Tarifverträge

3. In welcher Weise wird sich die Landesregierung zu dem Vorgehen der NRW-Regierung verhalten bzw. Konsequenzen im Interesse niedersächsischer Unternehmen und Kommunen ziehen?

26. Abgeordneter Jacques Voigtländer (SPD) Einstellung von Lehrkräften zum 1. August 2006

Die niedersächsischen Gymnasien sind von den Einschränkungen und dem Verfahren bei der diesjährigen Lehrereinstellung (zum 1. August 2006), wie sie das Kultusministerium beabsichtigt und im Schulverwaltungsblatt 5/2006 veröffentlicht hat, überrascht worden. Seit Februar 2006 sind die Schulen bereits mit den nicht einfachen Planungsarbeiten für das nächste Schuljahr beschäftigt. Bei Einstellung zum 1. November 2006 müssen die Schulen in der Regel weiteren Unterrichtsausfall verkraften. Die Schulleitungen haben vielfach versucht, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit an ihren Schulen zu gewinnen, und haben Stellenausschreibungen auch den Möglichkeiten „des Marktes" (Angebot an Lehrkräften) entsprechend geplant. Die Modalitäten (Termine etc.) für die so genannte zweite Ausschreibungsrunde sind offensichtlich weder der Landesschulbehörde noch den Schulen bekannt. Der Erlass des Kultusministeriums trägt das Datum 31. März 2006; er hätte wegen seiner Bedeutung für die Arbeit der Schulen z. B. per E-Mail den Schulen rechtzeitig und vorab mitgeteilt werden können. Bei anderen Gelegenheiten werden wesentlich unwichtigere Dinge per E-Mail an die Schulen weitergegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sollen die Gymnasien zum 1. August 2006 bzw. 1. November 2006 nur noch eine Lehrerversorgung von 99 % haben? In der Praxis bedeutet das, dass pro Gymnasium eine halbe bis eine ganze Lehrerstelle fehlt, womit entsprechender Unterrichtsausfall unausweichlich wird.

2. Warum riskiert die Landesregierung, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber auch in weiteren Mangelfächern sich in anderen Bundesländern bewerben, wenn ihnen in der ersten Einstellungsrunde keine Stellenangebote zur Verfügung stehen?

3. In welchen Fällen hat das Kultusministerium die Stellenausschreibungen der Schulen (v. a.

Angaben zum Erstfach, Zweitfach) verändert?

27. Abgeordneter Claus Peter Poppe (SPD) Mehrfachausschreibungen für Schulleitungsstellen an Grundschulen

Im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen finden sich in letzter Zeit gehäuft Stellenausschreibungen mit dem Zusatz „Erneute Ausschreibung", und zwar auffällig oft im Grundschulbereich.

Allein im Schulverwaltungsblatt 5/2006 betrifft dies sechs Grundschulen in der Abteilung WeserEms der Landesschulbehörde und drei in der Abteilung Lüneburg.

Diese Formulierung verweist regelmäßig darauf, dass eine Schulleitungsstelle an einer Grundschule nicht umgehend wieder besetzt werden konnte, sondern unter Umständen erst nach Jahren. An einigen Standorten konnte auch nach drei und mehr Ausschreibungen keine Lösung gefunden werden. Überdies drängt sich schon bei einem kursorischen Vergleich der Jahrgänge des Schulverwaltungsblatts der Eindruck auf, dass die Zahl der Mehrfachausschreibungen deutlich zugenommen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen aktuellen Fällen, absolut und prozentual gerechnet, konnte eine Schulleitungsstelle an einer Grundschule nicht im ersten Anlauf wieder besetzt werden?

2. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung ursächlich für die hohe Zahl der vergeblich mehrfach ausgeschriebenen Stellen?

3. Was hat die Landesregierung getan, um diese Besorgnis erregende Tendenz aufzuhalten und umzukehren?

28. Abgeordnete Filiz Polat (GRÜNE) Innenministerium drängt Ausländerbehörden zur Abschiebung

Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 14. Februar 2006 über einen Fall in Wolfenbüttel, bei dem eine kulturell wie wirtschaftlich gut integrierte Familie auf direkten Druck des Innenministeriums abgeschoben wurde: „Der Landkreis räumte ein, dass sich das Innenministerium seit einiger Zeit verstärkt berichten lasse, aus welchen Gründen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer noch nicht abgeschoben wurden. Außerdem würde sich das Ministerium verstärkt in die Fallbearbeitung einbringen und versuchen, durch Hinweise (...) das Handeln der Ausländerbehörde zu steuern bzw. in bestimmte Bahnen zu lenken." (14. Februar 2006, Braunschweiger Zeitung).

Laut Flüchtlingsrat haben selbst Amtsleiter verschiedener niedersächsischer Ausländerbehörden den mittelbaren Druck der Landesregierung auf ihre Behörden kritisiert. Der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden kann bei einer humanitären Entscheidung von großer Bedeutung sein.

Selbst das Innenministerium akzeptiert, dass ein „differenziertes Herangehen" erforderlich ist und bei gut integrierten Personen aus humanitären Gründen von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen abgesehen werden kann (Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2005, 45.11 12235/12-9-4).

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form/welchen Formen werden die Ausländerbehörden verstärkt angehalten, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auszuweisen, und wie begründet die Landesregierungen diesen Schritt, die Ermessensspielräume der Behörden vor Ort einzuschränken?

