Beamtenversorgung

36. Abgeordnete Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Heiner Bartling (SPD)

Warum hält die Landesregierung eine 150 000 Euro teure Evaluation der Regierungsvertretungen unter Verschluss?

Ausweislich ihrer Unterrichtung über die Meldungen der Verträge über Sachverständigenleistungen über 50 000 Euro gemäß § 55 LHO im Haushaltsjahr 2005 hat die Landesregierung am 28. Oktober 2005 dem Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin einen mit 150 000 Euro dotierten Auftrag zur „Evaluation der Regierungsvertretungen" erteilt. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. Mai 2006 berichtet, hat dieses Institut „vor kurzem" eine Studie zur Raumordnung vorgelegt, in der der von der Landesregierung beauftragte Prof. Joachim Hesse zu dem Schluss kommt, dass die vier Regierungsvertretungen in Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg gestärkt werden sollten.

Tatsächlich hatte das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften bereits am 6. Februar 2006 ein Gutachten zur Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Raumordnung und Landesentwicklung vorgelegt, das von der Landesregierung lange unter Verschluss gehalten wurde. Selbst im Intranet der Landesverwaltung wurde lediglich eine gekürzte Fassung dieses Gutachtens zur Verfügung gestellt. Erst nachdem die Presse von der Existenz dieses Gutachtens Wind bekommen hatte, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, am 14. Juni 2006 den Ausschuss für Inneres und Sport über Inhalt und Auswirkungen dieses Gutachtens zu unterrichten.

Eine Unterrichtung über Ergebnisse der 150 000 Euro teuren Evaluation der Regierungsvertretungen hatte die Landesregierung jedoch nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Seit wann liegen Ihr Ergebnisse oder Zwischenergebnisse der von ihr beim Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Auftrag gegebenen Evaluation der Regierungsvertretungen vor, warum hat sie diese bislang unter Verschluss gehalten, und welche Konsequenzen wurden bislang aus den Ergebnissen dieser Evaluation gezogen?

2. Warum hat die Landesregierung die Evaluation bislang geheim gehalten und, wann ist mit einer Veröffentlichung des Ergebnisses der Evaluation der Regierungsvertretungen zu rechnen?

3. Welche Veränderungen sollten auf Basis der der Landesregierung bislang vorliegenden Gutachten des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften am Konstrukt der Regierungsvertretungen vorgenommen werden, wie wird dieser Veränderungsbedarf begründet, und wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, mit ihrem Konstrukt der „zahnlosen" Regierungsvertretungen gescheitert zu sein?

37. Abgeordnete Karin Stief-Kreihe, Jaques Voigtländer (SPD) Strafzoll gegen niedersächsische Unternehmen?

Ein niedersächsisches Unternehmen bezieht seit Jahrzehnten Bienenwachs aus den USA. Das Nischenprodukt Bienenwachs stellt ein klassisches Freihandelsprodukt dar, das - egal welchen Ursprungs - bisher noch mit keinem Importstrafzoll belegt wurde. Deshalb wirft die Verordnung EG Nr. 2193/2003 des Rates vom 8. Dezember 2003 für dieses Unternehmen als Importeur von US-Bienenwachs Fragen auf, da Strafzoll auf Bienenwachs nicht nachvollziehbar und unverständlich begründet wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wird Bienenwachs von den Lieferanten aus den USA mit Strafzoll belegt, wenn direkt in den USA ohne subventionierte ausländische Vertriebsgesellschaft gekauft wird?

2. Warum wurden der Fachverband für Bienenzuchtausrüstung und deutsche Hauptimporteure von US-Bienenwachs nicht bei den erwähnten ausführlichen Beratungen zwischen EU und Industrie um Stellungnahme gebeten?

3. Kann für offensichtlich von der EU nicht recherchierte US-Bienenwachsimporte eine Ausnahme gefunden werden, zumal das Ziel der EU nach Kommissar Pascal Lamy nicht die Auferlegung von Strafzöllen auf (vermutlich teilweise willkürlich) festgelegte US-Importe ist?

