Kindertagespflege

­ Im Rahmen der Offensive familienfreundliche Arbeitswelt werden über das Förderprojekt „audit berufundfamilie Niedersachsen" mit finanzieller Unterstützung des Landes bis zu 60 kleine und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen dabei unterstützt, unternehmensspezifische Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln. Im Jahr 2007 sind zwei Vernetzungsveranstaltungen geplant, auf denen kleinen und mittleren auditierten und an der Auditierung interessierten Betrieben Gelegenheit gegeben werden soll, ihre familienfreundlichen Maßnahmen und Arbeitsmodelle vorzustellen. Durch den Austausch mit anderen Betrieben sollen Synergieeffekte zur weiteren Effizienzsteigerung für Beschäftigte und Betrieb gleichermaßen erzielt werden.

­ Darüber hinaus werden derzeit für die Region Ostfriesland von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der IHK Ostfriesland und Papenburg, der Handwerkskammer Aurich und Unternehmen modellhaft Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen u. a. zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickelt.

­ Auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 07. und 08.12.2006 ist eine Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein zum Thema „Familienfreundliche Personalentwicklung - Zeichen einer modernen Unternehmensführung" eingerichtet worden. Vertreter der Landesregierung werden an dieser Arbeitsgruppe mitwirken.

­ Ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Landes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Initiative „Balance-Familie-Beruf". Gemeinsam mit den Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirbt das Land mit diesem Programm in den Jahren 2005 bis 2007 für familienbewusste Rahmenbedingungen und Entscheidungen in den niedersächsischen Kommunen.

Ziel ist, strukturelle Defizite bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im kommunalen Bereich abzubauen, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Problembewusstsein bei den kommunalen Entscheidungsträgern zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Für die Aktivitäten vor Ort wird landesweit einheitliches Werbematerial verwandt. Zu dem Programm besteht eine eigene Webseite (www.balance-familie-beruf.de), auf der über die regionalen Projekte in Niedersachsen im Rahmen der Initiative ständig informiert wird.

Im Haushaltsjahr 2005 standen Haushaltsmittel in Höhe von 138 000 Euro für das Programm zur Verfügung. Für 2006 waren 184 000 Euro dafür eingeplant. Eine Fortführung des Programms in gleicher Höhe ist auch für 2007 vorgesehen.

­ Unter dem Gesichtspunkt der Zukunftsvorsorge für die junge Generation benötigen wir auch gute Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung. Die Landesregierung wird daher ab dem Jahr 2007 das Programm „Familien mit Zukunft- Kinder bilden und betreuen" auflegen. Ziel ist, die Kommunen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben hinsichtlich der Weiterentwicklung der Kindertagespflege und der bedarfsgerechten, flexiblen Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen.

Der Ausbau der Kinderbetreuung ist wichtig, damit Familien so leben können, wie sie wollen, und damit Kinder früh gefördert werden. Kinder brauchen für ihre Entwicklung stabile Beziehungen und eine gute Infrastruktur. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro ab dem 01.01.2007 bis zum Jahr 2010 soll das bestehende Leistungsangebot in Niedersachsen erweitert werden.

Die Landesregierung trägt damit den veränderten familiären Bedürfnissen Rechnung und baut ihr familienpolitisches Engagement aus. Der Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige wird auch den Eltern entgegen kommen, die nach Einführung des Elterngeldes ab 01.01.2007 nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren wollen. Der Ausbau qualitativ guter Betreuungsstrukturen trägt darüber hinaus dem Erfordernis der frühkindlichen Bildung Rechnung.

Das Programm hat zwei Schwerpunkte:

Für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit werden ab 2007 jährlich 20 Millionen Euro für die Förderung familienfreundlicher Infrastrukturen bereit gestellt.

Im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums sind 5 Mio. Euro veranschlagt.

Ziel ist, das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule auszugestalten.

­ Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch ein Ziel der Landesregierung im Bereich der Verwaltung. Die in den Landtag eingebrachte Novelle zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) setzt deswegen hier ihren Schwerpunkt. Aber auch das bestehende Recht enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmenbündel zu nennen:

­ Flexibilität in der Einteilung der Arbeitszeit: § 13 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) schreibt vor, dass die Arbeitszeit in den Dienststellen des Landes und der Kommunen, soweit die Erfüllung der Aufgaben dies zulässt, so zu regeln ist, dass die Beschäftigten über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Mittagspause innerhalb festgelegter Grenzen selbst bestimmen können (gleitende Arbeitszeit). § 14 NGG legt fest, dass Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige betreuen, auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus eine flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu gewähren ist, soweit nicht überwiegende dienstliche Belange entgegenstehen.

In den Ministerien und in vielen nachgeordneten Dienststellen der Landesverwaltung gibt es flexible Arbeitszeitmodelle:

­ Gleitende Arbeitszeiten gibt es z. B. im Geschäftsbereich des Justizministeriums, des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Inneres und Sport und des Finanzministeriums.

­ Funktionszeiten, bei der die Organisationseinheiten eine Erreichbarkeit während bestimmter Zeiten sicherstellen und die Beschäftigten ihre Arbeitszeit nach Absprache in der Organisationseinheit frei gestalten können, haben z. B. das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; das Finanzministerium; das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung; die Oberfinanzdirektion, viele Justizbehörden und Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport eingeführt.

