Berufsbildungsgesetz

Beide Initiativen - die Richtlinie und der EQF - sollen dazu führen, dass Barrieren für die Freizügigkeit abgebaut werden, indem erworbene Qualifikationen transnational verglichen und anerkannt werden (können).

Das Kultusministerium ist im Rahmen der EuKiA ad-hoc AG (Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten) an der Erarbeitung einer nationalen Stellungnahme zum EQF beteiligt, denn die Landesregierung misst der Internationalisierung der (Aus-)Bildung einen hohen Stellenwert bei.

Deutschland und Frankreich haben 2004 eine Gemeinsame Erklärung auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder unterzeichnet.

In diesem Rahmen hat das Kultusministerium die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung mit der Partnerregion Haute Normandie noch einmal intensiviert.

Zur Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung hat das Nds. Kultusministerium bereits im November 2001 die Einrichtung einer Niedersächsischen Agentur für Arbeit und Ausbildung im Ausland - kurz Auslandsagentur - initiiert (zu ihren Aufgaben s. Nummer 93 b).

Darüber hinaus hat die Auslandsagentur die Aufgabe, den o. g. Personenkreis auf Möglichkeiten der Förderung aus binationalen oder europäischen Programmen hinzuweisen. Sie wird finanziert aus Mitteln des Landes Niedersachsen in Höhe von ca. 100 000 Euro jährlich, Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 160 000 Euro jährlich und Eigenmitteln der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Projektträger der Auslandsagentur ist InWEnt, Regionalzentrum Niedersachsen. Die Laufzeit des Projekts ist bis zum 30.06.2007 vorgesehen.

Neben der Förderung der Auslandsagentur stellt das Land Niedersachsen Lehrpersonal der Berufsbildenden Schulen für die Betreuung bei Auslandsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern sowie von Auszubildenden im dualen System bereit.

Im Übrigen sollen - u. a. durch Inanspruchnahme von Mitteln der EU (Interreg III c - Hanse Passage) - Netzwerke erstellt werden, die neben der Schulpartnerschaftsvermittlung auch die Vermittlung von Berufspraktika ermöglichen. Solche Auslandspraktika werden bereits - gefördert durch das EUProgramm LEONARDO DA VINCI - erfolgreich durchgeführt. Auch hier ist - nicht zuletzt durch die verbesserte Beratungsstruktur - eine weitere Steigerung zu erwarten. Die Nutzung der Auslandsagentur zur Organisation und Vermittlung längerfristiger Auslandsaufenthalte (bis zu neun Monaten) sowie die Einrichtung des „Mobilitätsfonds - Ausbildung in Europa", der die kurzfristige Durchführung (zwei bis vier Wochen) von Betriebspraktika im europäischen Ausland unterstützen soll, geben weitere Impulse in diese Richtung.

Zu 96: Indem das gewachsene (und in der Antwort zu Nummer 93 b in seiner Struktur beschriebene) Beratungssystem auch weiterhin beibehalten wird, ist sichergestellt, dass die niedersächsischen Schulen auch weiterhin optimal beraten werden können, unter anderem auch darüber, wie sie die von der Europäischen Union mit den Bildungsprogrammen zur Verfügung gestellten Geldmittel intensiv für ihre Projektarbeit in Anspruch nehmen können.

Zu 97: Gestrichen wurde nur der Zuschuss von zuletzt 35 Euro /Person zu den Fahrtkosten niedersächsischer Schülerinnen und Schüler für die Reise nach Polen. Weder die Aufenthaltskosten in Polen, die so genannten „Programmkosten", noch die Finanzierung des polnischen Gegenbesuches stehen in Frage. Die Finanzierung der Programmkosten in Polen wird weiterhin vom DeutschPolnischen Jugendwerk (DPJW) übernommen und die Finanzierung des polnischen Gegenbesuches ebenfalls.

Außerdem kann die Niedersächsische Agentur für Arbeit und Ausbildung im Ausland (Auslandsagentur) auch weiterhin Maßnahmen im Rahmen der Austausche mit Polen (z. B. Auslandspraktika im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften) mit bis zu 45 % der förderfähigen Kosten aus ESFMitteln unterstützen.

