Aufkommen von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

Es trifft zu, dass das prognostizierte Aufkommen von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Die Gründe hierfür sind vor allem erweiterte Freigabemöglichkeiten nach der aktuellen Strahlenschutzverordnung, Volumenreduktion aufgrund von Fortschritten in der Konditionierungstechnik sowie Wegfall von ursprünglich erwarteten Abfallkontingenten aus den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen aufgrund der Substituierung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle durch hochradioaktive Abfälle. Dieser Trend dürfte neben den bereits genannten allgemeinen wirtschaftlichen Effekten mittelfristig zu einer Erhöhung der spezifischen Kosten bezogen auf einzelne Abfallgebinde führen.

Zu 22: Herr Eyssen hatte sich im noch laufenden Planfeststellungsverfahren mehrfach mit Eingaben an das Umweltministerium gewandt, ohne jedoch inhaltliche Details seiner Einlassungen preiszugeben. Diese sind der Landesregierung im Einzelnen erstmalig im Schreiben von Herrn Eyssen an den Herrn Ministerpräsidenten vom 01.03.2006 bekannt geworden. Herr Eyssen war und ist kein Verfahrensbeteiligter im Planfeststellungsverfahren Schacht Konrad bzw. der darauf folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unbeschadet dessen hat das Umweltministerium die von Herrn Eyssen vorgetragenen angeblichen Mängel bei Planung und Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad eingehend geprüft. Danach sind seine Argumente nicht geeignet, den nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geführten und inzwischen gerichtlich untermauerten Nachweis der Sicherheit des Endlagers Schacht Konrad zu erschüttern. Die Behauptungen von Herrn Eyssen beruhen auf nicht mehr aktuellen Sachverhalten und unvollständigen Sachkenntnissen. Zudem stellt Herr Eyssen sachfremde und daher unzulässige fachliche Zusammenhänge her.

Insbesondere die zentrale Behauptung von Herrn Eyssen, Aspekte der Qualitätssicherung seien sowohl seitens des Antragstellers als auch der Genehmigungsbehörde nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden, ist unzutreffend. Die Qualitätssicherung ist im Planfeststellungsverfahren zum Endlager Schacht Konrad umfassend geprüft, gewürdigt und im Planfeststellungsbeschluss (hier: S. 0453 f.) dargestellt worden. Sie genügt den atomgesetzlich zu stellenden Anforderungen zur Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Aufgrund der umfangreichen Antragsunterlagen, der positiven Aussagen der zugezogenen Sachverständigen, der im Planfeststellungsbeschluss nach umfassender Prüfung enthaltenen Würdigungen des Niedersächsischen Umweltministeriums und der bisherigen Abweisung aller gegen das Vorhaben erhobenen Klagen sind aus Sicht der Landesregierung auch unter Berücksichtigung der Einlassung von Herrn Eyssen keine fachlich-technischen Gründe erkennbar, die gegen die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad sprächen.

Zu 23:

Zu a: Bezogen auf den einschichtigen Regelbetrieb für Förderung, Transport und Handhabung von Abfallgebinden im Endlager Schacht Konrad ist der Antragsteller von einer mittleren Kapazität von 17

Transporteinheiten je Schicht bei 200 Einlagerungstagen, entsprechend ca. 3 400 Transporteinheiten pro Jahr, ausgegangen. Eine Transporteinheit kann aus einem quaderförmigen Container oder einer Tauschpalette mit einem oder zwei Rundbehältern aus Beton oder Gußwerkstoff bestehen.

Zu b:

Der Transport radioaktiver Abfälle von den jeweiligen Zwischenlagern im gesamten Bundesgebiet zum Endlager Schacht Konrad wird auf Abruf des Endlagerbetreibers per Bahn oder LKW erfolgen; entsprechende Straßen- und Schienenanbindungen vom Endlager zu den öffentlichen Schienenund Straßenetzen sind vorgesehen.

Transporte gefährlicher Güter unterliegen dem gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerk zum Gefahrgutbeförderungsrecht, wobei die Wahl des Verkehrsträgers und des Beförderungsweges grundsätzlich dem Beförderer obliegt. Darüber hinaus ist die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe nach § 16 Strahlenschutzverordnung genehmigungsbedürftig. Transportfragen waren inso weit nicht Gegenstand des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für das Endlager Schacht Konrad, so dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang keine eigenen Betrachtungen möglicher Transportstrecken für radioaktive Abfälle angestellt hat.

Entsprechend einer im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Studie aus dem Jahr 1991 wurde als wahrscheinlichstes Beförderungsszenarium für den Regelbetrieb des Endlagers von 80 % Anlieferung radioaktiver Abfälle per Bahn mit etwa 200 Regelgüterzug- und etwa 45 Ganzzug-Sendungen pro Jahr und 20 % Anlieferung per LKW mit etwa 680 Sendungen pro Jahr ausgegangen. Nach den Angaben in der Studie würde die schienengebundene Beförderung von Abfallsendungen zum Endlager generell ohne Umladung in zwei Abschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt umfasste den Transport auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG bis zum wenige Kilometer nördlich der Schachtanlage Konrad gelegenen Übergabebahnhof Beddingen der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH (VPS). Dort übernähmen die VPS die Weiterbeförderung der Abfallwaggons bis zum Übergabegleis des Endlagers. Bei der Abfallbeförderung auf der Straße wurde als Regelfall davon ausgegangen, dass die Abfälle auf unmittelbarem Wege vom Ablieferer zum Endlager - und zwar vorwiegend auf Bundesstraßen und -autobahnen - befördert würden.