Insbesondere war die Aussteuerungsquote für eine personelle Prüfung zu hoch
Zu hohe Aussteuerungsquote
Die Effektivität eines Aussteuerungsverfahrens hängt wesentlich davon ab, dass der Risikofilter seine Selektionsfunktion erfüllt und es gelingt, eine hohe Zahl der Einkommensteuerfälle ausschließlich programmgesteuert zu bearbeiten. Nur hierdurch können Personalressourcen zielgerichtet für die Bearbeitung prüfungswürdiger Fälle eingesetzt werden.
Der Risikofilter entsprach diesem Anforderungsprofil nicht. Insbesondere war die Aussteuerungsquote für eine personelle Prüfung zu hoch. So wurden in der Zeit von November 2005 bis Juni 2006 nur rund 19 v. H. der Einkommensteuerfälle als risikoarm eingestuft.
Ab Juli 2006 wurden die Aussteuerungsparameter in Abstimmung mit dem LRH geändert. Dies führte zu einer spürbaren Steigerung des Anteils der automatisch freigegebenen risikoarmen Fälle.
Fehlendes Gesamtkonzept
Für den flächendeckenden Einsatz des AV-GNOFÄ fehlt zurzeit ein Gesamtkonzept.
Die Erprobung des Aussteuerungsverfahrens bei den Finanzämtern BraunschweigWilhelmstraße und Hannover-Land II bezieht sich nur auf Einzelaspekte und zeigt bereits jetzt, dass der Einsatz von Steuerfachpersonal für Zwecke der Dateneingabe unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln nicht vertretbar ist. Überdies fehlen konzeptionelle Überlegungen zu den Auswirkungen eines maschinellen Risikomanagementsystems und eines Belegleseverfahrens auf die Aufbau- und Ablauforganisation der Finanzämter.
Sofern an dem Ziel festgehalten wird, durch ein Aussteuerungsverfahren in den Arbeitnehmerbereichen einen großen Teil der Veranlagungen programmgesteuert durchzuführen und dadurch Massenarbeit maschinell zu erledigen, ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts zunächst zu prüfen, ob die Arbeitnehmerbereiche der Finanzämter als Organisationseinheiten in ihrer jetzigen Struktur noch erforderlich sind.
Nach Auffassung des LRH ist die Implementierung eines programmgesteuerten Risikomanagementsystems grundsätzlich zu begrüßen, wenn dadurch der Personal171 bedarf für die Bearbeitung risikoarmer Steuerfälle verringert werden kann. Die eingesparten Ressourcen könnten dann entweder zur intensiveren Bearbeitung risikobehafteter Steuerfälle oder zum Personalabbau eingesetzt werden.
Der LRH hält es für unabdingbar, dass das Finanzministerium und die Oberfinanzdirektion nunmehr ein Gesamtkonzept für die flächendeckende Einführung eines Risikomanagementsystems in den Arbeitnehmerbereichen der Finanzämter erstellen und in diesem Zusammenhang auch Kosten und Nutzen der Maßnahme durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bewerten.
Das Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass ein Gesamtkonzept nicht erforderlich sei. Der LRH überschätze die Auswirkungen der Implementierung eines derartigen Verfahrens auf Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalstruktur der Arbeitnehmerbereiche in den Finanzämtern. Bei dem Risikomanagementsystem handele es sich in erster Linie um die Verbesserung des bereits bisher praktizierten Aussteuerungsverfahrens für intensiv zu prüfende Fälle mittels maschineller Unterstützung.
Der LRH hält an seiner Auffassung fest. Ein Belegleseverfahren und eine programmgesteuerte Durchführung risikoarmer Einkommensteuerveranlagungen sind gravierende Verfahrensänderungen. Sie machen es erforderlich, die Auswirkungen auf die bisherige Arbeitsweise der Arbeitnehmerbereiche zu analysieren und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens zu untersuchen.
44. Unzureichende Transparenz der Unterrichtsversorgung im berufsbildenden Bereich Einzelplan 07 - Kultusministerium Kapitel 07 20 und 07 22
Die jährlich erscheinende Schulstatistik weist, anders als für den allgemein bildenden Schulbereich, für den berufsbildenden Schulbereich nicht den Stand der Unterrichtsversorgung aus.
Der LRH regt an, eine Darstellungsform für den Grad der Unterrichtsversorgung zu entwickeln, die die Gesamtzahl der den Schülerinnen und Schülern tatsächlich zur Verfügung gestellten Unterrichtsstunden im Ver172 gleich zu den nach den Stundentafeln mindestens zu erteilenden Unterrichtsstunden dokumentiert.
Im Jahresbericht 2002195 hatte der LRH die Lehrerstundenzuweisung für allgemein bildende Schulen dargestellt. Ein wesentliches Ergebnis war, dass das Kultusministerium die Lehrerstunden nunmehr in einem bedarfsgerechteren und transparenteren System nach Maßgabe des Bedarfs der Schülerinnen und Schüler an Unterrichtsstunden verteilt. Die daraus folgende Kennziffer Unterrichtsversorgung ist von hoher Bedeutung für die öffentliche Diskussion um die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften, aber auch für die Beantwortung der Frage nach dem heutigen und künftigen Bedarf an Lehrkräften.
Der LRH hat nunmehr die Systematik der Stundenzuweisung für den berufsbildenden Bereich und die daraus resultierende Unterrichtsversorgung untersucht. Hierzu gaben Erkenntnisse über stark defizitäre Unterrichtsversorgungszahlen sowie über die bis zum Jahr 2011 erheblich ansteigenden Schülerzahlen im berufsbildenden Bereich besonderen Anlass.
Ermittlung der Unterrichtsversorgung im berufsbildenden Bereich
Das Kultusministerium hat für die berufsbildenden Schulen das EDV-gestützte Programm „BbS-Planung" vorgegeben. Mithilfe dieses Programms können die einzelnen Schulen im Rahmen der schulfachlichen Vorgaben des Ministeriums198 und unter Berücksichtigung der strukturellen Bedingungen vor Ort eigenverantwortlich die tatsächlich zur Verfügung stehenden Lehrerstunden effizient einsetzen. Das Programm wird vor allem dem Umstand gerecht, dass den berufsbildenden Schulen in der Regel weniger Lehrkräfte als erforderlich zur Verfügung stehen.
Drs. 14/3420, Abschnitt V, Nr. 23, S. 100 „Lehrerstundenzuweisung für allgemein bildende Schulen".
Runderlass des Kultusministeriums vom 09.02.2004, Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen (SVBl.) S. 128; eine Unschärfe bleibt auch nach diesem neuen System, nämlich dass die Unterrichtsversorgung nicht allein nach dem Verhältnis der Schülerpflichtstunden zu den tatsächlich erteilten Stunden, sondern unter Einrechnung zweier zusätzlicher Stunden je Klasse in der Sekundarstufe I errechnet wird, die den Schulen als Stundenpool für besondere Schwerpunktsetzungen zur Verfügung stehen.
Vgl. Jahresbericht 2006, Drs. 15/2830, Abschnitt IV, Nr. 13, S. 68 „Am Beispiel Sport: Unzureichende Unterrichtsversorgung an Berufsschulen".
Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), Runderlass des Kultusministeriums vom 24.07.2000 (Nds. MBl. S. 367, SVBl. S. 303), zuletzt geändert durch Runderlass vom 17.07.2006 (Nds. MBl. S. 694).