ha auf Nebenflächen einschließlich Wasserflächen

Antrag Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 21.11. für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

- 304.1-27002-69 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Selbstbewirtschaftete Domäne Derneburg, Landkreis Hildesheim; Verkauf Anlage Sehr geehrter Herr Präsident, unter Bezug auf Artikel 63 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung sowie auf § 63 Abs. 2 und 3 LHO bitte ich, im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium, die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages zur Veräußerung der selbstbewirtschafteten Domäne Derneburg in Größe von insgesamt rund 244 ha einzuholen. Von der genannten Betriebsfläche entfallen rund 203 ha auf Ackerflächen, rund 3 ha auf Grünlandflächen, sowie rund 38 ha auf Nebenflächen einschließlich Wasserflächen. Die Lage der Domänenflächen ist der Anlage zu entnehmen. Es ist vorgesehen, die Domäne zu einem in Nachverhandlungen erzielten Kaufpreis von 4 272 000 Euro zu veräußern.

Dieser Verkaufspreis entspricht dem vollen Wert gemäß § 63 LHO.

In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass im Frühjahr 2005 eine bundesweite Ausschreibung der Domäne in der Fach- und Tagespresse erfolgte, die durch die Einschaltung eines Spezialmaklers für land- und forstwirtschaftliche Immobilien begleitet wurde. Trotz dieser breit angelegten Information des Marktes sind nur wenige belastbare Angebote eingegangen, die jeweils deutlich unter dem Marktwert lagen. Zum Jahreswechsel 2005/2006 zeigte der heutige Eigentümer des benachbarten Schlosses Derneburg, Mr. Hall, USA, Interesse am Erwerb von Teilflächen des Betriebes, insbesondere der historischen Hofanlage der Domäne, die ursprünglich eine Einheit mit dem Schloss bildete. Ausgehend von dieser Interessenlage erfolgten Verhandlungen mit diesem Interessenten für Teilflächen der Domäne und Nachverhandlungen mit der NLG hinsichtlich der Ackerflächen der Domäne, mit der Paul-Feindt-Stiftung hinsichtlich der historischen Teichanlagen des Betriebes, aber auch mit der Gemeinde Holle hinsichtlich einer Teilfläche für kommunalen Bedarf und dem Angelverein Derneburg für isoliert gelegene Teilflächen außerhalb des arrondiert liegenden Flächenkomplexes.

Dabei ist zu vermerken, dass die NLG das Höchstgebot für die Domäne im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hatte, während die drei letzt genannten Interesse am Teilflächenerwerb bekundet hatten.

Als Ergebnis dieser Verhandlungen ist folgende Verkaufslösung vorgesehen:

1. Die Schloss Derneburg Corp. (Hauptbeteiligter Mr. Hall, USA) erwirbt die historische Hofanlage mit einer Fläche von rund 2,6 ha zu einem Preis von 775 000 Euro. Die Käuferin beabsichtigt, die Gebäude u. a. für die Ausstellung einer Kunstsammlung von Weltgeltung, die sich zurzeit in den USA befindet, zu verwenden. In diesem Zusammenhang soll ein Museumsareal entstehen.

2. Die Paul-Feindt-Stiftung (Stiftung für Ornithologie, Tierarten und Biotopschutz) erwirbt die rund 32 ha umfassende unmittelbar an das Schloss und den Domänenhof angrenzende Teichanlage zu einem Preis in Höhe von 250 000 Euro, um sie im Sinne ihrer Stiftungsziele zu nutzen.

Dabei sollen die zurzeit im Landeseigentum stehenden Wege im Randbereich der Teichanlage, die vielfach für die Naherholung genutzt werden, der Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

Für Einzelgebäude, die eng mit dem Wasserregal der Teichanlagen verbunden sind, die aber gleichzeitig in besonderer Verbindung mit der historischen Schloss- und Hofanlage stehen, wird die Stiftung der Käuferin des Domänenhofes ein langfristiges Verfügungsrecht einräumen. Diese einvernehmliche Regelung wird dem Wunsch der Käuferin der Hofanlage gerecht, diese Gebäude mit in das Museumsareal einzubeziehen.

