Probleme mit der Einstellung von nichtlehrendem Schulpersonal nach dem Personalabbau in der Landeschulbehörde
Die Landesregierung hat im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen die Schulaufsicht und -verwaltung vorübergehend neu strukturiert, die zentrale Landesschulbehörde in Lüneburg und die Abteilungen Lüneburg, Hannover, Osnabrück und Braunschweig nachgeordnet eingerichtet.
Mit Erlass vom 14.04.2005 wurde der Landesschulbehörde die Möglichkeit eröffnet, Aufgaben zwischen den Abteilungen zu verlagern, um den angestrebten Abbau von Planstellen auffangen und steuern zu können.
In der Abteilung Hannover der Landesschulbehörde hat der massive Personalabbau dem Vernehmen nach dazu geführt, dass das Dezernat 10 nicht mehr in der Lage sei, die Personalmaßnahmen für alle Lehrkräfte und vor allem für das nichtlehrende Schulpersonal, also die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu bearbeiten.
Die Abteilung Hannover der Landesschulbehörde hat in diesem Bereich im Zuge der Verlagerungen wesentliche Aufgaben nach Lüneburg abgegeben.
Personalvertretungen machen geltend, dass diese Maßnahmen nicht nur zur Verletzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten des Schulbezirkspersonalrats führen, sondern sich darüber hinaus erheblich nachteilig für die Beschäftigten und die beteiligten Schulen auswirken.
Einstellungen finden im Bereich des nichtlehrenden Schulpersonals im Gegensatz zu anderen Personalbereichen über das ganze Jahr statt. Das nichtlehrende Schulpersonal kann kündigen, ohne das Schulhalbjahr zu beachten, Mutterschutz und Elternzeiten müssen durch befristete Neueinstellungen ersetzt werden. Zudem können die nichtlehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeit aus familiären oder arbeitsmarktpolitischen Gründen reduzieren.
Das führt dazu, dass ständig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt werden müssen. Da - bis auf die Förderschulen - ein Einstellungsstopp besteht, ist es notwendig, in jedem Falle eine Ausnahmegenehmigung beim Finanzministerium zu beantragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Umfang (absolut und im Verhältnis zur ursprünglichen Besetzung) wurden im Dezernat 10 der Abteilung Hannover der Landesschulbehörde Stellen abgebaut, und welche Aufgaben sind dort im Zuge des Verlustes von Personalstellen abgebaut oder verlagert worden?
2. Welche Probleme sind daraus entstanden, und wie gedenkt die Landesregierung hier Abhilfe zu schaffen?
3. Wie soll sichergestellt werden, dass die (allgemeinen) Aufgaben des Schulbezirkspersonalrats Hannover nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, das Informationsrecht der Personalvertretung und die Arbeit im Schulbezirkspersonalrat Hannover zukünftig vollständig, zeitnah und umfassend gewährleistet sind und damit eine rechtzeitige Mitgestaltung geplanter Maßnahmen möglich ist?
Die Landesschulbehörde (LSchB) unterliegt bis Ende 2009 einer von der Landesregierung beschlossenen Einsparauflage von 394 Stellen (sog. Zielvereinbarung II - ZV II -) von insgesamt 932
Stellen. Hinzu kommen noch weitere 11 Stellen aus ZV I, die ebenfalls abgebaut werden müssen.
Haushaltswirtschaftliche Vorgabe im Stellenplan des Kapitels 07 05 ist, dass grundsätzlich alle frei werdenden Stellen wegfallen, bis die oben genannten Einsparungen erbracht sind. Die LSchB hat somit derzeit keinerlei Entscheidungsspielraum, ob sie eine frei werdende Stelle einsparen oder wieder besetzen will. Die Abgänge müssen daher in erster Linie durch Konzentration von Aufgabenbereichen aufgefangen werden.
Zu stärkeren Personalabgängen hat auch die Nutzung des § 109 Abs. 2 NBG geführt (ergänzt durch Tauschpartnerverfahren mit den Ministerien). Für die Anwendung des § 109 Abs. 2 NBG ist der Wegfall der Stelle Voraussetzung. Die Tauschpartnerverfahren haben - bedingt durch den Sitz in der Landeshauptstadt - insbesondere in der Abteilung Hannover und dort insbesondere im Dezernat 10, zu Personalabgängen geführt.
Dieser Personal- und Stellensituation folgend und um die Handlungsfähigkeit der LSchB auch weiterhin zu gewährleisten, wurden Aufgaben, die abteilungsintern nicht in dem erforderlichen Umfange verlagert werden konnten, aus der Abteilung Hannover in die Abteilungen Lüneburg und Braunschweig verlagert. Die LSchB hat dabei immer das Ziel verfolgt, einerseits Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in andere Abteilungen gegen ihren Willen zu vermeiden und andererseits durch Aufgabenkonzentration Synergieeffekte zu erzielen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Zwischen Personalabgängen eines Dezernats einerseits und Stelleneinsparungen andererseits muss differenziert werden, denn Stellenausstattung und Personalausstattung eines Dezernats können nicht unbedingt gleich gesetzt werden. Im Rahmen der Stellenbewirtschaftung ist es durchaus üblich, dass Stellen dezernats- und abteilungsübergreifend genutzt werden.
Dem Dezernat 10 der Abteilung Hannover kann daher keine bestimmte Stelleneinsparung zugeordnet werden, da die Stelleneinsparungen aus dem gesamten Stellenkontingent der LSchB erbracht werden. Dargestellt werden kann lediglich, inwieweit sich Personalkapazitäten verringert haben, also die einem Dezernat über die Personen zuzuordnenden, ausgenutzten Stellenanteile.
