Beifall bei der SPD und bei der CDU Herr Dr. Kuno Böse die Bürgerschaft Landtag hat Sie soeben in den Senat gewählt

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, damit ist Herr Dr. Kuno Böse gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU) Herr Dr. Kuno Böse, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

(Staatsrat Dr. Böse: Ja, ich nehme die Wahl an, Herr Präsident!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.

Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung.

Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten Das schwöre ich oder. Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe den Eid zu leisten!

Die Eidesformel lautet: Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen. Herr Dr. Böse, ich bitte Sie jetzt, den Eid zu leisten!

(Senator Dr. Böse: Ich schwöre das, so wahr mir Gott helfe!) Herzlichen Glückwunsch, Herr Senator Dr. Böse!

Viel Erfolg für Ihr Amt!

(Senator Dr. Böse: Vielen Dank!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Senator Dr. Böse, mit der Eidesleistung ist der Amtseintritt in den Senat vollzogen.

Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

(Unterbrechung der Sitzung 11.05 Uhr) Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11. Uhr.

Präsident Weber: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen Kenntnis von einem Schreiben des Präsidenten des Senats geben, das ich soeben erhalten habe. Ich darf Ihnen das vorlesen: Sehr geehrter Herr Präsident, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Senat am heutigen Tage Herrn Senator Dr. Kuno Böse das Ressort. Der Senator für Inneres, Kultur und Sport übertragen und als Vorsitzenden in die Deputationen für Inneres, in die Deputationen für Kultur und in die Deputationen für Sport sowie als stellvertretendes Mitglied in die Deputationen für Bau, in die Deputationen für Soziales und Jugend, in die Deputationen für Bildung und in die Deputationen für Wissenschaft berufen hat. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Februar 2001 in erster und am 21. Juni 2001 in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. ­ Wortmeldungen liegen nicht vor. ­ Die Beratung ist geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.

(Einstimmig) Bericht des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 23. August 2001

Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen

Antrag des Vorstandes vom 23. August 2001

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Tradition in diesem Hause, dass der Präsident, wenn es um die Abgeordnetenentschädigungen geht, eine Erklärung abgibt.

Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft legt Ihnen heute den Bericht zur Diätenanpassung, das Gutachten der unabhängigen Diätenkommission für das Jahr 2000 sowie die entsprechenden rechtlichen Regelungen vor. Der Beschluss darüber im Vorstand, meine sehr geehrten Damen und Herren, war einstimmig.

Der Vorstand schlägt Ihnen vor, die Entschädigung der Abgeordneten ab 1. Juli 2001 um 48 DM auf 4783 DM zu erhöhen. Das ist etwa ein Prozent. Gleichzeitig soll die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete und Deputierte ab 1. Juli 2001 um 13 DM auf - DM erhöht werden. Angesichts der überwiegenden Zahl der Tarifabschlüsse im letzten Jahr ist diese Anpassung, auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage, als sehr maßvoll zu bezeichnen.

Der Vorstand schlägt Ihnen weiterhin vor, die Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Bremen und Bremerhaven in Anlehnung an die entsprechende Erhöhung für die öffentlich Bediensteten von 43 DM auf 50 DM zu erhöhen. Bereits gestern, meine Damen und Herren, haben wir beschlossen, dass auch ausländische Unionsbürger in der Stadtbürgerschaft an den Anpassungen teilhaben sollen.

Der Vorstand hat Ihnen gleichzeitig mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Umstellung aller Leistungen an Abgeordnete und Deputierte auf Euro vorgeschlagen. Der Vorstand hat dabei nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf volle Euro auf- beziehungsweise abgerundet. ­ Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen, Drucksache 15/794, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, es ist darum gebeten worden, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen dann zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. ­ Wortmeldungen liegen nicht vor. ­ Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren, wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. Tittmann [DVU]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Meine Damen und Herren, im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Vorstandes Kenntnis.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage der Abgeordneten Frau

Lemke-Schulte, Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD, die sich mit dem Thema Öffentliche Auftragvergabe an Unternehmerinnen befasste, sowie die Anfragen acht und zehn sind inzwischen zurückgezogen worden.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Altenpflegegesetz.

Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Abg. Karl Uwe Oppermann (CDU): Wir fragen den Senat:

Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001, 2 48/00, auf die Erstausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger in Bremen und Bremerhaven?

Unter welchen Voraussetzungen kann der Senat die bisherige Bremer Ausbildung fortsetzen, um eine Lücke bei den zukünftigen Bedarfen zu vermeiden?

Wie ist die Anmeldesituation bei den Altenpflegeschulen zurzeit, und wie groß sind die bereitstehenden Ausbildungskapazitäten in Bremen und Bremerhaven?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Knigge.

Staatsrat Dr. Knigge: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde, weil dieses Gesetz zum 1. August 2001 verbindliche Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege geschaffen hätte.

Für die Altenpflegeausbildung in Bremen bedeutet dies, dass damit weiterhin das Bremische Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege vom 18. Oktober 1996 Bestand hat. Nach diesem Gesetzt werden einschließlich des Ausbildungsbeginns 1. Oktober in diesem Jahr 51 Erstauszubildende und 110

Umschüler ihre Ausbildung als Altenpflegerin/Altenpfleger beginnen, davon in Bremerhaven acht Erstauszubildende und 14 Umschüler.

Insgesamt stehen für das Land Bremen pro Jahr 50 Ausbildungsplätze für Erstauszubildende zur Verfügung. Dazu kommt der jährlich vom Arbeitsamt zugewiesene Anteil von Umschülern mit einer Größenordnung von 90 bis 110 Schülern. Damit beginnen im Land Bremen jährlich bis zu 160 Auszubildende eine Ausbildung als Altenpflegerin beziehungsweise Altenpfleger.

Die Anzahl der Bewerbungen bei den fünf Altenpflegeschulen im Land Bremen beträgt bei den Erstauszubildenden jährlich durchschnittlich 40 Bewerberinnen und Bewerber pro Schule. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ergeben sich daraus zirka zwölf bis 15 geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger.

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Abg. Karl Uwe Oppermann (CDU): Kann man das kurz dahingehend zusammenfassen: Wir fallen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in ein Loch in der Versorgung mit Altenpflegerinnen und Altenpflegern?

Präsident Weber: Bitte, Herr Staatsrat!

Staatsrat Dr. Knigge: Nein, das auf keinen Fall, weil wir seit Jahren ja die Auffassung vertreten, dass die Qualifizierung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger eine zukunftsweisende Qualifizierung ist, die wir mit allen Kräften im Rahmen unserer verfügbaren Haushaltsmittel unterstützen!

Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel Eigensicherung der Polizeibeamten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hoffhenke, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Abg. Knäpper (CDU): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie viele Polizeibeamte im Streifen- und Einsatzdienst im Land Bremen sind mit Leichtschutzwesten der Klasse eins, Unterziehwesten, mit einem so genannten integrierten Stichschutz ausgerüstet?

Zweitens: Welche von der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eigensicherung in der polizeilichen Praxis werden in Bremen und Bremerhaven bereits umgesetzt?

Drittens: Mit welchen Maßnahmen wird unter anderem in der polizeilichen Aus- und Fortbildung auf die steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten reagiert?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Böse.

Senator Dr. Böse: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: