Polizei

In der Tagung des Niedersächsischen Innenministeriums mit den Direktoren und leitenden Beamten der Polizeibehörden und -einrichtungen im Juni 2003 wurde entschieden, dass das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen zur Umsetzung der Erkenntnisse aus der KFN-Studie ein Konzept zur Anpassung der Aus- und Fortbildungsinhalte erarbeitet und Möglichkeiten für eine Umsetzung in der Fläche aufzeigt.

Vor diesem Hintergrund haben das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen und die Polizeidirektionen Trainings, Übungen und Fortbildungen durchgeführt, die sich mit Fragen der Eigensicherung und dem Umgang mit speziellen Bedrohungslagen befassen.

Das Systemische Einsatztraining wurde permanent überprüft und an aktuelle Geschehnisse angepasst (siehe auch Antwort zu Frage).

Zu 5: Zur Entwicklung eines Ausrüstungskonzeptes für die Polizei Niedersachsen wurden drei Prototypen hergestellt. Die Entwicklung erfolgte für einen Typ durch einen niedersächsischen Kraftfahrzeughersteller, zwei weitere Prototypen fertigte das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen. Die Fahrzeuge wurden dem Einsatz- und Streifendienst der Polizeidirektion Hannover zur vergleichenden Bewertung der technischen Realisierungskonzepte übergeben.

Die einzig technisch und taktisch/betrieblich akzeptable Lösung würde heute Kosten in Höhe von ca. 5 000 Euro je Einsatzfahrzeug, insgesamt also ca. 9 Mio. Euro, erzeugen.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage wurde die höhere Priorität in der Aus- und Fortbildung (u. a. SET) sowie bei der Ausstattung mit persönlicher Schutzausstattung gesehen, weil diese deutlich direkter und wirksamer zur Eigensicherung beiträgt.

Zu 6: Die Ausstattung mit ballistischem Schutz besitzt für die Landesregierung einen hohen Stellenwert.

Das im Folgenden aufgeführte Ausstattungskonzept stellt auf eine funktionsbezogene, dienststellenbezogene und eine persönliche Ausstattung mit ballistischen Westen ab:

1. Funktionsbezogen und auf die Person angepasst werden alle Angehörigen von Dienststellen, die regelmäßig einer erhöhten Gefährdungslage bei der Ausübung ihres Dienstes ausgesetzt sind, wie z. B. Angehörige von Spezialeinheiten, mit Schutzwesten ausgestattet.

2. Weiterhin ist jeder Funkstreifenwagen mit zwei Unterziehschutzwesten ausgerüstet. Diese Westen sollen im Einsatzfall nach Lageeinschätzung durch die handelnden Beamten rechtzeitig angelegt werden.

3. Seit dem Jahr 2004 werden alle Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes vor der Aufnahme des praktischen Polizeidienstes mit einer persönlich angepassten Schutzweste ausgestattet.

4. Für die übrigen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Niedersachsen werden Unterziehschutzwesten im notwendigen Umfang im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel als persönliche Dienstausrüstung bereitgestellt. Die jeweiligen Mittel stehen den Behörden als Kontingent zur Verfügung, mit denen nach Priorisierung der Behörden Schutzwesten beschafft werden.

5. Weiterhin werden alle Dienststellen mit Außendienst für besondere Einsatzfälle und Lagen mit einem Schutzwesten-Pool ausgestattet.

Nach diesem Konzept stehen bislang ca. 14 500 Schutzwesten zur Verfügung. Seit dem Jahr 2004 werden Schutzwesten persönlich angepasst zugewiesen, sodass sukzessive der Anteil dieser Ausstattungsvariante erhöht wird.

Bis zum Jahr 2003 wurden die Schutzwesten von den Beamtinnen und Beamten selbst beschafft und vom Dienstherrn mit 400 DM (später 204 Euro) bezuschusst. Von dieser Verfahrensweise wurde wieder abgewichen, um

a) eine nach Leistungsbeschreibung landesweit einheitliche, typenreine Ausstattung mit Schutzwesten zu erreichen,

b) aussagekräftige Erkenntnisse im Zusammenhang mit Beschussprüfungen, Alterungsprozessen, Aussonderungen und Ersatz zu gewinnen und

c) durch landesweite Ausschreibung einen Preisvorteil zu erzielen.

Unter Hinweis auf das zuvor beschriebene Ausstattungskonzept mit schusssicheren Schutzwesten, den aktuellen Stand der Ausstattung sowie auf die finanziellen Anstrengungen zum Erhalt und die Erhöhung des Ausstattungsniveaus ist gewährleistet, dass jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte im Außendienst Zugriff auf eine ballistische Schutzweste hat.

Zu 7 (Buchstaben a bis h):

Das SET wurde 1997 für die Polizei des Landes Niedersachsen eingeführt. An den Basistrainings nehmen die Beamtinnen und Beamten mindestens einmal in zwei Jahren teil.

Zurzeit wird an 16 verschiedenen Standorten in Niedersachsen trainiert, die auf die Polizeidirektionen verteilt sind. Zielgruppe des Trainings sind Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit Außendiensttätigkeit. Dabei sind vorrangig die Angehörigen des Einsatz- und Streifendienstes, der Polizeistationen sowie der Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei zu trainieren.

Die Planung konkreter Fortbildungskapazitäten für das SET erfolgt dezentral in den Polizeibehörden im jeweils laufenden Jahr.

Derzeit umfasst das SET folgende Trainingsfelder: Stressbewältigung, Kommunikation, Taktik und Eigensicherung, Eingriffstechnik, Nichtschießen/Schießen und Eingriffsrecht. Dem Landespolizeipräsidium liegt ein Arbeitsgruppenergebnis für ein ganzheitliches Polizeitraining vor, das vorsieht, neben den genannten Themen noch die Aspekte Fahr- und Sicherheitstraining, Selbstverteidigung und Verhaltenstraining zu berücksichtigen. Dieses neue Polizeitrainingskonzept wird von der Projektgruppe zur Gründung der Polizeiakademie berücksichtigt und soll im Rahmen der Neuausrichtung der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowohl für die Studierenden als auch für die bisherige Zielgruppe angeboten werden.

Die SET-Fortbildung obliegt den Polizeidirektionen im Rahmen der dezentralen Fortbildung. Diese Angebote sind von der Umorganisation nicht tangiert. Die Planung der dezentralen Fortbildung obliegt gegenwärtig den Polizeibehörden. Es ist Aufgabe der Behörde, den jeweiligen Bedarf zu erheben und zu realisieren. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang gebotenen Beobachtung des Kriminalitätsgeschehens verweise ich auf meine Vorbemerkung. Die Polizeibehörden werden auf einen etwaig notwendig erscheinenden Fortbildungsbedarf für das SET reagieren; entsprechende Kapazitäten werden in diesem Fall angepasst.

Zu 8: Siehe Vorbemerkung.