Weitere Mittel sind u. a. zu erhalten bei der Robert Bosch Stiftung, sofern ein gemeinsames Projekt beantragt wird. Im Vorfeld der Projektbeantragung werden Schulen durch das (in der Antwort zu Nummer 93 b in seiner Struktur beschriebene) Beratungssystem inhaltlich und organisatorisch unterstützt.

Entscheidend ist jedoch, dass sich durch den Beitritt Polens zur EU die Situation grundlegend verändert hat. Polen hat nun Anspruch auf EU-Fördergelder - z. B. aus den Bildungsprogrammen der EU - wie jeder andere Mitgliedsstaat auch. Den Schulen stehen dadurch jetzt andere, umfangreichere Mittel für eine Zusammenarbeit mit Polen zur Verfügung und sie werden über diese Möglichkeiten - u. a. durch das Beratungssystem - informiert und bei der Durchführung eigener Projekte unterstützt.

Inzwischen sind bei mehr als einem Drittel aller niedersächsischen Schulprojekte polnische Schulen als Partner mit dabei und die vorliegenden Rückmeldungen aus diesen COMENIUS-, LEONARDO- und sonstigen Projekten machen deutlich, dass auf Schulebene die erstrebte Normalisierung der Beziehungen mit Polen bereits gelungen ist. Eine weitere zusätzliche Förderung ist deshalb für Fahrten nach Polen genauso wenig notwendig wie für Fahrten in andere Länder der EU, für die es keine vergleichbare Landesförderung gibt.

Zu 98:

Da auch nach Auffassung der Landesregierung Kontakte zu Schulen oder Partnereinrichtungen in anderen Staaten eine unverzichtbare Aufgabe der Schulen sind, hat das Kultusministerium ein Gesamtkonzept erarbeitet für die Förderung des Austausches und der internationalen und interkulturellen Zusammenarbeit junger Menschen, das alle Schülerinnen und Schüler einschließt.

Es besteht aus einer Kombination von Initiativen und Maßnahmen:

­ Maßnahmen des Kultusministeriums selbst, um noch bessere Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler internationale Begegnungen in der Schule und während der Schulzeit leichter durchführen können, sei es als Hospitationen, Austauschmaßnahmen, Besuche oder Partnerschaften.

­ Überarbeitung der Erlasse „Schüleraustausch mit dem Ausland" vom 23.02.1998 und „Schulfahrten" vom 30.06.1997 (SVBl. S. 266), in denen einengende Vorschriften durch flexiblere und liberalere Regelungen ersetzt werden.

­ Unterzeichnung von Kooperationsabkommen und Partnerschaftserklärungen mit europäischen Regionen.

­ Partnerschaften des Landes sowie Kooperationsabkommen des Kultusministeriums bestehen derzeit mit Frankreich (Haute Normandie und Midi Pyrenees), Polen (Woiwodschaften Niederschlesien und Großpolen), Russland (Perm und Tjumen), Spanien (La Rioja, Castilla y León und Aragon), Großbritannien (Counties Bristol, South Gloucestershire, Bath and North East Somerset), den Niederlanden und Ungarn. Geplant sind außerdem weitere Partnerschaften mit Venetien (Italien), Andalusien (Spanien) und Schottland.

­ Fortsetzung des „Mobilitätsfonds - Ausbildung in Europa", der die kurzfristige Durchführung (zwei bis vier Wochen) von Betriebspraktika im europäischen Ausland unterstützen soll.

­ Aktuelle Website zu den EU-Bildungsprogrammen.

­ Nutzung elektronischer Datenbanken zur Gewinnung und zur Pflege von Schulpartnerschaften.

Über 1 600 Schulen in Niedersachsen haben Partnerschaften mit Schulen in 77 europäischen und außereuropäischen Ländern und es ist beabsichtigt, die Anzahl der Schulpartnerschaften weiter zu erhöhen. Dafür wird zurzeit ein internetgestütztes Schulpartnerschafts-Suchprogramm entwickelt, das den Schulen die Möglichkeit gewährt, sich im Internet als möglicher Partner zu präsentieren und andere Schulen, die sich in dieses Netz einstellen, kennen zu lernen.