3. Die Gemeinde Holle erwirbt rund 0,5 ha für den gemeindlichen Bedarf (Schaffung von Parkplätzen) im Wert von 12 000 Euro.

4. Der Angelverein Derneburg/Astenbeck erwirbt Teichflächen und Nebenflächen in Größe von 3,2 ha mit einem Wert von 35 000 Euro. Die Flächen liegen als Exklaven außerhalb des arrondierten Domänenkomplexes.

5. Die NLG erwirbt Ackerflächen der Domäne in Größe von rund 203 ha und rund 3 ha landwirtschaftliche Nebenflächen zu einem Kaufpreis von 3 200 000 Euro. Die NLG beabsichtigt, die Flächen im Rahmen ihres Gesellschaftsauftrages zur agrarstrukturellen Verbesserung und ggf. auch zur Ersatzflächenbeschaffung für kommunalen Bedarf zu verwenden.

Daneben wird die NLG vorhandenes Feld- und Maschinen-Inventar zum Schätzwert erwerben, das gutachterlich zum Zeitpunkt der Übergabe ermittelt werden wird. Ebenso wird die NLG die Zuckerfabrikaktien erwerben, die die Domäne zur Sicherung von Lieferrechten in der Vergangenheit erworben hatte. Aus den Verkäufen (Inventar und Aktien) wird ein Verkaufserlös in der Größenordnung von 300 000 Euro erwartet.

Im Rahmen des Verwertungskonzepts beabsichtigt die NLG, den Betrieb für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren durch eigene Zwischenbewirtschaftung zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist dem Wirtschaftsleiter das Angebot unterbreitet worden, im Rahmen eines Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB den Betrieb auf bisheriger Gehaltsbasis weiter zu führen. Gleichzeitig ist die NLG bereit, auf eigene Kosten ein Personalvermittlungsverfahren für den Betriebsleiter zu finanzieren, um ihm eine vergleichbare Stelle in der Privatwirtschaft anzubieten. Zur Abdeckung des Risikos des Wechsels in die Privatwirtschaft besteht bei erfolgreicher Vermittlung die Bereitschaft des Landes, dem Betriebsleiter einen Betrag in Höhe von 50 000 Euro zu gewähren, um mögliche Risiken der Arbeitsplatzsicherheit in der Privatwirtschaft abzufedern. Sollte das Vermittlungsverfahren wider Erwarten erfolglos bleiben, hat die NLG in enger Abstimmung mit dem Land dem Betriebsleiter ein Abfindungsangebot in Höhe von 135 000 Euro unterbreitet, das zu 90 % der NLG vom Land zu erstatten wäre. Das Abfindungsangebot orientiert sich an den Vereinbarungen mit den Mitarbeitern der kürzlich verkauften selbstbewirtschafteten Domäne Hollanderhof, Landkreis Cuxhaven (vgl. Drs. 15/2371 neu).

Sollte der Wirtschaftsleiter dem Betriebsübergang an die NLG gemäß BGB widersprechen, besteht ein Abfindungsangebot in Höhe von ebenfalls 135 000 Euro bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall wären vom genannten Betrag 10 % durch die NLG an das Land zu zahlen.

Dabei ist zu erwähnen, dass eine Verwendung des Betriebsleiters auf dem Reformarbeitsmarkt nach heutigem Erkenntnisstand nicht möglich ist. Für den Fall, dass sich im Zeitraum der Zwischenbewirtschaftung durch die NLG Verwendungsmöglichkeiten auf dem Reformarbeitsmarkt er geben sollten, soll dem Wirtschaftsleiter eine adäquate Stelle angeboten werden. Für diesen Fall entfielen die genannten Abfindungsregelungen.

Für die weiteren Mitarbeiter des Betriebes (Buchführungskraft und Facharbeiter) konnten Lösungen auf dem Reformarbeitsmarkt gefunden werden. Sie werden eine neue Beschäftigung in der Region finden.

Mit freundlichen Grüßen Hans-Heinrich Ehlen

4 (Ausgegeben am 22.11.2006) Anlage