Wohnen

Die Differenz zwischen dem Jahr 2003 und 2004 beruht auf folgendem Tatbestand: In den Jahren 2001 bis 2003 wurden die Kosten des Maßregelvollzuges zu niedrig veranschlagt. Die NLKH bekamen ihre Leistungen nur insoweit erstattet, wie Haushaltsmittel vorhanden waren. Die dadurch bis Ende 2003 aufgelaufenen „Bugwelle" von rund 8,7 Millionen Euro wurde in 2004 ausgeglichen.

Die aktuellen Pflegesätze für die verschiedenen Behandlungsbereiche im Maßregelvollzug ergeben sich aus den als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Musterrechnungen auf der Grundlage der seit dem 01.01.2005 eingeführten Pflegesatzsystematik. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation, nach der mit Ausnahme der Hochsicherheitsbereiche in den NLKH Göttingen und Moringen sowie dem strukturell benachteiligten NLKH Brauel für jeden Berechnungstag im Maßregelvollzug unabhängig vom jeweiligen Behandlungsbereich ein Pflegesatz von 186 Euro gilt. Zusätzlich werden für den Offenen Maßregelvollzug sowie für WfB-Besuche und Probewohnen die notwendigen externen Ist-Kosten übernommen, da sie sich weitgehend einer Bewirtschaftung durch die NLKH entziehen.

Damit werden die vorbereitenden Maßnahmen für Entlassungen aus dem Maßregelvollzug gezielt gefördert. Danach wird bei Kapitel 05 36 - Titel 671 12-5 - Kosten des Vollzuges der Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz für die Jahre 2006 bis 2009 folgende Kostenentwicklung erwartet:

Diese Prognose ist unabhängig von der Betriebs- und Rechtsform, da sie auf der Grundlage der aktuellen Pflegesatzsystematik sowie der nach den bisherigen Erfahrungen zu erwartenden weiteren Zunahme der Unterbringungen im Maßregelvollzug beruht. Außerdem enthält diese Kostenschätzung den anteiligen Aufwand für die forensische Nachsorge und die Prognosebegutachtungen. Dagegen sind in dieser Schätzung keine Kosten für Investitionsmaßnahmen für unbewegliche Anlagegüter enthalten.

Auch hier ist der zeitliche Planungshorizont auf die Mipla bis zum Jahr 2009 begrenzt. Danach wären im Jahr 2009 einschließlich der ca. 60 strafprozessualen Unterbringungen gemäß §§ 81, 126 a und 453 c StPO insgesamt ca. 1 383 forensische Patientinnen und Patienten unterzubringen. In diesem Zeitraum soll durch Intensivierung der ambulanten forensischen Nachsorge in Verbindung mit weiteren strukturellen Maßnahmen alles unternommen werden, um die Verweildauern im Maßregelvollzug zu verringern und ein Fließgleichgewicht zwischen Zu- und Abgängen zu erreichen.

Dadurch könnte ggf. zumindest mittelfristig ein noch weitergehender Investitionsbedarf im Maßregelvollzug verhindert werden.

Unter Berücksichtigung der zurzeit bereits laufenden bzw. kurzfristig geplanten kleinen und großen Baumaßnahmen in den forensischen Bereichen der NLKH werden bis zum Jahr 2009 noch ca. 300 zusätzliche Behandlungsplätze für den Maßregelvollzug zu schaffen sein. Bei Neubaukosten von durchschnittlich 200 000 Euro je Platz ergibt das einen Investitionsbedarf von insgesamt rund 60 000 000 Euro.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des „Zukunftskonzepts Forensik in den NLKH" - Entwicklung und Kapazitätsplanung auf der Grundlage einer regionalen Versorgungsstruktur und einer abgestuften Sicherungskonzeption - vom 23.09.2003 (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2003) wurde auch die o. a. Investitionsplanung modifiziert und der zu erwartenden Bedarfsentwicklung angepasst.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes und der Kosten-Nutzen-Relation der ein zelnen Projekte ergab sich danach folgende neue Prioritätenliste zur Kapazitätserweiterung des Maßregelvollzuges in den NLKH:

