Mit 2 808 Einrichtungen überwiegt die Anzahl der Kindergärten sie machen 67 % aller Einrichtungen in Niedersachsen aus

Seit dem Regierungsantritt 2003 hat sich zum Beginn des Schuljahres 2005/2006 die Anzahl der Ganztagsschulen fast verdreifacht. Für die 323 in Niedersachsen bereits bestehenden Ganztagsschulen wendet die Landesregierung zurzeit jährlich Mittel im Umfang von 46,1 Mio. Euro auf. Zum Schuljahr 2005/2006 sind die Anträge von weiteren 137 Schulen genehmigt worden, an drei bereits bestehenden Ganztagsschulen wird das Angebot zusätzlich erweitert. Damit erhöht sich die Zahl der Ganztagsschulen auf insgesamt 460.

Zu 81:

a) Mit 4 396 Einrichtungen wurden in Niedersachsen nach den Angaben zum Stichtag 01.10.2003 so viele Einrichtungen zur Kinderbetreuung wie nie zuvor betrieben. Im Vergleich zum 01.10.2002 ist ein Zuwachs von insgesamt 73 Einrichtungen zu verzeichnen (einschl. der teilstationären Einrichtungen).

Die Einrichtungsarten teilen sich in Krippe, Kindergarten, Hort, Kombinierte Einrichtung, Kleine Kindertagesstätte, Kinderspielkreis und Sonstige Tageseinrichtung auf. In diesen Gruppen wurden insgesamt 253 703 Kinder vormittags, nachmittags oder ganztags betreut.

Mit 2 808 Einrichtungen überwiegt die Anzahl der Kindergärten, sie machen 67 % aller Einrichtungen in Niedersachsen aus. Nicht zuletzt ist dies auf den gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens zurück zu führen. Unter Zugrundelegung der belegten auf den Rechtsanspruch anrechenbaren Plätze ergibt sich damit eine prozentuale Versorgung von 80,2 %. Das bedeutet eine Steigerung zum Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte.

Die Zahl der betreuten unter Dreijährigen, die bis 2002 zurückgegangen war, ist im Jahre 2003 erstmalig wieder angestiegen.

Die Tageseinrichtungen für Kinder werden von unterschiedlichen Einrichtungsträgern betrieben. Etwa 2/3 der Einrichtungen in Niedersachsen sind in der Hand von freien Trägern. Die Anteile der einzelnen Träger haben sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht nennenswert verändert, lediglich der Anteil der Elternvereine ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % angestiegen.

b) Das Land Niedersachsen gewährt eine Finanzhilfe in Höhe von 20 v. H. der Personalausgaben für die Fachkräfte in Kindertagesstätten. Da es sich um eine gesetzliche Landesleistung handelt, werden jährlich die entsprechend benötigten Haushaltsmittel eingestellt.

Die niedersächsische Landesregierung hält den Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für unter Dreijährige für geboten. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen liegt zurzeit bei 6,8 %. Hierbei werden auch Zweijährige eingerechnet, die im Lauf des Jahres in den Rechtsanspruch hineinwachsen. Gleichwohl ist die tatsächliche Versorgungsquote unter Berücksichtigung der Tagespflege höher, kann jedoch nicht beziffert werden, da die Tagespflege derzeit statistisch nicht erfasst ist.

Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz wird sich die Versorgung der unter Dreijährigen verbessern. Schätzungen gehen von einem Bedarf an Betreuungsplätzen (Krippen, Altersübergreifende Gruppen oder Tagespflege) von circa 20 % pro Jahrgang aus. Nach dem Kindertagesstättengesetz gewährt das Land hierfür ebenfalls die oben erwähnte Finanzhilfe in Höhe von 20 v. H. entsprechend dem Ausbaustand in den Kommunen.

c) Die Platzzahlen für die Drei- bis Sechsjährigen entsprechen in Niedersachsen dem Bedarf; nicht alle Eltern nehmen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits für Dreijährige in Anspruch. Bei der Versorgung mit Plätzen für unter Dreijährige und Schulkinder liegt Niedersachsen etwa im Mittelfeld, bezogen auf vergleichbare Flächenstaaten in Westdeutschland. Bekanntlich ist die Versorgungsquote gerade für Kinder der genannten Altersgruppen in den östlichen Bundesländern, aber auch in den Stadtstaaten weitaus höher.

