Finanzhilfen

In Niedersachsen wurde die Empfehlung der IMK zur Bildung von Verwaltungsstäben bisher nicht umgesetzt, sondern an dem altem Stabsmodell festgehalten, nach dem der dem Hauptverwaltungsbeamten zugeordnete Katastrophenschutzstab der technischen Einsatzleitung übergeordnet ist. Unter anderem auf Initiative von Niedersachsen wurde somit im AKNZ im Lehrgangsprogramm für das Jahr 2006 auch wieder die Ausbildung für Führungskräfte nach dem alten Modell angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist jedoch die vorherige Teilnahme an einem Einweisungslehrgang auf Landesebene. Derartige Einweisungslehrgänge werden in Niedersachsen derzeit jedoch nur für Angehörige der Feuerwehr angeboten. Für Verwaltungsmitarbeiter steht ein entsprechender Lehrgang nicht zur Verfügung. Angesichts des Osterhochwassers an der Elbe ist dieser Zustand Besorgnis erregend.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden die „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ-organisatorischen Komponente (Verwaltungsstäbe-VwS)" der Innenministerkonferenz in Niedersachsen bisher nicht umgesetzt, obwohl eine umfassende Katastrophenabwehr und ein effektiver Schutz der Bevölkerung nur durch ein bundesweit einheitliches Führungssystem gewährleistet werden können?

2. Wenn Niedersachsen an dem alten Führungsmodell festhalten will, stellt sich die Frage: Warum konnte die Landesregierung bisher keine Einweisungslehrgänge für Verwaltungsmitarbeiter der Katastrophenschutzbehörde anbieten, obwohl diese Voraussetzung für eine Ausbildung für Führungskräfte im Katastrophenschutz an der Akademie für Notfallplanung, Krisenmanagement und Zivilschutz sind?

3. Wann ist mit einer Behebung des derzeitigen defizitären Zustands im Bereich Katastrophenausbildung durch die Landesregierung zu rechnen?

22. Abgeordneter Klaus-Peter Dehde (SPD) Elbehochwasser 2006 - wird Ministerpräsident Wulff Wort halten?

Das Elbehochwasser 2006 war das bisher höchste in der neueren Geschichte. Es übertraf das so genannte Jahrhunderthochwasser deutlich. Nachdem sie zunächst untätig geblieben waren, äußerten sich verschiedene Mitglieder der Landesregierung vor Ort erschrocken über das Ausmaß der Überschwemmungen, insbesondere in der historischen Altstadt von Hitzacker. Die Eigentümer der historischen Gebäude hatten mit Unterstützung der damaligen Bundes- und Landesregierung 2002 an ihren Gebäuden unter Einsatz erheblicher Eigenmittel Wiederherstellungsmaßnahmen vornehmen müssen. Ohne Frage leisten die Eigentümer einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung kulturhistorischer bedeutsamer Gebäude.

Bei einem Besuch vor Ort während des Hochwassers erklärte Ministerpräsident Wulff ausweislich verschiedener Presseveröffentlichungen, dass die Landesregierung den Betroffenen bei der Bewältigung von Notsituationen helfen werde. Es würden 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen aufgeteilt werden auf Privatpersonen und Betriebe im Verhältnis zwei Anordnungln zu drei Anordnungln.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wird Ministerpräsident Wulff seine Zusagen einhalten und den Betrag von 5 Millionen Euro in dem vom Hochwasser betroffenen Landkreis Lüchow-Dannenberg und Lüneburg für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei Privaten und Betrieben einsetzen?

2. Wird die Landesregierung denjenigen Betroffenen, die bereits durch die Hochwasserereignisse 2002/2003 an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geraten sind, kurzfristig bei dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und/oder betrieblichen Härten finanzielle Hilfen über Sofortmaßnahmen hinaus zur Verfügung stellen?

3. Wird sie, nachdem der Umweltminister ausweislich der Presseberichterstattung bei seinen Bemühungen zur Lösung der Konflikte zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Hitzacker gescheitert ist, die Förderung einer mobilen Lösung auf einem kleinen Abschnitt der so genannten Schutzmauern ermöglichen, um so einen drohenden mehrjährigen Rechtsstreit zu verhindern?

23. Abgeordneter Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus neuen Gefährdungen der Küstenregion aufgrund des Klimawandels?

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat Ende Mai ein Sondergutachten zum Klima- und Meeresschutz vorgestellt. Die Wissenschaftler vertreten darin u. a. die Auffassung, der Anstieg des Meeresspiegels aufgrund des Klimawandels könnte schneller und deutlich stärker eintreten als bisher erwartet. Als wesentliche Ursachen werden das Abschmelzen der Inlandsgletscher, der polaren Eismassen und die physikalische Ausdehnung des Wassers aufgrund der Erwärmung der Ozeane benannt.

Der WBGU hält einen Anstieg des Meeresspiegels um 2 m bereits im kommenden Jahrhundert für möglich. Langfristig wird sogar ein Anstieg des Meeresspiegels um 20 m nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus würden die Intensität und Häufigkeit schwerer Stürme und damit einhergehender Sturmfluten erheblich zunehmen.

Von einem erhöhten Sturmflutrisiko sind vor allem die Mündungsbereiche der großen Flüsse betroffen, durch die das Wasser sehr weit in das Binnenland gedrückt werden kann. Durch fortwährende Vertiefungen vor allem von Weser und Elbe wird dieses Risiko weiter erhöht.

Neben einer strengen Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen zur Verminderung der globalen Erwärmung rät der WBGU zu einem „Integrierten Küstenzonenmanagement", um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen unter Einbeziehung der Betroffenen ergreifen zu können.

