Gericht

Seit längerem gibt es bereits Verzeichnisse allgemein beeidigter Dolmetscher. Die Richter nutzen diese Liste bei der Dolmetscherauswahl allerdings nicht regelmäßig, sondern beauftragen vielfach unbeeidigte Dolmetscher, die dann erst im Gerichtstermin beeidigt werden. Da die Auswahl der Dolmetscher der richterlichen Unabhängigkeit unterliegt, hält sich die Justizverwaltung mit Einflussnahmen auf die Richterschaft im Sinne einer wirtschaftlicheren Verfahrensweise sehr zurück. Allerdings überlassen die Richter die konkrete Auswahl eines Dolmetschers nicht selten Übersetzungsbüros oder den Serviceeinheiten der Gerichte.

Würdigung

Aus Sicht der Dolmetscher sind mit dem Abschluss einer Vereinbarung unter den bisherigen Voraussetzungen keine Vorteile verbunden, die eine Reduzierung der Vergütung kompensieren könnten, zumal die Dolmetscher gegenwärtig nicht damit rechnen können, bei Vorliegen einer Vereinbarung häufiger beauftragt zu werden.

Nach Auffassung des LRH werden wirksamere Maßnahmen nötig sein, um die Dolmetscher zum Abschluss vergütungsreduzierender Vereinbarungen zu bewegen.

Über die Heranziehung eines Dolmetschers entscheidet grundsätzlich der Richter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit nach Artikel 97 Abs. 1 GG. Er hat allerdings im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten richterlichen Unabhängigkeit den ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu beachten. Das kann im Ergebnis durchaus eine Verpflichtung zur Auswahl eines Dolmetschers mit Vergütungsvereinbarung begründen.

Der LRH gibt deshalb folgende Anregungen:

· Das Justizministerium sollte die Entwicklung der Ausgaben für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige kritisch verfolgen und seine Bemühungen zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen noch verstärken.

· Die Vergütungsvereinbarungen sollten eine von der Häufigkeit der Inanspruchnahme abhängige, abfallende Staffelung enthalten, sodass erst bei mehrmaliger

Die Dolmetscher müssen sich vor ihrer allgemeinen Beeidigung einer Eignungsprüfung unterziehen, sodass diese Verzeichnisse auch Hinweise auf Qualität geben.

Vgl. v. Arnim, Wirtschaftlichkeit als Kontrollmaßstab des Rechnungshofs, in: Zavelberg, Die Kontrolle der Staatsfinanzen, Berlin 1989, S. 267 ff., m. w. N.

Beauftragung eines Dolmetschers (in einem bestimmten Zeitraum) Vergütungsabschläge vorzunehmen wären.

· Das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher sollte mit dem Verzeichnis der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG zusammengeführt und im Intranet der Landesverwaltung veröffentlicht werden. Dolmetscher mit Vergütungsvereinbarung wären besonders hervorzuheben. Jedes Gericht hätte dann bei Bedarf kurzfristig Informationen sowohl zur erforderlichen Sachkunde des Dolmetschers als auch zum eventuellen Vorliegen einer Vergütungsvereinbarung.

13. Der „Leichenzug" lebt doch noch - unwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen auf Landesstraßen Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Kapitel 08 20 - Straßenbauverwaltung

Der LRH hat in den letzten elf Jahren massiv eine verstärkte Vergabe von Unterhaltungsarbeiten in den niedersächsischen Straßenmeistereien eingefordert. Zu diesen Arbeiten zählt insbesondere die Ausbesserung bituminöser Fahrbahnbeläge. 2006 musste der LRH vor Ort feststellen, dass die niedersächsische Straßenbauverwaltung diese Arbeiten immer noch mithilfe so genannter „Flickkolonnen" (Leichenzug) ausführte. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen, dass hier der Einsatz von Unternehmen, die grundsätzlich einen so genannten Reparaturzug einsetzen, kostengünstiger ist.

Die lange Geschichte der „Flickkolonne"

Mit Einführung der Schwarzdecken auf Landstraßen Anfang des letzten Jahrhunderts kamen bald auch die so genannten „Teerspritzen" auf den Markt und bei der Straßenerhaltung zum Einsatz. Man zog mit fünf bis sechs Straßenwärtern im Schritttempo über die Straßen und besserte mit Bitumen (früher Teer) und Splitt die Schadstellen auf Schwarzdecken aus. Da es langsam voranging und das Schwarz des Bindemittels die vorherrschende Farbe war, war für die „Flickkolonne" auch der Begriff „Leichenzug" geboren. Die nachfolgenden Bilder sollen die aus Sicht des LRH im Laufe der letzten 80 Jahre kaum veränderte Tätigkeit verdeutlichen.