Die Besuchskommission wird in Zukunft den Umgang mit diesem Klientel

Bei einem Besuch der Insel Spiekeroog fiel der Besuchskommission für das Gebiet WeserEms Nord die Voreingenommenheit der Verwaltungsspitze für psychiatrische Fragestellungen auf. Angebote für Menschen in seelischen Krisen, für psychisch Kranke oder Demenzkranke waren nicht vorhanden, weil, so die Auskunft, Problematiken in dieser Hinsicht auf der Insel nicht vorkämen. Ohne dass es klar zum Ausdruck gebracht wurde, musste davon ausgegangen werden, dass Menschen mit einem Bedarf an psychiatrischer Versorgung - auf welche Weise auch immer - dazu bewegt werden, die Insel zu verlassen.

Die Besuchskommission wird in Zukunft den Umgang mit diesem Klientel aufmerksam beobachten.

Sozialpsychiatrische Dienste

Durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz entfielen die Zuständigkeiten der Bezirksregierungen für die Sozialpsychiatrischen Dienste und die damit enge fachliche Begleitung. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es dem nun mehr zuständigen Psychiatriereferat des Sozialministeriums gelingt trotz mangelnder personeller Kapazitäten, die fachliche Begleitung mit der gebotenen Intensität fortzusetzen. Dabei besteht keinerlei Zweifel an dem hohen persönlichen Engagement im Psychiatriereferat gerade für diesen Bereich.

Hilfeplanung für seelisch behinderte Menschen ohne sozialpsychiatrische Kompetenz Äußerst kritisch beobachtet der Ausschuss die Entwicklung der Hilfeplankonferenzen. Diese hatten ursprünglich zum Ziel, die Hilfeplanung am konkreten Hilfebedarf seelisch behinderter Menschen zu orientieren, um ihnen einerseits die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, aber andererseits überflüssige zu Unselbstständigkeit führende Maßnahmen zu begrenzen und zu verhindern. Zur möglichst sachgerechten und fachgerechten Ermittlung des Hilfebedarfs qualifizierte die Beteiligung der Sozialpsychiatrischen Dienste mit ihrer Vororterfahrung die Hilfeplankonferenzen. Inzwischen lassen sich bei verschiedenen Landkreisen Tendenzen beobachten, bei denen die Hilfeplanung stärker unter dem Aspekt der schwindenden finanziellen Ressourcen durchgeführt wird. Dabei bleibt die fachliche Qualifikation außen vor. Hilfeplanungen werden von Mitarbeitern der Sozialbehörden durchgeführt, die nicht mehr in der konkreten multiprofessionellen sozialpsychiatrischen Arbeit stehen und von daher nur eine eingeschränkte fachliche Beurteilungskompetenz besitzen. Der Ausschuss hält diese Entwicklung, die dem gesetzlich verbürgten Anspruch der Behinderten nicht mehr gerecht wird, für höchst bedenklich! Der Ausschuss hält es für sinnvoll, durch landesweit geltende Vorgaben zu einer einheitlichen sachangemessen Regelung zu gelangen und die Sozialpsychiatrischen Dienste den Aufgaben entsprechend personell auszustatten.

Unzureichende personelle Ausstattung der Sozialpsychiatrischen Dienste durch die Kommunen

Die Besuchskommissionen haben im Berichtszeitraum verstärkt Sozialpsychiatrische Dienste besucht. Neben meist hoch motivierten Mitarbeitern fielen bei den meisten Sozialpsychiatrischen Diensten die bestehenden geringen personellen Ressourcen und die weitere Reduzierung dieser Ressourcen auf. Das wirkte sich sowohl auf die Führung der laufenden Geschäfte für den Sozialpsychiatrischen Verbund aus, als auch auf die Möglichkeiten, sich an der ambulanten psychiatrischen Akutversorgung zu beteiligen. Die ausgesprochen geringe Personalausstattung hatte zur Folge, dass die im NPsychKG vorgesehenen kompensatorischen Hilfemaßnahmen und die regionale Versorgungsverantwortung nur eingeschränkt übernommen werden konnten und regional unterschiedliche Schwerpunktebesetzungen vorgenommen werden mussten. Wenn die sozialpsychiatrische Versorgung qualitativ und quantitativ nicht mehr angemessen sichergestellt werden kann, sind Gefährdungsmomente für erkrankte Menschen, aber auch für die Bevölkerung nicht mehr adäquat zu regulieren. Die Komplexität der ambulanten Aufgaben nach NPsychKG, zu denen auch die Schutzmaßnahmen zählen, erfordert die kommunale Sicherstellung!

Es wurde von verschiedenen Besuchskommissionen auch bedauert, dass es einigen Sozialpsychiatrischen Diensten nicht möglich war, sich an den Hilfeplankonferenzen zu beteiligen bzw. eine Beteiligung ablehnten.

In nur fünf der niedersächsischen Sozialpsychiatrischen Dienste verfügen die Fachärztinnen und Fachärzte über eine Behandlungsermächtigung, wie sie im NPsychKG zur Verbesserung der Akutversorgung und der Versorgung der chronisch psychisch kranken Menschen mit besonderem Schweregrad vorgesehen ist. Oft sind die ärztlichen Leiter sozialpsychiatrischer Dienste durch Aufgaben, die nicht im NPsychKG genannt sind, belastet und in ihrer Tätigkeit für die Dienste deutlich eingeschränkt.

