Finanzamt

Aus Sicht des LRH ist es erforderlich, die Kosten der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen zu ermitteln und sie den nutzenden Organisationseinheiten anzulasten.

Der auf diese Weise transparent und spürbar werdende Kostendruck würde einen noch stärkeren Anreiz bieten, den Fortbildungsbedarf im Justizbereich fundiert zu ermitteln188 und das Fortbildungsangebot auf das danach Erforderliche zu beschränken.

43. Erprobung eines Risikomanagements in der Steuerverwaltung Einzelplan 04 - Finanzministerium Kapitel 04 06 - Steuerverwaltung

Bei der Erprobung eines maschinellen Risikomanagements in den Arbeitnehmerbereichen der Finanzämter wurde überqualifiziertes Personal für die Erfassung von Daten eingesetzt. Es wurden nur einzelne Aspekte des Verfahrens untersucht. Das Fehlen eines Belegleseverfahrens minderte den Erkenntniswert des Modellversuchs. Ein schlüssiges Gesamtkonzept und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entwickelte die Steuerverwaltung nicht.

Einsatz eines Risikomanagementsystems in der niedersächsischen Steuerverwaltung Steigende Fallzahlen, systemimmanente Mängel des Steuerrechts sowie begrenzte personelle Ressourcen erschweren den gesetzlichen Auftrag der Finanzverwaltung, Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.

Um trotz der unzulänglichen Rahmenbedingungen eine Besteuerung nach einheitlichen Kriterien sicherzustellen, regeln in allen Bundesländern geltende gleich lautende Erlasse zur Arbeitsweise in den Veranlagungsstellen der Finanzämter, dass die meisten Steuerfälle nur noch überschlägig zu prüfen sind und sich im Übrigen

Z. B. mithilfe der für die einzelnen Dienstposten vorhandenen oder zu entwickelnden Anforderungsprofile und der im Personalentwicklungskonzept für die Justiz vorgesehenen Mitarbeiter-VorgesetztenGespräche.

§ 85 Abgabenordnung. die Bearbeitungstiefe nach der steuerlichen Bedeutung eines Falls zu richten hat.

Darüber hinaus können bestimmte Steuerfälle ausschließlich programmgesteuert bearbeitet werden.

Die Oberfinanzdirektion Hannover entwickelte - ausgehend von bundesweit erarbeiteten fachlichen Grundlagen - ein maschinelles Aussteuerungsverfahren für die Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern (AV-GNOFÄ). Die Angaben in den Einkommensteuererklärungen durchlaufen einen elektronischen Risikofilter. Erkennt das Programm einen risikobehafteten Sachverhalt, ist dieser von einem Bearbeiter zu prüfen. Bei Steuererklärungen ohne Risikomerkmale wird dagegen die Veranlagung programmgesteuert durchgeführt. Mit der Einführung des Aussteuerungsverfahrens will die Steuerverwaltung einen effizienten Einsatz personeller Ressourcen und eine Qualitätsverbesserung bei der Bearbeitung prüfungswürdiger Sachverhalte erreichen.

Seit Juli 2005 wird das AV-GNOFÄ in den Arbeitnehmerbereichen der Finanzämter Braunschweig-Wilhelmstraße und Hannover-Land II erprobt. Der LRH prüfte das Verfahren bereits in der Erprobungsphase.

Unwirtschaftlicher Personaleinsatz

Bei einem programmgesteuerten Aussteuerungsverfahren müssen die Steuererklärungsdaten in elektronischer Form vorliegen. Ohne Medienbrüche ist diese Voraussetzung nur bei Steuerbürgern erfüllt, die ihre Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln (ELSTER-Verfahren)1. Wird die Einkommensteuererklärung auf Vordrucken abgegeben, müssen die Daten zunächst von Beschäftigten der Steuerverwaltung erfasst werden. Diese Aufgabe sollten nach einer Arbeitsanleitung der Oberfinanzdirektion die für veranlagungsbegleitende Tätigkeiten zuständigen Zentralbereiche der Arbeitnehmer-Veranlagungsstellen erledigen. Dazu sahen sie sich jedoch aus personellen Gründen nicht in der Lage, sodass die Eingabe der Steuererklärungsdaten Veranlagungsbeamten übertragen wurde: In einer ersten Stufe

Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Organisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens vom 19.11.1996 (BStBl. I S. 1391). Ergänzende Regelungen enthält die DA-GNOFÄ 1997 - Niedersachsen -.

Elektronische Steuererklärung.

Zurzeit werden etwa 12 v. H. der Einkommensteuererklärungen elektronisch abgegeben. Die Landesregierung strebt langfristig einen Anteil von 50 v. H. an (Niedersächsischer Landtag, Stenografischer Bericht über die 90. Plenarsitzung am 18.05.2006, Anlage 29). erfassten sie die Erklärungsdaten und erteilten die Freigabe für die Erstellung der Steuerbescheide in den Fällen, die den Risikofilter ohne Prüfhinweis durchlaufen hatten. In einer zweiten, zeitlich versetzten Bearbeitungsstufe führten die Beamten dann in den risikobehafteten Fällen die Veranlagungen durch.

Die Übertragung der Datenerfassung auf an sich für steuerfachliche Aufgaben zuständiges Personal verzögerte die Bearbeitung der Arbeitnehmerfälle erheblich.

Nach Einführung des Aussteuerungsverfahrens stieg die Zeitspanne vom Erklärungseingang bis zur Durchführung der Veranlagung von durchschnittlich einem Monat auf 1,6 Monate. Überdies verschlechterte sich der Arbeitsstand der Finanzämter Braunschweig-Wilhelmstraße und Hannover-Land II deutlich.

Da offenkundig war, dass der Einsatz von Veranlagungsbeamten für Dateneingaben nicht dem Gebot wirtschaftlichen Verwaltungshandelns192 entsprach, wies die Oberfinanzdirektion die Finanzämter an, den Modellversuch ab April 2006 nur noch mit den elektronisch abgegebenen Erklärungen und 10 v. H. der übrigen Einkommensteuererklärungen weiterzuführen.

Verzögerungen bei der Bereitstellung eines Belegleseverfahrens

Bereits seit längerem ist geplant, in Niedersachsen einen Pilotversuch zum Einsatz eines Belegleseverfahrens für auf Papier abgegebene Steuererklärungen durchzuführen. Im August 2004 beauftragte die Oberfinanzdirektion ein Unternehmen mit der Konzepterstellung für ein Scannerverfahren. Das Konzept lag Ende Februar 2005 vor, und das Verfahren sollte nach der erforderlichen Feinabstimmung im ersten Quartal 2006 erprobt werden.

Im Dezember 2005 ließ das Finanzministerium die Arbeiten an dem Projekt einstellen, nachdem die Länder sich darauf verständigt hatten, im Rahmen des Vorhabens KONSENS193 ein gesondertes Verfahren zu entwickeln und bundesweit zum Einsatz zu bringen. Erst Ende 2006 hatte das hierfür zuständige Land Baden-Württemberg das Produkt SteuBel194 so weit entwickelt, dass es auch in Niedersachsen eingesetzt werden kann. Im ersten Halbjahr 2007 soll eine Erprobung im Finanzamt Hannover-Land II beginnen.

§ 7 LHO.

Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung.

Steuerliche Beleglesung.