Verschuldung

Die Hochschulkliniken haben es hingenommen, dass Ärzte, die aus ärztlicher Nebentätigkeit nutzungsentgeltpflichtig waren, Zahlungen in beliebiger Höhe und zu beliebigen Zeitpunkten leisteten. Zudem haben sie jahrelang keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen, um ihre Forderungen gegen Ärzte auf Nutzungsentgelt durchzusetzen. Selbst Forderungen gegen Ärzte, die vor mehr als 20 Jahren aus dem aktiven Dienst der Hochschule ausgeschieden sind, sind noch offen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen missbilligt, dass die Professoren, die aus ärztlicher Nebentätigkeit nutzungsentgeltpflichtig waren, keine oder aber nur Zahlungen in beliebiger Höhe und zu beliebigen Zeiten leisten. Er rügt ferner, dass die Hochschulen zudem jahrelang keine hinreichenden Bemühungen ergriffen haben, um ihre Forderungen auf Nutzungsentgelt durchzusetzen. Der Ausschuss erwartet von den Hochschulkliniken, dass sie Einnahmen rechtzeitig und vollständig erheben und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Zahlungsrückstände künftig vermieden werden.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2007 zu berichten.

48. Wahrnehmung von Dienstaufgaben in Nebentätigkeit

Die Medizinische Hochschule Hannover hat einen Professor Dienstaufgaben in Nebentätigkeit durchführen und privat liquidieren lassen. Zudem hat sie seine Nebentätigkeiten in einem zeitlichen Umfang genehmigt, der mit der ordnungsmäßigen Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten nicht vereinbar ist.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beanstandet, dass die Medizinische Hochschule Hannover einem Arzt in einem zeitlichen Umfang, der mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten als Professor nicht vereinbar ist, zugestanden hat, Dienstaufgaben als Nebentätigkeit auszuführen und dafür privat zu liquidieren.

Der Ausschuss erwartet, dass die Hochschulklinik die unrechtmäßige Nebentätigkeitsgenehmigung widerruft und dass der Professor die Untersuchung und Begutachtung der Materialeinsendungen künftig als Dienstaufgabe durchführt. Die übrigen Nebentätigkeiten sind auf einen zeitlichen Umfang zu beschränken, der mit dem Beamtenrecht in Einklang zu bringen ist.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2007 zu berichten.

49. Persönliche Leistungserbringung bei ärztlicher Nebentätigkeit

Bei der Ausübung von ärztlichen Nebentätigkeiten haben Hochschulprofessoren offensichtlich den ihnen hierfür genehmigten Zeitrahmen erheblich überschritten oder für Leistungen privat liquidiert, die sie nicht im Wesentlichen persönlich erbracht haben.

Das von der Medizinischen Hochschule Hannover erhobene Nutzungsentgelt dürfte in etlichen Fällen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Inanspruchnahme von Hochschulressourcen bei der Ausübung von Nebentätigkeiten stehen und nicht einmal die ihr entstehenden Kosten decken.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hält es für nicht hinnehmbar, dass Professoren bei der Ausübung von ärztlichen Nebentätigkeiten den ihnen hierfür genehmigten Zeitrahmen offensichtlich erheblich überschritten haben oder aber für Leistungen privat liquidieren, die sie nicht im Wesentlichen selbst erbracht haben.

Der Ausschuss erwartet, dass die beiden medizinischen Hochschulen auf die konsequente Umsetzung des Nebentätigkeitsrechts achten und insbesondere Nutzungsentgelte erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Inanspruchnahme von Hochschulressourcen bei der Ausübung von Nebentätigkeiten stehen.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2007 zu berichten.

50. Chefarztverträge im Bereich der Hochschulmedizin

Die Medizinische Hochschule Hannover hat mit neu berufenen Chefärzten außertarifliche Anstellungsverträge abgeschlossen, die auch die Behandlung von Privatpatienten als Dienstaufgabe beinhalten. Das bisherige Recht zur privatärztlichen Behandlung in Nebentätigkeit ist damit entfallen. Von diesen Chefarztverträgen erhofft sich die Landesregierung u. a. eine Verbesserung der Einnahmen der Hochschule.

