Gesetz

Eine letzte Bemerkung! Noch einmal: Lieber Kollege Kleen, Sie sagen, es wäre völlig unverständlich, warum wir sagen, das Wegweisungsrecht kann heute, wir haben den Antrag auf dem Tisch, hier verabschiedet werden,es gäbe noch so viel zu prüfen, und das müsse man jetzt noch tun. Ich habe hier eine Presseerklärung von Ihnen, Herr Kleen, vom 9. August 2001. Das ist noch nicht so lange her, Donnerstag, der 9. August 2001. Der innenpolitische Sprecher der SPD sagt: Wegweisungsrecht jetzt umsetzen, das ist das Zitat. Ich zitiere weiter mit Genehmigung des Präsidenten: Wer die Lippen spitzt, muss jetzt auch pfeifen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die CDU nun offensichtlich ihre Bedenken gegen ein Wegweisungsrecht für gewalttätige Lebenspartner überwunden hat, halten aber den Vorstoß von Herrn Eckhoff für unangemessen halbherzig. Während Herr Eckhoff nämlich noch Prüfungsbedarf anmeldet und für die Umsetzung des Wegweisungsrechts im Polizeigesetz noch offene Fragen sieht, bewertet Kleen dies als unnötige Verzögerung. Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen, und dies ist beim Wegweisungsrecht inzwischen ohne Weiteres möglich. Das Gewaltschutzgesetz des Bundes ist bereits in erster Lesung beschlossen, die Voraussetzungen sind geschaffen und so weiter.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Lieber Herr Kleen, ich finde, bei einem solch wirklich wichtigen und, wenn man einmal schaut, worum es hier eigentlich geht, auch sehr traurigen Thema sollte die Differenz zwischen dem, was man hier erzählt, und dem, was man vor 14 Tagen erzählt hat, möglichst klein bleiben.

(Abg. Kleen [SPD]: Genau!)

Ich hatte heute den Eindruck, nehmen Sie es mir nicht übel, dass hier im Grunde genommen eine große Mehrheit besteht, bis auf einige wenige Herren aus der CDU-Fraktion, dies heute im Polizeigesetz schon zu verabschieden, und dass jeder im Hause weiß, warum wir das nicht tun. Nun wieder einen Prüfbedarf vorzuschieben, den Sie in der Presseerklärung gerade als völlig unnötig und quasi als eine Grille des Fraktionsvorsitzenden der CDU bezeichnet haben, das ist doch irgendwie mit reichlich Chuzpe hier vorgegangen und den Menschen einen vom Pferd erzählt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsident Dr. Kuhn: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Abg. Herderhorst (CDU) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beiträge von Herrn Dr. Güldner, muss ich sagen, waren heute nicht allzu berauschend. Ich habe von ihm hier schon weitaus Besseres gehört. Das liegt aber wahrscheinlich auch daran, dass er verzweifelt versucht hat, irgendwo einen Ansatz zu finden, uns noch irgendetwas vorwerfen zu können.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn Sie mich loben würden, müsste ich mir auch Gedanken machen!)

Das ist Ihnen in der Tat nicht gelungen und bestätigt deswegen auch nur, dass wir in dieser Koalition eine gute Arbeit gemacht und ein gutes Ergebnis erzielt haben.

(Beifall bei der CDU)

Das Zweite ist, Sie müssen, wenn Sie bestimmte Punkte aufgreifen, auch eine Linie beibehalten. Die haben Sie hier heute wieder nicht beibehalten. Sie haben nämlich unter anderem ausgeführt, dass die Eingriffsmöglichkeiten durch dieses Polizeigesetz für die Polizei erweitert würden und die Eingriffsschwelle gesenkt würde. Das mag ja erst einmal so richtig sein. Auf der anderen Seite beklagen Sie aber, dass wir das Wegweisungsrecht noch nicht ins Polizeigesetz aufnehmen. Welche Erweiterungen von Eingriffsmöglichkeiten daraus für die Polizei erwachsen, das lassen Sie hier völlig weg.

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist die Lücke im Gesetz, die müssen wir schließen!)

Das sind extreme Erweiterungen des polizeilichen Eingriffs, nämlich in die Wohnung. Das ist das, was ich sage, was Sie hier an Wackellinie einbringen, das ist erkennbar.

Im Übrigen verstehe ich auch nicht, wie Sie hier erneut von Lauschangriff und Spähangriff reden können. Erstens ist dieses Thema ausgelutscht, zweitens ist immer festgestellt worden, dass die Polizei weder ausspäht noch lauscht, sondern es handelt sich hier um die akustische Raumüberwachung. Das ist der richtige Begriff!

(Beifall bei der CDU)

Dieser Begriff ist sowohl im Bund als auch in den Ländern in den Polizeigesetzen, also auf der einen Seite zur Gefahrenabwehr und auf der anderen Seite zur Strafverfolgung, so geregelt, und das ist auch gut so, wenn es auch auf Bundesebene in der Strafprozessordnung nicht so geregelt ist, wie wir es uns gewünscht hätten. Ich finde aber, es ist nicht in Ordnung, von einem Lauschangriff zu sprechen. Das soll bestimmte Dinge suggerieren.

