Forschung

Dagegen geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jürgen Klimke (CDU/CSU) hervor, dass für Sportanlagen, Kindergärten oder Freizeitanlagen und von ihnen verursachten Lärm, ausdrücklich auch Kinderlärm, die 18. BImSchV und der § 22 BImSchG einschlägig sind. Dies entspricht auch der kommunalen Erfahrung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Fälle von rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten zum Thema Kinderlärm in Niedersachsen sind ihr oder den kommunalen Spitzenverbänden bekannt, oder welche Vergleiche nach Hinweisen von Obergerichten wurden zur Vermeidung von einschlägigen Urteilen zulasten von Kommunen konkret ausgehandelt?

2. Bleibt sie vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass es Gesetzesänderungen nicht bedarf?

3. Nach der Antwort der Bundesregierung müssen die zuständigen Landesbehörden anhand von situationsgebundenen Abwägungen Lärmminderungsmaßnahmen verfügen. In welchen Fällen mit welchen konkreten Forderungen ist in Niedersachsen hiervon seit 2003 Gebrauch gemacht worden? Stiftungsaufsicht des Landes hat fortlaufendes Abschmelzen des Stiftungskapitals der Stiftung Großes Waisenhaus BMV nicht verhindern können

Die Gründung der in Braunschweig angesiedelten Stiftung Großes Waisenhaus BMV (GWH) geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Nach der zuletzt am 23. September 2002 geänderten Satzung ist sie eine überörtliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit den Rechten einer milden Stiftung und hat den Zweck, Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien zu erbringen. Sie betreibt in Braunschweig eine Kindertagesstätte, eine Mutter-Kind-Gruppe, eine Wohngruppe, eine sonderpädagogische Tagesgruppe und einen Hort. Außerdem stellt sie Plätze im Rahmen des betreuten Wohnens zur Verfügung und unterhält ein Jugendzentrum.

Die Stiftung wird von einem aus zwei Personen bestehenden Direktorium ehrenamtlich verwaltet und vertreten. Ein Mitglied als Landesvertreter wurde von der Bezirksregierung Braunschweig bestimmt, zurzeit wird die Vertretung des Landes von einem pensionierten Beamten der ehemaligen Bezirksregierung wahrgenommen. Das zweite Mitglied des Direktoriums ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Braunschweig, der die Funktion zurzeit auf den Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie übertragen hat. Die Stiftungsaufsicht lag bis zu deren Auflösung bei der Bezirksregierung, seitdem beim Sozialministerium.

Das Stiftungsvermögen, das inzwischen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht, ist im Laufe der letzten Jahre mit Genehmigung der Stiftungsaufsicht des Landes immer weiter abgeschmolzen worden, um betriebswirtschaftliche Fehlbeträge, die durch die operative Geschäftstätigkeit entstanden sind, aufzufangen.

Am 15. März 2006 berichtete die Braunschweiger Zeitung, dass die Stiftung GWH die Trägerschaft all ihrer Jugendhilfenangebote zum 31. Juni 2006 kündigt. Die Stadt Braunschweig bestätigt, dass das GWH aufgrund der finanziellen Situation die vertraglichen Bindungen mit der Stadt zum 30. Juni bzw. 31. Juli 2006 gekündigt hat (Drs. 8245/06).

Wenn die Kündigung für die Eltern und die Beschäftigten der Stiftung GWH auch überraschend kam, musste deren desolate finanzielle Lage allen Beteiligten, vor allem dem Land als Stiftungsaufsicht, längst bekannt sein. Bereits mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 wandte sich der Personalrat der Stiftung GWH an die Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Braunschweig und machte auf gravierende Missstände in der Betriebsführung aufmerksam.

