Für eine effektive und effiziente Polizeiarbeit ist es erforderlich personelle und materielle
Aufbau- und Ablauforganisation der Polizei Berücksichtigung finden, um den gestiegenen Anforderungen an die Polizeiarbeit zu entsprechen.
Für eine effektive und effiziente Polizeiarbeit ist es erforderlich, personelle und materielle technische Ressourcen zu bündeln und in speziellen Ermittlungsbereichen (Fachkommissariaten) der Zentralen Kriminaldienste zu konzentrieren. Gleichzeitig müssen spezialisierte Arbeitsbereiche flächendeckend vorgehalten werden. Bestimmte Kriminalitätsphänomene erfordern zweckmäßiger Weise eine Spezialisierung insbesondere dann, wenn z. B. technisches Know-how gefordert ist.
Das qualitative Leistungsvermögen eines polizeilichen Sachbearbeiters ist wesentlich beeinflusst durch seine Ausbildung, seine darauf aufbauende Weiterbildung und das Erlangen von Erfahrungswissen durch die praktische Fallbearbeitung. Dieses gilt insbesondere für Kriminalitätsbereiche, in denen regelmäßig hoch spezialisiertes Wissen für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit abgefordert wird, beispielsweise bei der Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität, Tötungs- und Sexualdelikten oder von schwerer Eigentums- oder Bandenkriminalität.
Die Verlagerung von Zuständigkeiten von den Kriminal- und Ermittlungsdiensten zu den Zentralen Kriminaldiensten konzentrierte sich im Wesentlichen auf diese Deliktsbereiche, weil hier die im Vergleich zu anderen Deliktsbereichen geringe Falldichte für die Erweiterung und Beibehaltung von Erfahrungswissen genutzt werden muss. Spezialisiertes Personal braucht praktische Anwendungsfälle, um eine möglichst optimale Arbeitsqualität erreichen und erhalten zu können. Grundsätzlich verbietet sich die Bearbeitung fachspezifischer Ermittlungsvorgänge dort, wo sie aufgrund der geringen Anzahl nur gelegentlich bearbeitet werden können und deshalb kein in der erforderlichen Tiefe aus- und weitergebildetes Fachpersonal zur Verfügung steht. Darüber hinaus lassen sich spezialisierte Qualifizierungsmaßnahmen präziser steuern, wenn die Zielgruppe nicht aus einem großen, weit in der Fläche verteilten Personalkörper besteht.
Die eingeleiteten bzw. bereits umgesetzten Aufgabenverlagerungen haben sich nach Einschätzung der Polizeidirektionen bewährt. Die positive Entwicklung wird sich mit Blick auf die Gewinnung und Heranführung von spezialisiertem Nachwuchspersonal weiter verstärken, da davon auszugehen ist, dass mehrjährige praktische Erfahrungen mit spezialisierter Fallbearbeitung das Qualitätsniveau weiter erhöhen kann. Ohne diese in Teilen zentralisierten Bearbeitungszuständigkeiten wäre eine Nachführung von qualifiziertem Personal zudem nur schwer möglich.
Die Qualität der Vorgangsbearbeitung ist durch die professionalisierte Bearbeitung im Zentralen Kriminaldienst deutlich verbessert worden. Die höhere Fachkompetenz, unter anderem auch bedingt durch Erfahrung, Arbeitsroutine und spezielle Aus- und Weiterbildung, zahlt sich aus. Tatzusammenhänge und Tatserien können schneller erkannt und effektiver bearbeitet werden. Dass sich die Zentralisierung bestimmter Deliktsfelder bewährt hat, zeigt sich auch in der gestiegenen Gesamtaufklärungsquote und der Aufklärungsquote auch in eher aufklärungsungünstigen Deliktsbereichen.
Die Nachteile gegebenenfalls längerer Anfahrtswege und höher Fahrtaufwände sind - nach Auffassung aller Polizeibehörden - hinzunehmen, da gerade hier Qualitätsverbesserungen im Vordergrund stehen müssen.
In Bezug auf die Polizeidirektion Hannover ist festzustellen, dass ihre Organisationsstruktur bereits vor der Umorganisation auf eine zentralere Ermittlungsarbeit im Bereich der mittleren und schweren Kriminalität ausgerichtet war. Die Organisationsstruktur der Polizeidirektion Hannover weicht nach wie vor von der anderer Polizeidirektionen ab. Sie gliedert sich in Polizeiinspektionen mit angegliederten Polizeikommissariaten, die jeweils über eigene Kriminal- und Ermittlungsdienste verfügen.
