Ampelanlage in Bennigsen überfällig - Wann handelt das Land im Kreuzungsbereich L 402, L 460, K 227?

Die Verkehrsexperten sind sich einig, dass eine Ampelanlage im Kreuzungsbereich Hüpeder Straße (L 402), Gestorfer Straße (L 460) und Lüderser Straße (K 227) dringend erforderlich ist. Verkehrszählungen haben den Bedarf bereits vor Jahren bestätigt. Vorsorglich sind Leerrohre für die Installation seinerzeit eingebracht worden.

Inzwischen hat sich die Verkehrslage an diesem neuralgischen Kreuzungspunkt weiter verschärft.

Immer häufiger fließt Autobahnumgehungs- und Lkw-Verkehr über den neuralgischen Verkehrsknoten.

Eine besondere Belastung entsteht durch massierte Verkehre, die in Anhängigkeit von der Bahnschranke im Stadtteil Bennigsen unvermeidlich sind. Aufgestaute Fahrzeuge queren nach Öffnung der Schranke jeweils den fraglichen Steckenabschnitt und Kreuzungsbereich.

Dadurch werden Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zusätzlich gefährdet.

Bisher ist die Aufstellung einer Ampel mit der Sanierung bzw. dem Umbau der Lüderser Straße verknüpft worden. Dieses Bauvorhaben verzögert sich offenbar weiterhin. Eine Entkoppelung der Straßenbaumaßnahme und der Ampelinstallation erscheint zwingend, um die Schulwegsicherung unverzüglich und nachhaltig zu verbessern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit der L 402 und der L 460 zwei Landesstraßen zu dem erheblichen Verkehrsaufkommen beitragen?

2. Welche Absprachen hat es bisher zwischen Land, Region und Stadt zur Beurteilung, zu Kosten und zur Installation einer Ampel an der o. a. Kreuzung gegeben?

3. Wie könnte unter Entkoppelung von Sanierung/Umbau der Lüderser Straße und der Ampelinstallation das Verfahren beschleunigt werden?

4. Unter welchen Bedingungen ist das Land bereit, vor allem unter Berücksichtigung der überörtlichen Verkehre (Landesstraßen, Autobahnumgehung, Lkw) im Interesse von mehr Sicherheit für Schulkinder selbst aktiv zu werden und die Maßnahme zu beschleunigen?

5. Welchen eigenen finanziellen Beitrag zur Installation und/oder Betrieb der dringend erforderlichen Ampel ist das Land bereit aufzuwenden?

6. Wann könnte aus Sicht des Landes mit der Inbetriebnahme einer Ampel gerechnet werden?

Der Bedarf für eine Ampelanlage an der o. g. Kreuzung ist unstrittig. Die Straßenverkehrsbehörde hat deshalb bereits im Jahre 2002 den Bau einer Lichtsignalanlage angeordnet. Da es sich um eine Anlage an einer Landesstraße handelt, obliegt die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung dem Land Niedersachsen.

Aus dem für bauliche Maßnahmen an Landesstraßen zur Verfügung stehenden "Investitionsbudget Landesstraßenplafond" des Haushaltsplanes werden Maßnahmen der Substanzerhaltung, des Umund Ausbaus, des Baus von Radwegen und der Straßenausstattung (u. a. Lichtsignalanlagen) finanziert.

Der Grund dafür, dass die Lichtsignalanlage bisher nicht gebaut werden konnte, liegt allein in den finanziellen Rand- und Rahmenbedingungen. Denn eine der wesentlichen Prämissen, unter denen der Landeshaushalt steht, sind die Vorbelastungen durch die Haushaltspolitik der Vergangenheit und die Konsolidierungsbemühungen der Landesregierung.

Diese Aussagen vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich der L 460 mit der L 402 bzw. der K 227 ist nicht besonders auffällig. Für die L 460 südlich Bennigsen hat sich das Fahrzeugaufkommen gegenüber 2000 um rund 25 % reduziert.

Zu 2: Die Notwendigkeit der Errichtung einer Lichtsignalanlage ist zwischen allen Beteiligten unstreitig.

Da das Land alleiniger Kostenträger ist, bedarf es keiner weiteren Absprachen.

Zu 3: Eine Kopplung zwischen dem Bau der Lichtsignalanlage und der Sanierung bzw. dem Umbau der Lüderser Straße besteht nicht.

Zu 4: Voraussetzung für den Bau von Lichtsignalanlagen ist die Ausweisung des Knotenpunktes als Unfallhäufungsstelle. Dies trifft für die in Rede stehende Kreuzung zu. Die Reihenfolge der zu bauenden Ampelanlagen orientiert sich an deren Dringlichkeit.

Zu 5: Das Land wird die Finanzierung zu gegebener Zeit in voller Höhe tragen.

Zu 6: Aus heutiger Sicht wird die Inbetriebnahme der Ampel mittelfristig angestrebt.