1. Ursprünglich anerkannte Baubedarfe in der bisherigen Mipla 2002 - 2006:

Dringlichkeitsliste A, lfd. Nr. 7 - NLKH Wehnen, Umbau des Gebäudes Nr. 9 und Erweiterung um 20 Plätze: Entgegen der ursprünglichen Planung für eine vorübergehende Nutzung soll das Haus 9 künftig dauerhaft für forensische Patienten der Regelbehandlung genutzt werden, wozu dort nach Auslagerung des KHG-Bereiches 20 zusätzliche Plätze eingerichtet und entsprechend gesichert werden sollen. Die notwendigen Kosten wurden auf der Grundlage des genehmigten Raumprogrammes von der Oberfinanzdirektion Hannover ermittelt und betragen voraussichtlich 3,5 Millionen Euro.

Dringlichkeitsliste A, lfd. Nr. 6 - NLKH Göttingen, Erweiterung des Hochsicherheitsbereiches um 38 Plätze: Anstelle der veranschlagten Erweiterungsbaumaßnahme am „Festen Haus" wird nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich nunmehr der Neubau des Hochsicherheitsbereiches für 70 Plätze im Kerngelände des NLKH bei gleichzeitiger Aufgabe des stark sanierungsbedürftigen „Festen Hauses" geplant. Dadurch wird die Kapazität des Hochsicherheitsbereiches bedarfsgerecht um 38 Plätze erhöht. Die notwendigen Kosten wurden auf der Grundlage des genehmigten Raumprogrammes von der Oberfinanzdirektion Hannover ermittelt und betragen voraussichtlich 18 Millionen Euro.

Dringlichkeitsliste B, lfd. Nr. 3 - NLKH Wehnen, Neubau eines Gebäudes für 90 Plätze, einschließlich 16 höher zu sichernder Plätze:

Die Planungen für diese Neubaumaßnahme sind bereits weit fortgeschritten. Die notwendigen Kosten wurden auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms von der Oberfinanzdirektion Hannover ermittelt und betragen voraussichtlich 16,85 Millionen Euro.

Dringlichkeitsliste B, lfd. Nr. 9 - NLKH Osnabrück, Anbau für 44 Plätze:

Die Planungen für diese Erweiterungsbaumaßnahme sind so weit fortgeschritten, dass die Realisierungsmöglichkeit auf dem dafür vorgesehenen Grundstück durch das Staatliche Baumanagement bestätigt wurde. Die notwendigen Kosten wurden auf der Grundlage des genehmigten Raumprogrammes von der Oberfinanzdirektion Hannover ermittelt (Machbarkeitsstudie vom 22.09.2003) und betragen voraussichtlich 8,3 Millionen Euro.

2. Neue Baubedarfsanmeldung für die Fortschreibung der Hochbau-Dringlichkeitsliste mit der Mipla: NLKH Königslutter, Neubau eines Gebäudes für 60 Plätze ca. 10,5 Millionen Euro.

Unter Berücksichtigung dieser Planungsänderungen bestand im Jahr 2003 ein Investitionsbedarf im Maßregelvollzug von ca. 57 150 000 Euro (Summe Tz. 1 - Tz. 2).

Zu 9: Durch das im November 2001 von der vorherigen Landesregierung beschlossene Investitionsbeschleunigungsprogramm wurde der finanzielle Handlungsspielraum beim Einzelplan 20 - Hochbaumaßnahmen des Landes - für die Folgejahre erheblich beeinträchtigt. In Verbindung mit der desolaten Haushaltslage bei der Regierungsübernahme durch die CDU/FDP-Koalition führte diese Entwicklung dazu, dass die Fortschreibung der Hochbau-Dringlichkeitsliste für die Mipla 2004 2008 ausgesetzt werden musste. Das war zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über das „Zukunftskonzept Forensik in den NLKH" am 30.09.2003 in dieser Tragweite noch nicht zu erkennen.