Die mittlere und schwere Kriminalität wird gemäß Bearbeitungszuständigkeitsregelung behördenweit durch einen Zentralen Kriminaldienst bearbeitet, der sich in fünf Kriminalfachinspektionen und die Zentrale Kriminalinspektion untergliedert. Hierzu stellt die Polizeidirektion Hannover fest, dass sich die Zentralisierung der Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich des Zentralen Kriminaldienstes aus dortiger Sicht bewährt habe, da
die zentrale Tatortarbeit eine qualifizierte Spurensuche/-sicherung gewährleistet,
ermittlungsrelevante Erkenntnisse an einer Stelle gebündelt werden,
Auswertung/Analyse einheitlich und zielorientiert erfolgt,
einheitliche/aussagefähige Lagebilder erstellt werden,
Ermittlungen bei Tatzusammenhängen gebündelt und täterorientiert erfolgen und
einheitliche Qualitätsstandards in der Sachbearbeitung Wirkung entfalten.
Zu 6: Die Annahme, Personal in den „Außendienststellen" sei bei der Aufklärung von Straftaten „zur Untätigkeit gezwungen", ist unzutreffend.
Tatsächlich obliegen den zuerst an einem Tatort eintreffenden Beamten die äußerst wichtigen, unaufschiebbaren Maßnahmen des sogenannten Sicherungsangriffs. Hierzu gehören insbesondere erste Sachverhaltserhebungen, unaufschiebbare Fahndungsmaßnahmen, Zeugenfeststellungen und die Sicherung von Spuren z. B. vor Witterungseinflüssen.
An diesen Sicherungsangriff schließen sich die Maßnahmen des sogenannten Auswertungsangriffs an, für die bei herausragenden und umfangreichen Tatorten bzw. Sachverhalten in jeder Polizeiinspektion eine in den Einsatz- und Streifendienst integrierte Tatortgruppe („Spezialisierte Tatortaufnahme") eingerichtet wurde. Angesichts deutlich gestiegener Anforderungen an die kriminalistische und forensische Spurensicherung - hier sei nur beispielhaft auf die Bedeutung einer sachgerechten Sicherung von DNA-Spuren hingewiesen - musste die notwendige Spezialisierung näher an den unmittelbaren Tatort gebracht werden. Die hiermit teilweise einhergehenden Zeitverluste sind mit Blick auf den Qualitätsgewinn hinnehmbar.
In besonderen Fällen ist darüber hinaus auch schon in dieser Phase die Einbindung der Fachdienststelle angebracht, bei der die weitere Sachbearbeitung erfolgen soll. Die Fachkommissariate bei den Zentralen Kriminaldiensten finden ihre fachlichen Partner bei den Kriminal- und Ermittlungsdiensten in den jeweiligen Aufgabenfeldern. Hier ist eine enge Zusammenarbeit gewünscht und erforderlich. Das bedeutet in der Praxis, dass die Fachkommissariate in den Zentralen Kriminaldiensten bei Fallbearbeitungen in den örtlichen Zuständigkeitsbereichen eines Polizeikommissariates auch durch die Sachbearbeiter des jeweiligen Aufgabenfeldes unterstützt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es zu Verzögerungen bei ersten dringlichen Maßnahmen durch eventuell längere Anfahrtswege vom Standort des Zentralen Kriminaldienstes kommen könnte.
Das Zusammenwirken der Kräfte, die für den sogenannten Ersten Angriff zuständig sind, sowie der „spezialisierten Tatortaufnahme" und der Ermittlungskräfte der jeweiligen Fachorganisationseinheiten ist gängige Praxis. Bezogen auf das Beispiel der Einbruchdiebstähle ist festzustellen, dass diese im Regelfall von den Kräften der „Außendienststellen" aufgenommen werden. Lediglich bei spurenintensiven Tatorten erfolgt eine „spezialisierte Tatortaufnahme" seitens der Polizeiinspektion; dies war allerdings in Teilen auch schon vor der Umorganisation der Fall.
Soweit in den Aufgabenfeldern der Kriminal- und Ermittlungsdienste Personal eingesetzt ist, das auch für spezialisierte Deliktsbereiche fachlich qualifiziert ist, beruhen diese Qualifikationen in der Regel aus vorherigen Verwendungen. Es entspricht der gängigen Praxis, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch entsprechend ihren Qualifikationen einzusetzen; die sogenannte Öffnungsklausel des Runderlasses zur Regelung der Bearbeitungszuständigkeiten sieht dies in entsprechenden Fällen auch vor. Die Organisationsstruktur darf allerdings nicht an einzelnen Personen mit besonderen Qualifikationen ausgerichtet werden, sondern muss die - gegebenenfalls auch rund um die Uhr erforderliche - Verfügbarkeit entsprechend qualifizierter Kräfte und die notwendige Bearbeitungsroutine (Falldichte) berücksichtigen.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Aufgabenbeschreibung der Tatortgruppe diese auf bestimmte Deliktsfelder festlegt. Der überwiegende Teil der Tatortaufnahmen erfolgt nach wie vor durch die so bezeichneten „Außendienststellen".