Als Beitrag zu einer Integrierten-Küstenzonenmanagement-Strategie hat die Landesregierung im Jahr 2005 ein „Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer" vorgelegt. Die o. g.

Auswirkungen der globalen Erwärmung werden darin jedoch nicht thematisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise und in welchem Maße werden ein erhöhter Meeresspiegel und eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Sturmfluten bei der Beurteilung der Deichsicherheit im Rahmen der aktuellen Planungen zur Vertiefung von Unterelbe und Außenweser zugrunde gelegt?

2. In welcher Weise werden die zu erwartenden Auswirkungen der globalen Erwärmung für die niedersächsischen Küstenlandkreise Eingang in das „Integrierte Küstenzonenmanagement" finden, und wie wird die Öffentlichkeit gemäß der Empfehlung des EU-Umweltministerrats daran beteiligt?

3. Welcher Anstieg des Meeresspiegels für welchen Zeitraum wird im neuen Generalplan Küstenschutz zugrunde gelegt, der nach Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll?

24. Abgeordnete Filiz Polat (GRÜNE) Zukunft des Denkmalschutzes in Niedersachsen

Beim 87. Niedersachsentag 2006 wurde in der so genannten Roten Mappe, die der Niedersächsische Heimatbund traditionell seit 1960 jedes Jahr der Landesregierung überreicht, ein kritischer Blick auf die niedersächsische Denkmalpflege geworfen. Es wurde seitens des Heimatbundes festgestellt, dass Staat und Kommunen ihre Bemühungen um Belange der Denkmalpflege einschränken.

Darüber hinaus werden zunehmend denkmalgeschützte Liegenschaften, die sich im Landesbesitz befinden, veräußert. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) als Fachaufsichtsbehörde wird bei Veräußerungen eingebunden. In diesem Zusammenhang sind alle denkmalgeschützten Liegenschaften nach ihrer kulturhistorischen Bedeutung in einer Liste kategorisiert. In der Kategorie 1 sind Baudenkmale enthalten, die aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung zu den Objekten zu zählen sind, die nicht veräußert werden sollten. In Kategorie 2 wird die Veräußerung von Objekten nur in Ausnahmefällen nach einer Beschauung durch die Denkmalpflege empfohlen. Denkmalgeschütze Liegenschaften in Kategorie 3 können mit einem Hinweis auf das Denkmalschutzgesetz veräußert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele landeseigene Baudenkmale sind in dieser Liste in den jeweiligen Kategorien erfasst?

2. Wie viele denkmalgeschützte Objekte der jeweiligen Kategorien 1 bis 3 befanden sich zu Beginn der Legislaturperiode in Landesbesitz, und wie viele davon sind bisher veräußert worden?

3. In welcher Form werden das MWK und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege bei der Veräußerung von denkmalgeschützten landeseigenen Liegenschaften beteiligt?

25. Abgeordneter Heinrich Aller (SPD) Freihandvergaben und Umgehung von EU-Ausschreibungsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen - Verschafft Rüttgers-Regierung NRW-Firmen im Land Wettbewerbsvorteile?

Unter der Überschrift „Mittelständler aufgepasst!" berichtete die BILD Düsseldorf am 31. Mai 2006, dass die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben „wertvolle Pläne in der Tasche" habe. Im Kabinett Rüttgers hat sie offenkundig ihr „Mittelstandspaket 2" vorgestellt, das u. a. drei wichtige Punkte enthalten soll:

1. „Wichtigster Punkt: Die Vergabe von Aufträgen durch Städte und Gemeinden an ortsansässige Unternehmen wird erleichtert!"

2. „Kommunen dürfen bald Aufträge bis zu 30 000 Euro frei Hand, also ohne Ausschreibung, vergeben."

3. „Im Tiefbau sollen künftig bei Aufträgen bis zu 300 000 Euro regionale Ausschreibungen erlaubt sein, im Hochbau bis zu 150 000 Euro. Damit werden die NRW-Städte von den strengeren Regelungen der EU ausgenommen, heimische Firmen sind eher am Drücker!" Vorausgesetzt, die Berichterstattung in der BILD gibt die Kernpunkte des so genannten Mittelstandspakets 2 der Rüttgers-Regierung korrekt wieder, bricht die Landesregierung in dem bevölkerungsreichsten Bundesland offenkundig mit derzeit allgemein verbindlichen Vorgaben der Verdingungsordnung. Mit der Festsetzung abweichender Frei- bzw. Obergrenzen bei der Auftragsvergabe wird bewusst gegen in anderen Bundesländern geltende Maßstäbe verstoßen.

Das „Mittelstandspaket 2" der Wirtschaftsministerin suggeriert Wettbewerbsvorteile, und laut BILD handele die Rüttgers-Regierung so: „... weil die Landesregierung kein Geld zu verteilen hat, dreht sich alles um den Bürokratieabbau..."

Die „neuen Pläne" von Ministerin Thoben können unabhängig von den Folgen für regionalen und überregionalen Wettbewerb und Korruptionsanfälligkeit nicht ohne Auswirkungen auf Unternehmen in anderen Bundesländern bleiben. Zu klären ist auch die Frage, ob das Vorgehen der NRWLandesregierung überhaupt rechtlich zulässig ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die NRW-Landesregierung die o. a. Punkte aus ihrem „Mittelstandspaket 2" auf inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit mit anderen Bundesländern abgestimmt?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die o. a. Programmpunkte aus rechtlicher, wirtschaftspolitischer und wettbewerbsrechtlicher Sicht?