Verbraucherschutz

Antrag Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.11. für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

- 304.1-27023-D-207-3-06 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Veräußerung der Domäne Heidbrink, Landkreis Holzminden Anlage Sehr geehrter Herr Präsident, unter Bezug auf Artikel 63 Abs.1 der Niedersächsischen Verfassung sowie auf § 63 Abs. 2 und 3 LHO bitte ich, im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium, die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages zur Veräußerung der Domäne Heidbrink, Landkreis Holzminden in Größe von rund 260 ha einzuholen, die noch bis 2019 verpachtet ist. Von der genannten Betriebsfläche entfallen rund 236 ha auf Ackerflächen, rund 12 ha auf Grünlandflächen sowie rund 12 ha auf Nebenflächen. Die Lage der Domänenflächen ist der Anlage zu entnehmen.

Es ist vorgesehen, die Domäne zu einem in freier Verhandlung erzielten Kaufpreis von 3,4 Mio Euro an die Inhaberfamilie des Unternehmens Petri Feinkost GmbH & Co. KG, 31868 Glesse, zu veräußern. Der Kaufpreis, der auf Basis eines Gutachtens des Gutachterausschusses bei der örtlichen Katasterbehörde ermittelt wurde, entspricht dem vollen Wert gemäß § 63 Abs. 4 LHO. Für Teilflächen im Umfang von rund 140 ha, unter denen Kies vorkommt, soll eine Mehrerlösklausel vereinbart werden. Sie sieht vor, dass in den ersten 20 Jahren nach Vertragsschluss 50 % und in den nachfolgenden 20 Jahren 30 % des Verkaufserlöses aus dem Kiesabbau an das Land abzuführen sind.

Nach gegenwärtigem Informationsstand und aktueller Marktlage ist jedoch erst sehr langfristig mit einem eventuellen Kiesabbau zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist auch der Bodenabbauleitplan für den gesamten Weserraum maßgeblich.

Die Käuferin beabsichtigt, auf Teilflächen des Betriebes eine Stallanlage für die Ziegenmilchproduktion zu errichten, um eine gesicherte Rohstoffgrundlage für eine erweiterte Frischkäseproduktion am Standort der eigenen Molkerei in Glesse zu schaffen. Langfristig sollen bis zu 3 000 Muttertiere gehalten werden. Von diesem Schritt erwartet das Unternehmen eine Sicherung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in der Region. Maßgebend für diese Planungen ist auch die Knappheit von Ziegenmilch für die industrielle Verarbeitung in Deutschland bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Frischkäse aus Ziegenmilch im In- und Ausland.

Hinsichtlich des Investitionsvorhabens der Käuferin ist eine Kooperation mit dem Domänenpächter vereinbart, der wesentliche Mengen des Raufutters für die Ziegenhaltung erzeugen wird und daneben den anfallenden Ziegendung auf den Domänenflächen verwerten wird. Insoweit wird das bestehende Domänenpachtverhältnis fortgesetzt werden.

Weitere Hinweise enthält die Antwort der Landesregierung zum geplanten Verkauf der Domäne Heidbrink (Protokoll der 105. Sitzung des Landtages vom 10.11.2006, TOP 30 - Fragestunde, zur Kleinen Anfrage vom 01.11.2006, Drucksache 15/3280). In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass die Lösungsansätze zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur für die geplante Stallanlage inzwischen erkennbar werden.

Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden, sobald für die Käuferin abschließende Sicherheit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung für das geplante Investitionsvorhaben besteht.