Bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können PPPProjekte kreditähnlichen Charakter haben

Insbesondere bei Rücknahmeverpflichtungen sind Standards für den Unterhaltungszustand festzulegen.

- Es bedarf einer vertraglichen Festlegung von Prüfungsrechten des LRH.

· Haushaltsmäßige Abbildung

Mit den PPP-Projekten werden elementare Haushaltsgrundsätze, z. B. der Vollständigkeit des Haushalts und der Haushaltswahrheit sowie die Budgethoheit des Parlaments berührt und eingeschränkt, wenn diesem nicht vorgebeugt wird.

Bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können PPP-Projekte kreditähnlichen Charakter haben. Haushaltswirksame Verpflichtungen aus PPP-Projekten erfordern eine Ermächtigung durch den Haushaltsgesetzgeber für jedes Projekt.

Die hieraus resultierenden zumeist langfristigen Haushaltsbelastungen - dazu gehören auch Rücknahmeverpflichtungen - sind im Haushalt, in der Haushaltsrechnung und in der Finanzplanung transparent darzustellen. In der Finanzplanung sind zusätzlich die Risiken jedes einzelnen Projekts abzubilden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass PPP-Projekte einer sehr sorgfältigen Planung bedürfen, um die darin liegenden speziellen Risiken, aber auch Chancen zu erkennen und zutreffend zu bewerten. Das Verfahren sollte den Abwägungsprozess bis zur Entscheidung und deren Folgen transparent machen.

25. Risikobehaftete Bezügeabrechnung Einzelplan 04 u. a. - Finanzministerium

In drei Prüfungen zur Ordnungsmäßigkeit von Bezügezahlungen hat der LRH allein bei den geprüften Fällen Überzahlungen in Höhe von mindestens 313.000 festgestellt. Die Überzahlungen sind insbesondere auf Mängel im Verwaltungsverfahren und unzureichende interne Fachaufsicht zurückzuführen.

Der LRH hat im Jahre 2005 beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) drei themenbezogene Prüfungen zur Ordnungsmäßigkeit von Zahlungsvorgängen der Beamtenbesoldung mit folgenden wesentlichen Ergebnissen durchgeführt:

Berechnung und Abwicklung von Störfällen bei Altersteilzeit der Beamten

Wenn die einem Beamten gewährte Altersteilzeit im Blockmodell nicht wie vorgesehen abgewickelt werden kann und vorzeitig endet (z. B. wegen Erkrankung), sind die Bezüge für den zurückliegenden Zeitraum neu zu berechnen und für Vorleistungen während der Arbeitsphase Ausgleichszahlungen zu gewähren.

Von 31 geprüften Zahlungsfällen sind in fünf Fällen durch falsche Berechnungen von Ausgleichsbeträgen Überzahlungen in Höhe von insgesamt 60.700 eingetreten. Die höchste Überzahlung im Einzelfall betrug 20.600. Insbesondere hatte das NLBV nicht geprüft, ob Ausgleichszahlungen auf Grund von Zeiten ohne Dienstleistung nach § 2 a Satz 2 der Altersteilzeitzuschlagverordnung zu reduzieren sind.

Die Empfänger der Zahlungen erhalten grundsätzlich keinen Einzelbescheid über die Höhe sowie Festsetzungs- und Berechnungsgrundlagen der Ausgleichsbeträge, sodass sie nach Auffassung des LRH ihre besoldungsrechtliche Prüfungspflicht nicht erfüllen können und eine Rückforderung der überzahlten Beträge stark eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.

Zahlung von Zulagen der Beamtenbesoldung außerhalb des Vollzugsdienstes und des Lehrkräftebereichs

Neben Amts- und Stellenzulagen waren Ausgleichszulagen Schwerpunkt dieser Prüfung. Das Besoldungsrecht sieht für den Fall einer Bezügeminderung bei Beamten in bestimmten Fällen (z. B. Verringerung des Grundgehalts auf Grund von Änderungen im Ämtergefüge) die Zahlung einer Ausgleichszulage vor, die eine Rechtsoder Besitzstandswahrung sicherstellt. Die Vorschriften regeln auch die Abschmelzung solcher Zulagen im Falle von Besoldungserhöhungen.

Zahlung von Zulagen an beamtete Lehrkräfte Gegenstand auch dieser Prüfung waren Amts- und Stellenzulagen sowie Ausgleichszulagen. Die Auswahl der Zahlungsfälle aus einer Liste von insgesamt 4.696 Fällen (Juni 2005) erfolgte selektiv nach Auffälligkeiten, sodass diese Prüfungsergebnisse keinen repräsentativen Querschnitt darstellen. Von 118 geprüften Besoldungsakten waren 91 Zahlungsfälle mit Überzahlungen in Höhe von 146.600 zu beanstanden. Weitere Fälle befinden sich auf Veranlassung des LRH noch in der Überprüfung durch das NLBV. Ursachen der Überzahlungen

Insgesamt beträgt der mit diesen drei Prüfungen ermittelte Betrag zuviel gezahlter Dienstbezüge mindestens 313.000.

Nach den Feststellungen des LRH sind folgende Gründe für die Berechnungsfehler ursächlich:

- Das NLBV hat für Fälle, in denen umfangreiche manuelle Berechnungen anzustellen sind, keine einheitlichen Bearbeitungsrichtlinien vorgegeben, sodass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unterschiedliche Methoden selbst entwickelt haben.

Ohne allgemeine Stellenzulage.

Die allgemeine Stellenzulage wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle gezahlt und ist im Prüfungsumfang der übrigen Zulagen enthalten.