Verschuldung

Nun rückt ein weiterer Aspekt in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Der zunehmende Anbau von Mais als nachwachsendem Rohstoff für Biogasanlagen verdrängt bisher übliche Feldfrüchte auf den landwirtschaftlichen Flächen. Abgesehen von der ästhetischen Veränderung des Landschaftsbildes wird die Stickstoffbelastung des Bodens diskutiert. So sollen mit der Aberntung von 1 ha Mais 200 Kilo Stickstoff in einer Biogasanlage umgesetzt werden. Nach der Vergärung werden über das Gärsubstrat dem Boden wieder 200 kg Stickstoff zugeführt, allerdings schlagartig und auf einmal. Da der Boden aber ohnehin schon bestimmte Stickstoffanteile aufweist, kann es zur Überdüngung kommen. Überdüngung ist aber der Feind Nummer eins für das Grundwasser.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anbaufläche von Mais in den Landkreisen Niedersachsens pro Jahr seit 1998 verändert, und zulasten welcher Feldfrüchte ging dies im Wesentlichen bzw. wurden wieder verstärkt Stilllegungsflächen in Nutzung genommen?

2. Wie haben sich die Nitratbelastungen des geförderten Grundwassers der niedersächsischen Wasserversorger, soweit bekannt auf Landkreisbasis, seit 1998 pro Jahr verändert, welche Ursachen gab es für Steigerungen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

3. Nach jetzt geltenden EU-Vorgaben sind 40 mg Nitrat pro Liter Trinkwasser erlaubt. Ist hier mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die in der Vorbemerkung geschilderten Probleme lang- und mittelfristig zu vermeiden?

13. Abgeordnete Ingrid Eckel (SPD) Bevorzugung der Internationalen Schule in Braunschweig und Hannover?

Im rundblick vom 7. Oktober 2005 wird berichtet, dass sich Ministerpräsident Christian Wulff und Wirtschaftsminister Walter Hirche für die Bewilligung von Mitteln aus dem Ganztagsschulprogramm des Bundes für die Internationalen Schulen in Braunschweig und Hannover einsetzen.

Aus dem Ganztagsschulprogramm stehen den Schulen in freier Trägerschaft Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind jedoch bereits ausgeschöpft, weil Schulen in freier Trägerschaft bereits mehr Anträge gestellt haben, als Mittel zur Verfügung stehen. Wenn der Kultusminister Bernd Busemann die Anträge insbesondere der hannoverschen Schule komplett bewilligen würde, wie von Ministerpräsident Wulff und Wirtschaftsminister Hirche gewünscht, würden viele Anträge anderer Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist in der Landesregierung zuständig für die Bewilligung der Ganztagsschulmittel des Bundes: Kultusminister Bernd Busemann, Wirtschaftsminister Walter Hirche oder Ministerpräsident Christian Wulff?

2. Wird sie die Anträge der Internationalen Schule Hannover und Braunschweig genehmigen?

3. Wenn, ja, welche Anträge von anderen Schulen in freier Trägerschaft können dann nicht berücksichtigt werden?

14. Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Alice Graschtat, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Axel Plaue, Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) Wälzt Stratmanns Studiengebührenmodell die Verantwortung für die Sozialverträglichkeit auf die Hochschulen ab?

Die Landesregierung plant die Einführung von Studiengebühren für Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/2007. Ab dem Sommersemester 2007 müssen dann alle 150 000 Studierende in Niedersachsen Studiengebühren bezahlen. Studierende, die Kinder unter 14 Jahren erziehen oder Angehörige pflegen, sollen von der Zahlung der Studiengebühren ausgenommen werden.

Dazu heißt es in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage „Neue Ungereimtheiten bei Stratmanns Studiengebührenmodell?" der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta: „Bei

Vorliegen sozialer Tatbestände und aus Gründen unbilliger Härte werden Studierende von der Pflicht zur Zahlung der Studienbeiträge freigestellt. Es wird damit gerechnet, dass dies bei etwa 10 % der Studierenden der Fall sein wird. (...) Durch diese Fälle mindern sich die Einnahmen der Hochschulen aus Studienbeiträgen."