Im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2005 für das Haushaltsjahr 2003 empfiehlt der LRH eine Neuausrichtung der Stiftung GWH (Drs. 15/1900). Er bilanziert: „Durch den ständig defizitären Betrieb der Tätigkeitsfelder sind kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten von ca. 2,8 Millionen Euro entstanden. Zudem haben sich aus einer Ruhelohnordnung für die

Mitarbeiter der Stiftung zusätzliche Verbindlichkeiten von 4,3 Millionen ergeben. Bei Beibehaltung der bisherigen Tätigkeitsfelder ist mit weiteren Defiziten zu rechnen." Der LRH hat den Haushaltsvollzug von 1993 bis 2003 ermittelt (Mitteilung über die Prüfung der Stiftung Großes Waisenhaus BMV, Braunschweig AZ 5.2-05-201-3/04). Bis auf das Jahr 1996 hat die Stiftung demnach ihren Haushalt jährlich um Fehlbeträge zwischen 89 307,24 und 630 598,64 Euro abgeschlossen.

Im Prüfbericht heißt es: „Dabei ist anzumerken, dass die Stiftung vonseiten des Landes nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhielt. Die Bezirksregierung als erste Instanz der Aufsicht hat sich auf das notwendigste Formale beschränkt, und das zuständige Fachministerium hat sich überhaupt nicht um die Einrichtung gekümmert."

Der LRH mahnte rasche Handlungsschritte an. Daraufhin wurde im Aufsicht führenden Sozialministerium eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die die Neustrukturierung der Stiftung erarbeiten sollte. Zurzeit ruht deren Arbeit, sie wurde bis November 2006 vertagt.

Um den Betrieb der von der Stiftung GWH betriebenen Jugendhilfeeinrichtungen durch neue Träger übergangslos sicherstellen zu können, ist es notwendig, dass bisher entstandene finanzielle Ansprüche Dritter (ausstehende Verbindlichkeiten/Ruhegeldforderungen) von der Stiftung übernommen werden. Dies wird nur durch eine weitere Veräußerung von Stiftungskapital möglich sein, die von der Stiftungsaufsicht zu genehmigen wäre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Stiftungsaufsicht vonseiten des Landes bei der Stiftung GWH über Jahre nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wurde, und sieht sie darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht?

2. Welche Vermögensveräußerungen wurden von der Stiftungsaufsicht auf der Grundlage welcher Begründung seitens der Stiftung GWH seit den 80er-Jahren genehmigt (bitte einzeln aufführen)?

3. Welche Konsequenzen gedenkt die Landesregierung für die Stiftung GWH im Besonderen und alle anderen der Aufsicht des Landes unterstellten Stiftungen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen aus dem offensichtlichen Versagen der Stiftungsaufsicht zu ziehen?

28. Abgeordnete Ina Korter, Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Der Fedderwarder Priel verlandet weiter - Was sind die Versprechen der Landesregierung wert?

Trotz eines einstimmigen Landtagsbeschlusses für die Freihaltung des Fedderwarder Priels vom November 1997, trotz mehrfacher Zusagen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers, die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel dauerhaft frei zu halten, sind seit Jahren keine nachhaltigen Maßnahmen seitens der Landesregierung getroffen worden, die ein weiteres Verlanden verhindert hätten. Die Hafenzufahrt ist inzwischen so schmal geworden, dass jüngst die bisherigen Fahrwassertonnen zur Abgrenzung durch wesentlich schmalere Priggen (Strauchbesenmarkierungen) ersetzt werden mussten.

In einem an die Bürgerinitiative Butjadingen gerichteten Schreiben vom Oktober 2005 führt Herr Wirtschaftsminister Hirche u. a. aus, der Hafen Fedderwardersiel sei nicht in das Vermögen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG übertragen worden, weil der Hafen als nicht betriebsnotwendig eingestuft worden sei. Weiterhin führt Minister Hirche aus, er halte es für notwendig, die festgelegten Eckwerte für die Fahrwassertiefe und -breite einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Eventuelle Änderungen sollten jedoch in jedem Fall mit den örtlich Betroffenen abgestimmt werden.