­ Durchführung von Mobilitätsprojekten für Ausbilder und Lehrkräfte, denen mit EU-Förderung ein ein- bis zweiwöchiger Aufenthalt im europäischen Ausland ermöglicht wird. Ziel ist, vor Ort die Berufsbildungssysteme kennen zu lernen, mit (potenziellen) Partnern Projekte für ihre Auszubildenden zu planen, vorzubereiten und ein ein- bis zweiwöchiges kombiniertes Schul- und Betriebspraktikum durchzuführen.

­ Regelmäßiges Angebot von Tagungen und Präsentationen, in denen über Förderprogramme (LEONARDO DA VINCI, binationale Programme z. B. mit den Niederlanden, Frankreich und Norwegen), Fördermittel und Unterstützungsmaßnahmen eingehend informiert wird und Aufbau von Netzwerken unter Einbeziehung der Kammern und ihrer Institutionen.

­ Veranstaltung von Partnerbörsen im Rahmen der Kooperation mit den Partnerregionen: Juli 2005 mit der Haute Normandie in Brüssel und im Herbst 2005 mit den beiden polnischen Partnereinrichtungen.

­ Einrichtung der Niedersächischen Agentur für Arbeit und Ausbildung im Ausland (Auslandsagentur) bei der InWEnt gGmbH, Regionalzentrum Niedersachsen für den berufsbildenden Bereich und insbesondere für die überbetriebliche Ausbildung. (Ausführliche Beschreibung ihrer Aufgaben s. Nummer 93 b.)

­ Beibehaltung von bewährten Beratungsstrukturen zur Unterstützung von europäischen Projekten. Dieses Beratungssystem wurde ebenfalls unter Nummer 93 b ausführlich beschrieben.

Zu 99:

Aus den vorliegenden Zahlen ist klar ersichtlich, dass die im Haushalt für Schüleraustauschfahrten und Studienfahrten zusammen eingestellten - aufgestockten - Haushaltsmittel auch 2004 nicht nur vollständig abgerufen sondern sogar um knapp 16 % überbucht worden sind. Das muss als wesentlicher und eindeutiger Indikator für das ungebrochene Interesse an einem Austausch auf Schulebene gewertet werden.

Auch die Landesregierung teilt die - der Frage immanente - Ansicht, dass die internationale Zusammenarbeit sachliche Substanz haben muss, wenn sie für junge Menschen nachhaltige Wirkungen haben soll, rein „touristische" Klassen- bzw. Kursfahrten wären dafür kontraproduktiv. Schulen haben das seit langem erkannt und den Schwerpunkt auf themen- und projektbezogene Studienfahrten ins Ausland verlagert: die Mittel dafür wurden um 100 % überbucht. Da zu den Studienfahrten z. B. auch Fahrten von Schülergruppen zur Teilnahme an internationalen Musikforen und Theatertagen gehören, ist nicht nachvollziehbar, weshalb in der Anfrage Lehrkräften ein sachunangemessener, echten Austausch vernachlässigender Umgang mit Klassen- bzw. Kursfahrten ins Ausland unterstellt wird - denn gerade durch themenbezogene internationale Zusammenarbeit werden Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz geschult.

An niedersächsischen Schulen gibt es im Übrigen auch weiterhin eine Vielzahl von Austauschprojekten.

­ Intensiv für Schüleraustausch als Unterstützung in Anspruch genommen wird traditionell das Deutsch-Französische Jugendwerk, z. B.

­ für das Programm VOLTAIRE sowie

­ für den individuellen dreimonatigen Austausch von Schülerinnen und Schülern („Brigitte Sauzay"), der vom Kultusministerium mit den Partner-Regionen Haute Normandie und MidiPyrenees vereinbart wurde und jährlich ca. 40 zusätzliche Vermittlungen durchführt.

­ Unterstützt vom Kultusministerium wird auch der Austausch mit Kanada.

­ Auch der Anteil von Auszubildenden im dualen System, die während der Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt mit Betriebspraktika absolvieren, ist - wie bereits zu den Nummern 93 und 94 ausgeführt - weiter ansteigend.

Wenn überhaupt Austauschprojekte eingestellt werden, so liegt dies überwiegend am ausländischen Partner, denn die Zahl der Deutschlerner beispielsweise an kanadischen, englischen, französischen und niederländischen Schulen ist rückläufig.