Als Stichtag für die folgenden Angaben wurde der 01.01.2005 gewählt, da dies den Stellen- Personalbestand repräsentiert, der der LSchB nach Auflösung der Bezirksregierungen zur Verfügung stand.
Im Dezernat 10 der Abteilung Hannover waren zum 01.01.2005 61,21 Stellen eingesetzt, davon 6,86 des höheren Dienstes, 14,75 des gehobenen Dienstes und 39,6 des mittleren Dienstes (einschließlich Registraturen, Schreibdienst und Unterstützungskräfte). Dieser Personaleinsatz hat sich bis zum Ende des Jahres 2005 um 16,75 Stellen verringert, das entspricht einem Anteil von 27,4 %.
Die besonderen Probleme des Dezernats 10 in Hannover werden deutlich, wenn die Personalabgänge nach Laufbahnen getrennt betrachtet werden. So verliert das Dezernat 9,75 Stellen des gehobenen Dienstes, das sind 66 % des bisherigen Personaleinsatzes in dieser Laufbahn. Im höheren Dienst sind es 3 Stellen (44 %), im mittleren Dienst hingegen nur 4 Stellen (10 %). Weitere Personalkapazitäten im Umfang von 8,35 Stellen des gehobenen Dienstes wurden in den anderen Dezernaten der Abteilung Hannover eingespart. Die Aufgabenverlagerungen auf andere Abteilungen waren daher erforderlich, um die weitere Aufgabenerledigung sicherzustellen.
Die LSchB hat sich bei der Frage, welche Aufgaben verlagert werden sollen, nicht daran orientiert, in welchen konkreten Bereichen das Personal ausgeschieden ist, sondern an der grundsätzlichen Geeignetheit der Aufgaben, von einem anderen Standort aus wahrgenommen zu werden. Da die Personalabgänge vor allem den gehobenen Verwaltungsdienst betreffen, wurden insbesondere solche Aufgaben gewählt, die schwerpunktmäßig vom gehobenen Dienst wahrgenommen werden.
Aus dem Dezernat 10 der Abteilung Hannover wurden in die Abteilung Lüneburg bereits verlagert:
Bearbeitung von Schadensfällen (Dienstunfälle, Sachschadenserstattung, Schadensersatzangelegenheiten pp.);
Schuldienst im Ausland;
Personalwirtschaftliche Zuständigkeit für das nicht-schulfachliche Personal (hierzu zählen unter anderem Verwaltungskräfte, Seminarleitungen und deren Stellvertretungen, Schulassistentinnen//Schulassistent, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Lohnempfänger/innen;
Aus den Dezernaten 10 der Abteilungen Hannover und Lüneburg wird zum 01.12.2005 in die Abteilung Braunschweig verlagert:
Einstellungsverfahren und die personalwirtschaftliche Betreuung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter und Referendarinnen und Referendare.
Zu 2: Die personalwirtschaftliche Betreuung des nicht-schulfachlichen Personals wurde zum 01.09. von der Abteilung Hannover in die Abteilung Lüneburg verlagert. Es wird daher erst etwas mehr als zwei Monate in den neuen Strukturen gearbeitet. Dieser Zeitraum ist für eine aussagekräftige Evaluation deutlich zu kurz.
Dennoch ist festzustellen, dass es nach dem Zeitpunkt des Aufgabenüberganges bis jetzt noch zu keinen konkreten über das übliche Maß hinausgehenden Problemfällen, insbesondere bei der Einstellung von nicht-schulfachlichem Personal, gekommen ist. Vor allem wurden keine Verletzungen von Beteiligungsrechten der Personalvertretung geltend gemacht. Anfängliche Reibungsverluste und Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Lüneburg und Vertreterinnen und Vertretern des Schulbezirkspersonalrats Hannover sind sicherlich aufgetreten, was bei Organisationsveränderungen aber nicht ungewöhnlich ist, insbesondere da die Arbeitsabläufe in den verschiedenen Abteilungen der LSchB (ehemals Abteilungen 4 der Bezirksregierungen) noch nicht vollkommen identisch sind.
Zu 3: Die zwingend notwendigen organisatorischen Veränderungen in der LSchB, die ab 01.09. auch zur Verlagerung der personalwirtschaftlichen Betreuung des nicht-schulfachlichen Personals von Hannover nach Lüneburg geführt haben, erfordern bei allen Beteiligten die Bereitschaft, die bisherigen Verfahrensabläufe in diesem Aufgabenbereich zu ändern und den neuen Strukturen anzupassen.
Einzuräumen ist, dass der unmittelbare Kontakt zwischen den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Lüneburg und den Vertreterinnen und Vertretern des Schulbezirkspersonalrats Hannover aufgrund der räumlichen Entfernung erschwert ist und daher nicht mehr in der gewohnten Weise erfolgen kann. Die Beteiligung und Information des Schulbezirkspersonalrats Hannover wird daher verstärkt durch Post, Telefon oder E-Mail erfolgen müssen, in Einzelfällen aber auch durch persönliche Kontakte mittels Dienstreisen. Selbstverständlich wird von der Dienststelle dafür Sorge getragen, dass alle Beteiligungs- und Informationsrechte des Schulbezirkspersonalrats Hannover auch in den neuen organisatorischen Strukturen gewahrt bleiben und dieser zeitnah, umfassend und rechtzeitig von den geplanten Personalmaßnahmen unterrichtet wird.