Mit der Vergrößerung der Inspektionsbereiche wurde dem Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung getragen

Dies vorangeschickt, werden die einzelnen Fragen des Abschnitts IV wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Die Reduzierung der Anzahl der Polizeiinspektionen von 50 auf 33 wurde nach einer grundlegenden Überprüfung aus den zu leistenden Aufgaben entwickelt und unter Berücksichtigung der polizeilich relevanten Struktur- und Belastungsdaten vorgenommen. Dadurch wurde eine deutlich ausgewogenere Organisationsstruktur geschaffen, in der ein Ressourceneinsatz wesentlich zielgerichteter und effizienter möglich ist. Die jeweiligen Organisationseinheiten sind in der neuen Struktur so aufgestellt, dass die übertragenen Aufgaben grundsätzlich eigenständig, umfassend und abschließend bewältigt werden können. Ressourcenzehrende horizontale wie vertikale Schnittstellen und überlappende Verantwortlichkeiten wurden weitgehend beseitigt. In vielen Bereichen erfolgten Veränderungen bezogen auf Aufgabenvolumen und -inhalt; hieraus resultierte jedoch nicht automatisch in allen Bereichen eine Aufgabenkonzentration.

Mit der Vergrößerung der Inspektionsbereiche wurde dem Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung getragen. Dies gilt sowohl für die nach innen gerichteten Verwaltungs- und Servicetätigkeiten (z. B. in den Bereichen Innere Dienste, Personal, Technik) als auch im Hinblick auf spezialisierte Arbeitsfelder (Kapitaldelikte, IuK-Kriminalität, Vermögensabschöpfung, operative Maßnahmen pp.). Hier wurden kostenintensive Spezialisierungen zwecks Kostenminimierung gebündelt. Andererseits muss in einem Flächenland wie Niedersachsen qualifizierte Kompetenz auch flächendeckend vorgehalten werden. Durch Zusammenführung und Konzentration von Ressourcen und Kompetenzen haben sich Synergien beim Personal (Anzahl/Qualifizierung) sowie in den Bereichen Ausstattung und Logistik ergeben.

Die in der Altstruktur nur den 18 Polizeiinspektionen mit Zusatzfunktion übertragenen spezialisierten Aufgabenbereiche, insbesondere in der qualifizierten Kriminalitätsbekämpfung, sind nunmehr Aufgabenbestand aller 27 Polizeiinspektionen in der Fläche (Sonderregelungen für die Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Hannover). In anderen Aufgabenfeldern, etwa im Bereich der Verwaltungs- und Stabsfunktionen sowie in der Ermittlungsführung, erfolgte eine stärkere Aufgabenkonzentration, wobei gemäß der Zielsetzungen nach Verschlankung der Führungs- und Stabsstrukturen in diesen Arbeitsfeldern oftmals eine Arbeitsverdichtung vorgenommen wurde.

Entsprechend der unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Dienststellen sowie den einzelnen Aufgabenbereichen wurden die Veränderungen häufig von Synergieeffekten begleitet, etwa durch Reduzierung und Konzentration der Stäbe, Zusammenführung von Kriminal- und Ermittlungsdienst und Zentralen Kriminaldienst am Inspektionssitz, Integration der zuvor am Ort vorhandenen Polizeikommissariate. Freigesetzte Personalressourcen wurden dabei in die operativen Bereichen zurückgeführt oder - sofern es sich um operative Aufgaben handelte - dort belassen. Die Veränderungen gingen soweit erforderlich einher mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen (Änderung der Tätigkeitsfelder, Umsetzungen, Versetzungen). „Mehreinstellungen" im Sinne der Vorbemerkungen zu Abschnitt II erfolgten grundsätzlich nicht.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2 des Abschnitts III.

Zu 2: Siehe Ausführungen zu den Fragen 7 b und 9 des Abschnitts I.

Zu 3.

Im Zuge der Umorganisation der Polizei wurde am 01.05.2004 im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport das Landespolizeipräsidium als Abteilung eingerichtet; im Landespolizeipräsidium ging die vorherige Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" auf.

Das Landespolizeipräsidium gewährleistet als oberste Führungsstelle insbesondere die strategische Führung der Landespolizei und steuert deren konzeptionelle Zukunftsausrichtung; damit wird die Fortentwicklung der Polizei vorangetrieben. Mit Bildung des Landespolizeipräsidiums wurden die polizeilichen Aufgaben stärker in eine fachliche Eigenverantwortung gegeben und so die Stellung der Polizei im Binnen- wie im Außenbereich gestärkt. Die ersten Erfahrungen zeigen die Richtigkeit der Maßnahme.

