werden müsse.

Wiederholt beanstandete die zuständige Besuchskommission, dass in mehr als nur Einzelfällen die Voraussetzungen für die praktizierten geschlossenen Unterbringungen in der geschlossenen Außenwohngruppe Grasdorf des Klinikum Wahrendorffs nicht mehr rational nachvollziehbar waren.

Exemplarisch beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Fall einer 34-jährigen Bewohnerin im Heimbereich des Klinikum Wahrendorff, die dort mit den Diagnosen, leichte Intelligenzminderung und Verhaltensstörung seit 4 Jahren geschlossen untergebracht war, weil sie sich durch unkritische Männerbekanntschaften selbst gefährdete. Neben der Unterbringung an sich war die hochdosierte Einstellung auf Benzodiazepine nicht nachvollziehbar begründet. In der Vergangenheit hatte das zuständige Amtsgericht unter Zugrundelegung der Stellungnahmen der heimbetreuenden Ärzte die Notwendigkeit und Fortsetzung der geschlossenen Unterbringung in den vergangen 4 Jahren stets bestätigt. Der Ausschuss fordert in diesen Fällen die Stellungnahme von unabhängigen ärztlichen Sachverständigen und eine höhere Sensibilität bei der Beurteilung von einschneidenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unter stärkerer Berücksichtigung der