Umsetzung einer wichtigen Hafenhinterlandanbindung
Mit dem Datum vom 29. Dezember 2006 hat die Landesbehörde für Straßen und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumgehung Berne offiziell verkündet.
Dazu bitte ich die Landesregierung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie sieht der verbindliche und auf die A 281 abgestimmte Terminplan zur Realisierung des ersten Teilabschnitts zwischen der Huntebrücke und der L 875 (OU Berne) aus?
2. Wie sieht der verbindliche Terminplan zur Realisierung des Teilabschnitts von Harmenhausen (L 875) bis Deichhausen aus?
3. Wie sieht der verbindliche Terminplan zur Realisierung des Teilabschnitts von der L 875 über die Landesgrenze Niedersachsen/Bremen zur BAB 281 aus?
4. Wie soll aus Sicht der Landesbehörde das Baurecht zügig und sicher erreicht werden?
5. Welche Effizienzgewinne werden mit zwei oder einem länderübergreifenden Verfahren erreicht?
Die Verlegung der B 212 zwischen Huntebrück und der A 281 in Bremen ist in Niedersachsen unterteilt in die Abschnitte
B 212n Huntebrück bis Harmenhausen (Ortsumgehung Berne),
B 212n Harmenhausen bis Landesgrenze Niedersachsen/Bremen und in Bremen in den Abschnitt
B 212n Landesgrenze Niedersachsen/Bremen bis A 281 (neue Anschlussstelle „BremenStrom").
Die A 281 ist ein Autobahnneubau in Bremen, der sich zurzeit in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsstufen befindet. Mit dem 4. Abschnitt der A 281 wird mit einem Tunnel die Weser gequert. In Bremen soll das Planfeststellungsverfahren für den 4. Abschnitt im Sommer 2007 eingeleitet werden. Dieser Abschnitt der A 281 soll nach Angaben aus Bremen Ende 2012 baulich fertig gestellt sein. Die Weserquerung im Zuge der A 281 soll mit einer Privatfinanzierung nach dem F-Modell realisiert werden. Die B 212n ist für die A 281 eine wichtige Zulaufstrecke. Die Anschlussstrecke der B 212n von der A 281 bis zur L 875 (Deichhausen) in Niedersachsen ist bedeutsam für die Verkehrswirksamkeit der A 281 mit Wesertunnel.
Zur koordinierten Realisierung der B 212n fanden zwischen der niedersächsischen und der bremischen Verwaltung Gespräche statt, in denen die Grundlagen für eine gemeinsame Vorgehensweise zur Planung der B 212n abgestimmt wurden. Informationen zum Planungsstand werden im Lenkungskreis B 212n, an dem Vertreter aus Politik, Kommunen und Verwaltungen aus beiden Bundesländern sowie die IHK beteiligt sind, ausgetauscht.
Die Abstimmungsgespräche zwischen Niedersachsen und Bremen haben gezeigt, dass es keine verkehrlichen Gründe gibt, den Neubau der A 281 mit der B 212n von Huntebrück bis Harmenhausen (OU Berne) zu koppeln.
Es besteht zwischen Bremen und Niedersachsen Einvernehmen, dass der Abschnitt der B 212n zwischen Deichhausen und der A 281 zeitgleich mit dem 4. Bauabschnitt der A 281 (Wesertunnel) realisiert werden soll.
Auf mehrere Vorgänge, die den zeitlichen Ablauf einer Bundesfernstraßenmaßnahme maßgeblich bestimmen, haben die Planungsträger keinen oder nur sehr geringen Einfluss; zu nennen sind z. B.:
Durchführung des Linienbestimmungsverfahren (erfolgt durch den Bund),
Erlangung der Bestandskräftigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen (wegen evtl. Klagen gegen den Beschluss),
Bereitstellung der Finanzmittel für den Bau (erfolgt durch den Bund).
Die zwischen Bremen und Niedersachsen abgestimmten Entwürfe von Projektablaufplänen, in denen die technische Realisierbarkeit unter der Voraussetzung optimaler Bedienung mit den erforderlichen Ressourcen (Personal, Planungs- und Baumittel) durch Land und Bund sowie eines ungestörten Ablaufs der Vorgänge dargestellt sind, werden für die verschiedenen Abschnitte der B 212n sukzessiv konkretisiert.
Dies vorausgeschickt, wird zu den einzelnen Punkten der Kleinen Anfrage namens der Landesregierung wie folgt Stellung genommen:
Zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss für die OU Berne wurde am 29.12.2006 erlassen. Der Beschluss wird beklagt. Mit dem Bau der OU Berne wird begonnen, sobald der Beschluss bestandskräftig ist und ausreichende Finanzmittel vom Bund zur Verfügung gestellt sind. Die Bauzeit für die OU Berne ist besonders baugrundabhängig und beträgt ca. fünf Jahre.
Zu 2: Das Raumordnungsverfahren in Niedersachsen soll im gesamten Abschnitt bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Bremen im Juni 2007 beantragt und bis Ende 2007/Anfang 2008 abgeschlossen werden. Danach erfolgt das Linienbestimmungsverfahren, die Aufstellung des technischen Entwurfes und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Baudurchführung kann erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und vom Bund die Finanzmittel für den Bau der Maßnahme bereit gestellt sind.
Es ist Ziel, das Baurecht für die Maßnahme von Harmenhausen bis Deichhausen (L 875) im Jahr 2012 zu erlangen. Es ist mit einer Bauzeit von ca. fünf Jahren zu rechnen.
Zu 3: Für den Abschnitt auf bremischen Gebiet erfolgt die Liniensicherung durch ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren. Der Auslegungsbeschluss soll in der bremischen Baudeputation im Juni 2007 gefasst werden. Die planungsrechtliche Absicherung soll gemeinsam mit dem angrenzenden Abschnitt der B 212n in Niedersachsen möglichst in einem Verfahren durchgeführt werden.
Die Baudurchführung kann erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und vom Bund die Finanzmittel bereit gestellt sind. Es ist Ziel, das Baurecht bis Mitte 2010 zu erlangen und den Streckenabschnitt gleichzeitig mit der Freigabe des Wesertunnels fertig zu stellen.
Zu 4: Das Baurecht im grenzüberschreitenden Abschnitt lässt sich am Besten erreichen, wenn die Verwaltungsverfahren so gebündelt werden, dass sich ein optimaler Ablauf und Aufwand einstellt.
Zu 5: Für den Streckenabschnitt der B 212n von Harmenhausen bis zur A 281 wird ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 FStrG durchgeführt.
Die für den Streckenabschnitt von Deichhausen (L 875) bis zur A 281 möglichen Varianten für die Planfeststellung (gemeinsames Verfahren über die Ländergrenze hinweg - durchgeführt durch eines der beiden Länder - oder jeweils getrennte Verfahren in beiden Ländern) werden hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Aspekte zwischen Bremen und Niedersachsen verhandelt. Eine abschließende Entscheidung ist hierzu noch nicht gefallen. Effizienzgewinne bei Durchführung von zwei Verfahren sind jedoch nicht erkennbar.