Wohlfahrt

Antrag Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.02. für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Veräußerung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Lüneburg, Tiefenbrunn und Wehnen Anlagen Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte, folgenden Beschluss des Niedersächsischen Landtages herbeizuführen: „Der Niedersächsische Landtag stimmt gemäß Artikel 63 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung, § 63 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) der Veräußerung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser

­ Göttingen und Tiefenbrunn an die Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH,

­ Hildesheim an die Ameos Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH,

­ Königslutter an die Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen gGmbH,

­ Lüneburg an die Stadt Lüneburg,

­ Wehnen an die Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH, einschließlich der jeweils betriebsnotwendigen Grundstücke zu."

Es wird darum gebeten, das Verfahren nach § 39 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages anzuwenden, d. h. eine umgehende Vorwegbehandlung des Antrages in den Ausschüssen in die Wege zu leiten, weil eine Beschlussfassung durch den Landtag noch in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 06. bis 08.03.2007 erreicht werden soll.

Das Land Niedersachsen ist Träger von insgesamt zehn Niedersächsischen Landeskrankenhäusern, die als Landesbetriebe im Sinne des § 26 Abs. 1 LHO geführt werden. Die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser Brauel und Moringen haben den ausschließlichen Auftrag, Maßnahmen des Maßregelvollzuges durchzuführen. Sie sind im Hinblick auf diese spezielle Aufgabenstellung von dem Transaktionsverfahren ausgenommen worden.

In dem Verfahren betreffend das NLKH Osnabrück ist eine Zuschlagserteilung an die Ameos Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH in Aussicht genommen, jedoch hat der Bieter „GertrudisKrankenhaus gGmbH" am 06.02.2007 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg eingereicht. Für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens ist die Erteilung des Zuschlags ausgeschlossen.

Zum Niedersächsischen Landeskrankenhaus Wunstorf ist zu bemerken, dass der Erwerb durch die Klinikum Region Hannover GmbH derzeit noch durch das Bundeskartellamt überprüft wird. Eine Annahme des verbindlichen Angebots dieses Bieters ist daher derzeit noch nicht möglich.

Die Einwilligung des Niedersächsischen Landtages nach § 63 Abs. 2 LHO wird daher nur für die sechs Niedersächsischen Landeskrankenhäuser erbeten, bei denen eine Fortführung des Transaktionsverfahrens derzeit möglich ist. Sowohl im Hinblick auf die Interessenlage der Beschäftigten in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern wie auch im Hinblick auf die Funktion dieser Einrichtungen als Wirtschafts- und Organisationseinheiten, die der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dienen, ist eine möglichst zügige Durchführung des Transaktionsverfahrens geboten.

Die medizinische Aufgabenstellung und Ausrichtung aller acht Niedersächsischen Landeskrankenhäuser, die Gegenstand des Transaktionsverfahrens sind sowie die Zahl der Betten, der Beschäftigten und der Wirtschaftsdaten aller Niedersächsischen Landeskrankenhäuser sind in Anlage 1 dargestellt.

Ausgangspunkt des Transaktionsverfahrens ist die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung in ihrer Sitzung am 04./05.07.2005, die Trägerschaft an den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern aufzugeben. Der Einnahmeerlös wurde im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2006 im Einzelplan 13 Kap. 13 20 Tit. 13 311 etatisiert. Der Landtag hat den Haushaltsplan 2006 in seiner Sitzung am 09.12.2005 an dieser Stelle unverändert verabschiedet.

Das Transaktionsverfahren war nach dem europäischen Vergaberecht durchzuführen. Das Land wird von den Rechtsanwälten Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft, Berlin, und von der PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH, Frankfurt, beraten.

Das Verfahren gliederte sich in folgende vier Phasen:

1. Das Verfahren wurde durch eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 06.05.2006 eingeleitet.

Es gingen 33 Teilnahmeanträge ein, von denen 26 die gestellten Teilnahmebedingungen erfüllten.

2. Diese 26 Bieter wurden aufgefordert, bis zum 17.07.2006 vorläufige Angebote einzureichen.

Nach Aus- und Bewertung der vorläufigen Angebote wurden 16 Bieter für insgesamt 38 Angebote gebeten, bis zum 18.09.2006 konkretisierte Angebote vorzulegen. Die Differenz zwischen Bieterzahl und Angebotszahl erklärt sich daraus, dass es den Bietern freigestellt war, neben Angeboten auf einzelne Häuser auch Angebote auf mehrere Häuser abzugeben. Die darüber hinaus eingegangenen vorläufigen Angebote wurden zurückgestellt.

3. Zum 18.09.2006 gaben 13 Bieter insgesamt 30 Angebote ab. Für die Landeskrankenhäuser Tiefenbrunn und Wehnen gingen jeweils nur zwei Angebote ein. Dies erschien als eine zu geringe Zahl um eine Wettbewerbssituation zu gewährleisten. Deshalb wurden diejenigen Bieter, deren vorläufige Angebote für diese Häuser zurückgestellt worden waren und deren Angebote nach dem Ergebnis der Auswertung der vorläufigen Angebote im Kreis der zurückgestellten Angebote an erster bzw. zweiter Stelle platziert waren, zusätzlich gebeten, konkretisierte Angebote vorzulegen.