In seiner Ausgabe vom 19. November 2005 berichtete der Weser-Kurier, das Wirtschaftsministerium habe zugesagt, die Machbarkeit einer direkten Rinne von der Weser zum Hafen und die Zusammenlegung von Flut- und Ebbstrom zu prüfen. Diese unter dem Namen „Wega-Rinne" bekannte Variante wird von den örtlichen Hafennutzern seit langem gefordert. Die Forschungsstelle Küste geht in ihrem Gutachten vom März 2004 davon aus, dass sich auch die natürliche morphologische Entwicklung des Priels in diese Richtung entwickeln wird, diese Entwicklung jedoch sofern keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden - mit einer Verschlechterung der Fahrwassersituation einhergehen wird. Das Ausbaggern der „Wega-Rinne" griffe der natürlichen Entwicklung also lediglich vor. Weiteres Abwarten der Landesregierung bis zur vollständigen Verschlickung des Priels ist aus Butjadinger Sicht inakzeptabel.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welches Ergebnis bzw. Zwischenergebnis der Prüfung der Machbarkeit der „Wega-Rinne" liegt der Landesregierung vor, welche geeigneten Maßnahmen werden vorgeschlagen?

2. Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung die Kosten für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, etwa das Ausbaggern der „Wega-Rinne" und deren dauerhafte Sicherung, sein und wie verhalten sich diese Kosten im Vergleich zu den andernfalls erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen an der vorhandenen Rinne?

3. Ist die Landesregierung angesichts der nicht vorgenommenen Übertragung des Hafens Fedderwardersiel in das Vermögen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG bestrebt, den Hafen auf andere Weise zu privatisieren, und welche Vorstellungen und Initiativen hat sie dazu entwickelt?

29. Abgeordneter Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Welche Ergebnisse des staatlichen Versuchsanbaus mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gab es im Jahr 2005 auf den Flächen der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), und welchen GVO-Anbau plant die FAL für 2006?

Im Jahre 2005 führte die FAL einen Versuchsanbau zum Auskreuzungsverhalten des gentechnisch veränderten Mais MON 810 durch, bei dem auch Weißmais und Markermais getestet wurden. Dies fand auf niedersächsischen Flächen in Braunschweig, Wendhausen und Mariensee statt. Da Ergebnisse meines Wissens bisher nicht publiziert wurden und die Maisaussaat 2006 kurz bevorsteht, ist das Interesse an den Ergebnissen groß.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich das Auskreuzungsverhalten der unterschiedlichen MON 810-Maissorten im Einzelnen dar, und bei welchen Abständen treten gentechnische Verunreinigungen in welcher Höhe auf?

2. Welche Rückschlüsse für die gute fachliche Praxis bei GVO-Anwendung werden daraus gezogen?

3. Wie ändert sich der GVO-Versuchsaufbau für das Jahr 2006, und welche Zielsetzungen hat er? Untertagelabor im Salzstock Gorleben?

Anlässlich eines Besuchs von Wissenschaftsminister Stratmann in Gorleben berichtete die ElbeJeetzel-Zeitung am 3. Mai 2006, dass die TU Clausthal im Salzstock Gorleben ein Untertagelabor einrichten wird. Forschungsschwerpunkte seien neben der direkten Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen die rückholbare Endlagerung und die Transmutation. Minister Stratmann befand laut EJZ das Konzept als „schlüssig" und sagte die Unterstützung der Landesregierung zu.

Nun ist das Erkundungsbergwerk Gorleben eine Anlage, die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Auftrag des Bundes betrieben wird. Dem BfS sind jedoch die Pläne zur Errichtung eines Untertagelabors nicht bekannt.

Es ist sehr schwer nachvollziehbar, warum Forschung zur Rückholbarkeit betrieben werden soll, obwohl eine Rückholung von radioaktiven Abfällen aus einem Endlager im Entsorgungskonzept der Bundesrepublik bisher nicht vorgesehen war.