Die Einnahmen der Hochschule haben sich jedoch nicht erhöht. Den Chefärzten floss sogar ein höherer Anteil an den Erlösen aus der Behandlung von Privatpatienten zu, als ihnen bei Anwendung des Nebentätigkeitsrechts verblieben wäre. Diese Fehlentwicklung ist durch eine bessere Gestaltung der Chefarztverträge zu korrigieren.

Das Ziel, auch die vorhandenen Professoren für einen Wechsel in das neue System zu gewinnen, sollte die Hochschule konsequent verfolgen. Dies würde gefördert, wenn die Hochschule die Einhaltung der Vorschriften des für diese Professoren weiterhin anzuwendenden Nebentätigkeitsrechts strikt durchsetzen würde.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bedauert, dass die von der Landesregierung erhoffte Verbesserung der Einnahmen der Medizinischen Hochschule Hannover durch den Abschluss von außertariflichen Anstellungsverträgen mit neu berufenen Chefärzten noch nicht eingetreten ist.

Der Ausschuss erwartet, dass die Hochschule

­ dieser Fehlentwicklung durch eine bessere Gestaltung der Chefarztverträge entgegen wirkt,

­ den Wechsel der vorhandenen beamteten Chefärzte in das von der Kultusministerkonferenz befürwortete und vom Land angestrebte außertarifliche Chefarztmodell auch durch konsequente Durchsetzung des Nebentätigkeitsrechts fördert.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2007 zu berichten.

51. Liquiditätsengpässe eines Landesbetriebs

Für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf können Landesbetriebe bei der Landeshauptkasse Betriebsmittelvorschüsse in unbegrenzter Höhe in Anspruch nehmen.

Die Medizinische Hochschule Hannover hat jedoch ihren langfristigen Geldbedarf seit Jahren durch solche Betriebsmittelvorschüsse gedeckt. Diese waren im Jahr 2004 auf jahresdurchschnittlich fast 48 Millionen entgegentreten, um eine dauerhafte Verschuldung der Hochschule zu vermeiden. Es muss sicherstellen, dass Betriebsmittelvorschüsse nur für einen kurzfristigen Bedarf in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es zwei Wege:

1. Entsprechend einer bereits früher geübten Praxis wird die Inanspruchnahme von Betriebsmittelvorschüssen der Höhe nach begrenzt.

2. Im Rahmen der Genehmigung der Jahresabschlüsse wird entschieden, wie das Land auf einen zusätzlichen Finanzbedarf reagieren will, der sich in einem im Jahresabschluss ausgewiesenen Verlust und ggf. auch in den im Laufe des Jahres in Anspruch genommenen Betriebsmittelvorschüssen dokumentiert. Dieser Finanzbedarf ist baldmöglichst durch zu erwirtschaftende künftige Deckungsmittelüberschüsse oder aber durch eine (erhöhte) Zuführung des Landes auszugleichen. Hierüber ist zur Wahrung des Budgetrechts des Parlaments im nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beanstandet, dass ein Landesbetrieb über Jahre Betriebsmittelvorschüsse der Landeshauptkasse in Anspruch nehmen durfte, ohne dass diese Inanspruchnahme der Höhe nach begrenzt gewesen wäre. Zumindest mit der Genehmigung des Jahresabschlusses hätte eine Entscheidung darüber getroffen werden müssen, wie ein sich als dauerhaft erweisender zusätzlicher Finanzbedarf zurückzuführen ist.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erwartet, dass die Landesregierung unter Berücksichtigung der Vorschläge des Landesrechnungshofs umgehend eine Regelung trifft, die verhindert, dass ein Landesbetrieb über Betriebsmittelvorschüsse dauerhafte Verbindlichkeiten gegenüber dem Land begründet.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erwartet ferner, dass der Bedarf an Betriebsmittelvorschüssen umgehend zurückgeführt wird.

Über das Veranlasste ist dem Landtag bis zum 31.03.2007 zu berichten.

(Ausgegeben am 03.11.2006)