2. Wie lauten die Grundsätze, auf die sich das Innenministerium und die einzelnen Ausländerbehörden als verbindlichen Verhaltenskodex in der Abschiebepraxis berufen? (Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2005, 45.11-12235/12-9-4)

3. Wie setzt das Innenministerium die selbst formulierten Ziele um, die „kulturelle wie wirtschaftliche Integration" der in Niedersachsen lebenden Person in seine Abschiebebegründung einzubeziehen und verantwortungsvoll zu überprüfen, ob „bei gut integrierten Personen aus humanitären Gründen" von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abgesehen werden kann? (Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2005, 45.11-12235/12-9-4) 29. Abgeordnete Georgia Langhans (GRÜNE) Abschiebung trotz Schwangerschaft

In dem „Merkblatt zur ärztlichen Prüfung der Reisefähigkeit vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer" der Landesregierung wird die Pflicht der medizinischen Fachkräfte nach § 82 Abs. 4 AufenthG (Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung zur Prüfung der Reisefähigkeit) benannt, im Sinne des Gesetzgebers einzuschätzen, ob der „Flugtransport wegen einer derzeitig bestehenden Erkrankung nicht ohne das beachtliche Risiko von erheblichen gesundheitlichen Schäden durchgeführt werden kann" (Drucksache 15/2139 Anlage 1).

Im Fall der ausreisepflichtigen kongolesischen Asylbewerberin Tschianana Nguya und ihrer Familie verhinderten hoher Termindruck und der frühe Abschiebezeitpunkt gleich zweimal eine gründliche medizinische Untersuchung der Betroffenen. Bei dem ersten Abschiebeversuch am 17. Februar 2004 musste die Rückführung wegen schwerer gesundheitlicher Beschwerden des Ehemanns, Herr Ndungidi Kisiwu, auf dem Amsterdamer Flughafen abgebrochen werden. Die Familie wurde an diesem Tag laut Aussagen des Flüchtlingsrates bereits um 03.30 Uhr in ihrer Wohnung in Emmerthal aufgesucht und innerhalb von 40 Minuten aus dem Haus entfernt.

Als Frau Nguya am 26. August 2004 zum zweiten Mal abgeschoben wurde, diesmal alleine mit ihren zwei Kindern, war sie in der 17. Woche schwanger.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung im Einsatz der Mittel bei der Rückführung von Frau Nguya den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn die Betroffene zum Zeitpunkt der Schwangerschaft außer Landes verwiesen wurde?

2. Wie viele und welche Fälle von Missachtung des § 4 (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) bzw. § 5 (Wahl der Mittel) des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden in den Jahren 2004/2005 angezeigt, geahndet und vor Gericht verhandelt?

3. Wie viele der Abschiebungen wurden in den Jahren 2004 und 2005 in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ohne Vorankündigungen durchgeführt, und wie lässt sich dieses Vorgehen nach § 104 der Strafprozessordnung rechtfertigen?

30. Abgeordnete Renate Geuter, Dieter Möhrmann, Heinrich Aller, Emmerich-Kopatsch, Klaus-Peter Dehde, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Hans-Werner Pickel (SPD) Weihnachtsgeld für Beamte

Mit dem Tarifabschluss für das Tarifpersonal im öffentlichen Dienst der Länder ist die Gewährung eines Weihnachtsgeldes für die nächsten Jahre gesichert. Entgegen dem klaren Wunsch des Finanzministers erhalten alle Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen künftig wieder eine jährliche Sonderzahlung, zwischen 35 und 95 Prozent eines Monatsentgeltes.

Den niedersächsischen Beamten hingegen ist sowohl das Urlaubsgeld als auch das Weihnachtsgeld vollständig gestrichen worden. Es werden lediglich eine Kinderkomponente von 25,56 Euro p. a. und eine Einmalzahlung von 420 Euro für die untersten Besoldungsgruppen gewährt. Damit sind die Beamten deutlich schlechter gestellt als ihre nicht beamteten Kollegen.

Bereits nach der bestehenden Öffnungsklausel im Beamtenrecht können die Länder die Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld eigenverantwortlich regeln.

Die Braunschweiger Zeitung meldete am 01. Juni 2006, die Landesregierung wolle den Beamten in den Jahren 2007 und 2008 jeweils eine Sonderzahlung in einem Volumen von rund 130 Millionen Euro gewähren.

Nach Aussagen des Finanzministeriums stehen die notwendigen Haushaltsmittel für die Finanzierung des mit ver.di und dbb Tarifunion ausgehandelten Tarifvertrages zur Verfügung. Demnach sind die Haushalts- bzw. Mipla-Ansätze der Jahre 2006 bis 2008 um 7,2 Millionen Euro, 22,1 Millionen Euro bzw. 19,5 Millionen Euro höher als die voraussichtliche Belastung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Form wird eine jährliche Sonderzahlung für die niedersächsischen Beamten wieder eingeführt?

2. Welche Kosten entstünden dem Land in den Jahren 2006, 2007 und 2008, wenn der Tarifabschluss der TdL im Bereich der Sonderzahlung 1:1 auf die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger übertragen würde?

3. Werden aufgrund des Tarifabschlusses und der für die Beamten offenbar vorgesehenen Sonderzahlung sämtliche im Haushalt 2006 und der Mipla 2005 bis 2009 für Personalkosten vorgesehenen Haushaltsmittel an die Beschäftigten ausgezahlt?