Besuche bei Sozialpsychiatrischen Diensten

Beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Osterode bemängelte die zuständige Besuchskommission die reduzierten personellen Ressourcen, was sich insbesondere negativ auf die Verbundarbeit auswirkte. Bemängelt wurde auch, dass trotz entsprechender Erlasse der Datenschutz gegenüber anderen Behörden, hier speziell dem Gesundheitsamt nicht ausreichend beachtet wurde. Die Stelle des Facharztes für Psychiatrie, wie sie im NPsychKG vorgesehenen ist, konnte vor zwei Jahren besetzt werden.

Über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Helmstedt berichtete die Besuchskommission zunächst, dass es nicht für nötig befunden worden sei, die langjährig durch einen Arzt / eine Ärztin des NLKH Königslutter anteilig besetzte Psychiaterstelle erneut zu besetzen. Inzwischen wurde aber wieder ein Schritt in die richtige Richtung unternommen, indem in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landeskrankenhaus Königslutter die Facharztstelle, wenn auch zunächst nur mit einem relativ geringem Personalanteil, besetzt werden konnte.

Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Salzgitter bedarf weiterer Aufmerksamkeit! Durch die unzureichende Kooperationsbereitschaft und eher verschleiernde Darstellung der zuständigen Ansprechpartner konnte die Besuchskommission keinen befriedigenden Eindruck über die Arbeitsweise des Dienstes erhalten. Zum Zeitpunkt der Recherchen war die vorgesehene Halbtagsstelle für eine Fachärztin/Facharzt nicht besetzt.

Der von der Besuchskommission besuchte Sozialpsychiatrische Dienst in Hannover machte mit seiner Arbeitsweise und seinem Konzept einen sehr positiven Eindruck. Die Organisation des Sozialpsychiatrischen Verbundes wurde als vorbildlich heraus gehoben.

Personelle Probleme brachten den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Holzminden an den Rand der Arbeitsfähigkeit. Ein Mitarbeiter musste versetzt werden, weil es zu einer Kollision von privater Tätigkeit und dienstlichen Aufgaben gekommen war.

Unzureichende Klarheit der zuständigen Leitung hatte hohe Reibungsverluste zur Folge, die die Arbeit blockierten. Wie bei den Sozialpsychiatrischen Diensten des Landkreises Nienburg und in Wilhelmshaven ist die Stelle der ärztlichen Leitung im Landkreis Holzminden nicht durch einen Facharzt für Psychiatrie besetzt. Der ärztliche Leiter steht dem Sozialpsychiatrischen Dienst auch nur mit halber Stelle zur Verfügung.

Weder beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Nienburg, beim Sozialpsychiatrischen Dienst Osnabrück noch beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Rotenburg/Wümme findet eine Beteiligung an Hilfeplangesprächen oder Hilfeplankonferenzen im Sinne einer Qualifizierung der Hilfeplanungen für seelisch behinderte Menschen statt. Die Beteiligung des Sozialpsychiatrischen Dienstes Holzminden an der Hilfeplanung erschien der Besuchskommission ungeregelt und im Wesentlichen von einer eher zufälligen Beteiligungen durch die Kostenträger abhängig zu sein.

Positiv hervorgehoben wurde das hohe Engagement und die Arbeit der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Verden. Der Dienst beklagte die mangelnde fachärztliche Versorgung im Südkreis Verden.

Die Reduzierung des Personals beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Rotenburg/Wümme führte dazu, dass Querschnittsaufgaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden konnten. Dies beeinträchtigte die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund.

Zur Schwerpunktsetzung des Sozialpsychiatrischen Dienstes AWO Trialog gGmbH Walsrode merkte die Besuchskommission kritisch an, dass die Versorgung psychisch kranker Menschen durch die entsprechenden Hilfeangebote nicht in den Hintergrund treten dürfe. Die selbst gestellten Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes hätten sich seit Dezember 2003 sehr verändert. Der Schwerpunkt lag bei der Durchführung von Maßnahmen für suchtkranke Menschen.

Die Fusion der Sozialpsychiatrischen Dienste von Stadt und Landkreis Osnabrück hat bisher nicht zu einer besseren Versorgung der Klientel geführt. Eine systematische Beteiligung des Sozialpsychiatrischen Dienstes an einer individuellen Hilfeplanung existiert derzeit nicht.

Ausdrücklich begrüßt die Besuchskommission, sich in diesem Handlungsfeld stärker zu beteiligen. Die Besuchskommission unterstützt auch die Forderung nach einer verbesserten Neuregelung des Vollzugsdienstes in der Stadt. Die unterschiedlichen vertraglichen Voraussetzungen und die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes erschweren aus Sicht der Besuchskommission eine Sinn gebende Fusion erheblich.

Positiv hervorgehoben wurde die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Aurich, der schon seit Jahren ein umfassendes Angebot für die Betreuung psychisch kranker Menschen vorhielt. Die fachärztliche Leitung konnte neu besetzt werden.

Der Sozialpsychiatrische Dienst in Wilhelmshaven zeichnete sich durch eine engagierte Betreuung mit umfassendem Kontaktstellenangebot aus. Die ärztliche Leitung des Dienstes konnte allerdings mangels geeigneter Bewerber nur mit einem Facharzt für Allgemeinmedizin besetzt werden. Besonders kritisiert wurde, dass die Aufgabenstellung des Arztes nur marginal den Kernbereich sozialpsychiatrischer Arbeit betraf und im Wesentlichen von gutachtlichen Stellungnahmen absorbiert wurde.