Wird die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter etc

7. Abgeordnete Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Ralf Briese (GRÜNE) Zuverlässigkeitsüberprüfung auch von Würstchenverkäufern bei der WM

Zur Verbesserung der Sicherheitslage während der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006 werden u. a. alle Stadionmitarbeiter vom Verfassungsschutz überprüft. Überprüft werden sollen auch freiwillige Helfer, Reinigungspersonal, Journalisten und auch die Spieler, wobei diese Personen eine Einwilligung zur Überprüfung geben müssen. Insgesamt soll sich die Zahl der zu Überprüfenden in Deutschland auf 220 000 Personen belaufen. Während das Organisationskomitee der WM von einer banalen und üblichen Sicherheitsvorkehrung spricht, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte die Maßnahme als überzogen an. Nach Focus-Angaben kommt auch Kritik von einem Chef einer Landesverfassungsschutzbehörde: „Ihm fehle ein entsprechendes Gesetz." Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist diese Überprüfung für die WM zusätzlich zur bisherigen polizeilichen Überprüfung eingeführt worden. Schon während des Confederations Cup im Sommer 2005 fand ein vergleichbares Überprüfungsszenarium statt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter etc. auch vom Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt? Wenn nein, wie erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz die Daten von niedersächsischen potenziellen Mitarbeitern bei der WM?

2. Nicht nur im niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird die Einwilligung der zu Überprüfenden gefordert. Was passiert, wenn Betroffene, z. B. auch Spieler, ihre Einwilligung nicht erteilen?

3. Welche Ergebnisse wurden in Niedersachsen mit Sicherheitsüberprüfungen anlässlich des Confederations Cup im Sommer 2005 erzielt?

8. Abgeordnete Amei Wiegel, Rolf Meyer (SPD)

Was wird aus dem Neubau des Finanzamts Celle?

Nach einem Bericht der Celleschen Zeitung vom 15. August 2003 kündigte Finanzminister Möllring an, dass das Finanzamt Celle im Ranking der vordringlichsten Baumaßnahmen von Finanzämtern an Position 2 liege, und dass spätestens Ende 2006 mit dem Neubau begonnen werden solle. Es ist allgemein bekannt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter sehr beengten Verhältnissen leiden.

Zurzeit gibt es Informationen, dass ein Gebäude aus dem Komplex des Finanzamts verkauft werden soll. Die baupolizeiliche Nutzungsgenehmigung für dieses Gebäude läuft Ende 2005 aus.

Derzeit gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine erhebliche Verunsicherung und Unmut über die künftigen Arbeitsbedingungen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche räumlichen Alternativen sind geplant, falls der geplante Verkauf eines Gebäudes realisiert wird?

2. Wie will die Landesregierung der Tatsache begegnen, dass eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch Zersplitterung auf noch mehr Standorte eintritt?

3. Wann soll mit dem Neubau des Finanzamts Celle begonnen werden?

9. Abgeordnete Volker Brockmann, Dieter Möhrmann (SPD) Umsatzsteuerpflicht von ambulanten Jugendhilfemaßnahmen

Bisher wurden sowohl die stationären als auch die ambulanten Jugendhilfemaßnahmen gemäß § 4 Nr. 23 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nun sind Fälle bekannt geworden, bei denen Finanzämter die Umsatzsteuerpflicht von Trägern ambulanter Jugendhilfemaßnahmen prüfen.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll die Umsatzsteuerbefreiung nur dann gegeben sein, wenn Aufwendungen für Beherbergung anfallen. Reine Erziehungsleistungen sollen hingegen umsatzsteuerpflichtig sein.

Sollte sich diese Rechtsauffassung bestätigen, würde dies den Kostenvorteil von ambulanten Einrichtungen gegenüber stationären Angeboten wesentlich verschlechtern. Gleichzeitig kämen massive Belastungen auf die kommunalen Haushalte zu.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Frage der Umsatzsteuerpflicht von reinen Erziehungsleistungen ohne Beherbergung bzw. Aufnahme in ein Obhutsverhältnis im Sinne von § 4 Nr. 23 UStG?

2. Wie hoch wären, auch unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung des § 19

UStG, die Belastungen der Träger der Jugendhilfe, wenn eine Umsatzsteuerpflicht in den o. g. Fällen anzunehmen wäre?

3. Welche Schritte plant die Landesregierung, um die möglicherweise entstehenden ungewollten finanziellen Verwerfungen zu verhindern, bzw. auszugleichen?

10. Abgeordnete Uwe Harden, Dieter Möhrmann, Heinrich Aller, Petra Emmerich-Kopatsch, KlausPeter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Hans-Werner Pickel (SPD) Berücksichtigung des SGB II bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen im KFA

Im Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) ist die Höhe der Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben (§ 7 NFAG) zu einem erheblichen Teil an die Ausgaben für Soziales im Abschnitt 41 der Haushaltspläne der Kreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover gekoppelt.

Zur Ermittlung der Höhe und der Verteilung der Sozialhilfelasten im Lande wird der Mittelwert der vorvergangenen Jahre zugrunde gelegt. Für das Haushaltsjahr 2005 werden die Rechnungsergebnisse der Jahre 2002 und 2003 zugrunde gelegt.