Mir ist auch nicht klar, wie Sie Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten mit dem Polizeigesetz verbinden.

Vielleicht können Sie mir das noch einmal erläutern.

Auch da habe ich mein Problem gehabt, Ihnen folgen zu können, aber man wird ja immer schlauer.

Vielleicht werden Sie mir das noch erzählen.

Ich will jetzt auch nicht das, was eben Herr Dr. Böse und Herr Kleen zum Wegweisungsrecht gesagt haben, wiederholen. Ich habe es vorhin in meinem Beitrag schon gesagt. Nun geben Sie sich einmal zufrieden! Es ist ja auch nicht so, dass wir auf der Ebene nun gar nichts hätten. So ist es nun weiß Gott nicht. Auch heute und bislang schon schreitet die Polizei ja ein, nur hat sie eben noch nicht die Möglichkeiten, die wir uns alle gemeinsam wünschen. Dahin wollen wir schnellstmöglich, aber auf solider Basis.

Ein letzter Punkt, Videoüberwachung! Wir haben vor, das ist deutlich gesagt worden, die Videoüberwachung zunächst für zwei Jahre zu erproben, und dann werten wir aus. Sie stellen sich hier hin und sagen: In London ist das so und so! Wir sind hier nicht in London, und wir wollen auch nicht die Zustände in punkto Videoüberwachung wie in London, sondern in Bremen ganz gezielt nur an Brennpunkten als Probelauf. Das ist unser Ziel, und das wollen wir durchführen. Am Ende werden wir sehen, was wir davon aufrechterhalten oder was wir unter Umständen zurücknehmen müssen. Da müssen wir in der Tat offen bleiben.

(Beifall bei der CDU) Vizepräsident Dr. Kuhn: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wulff.

Abg. Frau Wulff (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie schauen ganz überrascht, keine Sorge, ich will mich jetzt nicht insgesamt zum umfangreichen Thema Polizeigesetz äußern, sondern lediglich zum Thema Wegweisungsrecht. Ich meine, es sollte heute nicht der Eindruck hier im Raum stehen bleiben, dass sich nur die männlichen Kollegen der Bürgerschaft mit diesem Thema befasst haben, sondern ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Initiative der Frauen aus dem Parlament war.

(Beifall)

Die SPD-Fraktion hat sich erfreulicherweise bereits im November 1999 dafür ausgesprochen, dass der Senat bei der Reform des Polizeigesetzes prüfen möge, ob ein Wegweisungsrecht im Polizeigesetz verankert werden kann. So alt ist also schon diese Idee! Wir waren vor den anderen Bundesländern aktiv und haben dann ja auch hier im Hause bereits im Januar 2000 einen Bürgerschaftsbeschluss gefasst.

Ich will noch einmal zu Herrn Dr. Güldner ­ weil er auf das Thema ja eben noch einmal ausführlich eingegangen ist und die Grünen uns auch heute erst einen Antrag zu dem Thema vorgelegt haben ­ sagen, ich glaube, es kommt nicht darauf an, dass das Parlament unbedingt heute eine Gesetzespassage verabschiedet, sondern wir haben eben gerade von dem neu gewählten Innensenator Herrn Dr. Böse gehört, dass es noch zirka zwei bis drei Monate dauern wird, bis alle Regelungen geprüft sind, und das Bundesgesetz steht ja auch kurz vor der Verabschiedung. Ich meine, es ist gut, wenn wir auf einer rechtlich abgesicherten Grundlage einen Paragraphen im Polizeigesetz haben, der dann auch nicht mehr angefochten wird.

Ich gehe davon aus, dass der Senat, ich meine jetzt das Innen- und natürlich auch das Sozialressort, alles vorbereitet, dass die sozialen Begleitmaßnahmen organisiert werden, dass alles in trockene Tücher kommt und dass wir möglichst noch in diesem Jahr einen entsprechenden Passus hier im Parlament verabschieden können. Ich meine, darüber sind wir uns alle einig. Wir hatten ja auch den Grünen angeboten, sich unserem Antrag anzuschließen. Nun kommt heute wieder Ihr Antrag, den lehnen wir jetzt ab!

(Abg. Frau Hövelmann [SPD]: Nein, den überweisen wir!)

Den überweisen wir, das ist auch in Ordnung! In der Sache sind wir uns eigentlich alle einig, dieser Streit hier heute hätte nicht nötig getan. Vizepräsident Dr. Kuhn: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über die Änderungsanträge abstimmen.

Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 15/ 785, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/785 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen) Stimmenthaltungen?

(Abg. Tittmann [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/801 abstimmen. Hier ist die Überweisung an die staatliche Deputation für Inneres vorgesehen.

Wer der Überweisung des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/801 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Änderungsantrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres.

(Einstimmig) Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes mit der 15/599 in zweiter Lesung abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/784 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen) Stimmenthaltungen?

(Abg. Tittmann [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/791 abstimmen.

Wer diesem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/791 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. Tittmann [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Wir kommen jetzt zu den Wahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. ­ Wortmeldungen liegen nicht vor. ­ Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Ich darf den Abgeordneten Kleen bitten, zur konstituierenden Sitzung dieses Ausschusses einzuladen.