Zukunft der Untersuchungshaftanstalt Göttingen

Mit dem Neubau der JVA Rosdorf und deren Inbetriebnahme sollte die Untersuchungshaftanstalt in der Göttinger Innenstadt geschlossen werden. Die U-Haftanstalt ist baulich abgängig und für modernen Vollzug nicht mehr geeignet. Eine Sanierung wäre unverhältnismäßig teuer. Jetzt gibt es in der Landesregierung offensichtlich Überlegungen, die alte abgängige Anstalt einer neuen Nutzung zuzuführen. Sie soll für den Jugendarrest genutzt werden. Der Jugendarrest wird seit vielen Jahren in der offenen Jugendanstalt Göttingen-Leineberg durchgeführt. Die räumliche Nähe zwischen der offenen Jugendanstalt und dem Jugendarrest ermöglichte eine Kosten sparende und sinnvolle Personalunion zwischen diesen beiden Bereichen. Selbst für den Fall eines zusätzlichen Raumbedarfs für den Jugendarrest ist dies auf dem Gelände der offenen Jugendanstalt Leineberg möglich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Schließung des alten JVA-Gebäudes in Göttingen nicht mehr vorgesehen?

2. Welche Planungen hat es bisher für das alte Gebäude für die Zeit nach der Schließung gegeben?

3. Ist es richtig, dass die Zahl der Plätze im Jugendarrest ausgeweitet werden soll?

4. Ist es richtig, dass der Jugendarrest zukünftig in der alten U-Haftanstalt durchgeführt werden soll?

5. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Standortwahl?

6. Welche Möglichkeiten gibt es im Bereich der offenen Jugendanstalt Leineberg, zusätzliche Arrestplätze zu schaffen?

7. Wie viele zusätzliche Personalkräfte würde eine Verlegung des Jugendarrestes in die alte U-Haftanstalt verursachen?

Die der JVA Rosdorf angegliederte Jugendarrestanstalt Göttingen-Leineberg ist aufgrund ihrer Lage an einer Tonkuhle seit Jahren von Geländesenkungen betroffen. Zum Ende des Jahres 2005 hatte sich der bauliche Zustand erneut so verschlechtert, dass das Justizministerium die JVA Rosdorf bitten musste zu prüfen, ob und mit welchem baulichen und personellen Aufwand eine anderweitige Unterbringung des Jugendarrestes im Geschäftsbereich dieser Justizvollzugsbehörde möglich ist.

In Erfüllung dieses Auftrages ist auch geprüft worden, ob die Abteilung Obere Maschstraße in Göttingen für den Vollzug des Jugendarrestes genutzt werden könnte. Diese wird mit der Inbetrieb nahme der neuen JVA Rosdorf (Hauptanstalt) zum Jahreswechsel 2006/2007 für den Untersuchungshaftvollzug entbehrlich.

Im Justizministerium ist nach Vorlage des Berichts der JVA Rosdorf und nach Besichtigungen durch Fachleute des Justizministeriums entschieden worden, die Abteilung Obere Maschstraße aus den weiteren Planungen auszuschließen.

Inzwischen sind die Bauschäden behoben, so dass der Jugendarrest vorerst an dem alten Standort weiterbetrieben werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: In der Vergangenheit wurde erwogen, das alte Gebäude für die Staatsanwaltschaft Göttingen nutzbar zu machen, wodurch eine Anmietung entbehrlich würde. Die haushaltsmäßige Absicherung der dafür erforderlichen großen Baumaßnahme lässt sich, insbesondere vor dem Hintergrund weiterer noch dringlicherer Maßnahmen, aber nicht in einem überschaubaren Zeitraum darstellen. Die Planungen wurden daher nicht forciert.

Zu 3: Ja.

In den letzten Jahren ist die Belegung im Jugendarrest - auch bundesweit - gestiegen. Insbesondere hat sich auch die Zahl der Arrestantinnen erhöht.

Zu 4: Nein.

Auf die Vorbemerkung verweise ich.

Zu 5: Entfällt.

Zu 6: Im Offenen Jugendvollzug der JVA Rosdorf am Leineberg wird wegen des Rückganges der Belegung ein Haus nicht genutzt. Hier könnten (männliche) Arrestanten nach einem Umbau untergebracht werden. Dieser ist erforderlich, um Einzelarresträume mit abgetrenntem Sanitärbereich zu schaffen. Das staatliche Baumanagement prüft zurzeit das Kostenvolumen.

Zu 7: Entfällt.