Am 1. Januar 2005 sind das SGB II in Kraft und das Bundessozialhilfegesetz außer Kraft getreten. Damit ging eine drastische Absenkung der Sozialausgaben der Kreise und kreisfreien Städte einher. Diese Absenkung der Ausgaben ist aber nur im Durchschnitt aller Gebietskörperschaften angefallen; in einer Reihe von Kreisen hat es hingegen wegen der Disparität der Entlastung durch wegfallende Sozialausgaben einerseits und zu übernehmende Kosten der Unterkunft andererseits auch erhebliche Mehrbelastungen gegeben. Die Veränderung der tatsächlichen Be- und Entlastungen spiegelt sich jedoch im gegenwärtigen Finanzausgleich nicht wider. Das NFAG berechnet die Höhe der Schlüsselzuweisungen vielmehr auf der Grundlage von Aufgaben, die zu einem ganz erheblichen Anteil tatsächlich nicht mehr wahrgenommen werden. Es ist daher fraglich, ob der kommunale Finanzausgleich in der gegenwärtigen Fassung noch mit der Landesverfassung vereinbar ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sind die anderen Bundesländer mit der Situation umgegangen, und was wird die Landesregierung auch aus verfassungsrechtlichen Erwägungen unternehmen, um die Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen an die geänderten bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen?

2. Wie hoch sind die bei den einzelnen betroffenen Gebietskörperschaften entstandenen Beund Entlastungen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe?

3. Auf welchem Weg will die Landesregierung die bestehenden Be- und Entlastungen einzelner Gebietskörperschaften künftig ausgleichen, ohne bereits ausgezahlte Mittel wieder zurückzufordern?

11. Abgeordnete Dieter Möhrmann, Heinrich Aller, Petra Emmerich-Kopatsch, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Hans-Werner Pickel (SPD)

Das Land zahlt das Kombi-Ticket

Seit sieben Jahren gestaltete die Deutsche Messe AG ihre Eintrittskarten als Kombi-Ticket. Damit berechtigten die Tickets neben dem Eintritt zur Fachmesse auch zur Benutzung des ÖPNV im Großraum Verkehr Hannover (GVH). Die Messe AG bezahlte hierfür einen Sonderpreis von 800 000 Euro jährlich an den GVH. Aus Kostengründen plant die Messe AG ab 2006, ihre Eintrittskarten nicht mehr mit einem Nahverkehrsfahrschein zu kombinieren.

Pressemeldungen zufolge strebt Wirtschaftsminister Hirche an, das Kombi-Ticket durch Finanzhilfen des Landes zu erhalten. Herr Hirche soll geplant haben, einen Anteil von 490 00 Euro der mit 880 000 Euro veranschlagten Kosten des Kombi-Tickets aus dem Haushalt des MW zu bestreiten. Weiterhin sollten 190 000 Euro durch die Region Hannover und 200 000 Euro durch die Messe AG selbst getragen werden.

Am 8. Dezember 2005 berichtete die Neue Presse, der Kombi-Ticket-Kompromiss sei gescheitert, da die Kostenbeteiligung durch die Region Hannover von der Regionsversammlung abgelehnt worden sei.

An der Deutschen Messe AG sind das Land Niedersachsen und die Landeshauptstadt Hannover mit je 49,83 % beteiligt. Die Region Hannover und die Hansestadt Bremen sind mit 0,13 % 0,21 % beteiligt. Am 16. Dezember 2005 meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass die Deutsche Messe AG im Geschäftsjahr 2005 einen Überschuss von 11 Millionen Euro erwirtschaftet habe. Für das Jahr 2006 sei ein ausgeglichenes Ergebnis „denkbar".

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso ist sie, insbesondere aus ordnungspolitischen Erwägungen, der Ansicht, dass die Kosten für das Kombi-Ticket durch die Gesellschafter der Messe AG und nicht durch die Gesellschaft selbst getragen werden sollten?

2. Aus welchem Haushaltstitel plant die Landesregierung den Anteil von 490 000 Euro zu finanzieren?

3. Ist sie auch bereit, die Kosten von Kombi-Tickets bei anderen Großveranstaltungen in Niedersachsen mit ähnlichem Besucheraufkommen zu tragen, oder beschränkt sich dieses Engagement auf die Deutsche Messe AG?

12. Abgeordnete Dorothea Steiner (GRÜNE) Europäisches Naturschutzrecht wird weiterhin unvollständig umgesetzt - Landesregierung riskiert einen finanziellen Scherbenhaufen bei der FFH-Gebietsmeldung

Die Landesregierung hat in diesem Jahr (2005) wichtige Fristen verstreichen lassen, um die Defizite bei der Meldung von Gebieten entsprechend der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gegenüber der EU-Kommission zu korrigieren. Bekanntlich wird die vorgeschlagene FFH-Gebietsliste von Februar 2005 von den Fachleuten der EU-Kommission als unvollständig betrachtet. Die EU erwartet sowohl die Meldung der Ästuare von Weser und Ems als auch die Behebung von Defiziten bei 45 weiteren Gebieten.