­ Job-Sharing, bei der sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz aufteilen, wobei die jeweiligen Arbeitszeiten frei zwischen den Beteiligten vereinbart werden, gibt es in vielen Landesdienststellen. Auch die Möglichkeit des sogenannten Sabbatjahres, bei dem durch Vorarbeit ein längerer bezahlter Urlaub genommen werden kann, kann notwendigen Freiraum etwa für die Kinderbetreuung in schwierigen Phasen (z. B. zur Einschulung und zum Übergang zu weiterführenden Schulen) schaffen.

Schließlich gibt es in allen Dienststellen des Landes die Möglichkeit, individuelle Arbeitszeiten zu vereinbaren, die auf die zu leistende Familienarbeit Rücksicht nehmen.

­ Befreiung von der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz

Im Jahr 2000 hat die Landesregierung im Rahmen einer Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes die Einführung der alternierenden Telearbeit beschlossen. Bei der alternierenden Telearbeit wird ein Teil der Arbeitszeit zu Hause abgeleistet.

An anderen Tagen besteht Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz, um die Einbeziehung in das Arbeitsteam zu gewährleisten. Seit 2005 sind zudem die mobile Telearbeit und die Telearbeit in Satellitenbüros möglich. U. a. sind in der niedersächsischen Justiz, im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Umweltmi nisterium sowie der Niedersächsischen Landesforsten (Anstalt des öffentlichen Rechts) Telearbeitsplätze eingerichtet.

Auch über Telearbeitsplätze hinaus gibt es in der Landesverwaltung die Möglichkeit, die Arbeitsleistung oder einen Teil davon zu Hause zu erbringen.

Juristinnen und Juristen können als hauptamtliche Prüferinnen und Prüfer in Heimarbeit unter Aufhebung der Präsenzpflicht tätig werden. Es wurden Remote-Arbeitsplätze eingerichtet, bei denen der Zugriff auf technische Einrichtungen der Dienststelle bei Rufbereitschaften von zu Hause aus erfolgen kann.

Das Justizministerium hat mit dem Hauptpersonalrat für das Ministerium sowie die niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften eine Dienstvereinbarung über die Gewährung von Heimarbeit geschlossen, die am 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Danach kann Heimarbeit bei Beschäftigten, die allein erziehend sind oder allein eine oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, grundsätzlich bis zur Hälfte der individuellen Arbeitszeit erbracht werden. Auch in anderen Dienststellen, z. B. im Ministerium für Inneres und Sport und im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gibt es die Möglichkeit von Heimarbeit.

­ Kontakt zum Beruf wegen familiär bedingter Abwesenheit, Erleichterung des Wiedereinstiegs

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erleichtert, wenn Beschäftigte nach einer familiär bedingten Abwesenheit ohne Reibungsverluste in den Beruf zurückkehren können. Dazu ist erforderlich, dass die Dienststelle den Kontakt zu der oder dem Beschäftigten auch während einer Elternzeit oder Beurlaubung aufrecht erhält. § 10 Abs. 4 NGG regelt, dass beurlaubte Beschäftigte rechtzeitig und umfassend über Fortbildungsmaßnahmen zu unterrichten sind. Gemäß § 15 Abs. 5 NGG sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie Aushilfstätigkeiten vorrangig denjenigen Beschäftigten der Dienststelle anzubieten, die aus familiären Gründen beurlaubt worden sind und die Interesse an der Übernahme solcher Tätigkeiten bekundet haben.

Gemäß § 16 Abs. 2 NGG dürfen Beschäftigten, die Erziehungsurlaub (jetzt Elternzeit) in Anspruch nehmen, aus diesem Grund keine dienstlichen Nachteile entstehen. Gemäß § 9 NGG dürfen vorangegangene Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit zur Betreuung von Kindern bei Auswahlverfahren nicht nachteilig berücksichtigt werden. Für die Beurteilung der Eignung für eine Stelle sind auch Erfahrungen und Fähigkeiten aus der familiären Arbeit während der Familienphase wie Flexibilität, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Tatkraft und Organisationsfähigkeit einzubeziehen, wenn diese Qualifikationen für die zu übertragenden Aufgaben von Bedeutung sind.

Diese Vorschriften werden in allen Dienststellen des Landes und der Kommunen angewandt.

Als Beispiele sind zu nennen: In der Steuerverwaltung werden für beurlaubte Beschäftigte nach Wiederaufnahme des Dienstes intensive Schulungen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs durchgeführt. Auf Wunsch werden Beurlaubte über ausgeschriebene Stellen unterrichtet. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport werden Beschäftigte, die nach Ablauf von Mutterschutzfristen oder Elternzeiten den beruflichen Wiedereinstieg planen, individuell beraten. In der Landwirtschaftskammer gibt es ein aktives Schulungsangebot während einer Beurlaubung.

­ Erleichterung von Teilzeit

Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann helfen, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit zu verbessern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass längerfristige Teilzeittätigkeit Nachteile in der Absicherung der eigenständigen Existenzgrundlage auch im Alter und möglicherweise in der beruflichen Karriere bedeuten kann. Vor diesem Hintergrund hält es die Landesregierung für bedenklich, dass rund 90 % aller Teilzeitarbeitenden Frauen sind. Hintergrund der Teilzeittätigkeit ist in der Regel die Wahrnehmung von Familienarbeit, die in den meisten Fällen in höherem Maße durch die Frauen erfolgt. Ziel der Novelle zum NGG ist es deshalb, Männer zu ermutigen, zur Familienarbeit in stärkerem Umfang als bisher beizutragen. Gleichzeitig sollen Nachteile aus der Wahrnehmung von Teilzeitarbeit bei Frauen und Männern so weit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden.