Keine Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspfleger und Verwaltung - Ausbildung von Steuerbeamten auf akademischem Niveau erhalten

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

­ den Entwurf eines Gesetzes über die Steuerakademie Niedersachsen umgehend zurückzuziehen,

­ von einer Zerschlagung der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung abzusehen,

­ die Organe und Gremien der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung durch eine entsprechende Regelung im Niedersächsischen Hochschulgesetz zu „verschlanken",

­ den Steuerbeamten im gehobenen Dienst weiterhin eine Ausbildung auf akademischem Niveau zuzusichern,

­ gemeinsam mit anderen Ländern Modelle für eine einheitliche und zukunftsweisende Ausbildung von Steuerbeamten zu finden, die insbesondere auch länderübergreifende Ausbildungsstätten beinhalten.

Begründung:

Die Landesregierung hat beschlossen, die in Niedersachsen bestehende Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung zu zerschlagen. Gegenwärtig bildet die landeseigene Hochschule Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes in den vier Fakultäten Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege und Steuerverwaltung aus. Mit der beschlossenen Auflösung der Fachhochschule würde in Niedersachsen eine völlig uneinheitliche Ausbildung auf dem Gebiet des gehobenen Dienstes entstehen. Die Fakultät für Allgemeinen Verwaltung soll abgewickelt werden, eine Ausbildung würde nicht mehr stattfinden. Die davon auch betroffenen Kommunen müssten ihre Ausbildung neu organisieren. Die Rechtspflegerausbildung soll mit gegenwärtigem Status erhalten bleiben. Für die Polizei soll ebenfalls eine eigene Fachhochschule geschaffen werden.

Letztlich ist die Auflösung rein politisch motiviert, da der Abwicklungsbeschluss gefasst wurde, ohne Konzeptionen für die Organisation der künftigen Beamtenausbildung ausgearbeitet zu haben.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Steuerakademie Niedersachsen - Drs. 15/2870 - soll die Ausbildung in der Niedersächsischen Steuerverwaltung neu geregelt werden. Nach diesem Gesetzentwurf werden die Ausbildung des mittleren und des gehobenen Dienstes sowie die Fortbildung von Steuerbeamten organisatorisch zusammengefasst. Die geplante neue Einrichtung hat nicht den Status einer Fachschule, sodass den Absolventen kein akademischer Grad mehr verliehen werden kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die künftigen niedersächsischen Steuerbeamten des gehobenen Dienstes dadurch berufliche Nachteile erleiden, wenn sie sich beispielsweise für ein weiterführendes Universitätsstudium entscheiden oder eine Fortbildung zum Steuerberater anstreben.

Die Umsetzung dieses Gesetzes würde die niedersächsischen Steuerbeamten im Vergleich mit anderen Beamten des gehobenen Dienstes und im Vergleich mit den Kollegen aus anderen Bun desländern eindeutig schlechter stellen. Diese unnötige und willkürliche Degradierung der Beamten in der Steuerverwaltung kann nicht hingenommen werden.

Die Finanzministerkonferenz beschloss am 10.11.2005 die interne Steuerbeamtenausbildung nicht auf einen Bachelor-Studiengang umzustellen, gleichwohl plant Baden-Württemberg eben diese Änderung. Der Vorstoß Niedersachsens, den akademischen Abschluss gänzlich zu beseitigen führt zu einer weiteren Zersplitterung des Steuerbeamtenausbildungsrechts. Das Entstehen eines „Flickenteppichs" von 16 unterschiedlichen Ausbildungsmodellen kann angesichts der Herausforderungen an eine leistungsstarke Steuerverwaltung nicht akzeptiert werden. Diese negativen Auswüchse falsch verstandenen Föderalismusverständnisses sind zu verhindern.

Es ist nicht ersichtlich, warum die Auflösung einer erfolgreichen Fachhochschule und der Aufbau von drei Nachfolgeeinrichtungen zwangsläufig kostengünstiger sein soll, als eine modifizierte Fachhochschule mit einer stark verschlankten Gremien- und Organausstattung.

Angesichts der stark rückläufigen Zahlen von Finanzanwärtern müssen mittelfristig länderübergreifende Strukturen angestrebt werden. Wie bereits bei der Rechtspflegerausbildung erfolgreich praktiziert, müssen auch in der Allgemeinen Verwaltung, der Polizei und in der Steuerverwaltung gemeinsame Bildungseinrichtungen für mehrere Bundesländer eingerichtet werden. Dies stellt zum einen gleiche Ausbildungsstandards in allen Ländern sicher und ermöglicht zum anderen einen höheren Auslastungsgrad und geringe Overheadkosten.