38. Abgeordnete Brigitte Somfleth (SPD) Nachfrage Funkturm Rosengarten

In der Gemeinde Rosengarten, Gemarkung Klecken, Flur 3, Flurstück 4/4, soll zur Aufrechterhaltung des Funkverkehrs für die Polizei im Landkreis Harburg der Neubau eines Antennenträgers, als Ersatz für den Buchholzer Turm, dessen mangelnde Standsicherheit bereits 1994 festgestellt wurde, zügig realisiert werden.

Gegen die Errichtung eines etwa 75 m hohen Antennenmastes am geplanten Standort (ca. 250 bis 360 m westlich der Wohnbebauung) haben sich Bürgerinnen und Bürger aus Klecken und die Mitglieder des Rates der Gemeinde in einer Resolution einstimmig ausgesprochen. Stattdessen wurden zwei alternative Standorte angeboten, die auf breite Akzeptanz in der Kommune treffen.

Nach der Zusage von Innenminister Schünemann vom Februar dieses Jahres zu prüfen, ob die Errichtung des Sendemastes auf einem der beiden Alternativstandorte möglich wäre, hieß es in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 14. März 2006 dazu lediglich, dass die Errichtung dort zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen würde und deshalb nicht in Betracht käme.

Inzwischen sind drei Monate ins Land gegangen, und es ist allgemein bekannt, dass vier Fremdnutzbetreiber den „Polizeifunkturm" mit nutzen wollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann gibt es Überlegungen bzw. konkrete Verhandlungen des Innenministeriums mit dem Ziel, den Antennenmast für die Polizei auch für Fremdnetzbetreiber zur Verfügung zu stellen?

2. Hätte die Gemeinde Rosengarten über diese Pläne im Genehmigungsverfahren informiert werden müssen, damit dies im baurechtlichen Zustimmungsverfahren nach § 82 NBauO besonders hätte bewertet werden müssen?

3. Kann es durch die verstärkte Nutzung zu zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung kommen, sodass der geplante Standort nicht zustimmungsfähig wäre?

39. Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta, Heike Bockmann (SPD)

Warum redet der Wissenschaftsminister die erfolgreichen Stiftungshochschulen schlecht?

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Mai 2006 wurden im Rahmen der Dringlichen Anfrage die Konsequenzen der Verwaltungsgerichtsurteile für die Zukunft der Stiftungshochschulen in Niedersachsen erörtert.

Die Stiftungskonstruktion der Hochschule wurde mit diesen Entscheidungen nicht tangiert. Die „Göttinger Entscheidungen" konzentrieren sich lediglich auf die Überleitung von 15 beamteten, klagenden Professoren. Diese Professoren hatten sich mit den Klagen gegen die Übernahme aus dem unmittelbaren Landesdienst in den Dienst einer hochschultragenden Stiftung öffentlichen Rechts gewehrt. Das Gericht hat diese beklagten „Übernahmeverfügungen" aufgehoben.

Minister Stratmann erläuterte in der Plenarsitzung vom 17. Mai 2006 die Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts wie folgt: „Das Verwaltungsgericht hat sich in dem Urteil an einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1981 orientiert, sich dieser Entscheidung angeschlossen, mit der für den § 128 des Beamtenrechtsrahmengesetzes ungeschriebene Tatbestandsmerkmale für diesen Themenkomplex entwickelt wurden."

