Heiterkeit. Das ist eine interessante These wäre aber ein bisschen neu

, Herr Engelmann, hätte mich irgendwann ja entschlossen, schwul zu sein.

(Heiterkeit)

Das ist eine interessante These, wäre aber ein bisschen neu. Ich kann aber ganz eindeutig sagen: Keine Lesbe und kein Schwuler haben sich entschlossen, schwul zu sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht, entweder man lebt es auch oder nicht, man steht dazu oder nicht. Man kann das nicht allein auf den Geschlechtsakt reduzieren. Ich habe Herrn Röwekamp dann gefragt, wann er sich denn entschlossen hätte, heterosexuell zu sein, dann hat er gesagt, als er sich für seine Frau entschieden hätte.

(Heiterkeit ­ Abg. Röwekamp [CDU]: Spätestens!)

Ich hoffe stark für ihn, dass das bei ihm ein bisschen früher eingesetzt hat. Ich weiß nicht, wann er geheiratet hat, vielleicht hat er ja früh geheiratet.

Ich kann zum Abschluss sagen, dass die SPD-Fraktion mit dieser Formulierung und insgesamt mit der Verfassungsänderung zufrieden ist und wir natürlich zustimmen. Abschließend kann ich sagen, das ist auch gut so! Vizepräsident Ravens: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch den Antragsteller für erledigt erklärt worden ist, lasse ich über den Gesetzesantrag des nichtständigen Ausschusses, Drucksache 15/723, abstimmen.

Eintragung von Lebenspartnerschaften im Standesamt vornehmen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. März 2001

Wir verbinden hiermit: Bremisches Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Mitteilung des Senats vom 29. Mai 2001 Ergänzend möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die staatliche Deputation für Inneres dem Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 14. Juli 2001 zugestimmt hat.

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Schulte, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Böse.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Linnert.

Abg. Frau Linnert(Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grünen freuen sich über die Vorlage des Senats, und das kommt ja in den letzten Tagen häufiger, sonst eigentlich nicht so oft vor. Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben werden in Bremen ab dem 1. August 2001 vor dem Standesamt geschlossen.

Worum ging es? Der Deutsche Bundestag hat das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Darin wird geregelt, dass Schwule und Lesben auf Wunsch ihre Lebenspartnerschaft staatlich eintragen lassen können. Diese Regelung soll dazu beitragen, Diskriminierungen schwuler und lesbischer Menschen abzubauen. Bisher hat unser Staat schwulen und lesbischen Paaren, die zusammenleben wollen, viele Nachteile aufgebrummt. Vorteile, die für Eheleute selbstverständlich sind, werden schwulen und lesbischen Paaren, die dauerhaft zusammenleben wollen, bisher verweigert. Das betrifft das Steuerrecht, das Erbrecht, das Mietrecht, das Aufenthaltsrecht und das Auskunftsrecht im Krankheitsfall.

(Vizepräsident Dr. Kuhn übernimmt den Vorsitz.)

Die Verbesserung der Lage schwuler und lesbischer Paare soll in zwei Gesetzen geregelt werden.

Im Lebenspartnerschaftsgesetz geht es um die Eintragung der Lebenspartnerschaft und damit die Begründung einer staatlich anerkannten Lebensgemeinschaft. Dieses Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt zum 1. August 2001 in Kraft.

Das zweite Gesetz, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, regelt die Details der Eintragung, wie das also formal vonstatten gehen soll und die Beurkundung schwuler und lesbischer Partnerschaften und ihre Rechtsfolgen. Dieser zweite Teil des rotgrünen Projektes ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es regelt auch die konkreten Vorteile für die Paare wie zum Beispiel die Aufhebung der steuerlichen Diskriminierung. Die notwendige Zustimmung zu dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wurde bislang wegen des Widerstandes der CDU nicht erzielt. Schade, so eine kleinliche Blockadepolitik im Bundesrat weist Ihre Partei an diesem Punkt leider doch noch immer als ziemlich gestrig und unsozial aus.

Bayern klagt sogar vor dem Bundesverfassungsgericht, um zu verhindern, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz überhaupt in Kraft treten kann. Herr Staatsrat Böse hofft ja nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Sinne urteilt, und die Grünen hoffen das ausdrücklich nicht.

Es ist Fakt, dass alle Landesregierungen ab dem 1. August 2001 gewährleisten dürfen oder müssen, je nach Sichtweise, dass Schwule und Lesben vor einer kommunalen Behörde gemäß Bezug auf das Personenstandsgesetz, vorzugsweise dem Standesamt, ihren Bund für das Leben schließen können.