Die zentralisierten Zuständigkeiten in den herausgehobenen Deliktsbereichen haben durchaus zur Folge, dass in den Flächenregionen mitunter längere Anfahrtszeiten für Ermittlungshandlungen entstehen können. Statistische Zahlen für einen Vorher-Nachher-Vergleich liegen allerdings nicht vor. Nach Überzeugung der Landesregierung und den bisher vorliegenden Erfahrungen der Polizeibehörden ist diese Priorisierung jedoch zugunsten der Qualitätssteigerung und -sicherung unabdingbar.
Über eine Demotivation des Personals, bedingt durch Aufgabenverlagerungen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zu 7: Weder im Zuge der Umorganisation der Polizei noch im Haushaltsjahr 2006 gab es Anweisungen des Ministeriums bzw. des Landespolizeipräsidiums an die Polizeidirektionen oder die ihnen zugeordneten Polizeidienststellen (inklusive der angefragten Polizeistationen), Streifenfahrten nur deshalb zu reduzieren, um Kraftstoffkosten einzusparen.
Zu 8: Die Maßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport zur Finanzsteuerung im Haushaltsjahr 2006 und die in diesem Zusammenhang vorliegenden Berichte der Polizeibehörden und -einrichtungen stehen mit den Ergebnissen der Umorganisation in keinem sachlichen Zusammenhang. Hintergrund dieser Maßnahmen war ein deutlich erhöhtes Ausgabeverhalten der Polizeibehörden und -einrichtungen in den ersten Monaten des Haushaltsjahres 2006 und ein damit zu prognostizierendes Defizit am Jahresende.
Auf der Grundlage der Berichte der Polizeibehörden sind die wesentlichen Kostentreiber identifiziert worden. Dazu gehörten vor allem ein nicht vorhersehbarer deutlicher Anstieg der Treibstoffpreise, extreme Preissteigerungen bei den Energiekosten (Strom, Gas, Heizöl) sowie weit über der Inflationsrate liegende spezielle Preiserhöhungen, beispielsweise für die Instandhaltung der Polizeihubschrauber.
Mit der für die Landesregierung selbstverständlichen Maßgabe, dass Sparmaßnahmen keinen Eingriff in den Kernbereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung beinhalten, war es entsprechend den üblichen haushaltsrechtlichen Regelungen notwendig, Einsparpotentiale zu prüfen, um festzustellen, inwieweit die „drohenden" Mehrausgaben zu vermeiden sind.
Wesentliches Ergebnis der Prüfung des Ministeriums auf der Basis der Berichte der Polizeidirektionen und -inspektionen ist die Feststellung, dass die verifizierten Kostentreiber extern bedingt waren und dass weit reichende und nachhaltige Einsparungen im operativen Alltagsgeschäft der Polizei nur begrenzt möglich sind.
Zu den in den Grenzen der Aufgabenerledigung entwickelten Bewirtschaftungsmaßnahmen gehörte im Wesentlichen der wirtschaftlichere Einsatz von Ressourcen im laufenden Dienstbetrieb (verstärkte Nutzung des Telekommunikations-Sondernetzes, Vermeidung von Rufumleitungen auf Mobiltelefone, Verzicht auf Vorfrankierung bei Anhörungsbogen, Prüfung von Reinigungs- und Bewachungsnotwendigkeiten, Einsatz von Netzwerkdruckern pp.).
Die in der Verantwortung der Polizeibehörden und -einrichtungen realisierten operativen Schritte werden ergänzt von strategischen Maßnahmen des Landespolizeipräsidiums, die für die polizeiliche Aufgabenerledigung verbesserte wirtschaftlichere Strukturen schaffen. Auf der Grundlage entsprechender Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird auf diese Weise bei grundsätzlich gleicher Qualität der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung mehr Wirtschaftlichkeit erreicht. Hierzu gehören folgende Projekte:
Optimierung des Einsatzes der Polizeihubschrauberstaffel,
Optimierung der Wasserschutzpolizei,
zentrale Beschaffungen (z. B. von Heizöl),
Optimierung des Medizinischen Dienstes der Polizei,
Budgetierung des Haushaltes,
Umsetzung der Leitentscheidungen zur Optimierung der Servicedienste.
Die daraus resultierenden Effizienzsteigerungen werden zum Teil kurzfristig, überwiegend jedoch erst mittel- bis langfristig auch haushaltswirksame Veränderungen bewirken.