Und weiter äußerte sich der Herr Minister in der fraglichen Plenarsitzung zu den möglichen historischen Gründen dieser Entscheidung: „Auf diese fundamentalen Probleme habe ich, wenn ich das so sagen darf, selber bereits im Mai 2002, nämlich im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens, als Abgeordneter im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausführlich hingewiesen. Das alles und vieles mehr, meine Damen und Herren, können Sie über die damalige Sitzung des Rechtsausschusses nachlesen. Es war die Sitzung vom 8. Mai 2002, Seite 19 ff. des Protokolls. Keine der mit der Gesetzgebung unmittelbar befassten Personen hatte im langen, gründlichen Beratungsverfahren gemerkt, dass bei den Stiftungsvorschriften Regelungen hinsichtlich Beamtenversorgung, Beihilfe, Beamtenstellen, Vermögensübergang und Schadenshaftung fehlten."

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welche fundamentalen Probleme hat der Minister, „wenn wir das so sagen dürfen", bereits im Mai 2002, nämlich im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens, als Abgeordneter im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausführlich hingewiesen?

2. Welche konkreten lösungsorientierten Vorschläge sind in dem zitierten Protokoll im Sinne von „das alles und vieles mehr" im Jahre 2002 vom Minister gemacht worden?

3. Ist der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion am Gesetzgebungsverfahren zum NHG 2002 weder „unmittelbar" noch als „befasste" Person beteiligt gewesen?

40. Abgeordneter Ralf Briese (GRÜNE)

Ist die Große Justizreform „mausetot"?

Eine „Jahrhundertreform" in der Justiz wurde im November 2004 von der niedersächsischen Justizministerin Heister-Neumann angekündigt. Es sollte eine Reform der Justiz an „Haupt und Gliedern" geben ­-nun ist diese Reform, bis auf wenige noch in Rede stehende geplante Änderungen, „mausetot", wie unlängst der sächsische Justizminister Mackenroth (CDU) zum Besten gab, weil es auf absehbare Zeit keine Chance auf Umsetzung gäbe. Die Süddeutsche Zeitung titelte unlängst ironisch: „Der Kuckuck wird teurer - was von der großen Justizreform übrig geblieben ist".

Die niedersächsische Justizministerin hatte im Herbst 2003 Experten aus Rechtspolitik, Anwaltschaft, Rechtswissenschaft und Justiz gebeten, Eckpunkte einer Justizreform zu erarbeiten. Diese Sachverständigen und mit ihnen die Ministerin wollten die Justizgewährung für den Bürger durch Rückbesinnung der Justiz auf die Kernaufgaben durchsetzen. Bis heute ungeklärt ist allerdings, was die Kernaufgaben der Justiz im eigentlichen Sinne sind. Die Große Justizreform sah u. a. eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten vor, angeblich um Flexibilität und Synergien zu gewinnen. Daneben sollten eine Reihe von Justizaufgaben privatisiert werden - u.a. die Zwangsvollstreckung, einvernehmliche Scheidungen oder auch die Führung von Handelsregistern.

Die Länderjustizminister hatten diese Ziele im Jahr 2004 mit ihrem Fahrplan für die größte Reform seit dem Jahr 1877 konkretisiert. Die Justizreform sollte die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen/Prozessordnungen, die funktionale Zweigliedrigkeit, den flexiblen Richtereinsatz, die Übertragung von Aufgaben, die Förderung der konsensualen Streitbeilegung, eine effektivere Strafverfolgung, die Reform der Verbraucherentschuldung und Pläne für die Steigerung der Attraktivität der Ziviljustiz und die Qualitätssicherung umfassen. Frau Heister-Neumann kommentierte diese Entscheidungen mit: „Die Zeit, in der an einzelnen Rädchen gedreht wurde, ist nun vorbei." An den Vorschlägen zur Großen Justizreform gab es jedoch Kritik aus fast allen justizkundigen Bereichen. Bei den Bereisungen verschiedener Gerichtsstandorte in Niedersachsen hat der Rechtsausschuss des Landtages ausschließlich kritische Stellungnahmen der Justizbediensteten zur Reform gehört. Hochschullehrer, Anwaltverbände, die verfasste Richterschaft und die Presse haben sich ebenfalls mit großer Mehrheit überaus kritisch über die aus Niedersachsen vorangetriebene Reform geäußert.