Taxi-Blackbox

Gegen Funkvermittlungszentralen wurden keine gesonderten Verfahren geführt. Allerdings wurde gegen den Betreiber einer Mietwagenzentrale ermittelt, der faktischer Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens sein sollte. Das Verfahren wurde nach § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt.

Zu 14: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück verfügt über keine entsprechenden Daten. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass es sich allenfalls noch um wenige noch nicht abgeschlossene Verfahren handeln kann.

Zu 15: Es wurden durch die Stadt Osnabrück insgesamt 32 Taxikonzessionen entzogen bzw. nicht neu erteilt.

Zu 16: Die Bundesregierung hat aufgrund der von Niedersachsen initiierten Bundesratsentschließung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, damit diese Vorschläge für verbesserte Prüfmöglichkeiten im Bereich des Taxen- und Mietwagengewerbes erarbeitet.

Unabhängig davon ist vom BMF eine „AG Registrierkassen" eingerichtet worden, die einen Vorschlag erarbeitet hat, dass zukünftig zur Erfassung der Bareinnahmen u. a. Taxameter mit einem Fiskalspeicher und einer weitgehend manipulationssicheren kryptografischen Verschlüsselung mittels Smart-Card ausgestattet werden sollen. Dieser Lösungsansatz ist von der interministeriellen Arbeitsgruppe aufgegriffen und um einen zweiten Ansatz, die Besteuerung der Bareinnahmen im Taxen- und Mietwagengewerbe auf Basis der gefahrenen Kilometer, erweitert worden. Zurzeit werden beide Vorschläge unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004 über Messgeräte, die seit dem 30.10.2006 anzuwenden ist, innerhalb der Bundesregierung geprüft.

Zu 17: Da die Bundesregierung die Entschließung aufgegriffen hat, besteht zurzeit kein Anlass zu weiteren Maßnahmen.

Zu 18: Der Landesregierung liegt ein für die Stadt Osnabrück erstelltes Gutachten zum Taxengewerbe in der Stadt aus dem Dezember 2004 vor. Das Gutachten schließt mit der Empfehlung, die Zahl der Konzessionen bis 2007 maximal um zwei bis vier zu erhöhen. Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, die eine Bewertung des Gutachtens und dieser Empfehlung ermöglichen.

Zu 19: In dem angesprochenen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Stade, der ca. 50 Taxi- und Mietwagenunternehmen betrifft, werden ausgesprochen umfangreiche und schwierige Ermittlungen geführt. Der aktuelle Ermittlungsstand lässt weder eine zuverlässige Auskunft zu, noch sieht sich die Landesregierung in der Lage, ein laufendes Ermittlungsverfahren zu kommentieren oder öffentlich darüber zu berichten.

Zu 20: Für die verpflichtende Einführung eines „elektronischen Personenbeförderungsscheines" oder einer „Taxi-Blackbox" fehlt derzeit eine - im Bundesrecht zu verankernde - Rechtsgrundlage; eine Erprobung auf freiwilliger Basis hätte keine Aussagekraft.

Jedoch ist in Niedersachsen aufgrund der Ermittlungsergebnisse in Osnabrück ein Vorschlag für ein in Taxen und Mietwagen zu installierendes Aufzeichnungsgerät („Taxi-Blackbox") erarbeitet worden, mittels dessen die für eine korrekte Steuer- und Sozialabgabenerhebung notwendigen Daten erhoben werden könnten.

U. a. aufgrund dieses Ergebnisses hat die Landesregierung die Bundesratsinitiative BR-Drs. 901/03 „Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxengewerbe" auf den Weg gebracht. Mit dieser am 13.02.2004 vom Bundesrat angenommenen Entschließung ist die Bundesregierung aufgefordert worden, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxen- und Mietwagengewerbe die notwendigen Maßnahmen zu treffen und hierbei möglichst die Vorschläge zur Einführung entsprechender elektronischer Einrichtungen in den Taxen und Mietwagen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat daraufhin in zwei Arbeitsgruppen die Vorschläge erarbeitet, Taxameter mit einem weitestgehend manipulationssicheren Fiskalspeicher zu versehen und die Bareinnahmen auf der Basis der gefahrenen Kilometer zu besteuern. Diese Vorschläge werden unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte innerhalb der Bundesregierung geprüft.

Hamburg hat derweil aufgrund eines von der zuständigen Behörde angeregten freiwilligen Versuchs mit einem „Fiskaltaxameter" angekündigt, eine Bundesratsinitiative zu unternehmen, mit der den Ländern ermöglicht werden soll, den Einbau derartiger Aufzeichnungsgeräte vorzuschreiben.

Niedersachsen wird den Fortgang dieser Verfahren beobachten und ggf. in Abstimmung mit den anderen Ländern über eine weitere eigene Initiative entscheiden.