Ambulante sozialpädagogische Jugendhilfe für junge Straffällige

Die „Ambulante sozialpädagogische Jugendhilfe für junge Straffällige", auch bekannt unter dem Begriff „Uelzener Modell", wird von verschiedenen freien Trägern in Niedersachsen seit mehr als zehn Jahren durchgeführt und hat sich sehr bewährt.

Diese ambulanten Angebote sind Erziehungshilfen im Spannungsfeld zum Jugendstrafrecht. Sie sind ein sinnvolles Mittel, um straffällig gewordene Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren ohne Strafvollzug - aber mit anderen Maßnahmen - vor einem weiteren Weg in die Kriminalität zu bewahren.

Die freien Träger erhalten vom Land Niedersachsen Zuwendungen zu den Personalkosten. Auch die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung.

Das Land kann seine Zuwendungen zu den Personalkosten erst nach der Verabschiedung des Haushalts bewilligen, und die Kommunen machen in der Regel ihre Zuschüsse abhängig von der Bewilligung durch das Land. Das führt dazu, dass die Träger frühestens im März/April mit Bewilligungen rechnen können, aber die Erlaubnis erteilt bekommen haben zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zum 01.01.2006.

Eine drei- bis viermonatige Vorverauslagung der Personalkosten bedeutet für die Träger eine schwere finanzielle Belastung, die in früheren Jahren durch Abschlagszahlungen gemildert wurde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige gibt es in Niedersachsen und an welchen Standorten?

2. Wann können die freien Träger endgültig mit Bewilligungsbescheiden für 2006 rechnen?

3. Warum werden keine Abschläge mehr gezahlt?

4. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung, die zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres auftretenden finanziellen Engpässe und Unsicherheiten zu beseitigen oder mindestens abzumildern?

Das Förderprogramm „Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige" ist in Niedersachsen aus dem Modellversuch „Uelzener Modell" des MJ (1980 bis 1984) hervorgegangen. Es wird seit 1986 aus Jugendhilfemitteln gefördert.

Ziel des Programmes ist es, die erzieherischen Möglichkeiten der örtlichen Jugendhilfe zu nutzen und damit im Jugendstrafverfahren in verstärktem Umfang auf freiheitsentziehende Maßnahmen zu verzichten.

Im Haushaltsjahr 2006 werden Haushaltsmittel in Höhe von 2 001 500 Euro zur Förderung der ambulanten Maßnahmen für junge Straffällige bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eingesetzt.

Die Bewilligung der Zuwendungen durch die Bewilligungsbehörde erfolgt jährlich nach Zuweisung der Haushaltsmittel auf der Grundlage des verabschiedeten Haushaltsplans. Die bisherige Gewährung von Abschlagszahlungen durch die Bewilligungsbehörde zu Anfang des Haushaltsjahres sollte die finanzielle Belastung insbesondere der freien Träger im Hinblick auf die Vorverauslagung der Personalkosten minimieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Förderung „ambulanter sozialpädagogischer Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige" hat zum flächendeckenden Ausbau der Projekte maßgeblich beigetragen. Die Anzahl der geförderten Projekte ist von zunächst 14 im Jahr 1986 auf 62 im Jahr 2006 angestiegen. Eine Liste der mit Landesmitteln geförderten Projekte ist als Anlage beigefügt.

Zu 2: Der Kassenanschlag zu Kapitel 05 73 ist dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 23.03.2006 übersandt worden. Gleichzeitig ist damit die Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Niedersächsisches Landesjugendamt als zuständige Bewilligungsbehörde kann damit allen Trägern Bewilligungsbescheide für 2006 erteilen.

Anfang April beginnend werden vorrangig die freien Träger, die sich in einer prekären finanziellen Situation befinden, beschieden.

Zu 3: Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat eine Programmprüfung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes zu den Personalkosten von pädagogischen Fachkräften bei ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige" vorgenommen. In seinem Bericht führt er aus, dass die Landeshaushaltsordnung die Bewilligung von Abschlagszahlungen im Rahmen einer Projektförderung nicht vorsieht. Eine Zahlung von Abschlägen sei daher nicht zulässig. Ferner weist der LRH darauf hin, dass sich die Notwendigkeit zu „Abschlagszahlungen" einerseits und eine Erklärung der Antragsteller zur „Sicherung der Gesamtfinanzierung" andererseits einander ausschließen.

Aufgrund dieses Prüfergebnisses hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Niedersächsisches Landesjugendamt - als Bewilligungsbehörde davon Abstand genommen, Abschlagszahlungen zu gewähren.

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes zu den Personalkosten von pädagogischen Fachkräften bei ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige" läuft am 31.12.2006 aus.