Flächenvergabe durch die NLG mbH

Die NLG mbH ist ein vom Land Niedersachsen anerkanntes gemeinnütziges Siedlungsunternehmen. Der Hauptgesellschafter ist das Land Niedersachsen. Aufsichtsratsvorsitzender ist der jeweilige amtierende niedersächsische Landwirtschaftsminister.

Die heutigen Siedlungsverfahren (der Ankauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und die Weiterveräußerung an aufstockungsbedürftige Betriebe) werden ausschließlich von der NLG durchgeführt und abgewickelt. Gleichzeitig ist die NLG als anerkannter Sachverständiger (Betreuer) im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung tätig.

Da die NLG in beiden Bereichen tätig ist, haben investitionswillige Landwirte zum Teil den Eindruck, dass sie nur vom Flächenpool der NLG profitieren können, wenn diese sie auch im Bereich der Agrarinvestitionsförderung betreut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: ist ihr bekannt,

1. ob niedersächsische Landwirte aus dem Flächenpool der NLG in den Jahren 2003 bis heute landwirtschaftliche Nutzflächen erhielten und, wenn ja, wie viele,

2. ob flächenmäßig von der NLG aufgestockte Betriebe im gleichen Zeitraum Zuwendungen aus der AFP erhielten und von der NLG als anerkannter Sachverständiger betreut wurden,

3. welche weiteren Unternehmen bei den geförderten Betrieben als anerkannte Sachverständige (Betreuer) tätig waren?

Die NLG ist das gemeinnützige Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Niedersachsen. Gemäß Gesellschaftsvertrag führt das Unternehmen Maßnahmen der Siedlung, der Agrarstrukturverbesserung und der Landentwicklung, der Landbeschaffung oder sonstige gesetzlich zugewiesene Aufgaben durch.

Die Durchführung von Maßnahmen der Siedlung durch die NLG sind im Runderlass des ML vom 09.11.2004 „Landbeschaffung für Strukturmaßnahmen durch die Niedersächsische Landgesellschaft mbH" (Nds. MBl. S. 661) konkretisiert. Hiernach hat die NLG die Aufgabe, durch Erwerb, Bevorratung und Verwertung von Grundstücken rechtzeitig das für Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung des ländlichen Raumes erforderliche Land bereitzustellen. Die Landbeschaffung und -verwertung dient verschiedenen Zwecken, u. a. der Aus- und Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe im öffentlichen Interesse, der Anliegersiedlung (Aufstockung der Betriebsfläche landwirt schaftlicher Unternehmen), der Flurneuordnung, der Ersatzlandbeschaffung nach dem Baugesetzbuch und Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Sinne des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Zielgruppe der über die vorgenannte Richtlinie des ML geregelten Maßnahmen der Siedlung sind neben anderen somit alle landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen.

Die Durchführung von Maßnahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist das zentrale Instrument der Förderung der Agrarstrukturverbesserung in Niedersachsen und integraler Bestandteil der auf der o. g. Gesetzesgrundlage basierenden Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Durchführung des AFP ist geregelt in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen in Niedersachsen" (RdErl. d. ML vom 07.05.2003 - Nds. MBl. S.429 -, zuletzt geändert durch RdErl. d. ML v. 11.05.2005 - Nds. MBl. S. 404). Im Rahmen der Fördermaßnahmen können die landwirtschaftlichen Unternehmen einen Betreuer mit der fachlichen sowie verwaltungs- und finanztechnischen Begleitung des Projektes beauftragen. Im Rahmen ihrer vorab beschriebenen Aufgabenstellung führt die NLG neben einigen anderen Unternehmen entsprechende Betreuungsleistungen durch.

Zielgruppe des AFP sowie der fakultativen Inanspruchnahme damit verbundener Betreuungsleistungen sind wiederum grundsätzlich alle landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen, vorbehaltlich der Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen des AFP. Somit zielen beide vorgenannten Aufgabenbereiche gemäß der satzungsgemäßen Aufgabenstellung der NLG auf die Verbesserung der Agrarstruktur und mithin auf die Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Landwirtschaft ab. Dass es gerade im Zuge eines sich beschleunigenden Strukturwandels in der niedersächsischen Landwirtschaft zu Schnittmengen aus Unternehmen kommen kann, die in ihrer Weiterentwicklung mit beiden Instrumenten der Agrarstrukturverbesserung unterstützt werden, entspricht nicht nur wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten, sondern ist vom Richtliniengeber, dem Land Niedersachen, ausweislich der Ausgestaltung der o. g. Richtlinien auch gewollt.

Zu dem in der Kleinen Anfrage enthaltenen Tenor „investitionswillige Landwirte hätten zum Teil den Eindruck, dass sie nur vom Flächenpool der NLG profitieren können, wenn diese sie auch im Bereich der Agrarinvestitionsförderung betreut" ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die NLG verpflichtet ist, ihre Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Diese Verpflichtung schließt abweichende Geschäftspraktiken aus. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird vom ML als Fachaufsichtsbehörde und den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) als Siedlungsbehörden überwacht.

Im Übrigen wäre es auch wirtschaftlich und geschäftspolitisch für jedes Unternehmen unklug, seinen potentiellen Kundenkreis in einem Geschäftsbereich durch Selbstbeschränkung auf eine Kundengruppe, die auch in einem zweiten Geschäftsbereich mit diesem Unternehmen zusammenarbeitet, einzuengen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Aufgrund der vorgenannten Aufgabenstellung der NLG haben niedersächsische Landwirte in den Jahren 2003 bis 2006 landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten und zwar in folgendem Umfang: 2003 152 Landwirte, 2004 138 Landwirte, 2005 158 Landwirte, 2006 (Stand Nov.) 112 Landwirte Gesamt 560 Landwirte.

Zu 2: Wie in der Vorbemerkung dargestellt, haben flächenmäßig von der NLG aufgestockte Betriebe Zuwendungen aus dem AFP erhalten und wurden von der NLG auch als anerkannte Sachverständige betreut. Genaue Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu 3: Folgende Firmen waren neben der NLG bei den nach dem AFP geförderten Betrieben als anerkannte Sachverständige (Betreuer) im o. a. Zeitraum tätig:

­ Norddeutsche Bauernsiedlung GmbH

­ Landwirtschaftliche Baubetreuung Wilhelm/Möhle

­ GVAgrar mbH & Co KG

­ Unternehmensberatung Thamm

­ Beratung und Betreuung in ldw. Fachfragen

­ Ingenieurbüro Schwörer

­ Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Sanders

­ Immobilien- und Projektvermittlung GmbH Optima

­ Unternehmensberatung Schünemann & Petersen GbR

­ Betriebswirtschaftliche Beratungsges. GmbH & Co KG

­ Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Alfons Buß

­ Projekt- und Finanzierungsmanagement

­ Andre Bouws.