Im März dieses Jahres haben die Grünen in einer Anfrage den Senat gefragt, wieweit die Regelungen in Bremen denn nun schon vorbereitet sind. Da konnte dann das verdutzte Parlament erfahren, dass der Senator für Inneres Notare als zuständige Stellen für die Eintragungen bevorzugt. Eine Gleichstellung mit Ehepaaren durch die Zuständigkeit der Standesämter für lesbische oder schwule Partnerschaften sollte auf jeden Fall vermieden werden. Daraufhin haben die Grünen ihren Antrag eingebracht, zu dem ich hier jetzt rede, der den Senat eindeutig darauf verpflichten sollte, sich für die Standesämter zu entscheiden.

Was immer nun den Meinungswandel im Senat verursacht hat ­ vielleicht war es ein bisschen der grüne Antrag, vielleicht auch die Einsicht in die rechtliche Undurchführbarkeit des kleinkarierten Notarvorschlags oder die gute Lobby und Überzeugungsarbeit der Betroffenen und bestimmt auch von Herrn Engelmann ­, egal, was es nun gewesen ist, das Ergebnis ist in Ordnung. Der Senat kommt seinen Pflichten nach, unser Antrag ist erledigt. Herr Präsident, ich ziehe ihn hiermit für meine Fraktion zurück.

Herr Böse weist sich aber im Weser-Report vom 3. Juni 2001 doch als ziemlich schlechter Verlierer aus. Er hofft auf das Bundesverfassungsgericht. Dem sehen wir ziemlich gelassen entgegen. Die rotgrüne Bundesregierung erfüllt doch gerade einen Auftrag des Verfassungsgerichts, endlich die Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare zu beenden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dann beschwört Herr Böse noch einmal den besonderen Schutz von Ehe und Familie, und Schwule und Lesben müssten dringend und unbedingt weniger Rechte haben. Es ist schon eine besondere Ironie der Sache. Die engstirnigen und engherzigen Versuche des Innensenators, in Bremen möglichst nur das zu regeln, was nach Bundesgesetz unvermeidlich ist, zeigt ja gerade, dass keine völlige Gleichstellung mit der Ehe beschlossen wurde. Bremen trifft zum Beispiel ­ was wir als engherzig und kleinkariert empfinden ­ keine Regelungen über die Hinzuziehung von Zeugen bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft, bei der Eintragung ist auch die freie Wahl des Standesamtes für die Paare nicht geregelt. Damit können Sie uns aber die Freude über einen längst überfälligen Fortschritt mit Sicherheit nichtnehmen.

Der Schutz der Familie im Übrigen, für den sich Herr Böse ja so stark macht, gebietet es gerade, die beiden Gesetze zu verabschieden. Familie ist da, wo Kinder leben. Die Kinder, die in schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaften leben, müssen die gleichen Rechte und die gleiche Sicherheit bekommen wie andere Kinder auch.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dieser Schutz der Familie droht aber gerade auch an Bremens Verhalten im Bundesrat zu scheitern.

Eines sage ich Ihnen, Herr Staatsrat Böse: Sie sind inhaltlich auf dem Holzweg. Sie werden allerdings die Entwicklung nicht aufhalten. Niemandem, dem Ehe wichtig ist, ist gedient, wenn andere Lebensformen benachteiligt sind. Wir sind da allerdings ziemlich gelassen. Die Entwicklung wird weitergehen.

Ich glaube, dass dieses Gesetz auch in Bremen erst der Anfang ist, und wir werden hier, hoffentlich viele von uns, noch eine völlige Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare in den nächsten Jahre erleben.

Die Entwicklung wird weitergehen. Unsere Gesellschaft ist nach 25 Jahren emanzipatorischer Schwulen- und Lesbenbewegung und Schwulenund Lesbenpolitik ihrerseits gelassener im Umgang mit denen vom anderen Ufer geworden. Zutreffend lautet deshalb das diesjährige Motto der Christopher

Street-Day-Parade in Oldenburg am 23. Juli 2001, also übermorgen ­ (Abg. Eckhoff [CDU]: Dann ist es der Juni, wenn es übermorgen ist!) mit den Daten habe ich es heute, der Juni, es ist übermorgen! ­, jedenfalls haben jetzt alle das Datum mitbekommen, am 23. Juni: Land in Sicht!. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsident Dr. Kuhn: Als Nächster hat das Wort

Abg. Engelmann (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, jetzt kommt nichts aus dem Nähkästchen! Frau Linnert hat eben schon ganz zutreffend den Werdegang des Gesetzes und die Notwendigkeit, warum wir in Bremen bis zum 1. August 2001 eine Regelung finden müssen, geschildert.