4. Im Ergebnis wurde nach Auswertung der konkretisierten Angebote auch der für Tiefenbrunn und Wehnen nachgerückten Bieter mit elf Bietern das anschließende Verhandlungsverfahren mit dem Ziel der Abgabe verbindlicher Angebote durchgeführt. Am 21.12.2006 gingen von diesen elf Bietern insgesamt 20 verbindliche Angebote ein. Jeweils zwei Angebote entfielen auf die Landeskrankenhäuser Hildesheim, Königslutter, Osnabrück und Wehnen, jeweils drei Angebote auf die Landeskrankenhäuser Göttingen, Lüneburg, Tiefenbrunn und Wunstorf.

Die Aus- und Bewertung der in dem Beschlussvorschlag benannten Landeskrankenhäuser wurde

- wie zuvor schon für die vorläufigen und die konkretisierten Angebote - nach den Kriterien

­ Medizinisches Konzept (Wertungsanteil: 45%),

­ Personalkonzept (Wertungsanteil: 10%),

­ Kaufpreis (Wertungsanteil: 35%),

­ Absicherung des Landes gegen finanzielle Risiken (Wertungsanteil: 10%), durchgeführt. An der Aus- und Bewertung des medizinischen und des Personalkonzepts war der begleitende Ausschuss beteiligt, der sich aus Mitgliedern von Krankenhausleitungen verschiedener Landeskrankenhäuser sowie des Hauptpersonalrats zusammensetzt.

Die im Beschlussvorschlag bezeichneten Bieter haben das jeweils wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Wirtschaftlich heißt nach Maßgabe der allen Bietern vorgegebenen Bedingungen, dass diese die vergleichsweise günstigste Kombination nach den vorstehend genannten Kriterien angeboten haben. Ergänzend ist anzumerken, dass der niedrige Wertungsanteil für das Personalkonzept darauf beruht, dass alle Bieter den Personalüberleitungstarifvertrag zu akzeptieren hatten, der von dem Land und der Gewerkschaft ver.di bzw. der dbb-Tarifunion unter dem 29.09.2006 abgeschlossen wurde. Diese Personalüberleitungstarifverträge enthalten insbesondere weitgehende Regelungen zum Kündigungsschutz der derzeit in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern Beschäftigten.

Die Vertragswerke enthalten insbesondere folgende Einzelregelungen:

1. Kauf- und Übertragungsvertrag,

2. Optionsvertrag,

3. Entwurf eines Verwaltungsakts zur widerruflichen teilweisen Übertragung des Maßregelvollzugs auf die (Name des neuen Trägers) und zu ihrer Beleihung mit den hierfür erforderlichen Hoheitsbefugnissen,

4. Entwurf eines Verwaltungsakts zur widerruflichen Übertragung des Vollzugs der Unterbringung nach den Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke auf die (Name des neuen Trägers) und zu ihrer Beleihung mit den hierfür erforderlichen Hoheitsbefugnissen,

5. Vereinbarung über die Tätigkeit von Landesbediensteten im Maßregelvollzug,

6. Vergütungsvereinbarung für Leistungen des Maßregelvollzugs,

7. Personalüberleitungstarifverträge,

8. Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung.

Diese Vereinbarung betrifft die weiterhin in den Krankenhäusern tätigen Beamtinnen und Beamten, soweit sie nicht Landesbedienstete im Sinne der in Nummer 5 aufgeführten Vereinbarung sind.

Zu den rechtlichen Grundlagen für die in Nummern 3 und 4 benannten Entwürfe von Verwaltungsakten wird auf die Neufassung der gesetzlichen Grundlagen durch das am 25.01.2007 verkündete Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und das am gleichen Tag verkündete Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz verwiesen. Den Bietern war und ist bekannt, dass die Entwürfe der Gesetzeslage anzupassen sind.

Unbeschadet der Tatsache, dass die von den Bietern angebotenen Verträge in Einzelheiten unterschiedlich gestaltet sind, enthalten alle Verträge folgende Verpflichtungen:

1. Die Fortführung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der einzelnen voll- und teilstationären sowie ambulanten Leistungsangebote der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser in der regionalen Pflicht- und Vollversorgung nach Maßgabe des Krankenhausplans,

2. Fortführung und Ausbau der Zusammenarbeit mit den sozialpsychiatrischen Verbünden und jeweils bestehenden Angeboten der komplementären psychiatrischen Versorgung in der Region sowie mit den Sozialhilfeträgern,

3. Umsetzung der Vorgaben der Personalverordnung Psychiatrie im Rahmen der mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarten Pflegesätze/Budgets,

4. Fortführung der vorhandenen Ausbildungsplätze,