Vergabe von Ganztagsschulmitteln aus dem IZBB-Programm der Bundesregierung

Die Vergabe der Ganztagsschulmittel aus dem IZBB-Programm der Bundesregierung hat bei den Schulen und Schulträgern in Niedersachsen zu Unklarheiten und in vielen Fällen auch zu Unmut geführt. Schulen und Elternräte verstehen nicht, warum ihr Antrag nicht berücksichtigt wird, regionale Schwerpunkte bei der Mittelvergabe und die Schwerpunktsetzung der Landesregierung allein auf Hauptschulen sind für eine Reihe von Betroffenen nicht nachvollziehbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Geld aus den IZBB-Mitteln hat die Landesregierung insgesamt an wie viele Schulen vergeben, die bereits Ganztagsschulen waren und deren Ganztagsangebot nicht mithilfe der IZBB-Mittel auf weitere Züge oder Jahrgänge ausgeweitet wurde?

2. In welcher Weise hat die Landesregierung bei der Bewilligung der IZBB-Mittel im Einzelfall darauf geachtet, in welcher Relation die Höhe dieser Mittel zur Zahl der neu geschaffenen Ganztagsplätze steht?

Welche Mittel wurden im Durchschnitt jeweils pro geschaffenen Ganztagsplatz aufgewendet, und welche Abweichungen hat es nach oben und nach unten gegeben? Aus welchen Gründen?

3. Warum hat das Land keine Höchstgrenzen für die Förderung von baulichen Investitionen aus dem IZBB-Programm pro Schule und Ganztagsplatz festgesetzt, wodurch mehr Schulstandorte als jetzt in den Genuss der Förderung hätten kommen können?

4. Welche Kriterien hat die Landesregierung angelegt, wenn die IZBB-Mittel zur „qualitativen Verbesserung" bestehender Ganztagsangebote beantragt wurde?

5. Wie viele und welche Schulen haben zwar den Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule gestellt, aber keine IZBB-Mittel beantragt?

6. Welche Chancen haben Schulen, die bisher nicht in den Genuss von Mitteln aus dem IZBBProgramm kommen und nicht auf der veröffentlichten Liste des MK stehen, noch auf finanzielle Unterstützung durch Reste oder „Rückläufer" aus nicht in Anspruch genommenen IZBBMitteln oder durch Landesmittel?

7. Die Landesregierung hat eine Priorität bei der IZBB-Mittelvergabe auf die Hauptschulen gelegt. Zugleich will sie die Mittel zurückfordern, wenn eine Ganztagsschule nicht 30 Jahre lang als solche erhalten bleibt. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zurückgehenden Anmeldezahlen sind bereits jetzt zahlreiche Hauptschulen von Schließung bedroht.

Wie ist in diesem Zusammenhang die Prioritätensetzung auf die Hauptschulen zu vereinbaren mit dem Ziel, Fehlinvestitionen zu vermeiden?

Wie gedenkt die Landesregierung mit den Rückzahlungsverpflichtungen umzugehen, wenn eine Ganztags-Hauptschule geschlossen werden muss?

Wie viele reine Hauptschulen, also Hauptschulen ohne Realschulstandorte, oder andere Schulen in der Nähe oder Kooperation wurden und werden gefördert, die nicht größer als zweizügig oder sogar nur einzügig sind?

8. Welche sachlichen Gründe waren für die Bewilligung von 9 Mio. Euro für die Internatsgymnasien des Landes ausschlaggebend, obgleich diese nach den Förderrichtlinien des Landes als Gymnasien nicht die oberste Priorität genießen?

9. Welche sachlichen Gründe waren und sind für die Bewilligung von IZBB-Mitteln in der aus der Liste des MK zu entnehmenden Höhe für drei Gymnasien im Emsland (Dörpen, Haren und Sögel) ausschlaggebend?

Wann sind deren Anträge eingegangen?

Wurden sie nach einer Beratung überarbeitet?

In welchem Verhältnis stehen finanzieller Aufwand und geschaffene Ganztagsplätze für jeweils welche Schulform?

10. Wann und in welcher Form sind die Schulen und Schulträger darüber informiert worden, dass sie bei der Beantragung von IZBB-Mitteln für Gymnasien, Realschulen und Grundschulen offenbar eine größere Chance haben, in die Priorität a aufgenommen zu werden, wenn sie in ihrem Antrag eine Zusammenarbeit im Ganztagsbetrieb mit einer Hauptschule formulieren?

In welcher Weise muss eine solche Zusammenarbeit für den Ganztagsbetrieb stattfinden, wie wird sie durch das Ministerium überprüft?

11. Am 05.11.2003 hat das Gymnasium am Bötschenberg in Helmstedt gemeinsam mit der Hauptschule Lutherschule, der Hauptschule Conringschule, der Beireis-Realschule, der Lademann-Realschule und dem Gymnasium Julianum den Antrag auf Einrichtung eines Ganztagsverbundes gestellt. Am 20.07.2004 bekam nur die Hauptschule Lutherschule die Genehmigung zum Ganztagsbetrieb. Deshalb wurde der Antrag vom Gymnasium am Bötschenberg am 23.12.2004 erneut gestellt. Weshalb wurde dem Antrag nicht entsprochen?

12. Es liegen von mehreren Schulträgern Beschwerden über Unklarheiten bei der Bearbeitung von Anträgen vor, die es aufzuklären gilt:

a) Anträge der Stadt Göttingen auf Mittel für die Erich-Kästner-Schule und die PersonnRealschule aus dem Jahr 2004 wurden vom Ministerium zunächst mit falschem Datum geführt und jetzt trotz positiver Zwischenberichte nicht berücksichtigt. Werden diese beiden Schulen noch berücksichtigt?

b) Der Stadt Göttingen fehlen noch immer schriftliche Bescheide, obwohl das Haushaltsjahr 2004 längst abgeschlossen ist. Warum gibt es diese Bescheide noch nicht und wann kommen sie?

c) Die Comenius-Schule in Braunschweig (VGS) hat im September 2004 einen Antrag gestellt und noch heute keine Auskunft über den Bearbeitungsstand im Ministerium erhalten. Wie ist der Sachstand bzgl. des Antrages dieser Schule?

d) Die Waldorffschule Wolfsburg hat ebenfalls noch keine Auskunft über den Bearbeitungsstand ihres Antrages. Wann ist damit zu rechnen und kommt die genannte Schule in die Förderung aus dem IZBB-Programm?

13. Warum ist die Förderschule Bad Nenndorf im Gegensatz zu anderen Förderschulen nicht in die Priorität a aufgenommen worden?

14. Die Förderschule Am Siel in Nordenham möchte nach umfangreichen Baumaßnahmen für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung" (mehrere neue Klassen) nun möglicherweise gern Ganztagsschule werden, weil das gerade bei diesem Förderschwerpunkt (in Verbindung mit dem Förderschwerpunkt Lernen) sinnvoll erscheint. Hat diese Schule noch Chance auf Berücksichtigung und Bewilligung von Mitteln aus dem IZBB-Programm?

Die Verteilung der Bundesmittel im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" erfolgt im Rahmen der folgenden Rechtsvorschriften: ((1)) Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung" zwischen dem Bund und den Ländern.

((2)) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 ­ 2007 RdErl. d. MK vom 03.11.

((3)) Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule RdErl. d. MK vom 08.03.2002, geändert durch Erl. vom 16.03.

((4)) Erlass zur Präzisierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 ­ 2007

RdErl. d. MK vom 09.06.

Zitate aus diesen Quellen werden im Text durch die Angabe (()) kenntlich gemacht.

Der Bund hat dem Land Niedersachsen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 ­ 2007 Mittel im Umfang von 394 617 429 Euro zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag ist in Jahresmargen aufgeteilt.

Durch die Unterzeichnung der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung ist das Land Niedersachsen die Verpflichtung eingegangen, den Leitsatz der Vereinbarung umzusetzen „Mit dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen gegeben werden. [...]" ((1)). In der niedersächsischenRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 ist als Zuwendungszweck in der Folge beschrieben, dass das Land Niedersachsen Schulträgern „zur Verbesserung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie..." ((2)) gewährt.

Über die Vereinbarung mit dem Bund und durch die Förderrichtlinie ist das Land Niedersachsen an die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel gebunden und damit auch verpflichtet, die bedarfsgerechte Zuwendung sicher zu stellen. „Die Länder zahlen die Finanzhilfen zurück, wenn die geförderten Maßnahmen ihrer Art nach nicht den in Artikel 1 festgelegten Zweckbindungen entsprechen". ((1))

Die Niedersächsische Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 ­ 2007 regelt die Vergabe der Mittel an die Schulträger in Niedersachsen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Schulträger.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderanträge werden von den Schulträgern an die Abteilungen der Landesschulbehörde gestellt. Das Datum des Einganges in der Landesschulbehörde ist für die weitere Bearbeitung des Antrages eine entscheidende Größe. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen werden die gestellten Förderanträge je nach Schulform in unterschiedliche Prioritätengruppen eingestuft. Diese Prioritätensetzung gibt eine erste Rangfolge der Anträge vor.