Ich kann mir das an dieser Stelle dann sparen. Wie gesagt, zum 1. August 2001 wird das Gesetz für eingetragene Lebenspartnerschaften in Kraft treten. Die Bundesländer und damit auch Bremen haben nun einiges zu regeln, damit die Umsetzung in den Gemeinden auch erfolgen kann.

Aus dem Gastkommentar im Weser-Report vom 3. Juni 2001 des Staatsrats im Innenressort, Herrn Dr. Böse, war ja eindeutig die Hoffnung herauszulesen, das Bundesverfassungsgericht möge doch bitte das Bundesgesetz noch stoppen. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich formulieren, dass ich hoffe, dass das Gericht dem konservativen Vorstoß nicht folgen und dass der Weg endlich freigemacht wird!

Die Debatte vom letzten Herbst zur eingetragenen Lebenspartnerschaft möchte ich an dieser Stelle aber nicht wiederholen, ich habe das Gefühl, da stoße ich auf taube Ohren. Schwule und Lesben in Bremen bewegt zurzeit nämlich vor allem eines: Wo findet die Eintragung und damit die Zeremonie statt: im Standesamt, im Ortsamt, in der Kfz-Zulassungsstelle, wie Herr Dr. Schulte zustimmend bemerkte?

Sie fragen sich: Werden wir diskriminiert, oder wird uns dasselbe Recht wie Ehepaaren eingeräumt?

Am 21. März 2001 hat Innensenator Dr. Schulte in der Fragestunde auf die Frage, wo denn Schwule und Lesben ab dem 1. August 2001 ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen können, zunächst auf das Vermittlungsverfahren verwiesen und später auf intensive Nachfrage gesagt, er favorisiere, die Eintragung bei den Notaren vornehmen zu lassen. Was gegen diesen letzten Weg sprechen würde, werde ich im Laufe der Debatte noch kurz erklären. Würde für die Beurkundung der Begründung der Lebenspartnerschaft eine andere Behörde bestimmt als für die Eheschließung, würde dies von vielen als Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe empfunden werden.

Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Landtag) hat gerade eben das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in zweiter Lesung beschlossen. Ich sage es hier ganz deutlich: Eine Lösung abseits des Standesamtes ist in meinen Augennichtverfassungsgemäß. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/

Wer A wie Verfassungsänderung sagt, muss auch B wie Standesamt sagen. Die Bestimmung des Standesamtes ist daher bereits verfassungsrechtlich geboten.

Hinzu kommen allerdings auch praktische Gründe. Einzig die Standesbeamtinnen und -beamten haben die für diese Beurkundungstätigkeit notwendige fachliche Vorbildung und berufliche Erfahrung.

Ich stelle mir gerade vor, auch im Hinblick auf den Bericht, der gestern in Buten un binnen zu sehen war, welche große Freude zum Beispiel die Ortsamtsleiter an dieser neuen Aufgabe hätten. Wir wissen ja alle, sie haben da kaum etwas zu tun. Aber einmal ernsthaft: Ohne zusätzliches Personal wäre diese neue Aufgabe dort sicher nicht zu bewältigen.

Ich denke, dies macht deutlich, wie sinnvoll allein aus personalpolitischer Sicht die Lösung Standesamt ist.

Vor Beurkundung einer Lebenspartnerschaft ist sicherzustellen, dass keiner der Partner verheiratet ist. Dies kann nur im Standesamt festgestellt werden. Die Bestimmung einer anderen Behörde würde dazu führen, dass anlässlich der Beurkundung einer Lebenspartnerschaft zwei verschiedene Behörden mit demselben Vorgang befasst werden müssten. Das widerspricht aber eindeutig dem Grundsatz effektiven Verwaltungshandelns. Nun hat der Senator vor kurzem erklärt, er sei für die Beurkundung bei einem Notar. Dies würde aber voraussetzen, dass wir Amtsnotare in Bremen hätten, die haben wir aber nicht. Also noch einmal: Warum etwas schaffen, was Standesbeamte leicht machen könnten? Es gibt keinen Grund dafür!

Dann gibt es natürlich auch Regelungen und Gesetze, falls dieses Haus kein Gesetz beschließen sollte. So ist zum Beispiel in Bremen das zuständige Amt das Stadtamt, aber in Bremerhaven die Polizeibehörde. Wenn man einmal die Verfolgungsgeschichte von Schwulen und Lesben, vor allen Dingen von Schwulen, in den letzten 60 bis 70 Jahren betrachtet, dann weckt natürlich gerade eine Eintragung bei der Polizeibehörde dunkle und böse Erinnerungen bei vielen Schwulen. Wir kommen also gerade noch rechtzeitig mit dem Gesetz, um diese Peinlichkeit zu verhindern.