Durch den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz kann Deutschland bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen mit anderen EU-Ländern mithalten. Im Übrigen sind aber Vergleiche mit anderen EU-Staaten problematisch, weil in sehr vielen Ländern Ganztagsschulen existieren, so dass die Frage der Schulkindbetreuung gar nicht aufkommt. Auch ist z. B. das Pflichtschulalter sehr unterschiedlich geregelt und schwankt zwischen 7 und 5 4 Jahren. So beginnt die Schulpflicht im Vereinigten Königreich oder in Holland bereits mit 5

Jahren, faktisch besuchen aber z. B. bereits 98 % aller vierjährigen holländischen Kinder die Basisschule. Dagegen existiert dort nur für rund 25 % der unter Vierjährigen eine öffentlich finanzierte Tageseinrichtung für Kinder.

Wir haben auf der anderen Seite Länder wie Dänemark, Schweden und Norwegen, die einen hohen Versorgungsgrad an Plätzen auch für Kleinstkinder aufweisen, der sehr viel höher liegt als in westdeutschen Flächenstaaten wie Niedersachsen. Die Versorgung mit Plätzen für Krippenkinder in Frankreich oder Belgien ist ebenfalls relativ gut und liegt zwischen 22 bis 30 %. Plätze für Kleinstkinder sind andererseits in Ländern wie Österreich, den Niederlanden, Tschechien, Polen oder Spanien noch seltener zu finden als hierzulande.

Zu 82:

Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Sachverständigenrats, der OECD und des IWF, dass insbesondere die mangelnde Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes dazu führt, dass der deutsche Arbeitsmarkt wirtschaftliche Störungen schlechter verkraftet und sich so die Arbeitslosigkeit immer weiter aufbaut. Die Landesregierung hält daher eine Flexibilisierung des Arbeits- und Tarifrechts im Interesse der Beschäftigten, aber vor allem der rund fünf Mio. Arbeitslosen für dringend erforderlich. Auch die Tarifpartner sind aufgefordert, ihren Spielraum für flexible, beschäftigungsorientierte Tarifvereinbarungen zu nutzen.

Zu 83:

Die heutige und zukünftige ältere Generation zeichnet sich gegenüber vorhergehenden Generationen dadurch aus, dass sie gesünder, mobiler, besser ausgebildet und meist auch sozial und materiell besser gestellt ist. Sie verfügt über ein hohes Maß an Ressourcen und Kompetenzen. Damit verbunden ist eine zunehmende Bereitschaft zum Lernen. Somit sind Bilder des Alters überholt, die davon ausgehen, dass Alter vorwiegend von Defiziten, nachlassenden Kräften, Pflegebedürftigkeit und schwindender Teilnahme geprägt ist.

Die Landesregierung ist überzeugt, dass die Herausforderungen einer „alternden Gesellschaft" nur dann bewältigt werden können, wenn es gelingt, die Potenziale und Kompetenzen der älteren Menschen schöpferisch zu nutzen, so dass dies zum eigenen Selbstbewusstsein der Gesellschaft beiträgt. Sie geht deshalb von dem Grundsatz aus, dass eine Gesellschaft des längeren Lebens in erster Linie keine Last, sondern ein Gewinn für alle ist. Um die Potenziale für die ganze Gesellschaft besser zu erschließen, kommt es darauf an die Fähigkeiten und Kompetenzen des Alters in der Berufs- und Arbeitswelt, für die Zivilgesellschaft, für die Teilnahme am kulturellen und technischen Fortschritt sowie am gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern und zu nutzen.

Die Landesregierung tritt deshalb dafür ein, ältere Menschen als einen Aktivposten gerade auch in der Berufs- und Arbeitswelt zu begreifen. Während in Schweden fast 70 % der Bevölkerung im Alter zwischen 55 und 64 Jahren berufstätig sind, sind es in Finnland 50 %, in Deutschland aber nur 39 %. Angesichts eines aus verschiedenen Gründen zu erwartenden Fachkräftemangels kann es nicht sinnvoll sein, auf ältere Arbeitnehmer in so erheblichem Umfang zu verzichten, wie das derzeit in Deutschland geschieht. Die Verbesserung ihrer Chancen im Erwerbsleben muss deshalb ein Anliegen aller sein. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass nicht zuletzt die Unternehmen selbst von einer in diesem Sinne veränderten Personalpolitik profitieren. In ihren vielfältigen Kontakten mit der niedersächsischen Wirtschaft weist sie immer wieder darauf hin.

Die Landesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Verringerung von Frühverrentungsmöglichkeiten zu Lasten der Sozialversicherungen.

Die Landesregierung fordert Unternehmen und Tarifpartner dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Arbeitsplätze, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf das veränderte, stärker durch Lebens- und Berufserfahrung geprägte Leistungsvermögen älter werdender Belegschaften ausgerichtet werden.

Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich das Ziel der EU, Menschen nicht aufgrund ihres Alters von der Berufsbildung, dem Zugang zu Beschäftigung, dem beruflichen Aufstieg und den Arbeitsbedingungen auszuschließen. Sie unterstützt den Erwerb neuer Qualifikationen und die Siche rung von Kompetenzen. Dazu zählen neben Weiterbildungsmöglichkeiten im Sinne eines „lebenslangen Lernens" auch die Anstrengungen zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitssituation.

Ziel der Landesregierung ist es, zu einem differenzierten, positiveren Bild des Alters und damit zu einer altenfreundlicheren Kultur in unserer Gesellschaft beizutragen. Neben einer längeren Beteiligung am Erwerbsleben kommt es dabei wesentlich darauf an, eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit den Bedürfnissen und Möglichkeiten älterer Menschen zu verknüpfen. Deshalb ist die Landesregierung bestrebt, auch im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Die wissenschaftliche Studie „Freiwilligen-Survey 2004" hat für Niedersachsen ergeben, dass die Tendenz zum freiwilligen Engagement gerade bei älteren Menschen in besonders starkem Maße zunimmt. Auch das tatsächliche Engagement der Älteren ist besonders stark ausgeprägt. Bei den Älteren haben wir die höchsten Zuwächse im ehrenamtlichen Engagement von 1999 bis 2004 zu verzeichnen. Ältere suchen zunehmend Tätigkeiten, in denen sie sich eigenverantwortlich einbringen können, in denen sie sich im Bereich der Selbsthilfe oder aber auch für andere engagieren können.

Die Landesregierung unterstützt dies, indem sie neue innovative Ansätze des freiwilligen Engagements fördert. Dazu zählt in erster Linie der Ausbau der das freiwillige Engagement unterstützenden Infrastruktur: Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen, Selbsthilfe-, Kontakt-, Informations- und Beratungsstellen sowie die Landesagentur Generationendialog. Darüber hinaus hat die Landesregierung das bundesweite Modellprogramm „Erfahrungswissen für Initiativen" aktiv unterstützt. Im Jahr 2006 will die Landesregierung ein eigenes Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche beginnen, das helfen soll, Impulse für ehrenamtliches Engagement zu geben, neue Potenziale ausfindig zu machen und nicht zuletzt die Älteren dafür zu gewinnen, als „Lotsen" für ehrenamtliches Engagement ihr Wissen an andere weiterzugeben.

Dass Seniorinnen und Senioren auch ein immer größerer Wirtschaftsfaktor sind, wird immer deutlicher. Für die Wirtschaft eröffnen sich dadurch neue und interessante Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven.

Die Landesregierung will mithelfen, das Bewusstsein bei Unternehmen zu fördern, ihre Produkte und Dienstleistungen an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten und frühzeitig zu erkennen, dass Seniorinnen und Senioren mehr auf Qualität, Bedienungsfreundlichkeit und Langlebigkeit achten. Diese Neuausrichtung der Wirtschaft auf die Bedürfnisse der Menschen und Kunden in ihren jeweiligen Lebensphasen trägt wesentlich dazu bei, Lebensqualität zu bewahren und ein aktives Altern zu unterstützen. Mit dem Landesforum „Alter(n) und Zukunft" wird die Landesregierung deshalb im Jahr 2005 das Thema „Seniorenwirtschaft" aufgreifen.

Zu 84:

Nach In-Kraft-Treten des Altersteilzeitgesetzes im Juli 1996 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes mit dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit vom 05.05.1998 die Möglichkeit geschaffen, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dieser Tarifvertrag gilt seitdem auch in Niedersachsen. Die Geltungsdauer ist an das Altersteilzeitgesetz geknüpft und endet am 31.12.2009.

Altersteilzeit kann nach den tarifvertraglichen Regelungen in zwei Formen durchgeführt werden.

Sie ist zum einen als Teilzeitmodell, zum anderen auch als so genanntes Blockmodell möglich, bei dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses die Arbeit vorleisten und in der zweiten Hälfte unter Fortzahlung der Altersteilzeitbezüge von der Arbeit freigestellt werden.

Mit dem Gesetz über Altersteilzeit im Dienstrecht vom 29.03.2000 ist in Niedersachsen bereits die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte eingeführt worden. Damit wird auch Beamtinnen und Beamten entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerbereich ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Aufgrund der Haushaltslage ist die Altersteilzeit durch das Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und des Ministergesetzes vom 31.10.2003 eingeschränkt worden.