Die Hochschulstatistik weist aus, dass je nach Studienangebot der Hochschulen die Geschlechterzusammensetzung stark variiert. So weist die Universität Hildesheim einen Studentinnenanteil von über 77 % auf, die TU Clausthal dagegen nur einen Studentinnenanteil von 24 %. Bleibt die Landesregierung dabei, die Verantwortung für die sozialverträgliche Gestaltung der Studiengebühren auf die Hochschulen abzuwälzen, werden sich die Einnahmen der Hochschulen sehr unterschiedlich darstellen. Hochschulen mit einem überproportionalen Studentinnenanteil werden höhere Einnahmeausfälle hinzunehmen haben als Hochschulen mit eher traditionell männlich geprägten Studiengängen, wie z. B. Ingenieurwissenschaften. Hochschulen mit einem besonders hohen Studentinnenanteil und Hochschulen, die sich für eine familienfreundliche Gestaltung der Studienbedingungen engagieren, würden auf diesem Wege abgestraft werden.

Nicht von den Hochschulen zu verantwortende Gebührenausfälle treten zusätzlich bei der geplanten Deckelung der Verschuldungsgrenze auf. Der Präsident der LHK, Herr Prof. Dr. Kurt von Figura, weist auf diesen Widerspruch im Studiengebührenkonzept der Landesregierung in einer dpa-Meldung vom 9. Oktober 2005 hin: „Bei genauer Betrachtung gibt es bei dem Modell auch inhaltliche Widersprüche, stellte Figura fest. Erhalte ein Student eine Unterstützung von 500 Euro über die maximale Dauer von 14 Semestern, häuften sich Schulden von 7 000 Euro an, rechnete Figura vor. Für einen Bafög-Empfänger, dem auch noch ein Bafög-Darlehen bis zu 10 000 Euro zustehe, ergebe sich dann eine Höchstbelastung von 17 000 Euro. Stratmann will die Gesamtverschuldung aber auf 15 000 Euro begrenzen - das heißt, dem Student sollen dann 2 000 Euro erlassen werden."

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der zu erwartende Gebührenausfall aufgrund der geplanten Härtefallregelung an den einzelnen Universitäten und an den einzelnen Fachhochschulen in Niedersachsen?

2. Wie hoch ist der zu erwartende Gebührenausfall aufgrund des Deckelungsbeschlusses an den einzelnen Universitäten und an den einzelnen Fachhochschulen in Niedersachsen?

3. Plant die Landesregierung die Einnahmeausfälle für die Hochschulen gegenzufinanzieren?

Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Finanzmitteln?

15. Abgeordnete Christina Bührmann (SPD)

Wie verhält sich die Landesregierung zum Streit um den Welfenschatz?

Das Welfenhaus will 20 000 Kunstgegenstände, darunter wertvolles Geschirr, Ritterrüstungen und Möbel versteigern lassen. Vom Erlös soll das Schloss Marienburg restauriert und für Touristen eröffnet werden. Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 17. Juni 2005 „hat sich das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur dafür eingesetzt, darunter befindliche Kulturgüter für Niedersachsen zu erhalten, die für die Landesgeschichte von herausragender Bedeutung sind." In dieser Pressemitteilung erklärte Kulturminister Stratmann auch: „Es ist unser großes Anliegen, dass die für unsere niedersächsische Geschichte wichtigen Objekte im Land und für möglichst viele Menschen öffentlich zugänglich bleiben." Dieses Anliegen des Ministeriums scheint jetzt nicht von Erfolg gekrönt zu sein und führt zu öffentlicher Kritik. Nach Presseberichten in der HAZ vom 12. Oktober 2005 verschärft sich der Streit um die Welfenauktion. Die Abteilungsleiterin Annette Schwandner wird vom Generalsekretär des Deutschen Historischen Museums Berlin, Hans Ottomeyer, und anderer Vertreter niedersächsischer Museen scharf kritisiert. Die Äußerungen von Annette Schwandner erregten auch bei Vertretern der niedersächsischen Museen Unmut. In dem Pressebericht der HAZ heißt es dazu: „Schwandner verhalte sich illoyal, hieß es. Ottomeyer erklärte, die Museumsvertreter hätten in Amsterdam die Objekte nur unter schwierigen Bedingungen und nicht vollständig anschauen können. Ein wesentlicher Teil war nicht da. Es sei den Museumsvertretern aber vorgegaukelt worden, dass das alles sei. Deshalb hätten die Direktoren erst nach Erscheinen des Katalogs

Alarm geschlagen."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand, relevante Kulturgüter gemeinsam mit den Museen aus dem Welfenschatz für das Land Niedersachsen zu erhalten?

2. Wie steht die Landesregierung zur Kritik der Vertreter der Museen?

3. Wie wird sie sich zum Streit um den Welfenschatz positionieren, und welche Maßnahmen plant sie?

16. Abgeordnete Stefan Wenzel, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Andreas Meihsies (GRÜNE) Finanzlage der Kommunen in Niedersachsen schlechter als in allen anderen Bundesländern

Trotz leichter Verbesserungen bei den gemeindlichen Steuern zeigen Daten des Bundesamts für Statistik eine dramatische Entwicklung der kommunalen Finanzen in Niedersachsen.

Allein die niedersächsischen Landkreise weisen dabei zum 31. Dezember 2004 einen Anteil von 43,6 % aller Kassenkredite der Landkreise in der Bundesrepublik auf. An zweiter Stelle folgt Hessen mit 22,9 %. Auch beim „ordentlichen" Schuldenstand stehen die niedersächsischen Landkreise mit einem Anteil von 17,2 % an der bundesweiten Verschuldung der Landkreise am schlechtesten da. „Angesichts eines Einwohneranteils von rund 10 % an der Bundesbevölkerung zeigt sich, dass sowohl die Verschuldung für Maßnahmen des Vermögenshaushalts, als besonders auch die Höhe der Kassenkredite der Landkreise und der Region Hannover in Niedersachsen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich ist." (Quelle NLT-Information 4/2005) Bestätigt wird dies auch durch die Berechnungen des Deutschen Landkreistages, die zeigen, dass auch beim Kassenkreditbestand pro Kopf und bei den Haushaltsfehlbeträgen Niedersachsens Landkreise im Bundesvergleich am schlechtesten abschneiden.

Alle Fakten zeigen eine dramatische Entwicklung auf. In der Regel würde auch eine vollständige Streichung aller so genannten freiwilligen Leistungen der Kommunen nicht zu ausgeglichenen Haushalten führen. Erschreckend ist dabei die negative Spitzenposition der niedersächsischen Kommunen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie die deutlich schlechtere Schuldenlage der niedersächsischen Landkreise im Vergleich zu den Landkreisen der anderen Bundesländer?

2. Wie wird die Kommunalaufsicht des Landes mit den ungewöhnlich hohen Kassenkrediten der niedersächsischen Kommunen künftig verfahren?

3. Welche spezifischen Maßnahmen will die Landesregierung auf Landesebene ergreifen, um die Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen grundlegend zu verbessern?

17. Abgeordneter Klaus-Peter Dehde (SPD) Elbbrücke Neu Darchau - Fass ohne Boden?

Ausweislich der Berichterstattung in der örtlichen Presse (z. B. Landeszeitung vom 27. September 2005) hat das Land Niedersachsen für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau eine Bewilligung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten zugesagt. Quelle für diese Aussagen ist offensichtlich der Erste Kreisrat des Landkreises Lüneburg.

Wenige Tage nach diesen Veröffentlichungen teilte der Vorhabenträger mit, dass die bisher mit 25 Millionen Euro bezifferten Kosten wohl auf 30 Millionen Euro ansteigen werden. Ursache hierfür seien die gestiegenen Stahlpreise.

Laut einer Erklärung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sei dies jedoch kein Problem