Die beträchtliche Arbeitsbelastung der vorherigen Polizeiabteilung hat dazu geführt, dass seit Jahren und damit bereits unter Verantwortung der vorherigen Regierung in erheblichem Umfang zusätzliche Arbeitskapazitäten durch Abordnungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Polizeibehörden und -einrichtungen zur Verfügung gestellt werden mussten. Um nicht einzelne Behörden über einen längeren Zeitraum zu belasten, wurden die Abordnungen zeitlich begrenzt. Dies führte zu einer hohen Fluktuation mit der Folge einer stets intensiven Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die dauerhaften Unterstützungsmaßnahmen bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Aufgaben:

­ Zusammenarbeit mit anderen Ländern, Behörden und Privaten; Sicherheitskooperationen,

­ Intensivierung der Kriminalprävention und des Opferschutzes,

­ Intensivierung der Bekämpfung der Jugendkriminalität und Angelegenheiten des Jugendschutzes,

­ Beteiligung an internationalen Polizeimissionen,

­ Leitstellenmanagement für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,

­ Einführung eines neuen elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems,

­ IT-Sicherheit,

­ Einführung des Digitalfunks,

­ Controlling/Wirkungsorientiertes Polizeimanagement,

­ Dienstzeitregelungen für die Polizei, Dienstzeitmodelle (Bedarfsorientiertes Schichtdienstmanagement),

­ Wissensmanagement/e-Learning.

Zudem hatten die Intensivierung und Ausweitung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, insbesondere in der Europäischen Union, und die Entwicklung der internationalen Sicherheitslage, z. B. beim islamistischen Terrorismus, eine Personalverstärkung in diesen Aufgabenbereichen erforderlich gemacht.

Mit Einrichtung des Landespolizeipräsidiums wurde diesem dauerhaften Personalmehrbedarf durch Einrichtung von neuen Dienstposten im Wesentlichen Rechnung getragen. Die erforderlichen Stellen wurden überwiegend aus dem Kapitel 03 20 zur Verfügung gestellt, teilweise aber auch innerhalb des Kapitels 03 01 erwirtschaft.

Für die Polizeireferate der bisherigen Abteilung „ Die Direktionen sind insofern nicht nur Polizei-, sondern gleichsam allgemeine Verwaltungsbehörden. Bereits jetzt haben sich hier die enge Zusammenarbeit mit der Polizei und die Integration in die Polizeidirektionen als Behörden mit umfassenden operativen Erfahrungen als vorteilhaft erwiesen. Hinzu kommt die größere Orts- und Regionalnähe aufgrund der Aufgabenwahrnehmung in sechs statt bisher vier Behörden. Die neue Struktur hat sich auch in Einsatzsituationen bewährt, etwa anlässlich des Elbehochwassers im April 2006.

Die den bisherigen Bezirksregierungen im Katastrophenschutz, Brandschutz und in Verteidigungsangelegenheiten obliegenden Aufgaben sind unverändert auf die sechs regionalen Polizeidirektionen übergegangen. Einhergehend damit wurden die zuvor in den Bezirksregierungen hierfür zur Verfügung gestellten Stellen verlagert.

Mit den Anschlägen des 11. September 2001, den Erfahrungen aus dem Elbehochwasser 2002 und den Auswirkungen der IMK-Beschlüsse zur „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung" sowie mit der fortbestehenden terroristischen Bedrohung hat der Katastrophenschutz einen Stellenwert erhalten, den es auch bei der Bemessung des neuen Personalbestandes zu berücksichtigen galt. Insofern erfüllen bei grundsätzlich vergleichbarem Personalumfang der einzelnen Dezernate nunmehr sechs Polizeidirektionen anstelle der vier Bezirksregierungen die Aufgaben. Die Personalstärke wurde entsprechend erhöht, wobei der Mehrbedarf grundsätzlich über abzubauendes Personal im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung (mit kw-Vermerken) abgedeckt wurde. Lediglich in zwei Fällen erfolgten „Mehreinstellungen".

Zu 5: In den vergangenen Jahren haben sich Veränderungen in der Kriminalitätsstruktur, in den Tatbegehungsweisen und nicht zuletzt auch die zunehmende Mobilität der Täter erheblich auf das Kriminalitätsgeschehen ausgewirkt. Dabei hat sich insbesondere die dynamische Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik nachhaltig bemerkbar gemacht. Das Internet wird zunehmend zur Begehung verschiedenster Straftaten genutzt. Diese Entwicklungen mussten

Einschließlich eines Beamten A 16 BBesO, der innerhalb des Ministeriums zurzeit einer anderen Abteilung zugeordnet ist sowie einer an das Bundesministerium des Inneren abgeordneten Beamtin A 11 BBesO.

Davon zwei Beamte im Rahmen einer personalentwicklerischen Maßnahme.

s. Fußnoten 10 und 11.